Es besteht keine kohärente Gesamtregelung, die eine Gleichbehandlung politischer Einflussmöglichkeiten verschiedener Akteure sicherstellt. Das geltende Gemeinnützigkeitsrecht und die wenig konkretisierten Vorgaben zur Auslegung der Regelungen sind ursächlich dafür, dass Akteure mit gleichen/ähnlichen Aktivitäten in dem einen Finanzamt bzw. Bundesland als gemeinnützig gelten, in einem anderen wiederum nicht. Eine Ungleichbehandlung besteht zudem darin, dass den steuerbegünstigten Berufsverbänden die Beeinflussung der politischen Willensbildung ohne Beschränkung erlaubt ist, während gemeinnützige Organisationen bei politischen Äußerungen Gefahr laufen, ihren Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt zu bekommen..
Zur Rechtsunsicherheit trägt auch der Katalog an gemeinnützigen Zwecken(§ 52 Absatz 2 Abgabenordnung)bei. Viele Themen der Zivilgesellschaft werden darin nicht berücksichtigt. Einrichtungen, die sich z.B. für Frieden, Menschenrechte und für die Rechte von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen einsetzen möchten, müssen sich andere Zwecke aus der Abgabenordnung zu eigen machen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Darüber hinaus stellt der Bundestag fest, dass das Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Tätigkeiten von gemeinnützigen Organisationen stark zunimmt. Klare und einheitliche Publikations- und Transparenzvorschriften fehlen bislang. Um jede Anschein, gemeinnützige Organisationen könnten zum Steuerbetrug oder zur verdeckten Parteienfinanzierung missbraucht werden, entgegenzutreten, braucht es deshalb mehr Transparenz im gemeinnützigen Sektor.
Kommentare
Dietmar Ferger:
Funkstrahlen, die die Wände von Wohnhäusern durchdringen, sind eine Verletzung der Privatspäre und Widerspricht dem grundrecht auf die Unverletzbarkeit der Wohnung.
Funkstrahlung kann - insbesondere bei sensiblen Menschen und Kindern - schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen.
Insofern muss immer gelten, dass auch gemeinnützige Organisationen in der Haftung sind für das was sie tun.
Heinz-Herwig Mascher:
Carl Ulrich Gminder:
Thomas Sauer:
Thomas Sauer: