Veranstaltung: | 42. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Länderrat (dort beschlossen am: 30.09.2017) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 10.10.2017, 08:03 |
S-09: Änderungsantrag Urabstimmungsordnung
Antragstext
In § 8 der Urabstimmungsordnung als neuen Absatz 5 einzufügen:
"Die Bundesversammlung kann entscheiden, eine Urabstimmung in elektronischer
Form durchzuführen. Ein nicht-elektronischer Weg muss ebenfalls zur Verfügung
gestellt werden."
Begründung
Dieser Antrag des Bundesvorstands wurde vom Länderrat am 30.09.2017 vertagt, um ihn der folgenden BDK zur Entscheidung vorzulegen.
Die Entscheidung über einen möglichen Koalitionsvertrag soll in einer Urabstimmung fallen. Wir
wollen mit der Zeit gehen und der Bundesversammlung die Möglichkeit geben zu entscheiden, ob eine solche Urabstimmung auch digital durchgeführt werden kann. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, soweit es die Bundesversammlung beschließt, auch bindende Entscheidungen in elektronischer Form durchzuführen.
Wir gehen davon aus, dass zwischen dem Ende der Koalitionsverhandlungen und der
Kanzler*innenwahl nur sehr wenige Wochen liegen werden. Auch wenn wir die Fristen insgesamt
kürzen, sind die Zeitfenster für die Versendung, Abstimmung, Rücksendung und Auszählung extrem
kurz. Bei der Urabstimmung über unser Spitzenduo haben wir die Erfahrung gemacht, dass wir viele
Wahlunterlagen nachschicken mussten. Dazu bliebe bei einer postalischen Abstimmung einfach wenig Zeit. Somit erhöhen wir die Möglichkeit zur Teilnahme.
Kommentare
Patrick Hanft:
Mich würde zum S-09 interessieren, wie das geplante Verfahren aussehen soll. Der Antrag steht ja unter dem Top Satzungsänderungen, ich vermute aber, dass die Einordnung als Änderung der Urwahlordnung aus eurer Sicht dann zu einer Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit führen soll?
Verstehe ich das nun richtig, dass dieser Antrag jetzt allein aufgrund der Überweisung vom Länderrat behandelt wird? Denn die in der Begründung angeführte Notwendigkeit, die Voraussetzung für die Abstimmung eines möglichen Koalitionsvertrags zu schaffen, ist ja jetzt nicht mehr, oder nicht mehr vor der nächsten BDK, gegeben.
Letztlich hatten wir ja in den letzten anderthalb Monaten mit mehreren Beteiligten sehr intensive fachliche Gespräche, in denen wir ja vielfach auf die fundamentalen inhaltlichen Bedenken zu elektronischen (und insbesondere Online-) Abstimmungs- und Wahlverfahren hingewiesen haben und ich hielt es, wie wohl viele andere in diesen Debatten, für Konsens, dass wir die Entscheidung über elektronische Verfahren anhand der konkreten Beschreibung eines solchen Verfahrens treffen würden – so hattet ihr uns das ja in den besagten Gesprächen auch meiner Meinung nach mehrfach zugesagt.
Nichtzuletzt finde ich es problematisch, dass dieser Antrag, wenngleich er als am 10.10. eingereicht aufgeführt ist, erst so derart knapp vor der BDK hier auf Antragsgrün erschienen ist (ich bin mir hundertprozentig sicher, dass der Antrag am Montag noch nicht veröffentlicht war) und damit kein ordentliches Verfahren mit Änderungsanträgen oder Alternativen möglich ist. Eine informierte Debatte können wir so auf dieser BDK nur schwerlich führen.
Ich würde mir also sehr wünschen, dass wir entweder über einen Antrag debattieren, in dem auch die Einzelheiten des Verfahrens festgelegt werden, oder aber diese Entscheidung nicht auf dieser BDK treffen. Die Notwendigkeiten für eine kurzfristige Entscheidung, die in der Begründung genannt werden, sehe ich als nicht mehr gegeben an.
Danke und viele Grüße!
Patrick
Markus Drenger:
"Wir begrüßen die Überlegungen, onlinegestützte Entscheidungsverfahren
bei Bündnis 90/Die Grünen in einem breiten und fachlichen Prozess
vorzubereiten. Wir schlagen vor, die Entscheidung über onlinegestützte
Entscheidungsverfahren nicht auf der kommenden
Bundesdelegiertenkonferenz zur Entscheidung vorzulegen. Zu diesem
Zeitpunkt halten wir die notwendigen Voraussetzungen für eine
onlinegestützte Entscheidung nicht für gegeben."
Beschluss BAG Medien und Netzpolitik, 28. Oktober 2017
Patrick Hanft: