Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Diversitätsrat 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Rania Al-Sahhoum (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 04.04.2024, 14:09 |
V-01: Für Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit, Sitzungsdauer von BDKen begrenzen
Antragstext
Der Diversitätsrat beschließt folgenden Änderungsantrag an die Geschäftsordnung der
Bundesversammlungen zur nächsten Bundesdelegiertenkonferenz einzureichen:
Unter §3 Tagesordnung füge ein nach Absatz (4):
(5) Sollte die Behandlung der Tagesordnung an einem Tag über 21 Uhr hinaus dauern, so ist um
21 Uhr eine Abstimmung unter den Delegierten über die Fortführung der Tagesordnung
durchzuführen. Wenn sich nicht 2/3 der Delegierten für eine Fortführung aussprechen, so ist
die Tagesordnung unverzüglich abzubrechen und erst am nächsten Tag fortzusetzen. Sollten
sich 2/3 der Delegierten für die Fortführung der Versammlung aussprechen, so ist diese
spätestens um 23 Uhr zu beenden. Vor der Abstimmung ist die Möglichkeit zu einer Pro- und
einer Kontra-Rede zur Fortführung der Tagesordnung vorzusehen. Die Möglichkeit zu jeder Zeit
einen Geschäftsordnungsantrag auf Abbruch der Tagesordnung zu stellen bleibt durch diesen
Absatz unberührt.
Begründung
Bundesdelegiertenkonferenzen, die bis in die späte Nacht hineindauern, stellen eine große Barriere und Belastung für die Beteiligung und Teilhabe von ehrenamtlichen Delegierten, Gäst*innen, Antragsteller*innen und Kandidat*innen dar. Gleichzeitig drückt ein Zeitplan, der eine Tagung zu späten Uhrzeiten vorsieht, eine geringe Wertschätzung gegenüber der Zeit und Gesundheit aller Anwesenden aus.
Diese Barriere und Belastung besteht besonders für Teilnehmer*innen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, deren mentale und körperliche Energie durch eine anstrengende Versammlung sehr schnell aufgebraucht sein kann. Außerdem benachteiligt eine Versammlung zu späten Uhrzeiten auch Teilnehmer*innen, die mit Kindern und Familie angereist sind oder mit diesen am Tagungsort leben. Von einer Partei, die sich der Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit verschrieben hat, können und sollten wir mehr erwarten.
Generelllkann ein Aufbleiben zu späten Uhrzeiten entgegen der eigenen Schlafgewohnheiten auch zu mentalen und körperlichen Gesundheitsproblemen führen.
Es mag sich um vereinzelte BDKen handeln, die so lange dauern wie die letzte. Jedoch sollte die Geschäftsordnung für alle Eventualitäten eine verbindliche Handhabe bieten und die Delegierten einvernehmlich fragen, ob sie die Versammlung zu diesen Uhrzeiten fortführen wollen. Und selbst wenn die Versammlung nach einer Abstimmung nach 21 Uhr fortgeführt werden sollte, so sollte zum Wohle und zur Gesundheit aller Anwesenden irgendwann ein Schlussstrich gezogen werden, der hier auf 23 Uhr festgelegt wurde. Gleichzeitig sollte die Bundesgeschäftsstelle auch nicht einen Zeitplan erstellen, der es darauf anlegt bis in späte Uhrzeiten hinein zu tagen. Darauf ist auch durch den Bundesvorstand zu achten.
Die Möglichkeit einen Geschäftsordnungsantrag auf Abbruch der Versammlung zu stellen ist keine sinnvolle Alternative. So einen Antrag zu stellen und vor der Versammlung zu begründen erfordert eine große Menge Mut und dieser Gedanke kann sehr viele Anwesende einschüchtern und davon abhalten den Antrag zu stellen, obwohl sie sich einen Abbruch wünschen. Mal abgesehen davon, dass nicht alle von dieser Möglichkeit wissen dürften. Deswegen ist ein Automatismus sinnvoll.
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