Wer als Kleinuntenehmer tätig ist, kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dann sind weder Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben, noch ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung notwendig. Damit entfallen auch die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für diesen Bereich. Die Grenze für diese Option liegt im Augenblick bei EURO 17.500,00 pro Jahr ( seit 2002 nicht angepasst).Wenn diese Grenze auf EURO 30.000,00 angehoben würde, bedeutet das einen enormen Bürokratieabbau für die Unternehmen. Zum Vergleich die Kleinunternehmerregelungen in der EU: Belgien: EURO 25.000,00 / Frankreich: EURO 82.200,00 oder 42.600,00 oder 32.900,00 / Italien: EURO 25.000,00 bis 50.000,00 / Österreich: EURO 30.000,00 (Ouelle:IHK stand April 2016).
Unternehmer mit einem Gewinn über 24.500,00 sind gewerbesteuerpflichtig. Der Freibetrag in Höhe von EURO 24.500,00 (seit 2002 unverändert) soll den "Unternehmerlohn" steuerfrei stellen. Der Betrag ist nicht mehr zeitgemäß. Die Erhöhung würde ebenfalls zum Bürokratieabbau bei der Verwaltung (Finanzamt und Gemeinde) und beim Unternehmer führen . Da die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird, ist der Steuerausfall durch die Anhebung gering ( EURO 115,50 bei einem Hebesatz von 440 %).
Die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter führt nur zu einer Steuerverschiebung bewirkt aber ebenfalls einen Bürokratieabbau beim Unternehmer.
Viele gesetzliche Regelungen zum Beispiel zum ermäßigten Steuersatz wurde seit Jahren nicht reformiert. Gleichzeitig fehlen Anreize für innovative, nachhaltige Investitionen. Folgende Bereiche bieten sich zum Beispiel für Änderungen an: Wie in Frankreich: 7 % Umsatzsteuer für Renovierungen an Wohngebäuden zur Verbesserung der Energiebilanz (in Frankreich 5 %) , wie in Großbritannien: 7 % auf Neubauten und Renovierungen im sozialen Wohnungbau (dort 5,5 %), für Personentransporte / Bahnfahrten über 50 km kann der Umsatzsteuersatz ebenfalls auf 7 % sinken. Ein Teil der Preisreduzierung kann an den Bahnkunden weitergegeben werden, ein anderer Teil eventuell in Modernisierungen (z. B. Nachtzüge bis ins Ausland) sinnvoll investiert werden. Beispiele aus dem Ausland: Niederlande 6%, Belgien 6 %.
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Erich Wiemann:
Martin Heyer: