Veranstaltung: | 42. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Bundesfinanzrat (dort beschlossen am: 02.09.2017) |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 07.09.2017, 06:31 |
H-03: Fortführung des Fonds zur Unterstützung von Wahlkämpfen („Solifonds“)
Antragstext
- Der 2010 durch BDK-Beschluss eingerichtete Fonds zur Unterstützung von Wahl-kämpfen
und Volksentscheiden („Solifonds“) hat sich bewährt und wird weitergeführt.
- Der Solifonds speist sich aus einem Anteil von 2% an den staatlichen Mitteln, die vom
Bundesverband an die Landesverbände ausgeschüttet werden.
- Die Verwaltung des Solifonds erfolgt durch das in der Satzung dafür vorgesehene
Gremium; es wird ein jährlicher Bericht über die Verwendung der Mittel vorgelegt.
- Der Fonds wird vom Bundesverband buchhalterisch verwaltet und als eigener Posten in
seinem Jahresabschluss ausgewiesen. Dies gilt für alle Zweige dieses Fonds (zur Zeit:
Weiterbildungsfonds).
- Anträge für die Unterstützung können von Landesverbänden und dem Bundesverband in
folgenden Fällen gestellt werden:- für Wahlkämpfe von Landesverbänden ohne Landtagsfraktion
- für Wahlkämpfe von anderen Landesverbänden in begründen Ausnahmenfällen
- für Volksentscheide auf Landesebene, wenn diese eine hinreichende
Erfolgsaussicht und eine bundesweite Bedeutung haben - zur einmaligen Unterstützung beim Erhalt wichtiger Strukturen in Landesverbänden
ohne Landtagsfraktion - zur einmaligen Finanzierung oder Co-Finanzierung von Projekten, die der Partei
zur Vorbereitung und Unterstützung in Wahlkämpfen dienen.
- Das in der Satzung dafür vorgesehene Gremium entscheidet über Anträge nach Vorlage
einer aktuellen mittelfristigen Finanzplanung inklusive (Wahlkampf-)Haushaltsplanung
der zu unterstützenden Gliederung.
- Das in der Satzung dafür vorgesehene Gremium entscheidet, ob und in welcher Höhe ein
Teil der Unterstützung als Darlehen gewährt wird.
- Der Solifonds, sowie seine Verwaltungs- und Vergabeverfahren werden nach fünf Jahren
evaluiert und für die BDK ausgewertet.
- Aus diesem Solifonds sollen wie von der BDK 2014 beschlossen weiterhin jährlich 85.000
Euro in den Weiterbildungsfonds zugeführt werden. Zur Aufteilung und Kontrolle dieser
Mittel ist das in der Satzung dafür vorgesehene Gremium zuständig.
Begründung
Der 2010 gefasste Beschluss der BDK zur Errichtung eines Fonds zur Unterstützung von Wahlkämpfen hat eine Evaluation nach 5 Jahren vorgesehen. Diese wird hiermit nachgeholt.
Grundsätzlich hat sich der Fonds sehr bewährt; er hatte sicherlich einen Anteil daran, dass das damals ins Auge gefasste Ziel, GRÜNE in alle Landesparlamente zu bringen, erreicht worden ist. Strukturell schwächere Landesverbände konnten für ihre Landtagswahlkämpfe und bei Volksentscheiden auf die finanzielle Solidarität der Partei zurückgreifen und ihre Präsenz deutlich erhöhen. Seit 2011 wurden 15 Zuschüsse über insgesamt 408.000 € und Darlehen über 131.000 € an Landesverbände vergeben.
Daneben hat der Bundesfinanzrat in den vergangenen Jahren aus diesem Fonds auch andere Projekte (mit-)finanziert, die der Partei wertvolle Dienste in Wahlkämpfen leisten (Mappingstudie, Wahlatlas). Und nach dem Wegfall der Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern 2016 wurde ein einmaliger Zuschuss zum Erhalt wichtiger Strukturen im Landesverband gewährt. Vergaben dieser Art sollen künftig – auch wenn sie die Ausnahme sind - durch einen weiteren Vergabe-Rahmen abgedeckt werden.
Seit dem Beschluss der BDK 2014 werden jährlich 2% aus dem Anteil der Landesverbände an der staatlichen Teilfinanzierung dem Solifonds zugeführt; daraus werden 85.000 € für den Weiterbildungsfonds abgezweigt. Die BDK hatte zur Verwendung dieser Mittel zur Weiter-bildung bis 2017 einen eigenen Beschluss gefasst, dessen Einhaltung vom Bundesfinanzrat kontrolliert wurde. Dieses Verfahren hat sich bewährt: für die Verwendung der Mittel im Weiterbildungsfonds von 2018 bis 2021 hat der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 01.09.2017 einen eigenen Beschluss gefasst.
Kommentare
Hans Nenne:
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