Gemeinsame Verbrechensbekämpfung ja, aber ohne Verlust bei bzw. Unterlaufen von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten. Angesichts erheblicher Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten, auch in ihrem Verhältnis zu Drittstaaten, darf es hier nicht zu Dumping kommen, zum Unterlaufen unseres Schutzniveaus durch direkte Zusammenarbeit zwischen Anordnungsstaat und inländischem Provider. Im Hinblick auf die Wahrung unseres Rechtsstaats-und Grundrechtsschutzniveaus bei grenzüberschreitender Forderung nach Datenherausgabe und Speicherung gegenüber im Inland tätigen insbesondere US-Providern sind, auch wegen der Regelungen und Wirkungen des US-CLOUD-Acts (Clarifying Lawful Overseas Use of Data) Bundesregierung und Länder (siehe Bundesratsbeschluss vom 6.7.2018 Drs. 215/18 https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?id=regelwerk&texte=0215_2D18B&inhalt=1) durchaus problembewußter geworden. Gleichwohl sollte jedenfalls der vorgeschlagene "Warnhinweis" in unserem Europawahlprogramm in dem Abschnitt über die Europäische Staatsanwaltschaft nicht fehlen.
Antrag EPW: | Kapitel 3: Sichern, was uns ausmacht: Freiheit, Demokratie und Menschenrechte verteidigen |
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Antragsteller*in: | Yvonne Plaul (Potsdam-Mittelmark KV) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 23%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-F-01-642 |
Eingereicht: | 01.10.2018, 14:34 |
Kommentare
Juliana Wimmer:
Yvonne Plaul:
vielen Dank für Deinen Hinweis. Den Hinweis auf durchgängiges und vor allem einheitliches Gendern (bisher kommen verschiedene Formen im Entwurf vor) haben wir neben dem, Abkürzungen zu erläutern insgesamt an die redaktionelle Überarbeitung des Programmentwurfes.