| Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes | 
| Antragsteller*in: | Matthias Oomen (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf KV) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 13%) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Angelegt: | 04.10.2019, 11:45 | 
V-24: Vision Zero: Ja zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr!
Antragstext
Seit den 1970er Jahren ist die Anzahl der Verkehrstoten in Deutschland deutlich gesunken. 
Dies ist vor allen Dingen auf technische Maßnahmen zurückzuführen, die zum Zeitpunkt ihrer 
Einführung durchaus unbeliebt und umstritten waren:
Als wirksamstes Mittel gegen insgesamt 21.332 Verkehrstote in BRD, DDR und West-Berlin pro 
Jahr griffen die jeweiligen Gesetzgeberinnen zu Maßnahmen, wie etwa verpflichtende 
Sicherheitsgurte und Kopfstützen, und setzten diese in einem Klima des Widerwillens auch 
durch verstärkte Kontrollen hart durch.
In den weiteren Jahrzehnten kamen weitere technische Innovationen, wie etwa verbessertes 
Sicherheitsglas, Antiblockiersysteme, Stabilitätsprogramme, Assistenzsysteme, Airbag oder 
verbesserte Deformationszonen, hinzu und trugen ihren Beitrag zur Senkung der Verkehrstoten 
bei. Die Politik unterstützte diese herstellerseitigen Bestrebungen durch die konsequente 
Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an lokalisierten Unfallschwerpunkten, ohne 
jedoch diese Sachfrage befriedigend grundsätzlich zu lösen. Darüber hinaus wurde die 
Qualifikation von Fahrzeugführer*innen durch fortlaufende Verbesserung der in Fahrschulen 
vermittelten fahrtheoretischen und fahrpraktischen Inhalte erhöht.
Mit all diesen Maßnahmen waren und sind viele Ingenieurleistungen, Investitionen, 
Schulungen, Verhaltensänderungen und Kontrollen verbunden. Daran werden wir GRÜNE auch in 
Zukunft festhalten, denn die Anzahl der Verkehrsopfer ist nach wie vor zu hoch.
Höhere Anforderungen:
Die Anzahl der Verletzten im Straßenverkehr steigt wieder deutlich an
Zwar sank in den letzten Jahrzehnten die Anzahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den 1970er 
Jahren deutlich und umfasste im Jahr 2017 noch 3.177 Personen, die Anzahl der Verletzten 
nimmt aber in diesem Jahrzehnt eine sehr unerfreuliche Entwicklung. Im Jahr 2010 wurden 
62.620 Personen im Straßenverkehr schwer verletzt, im Jahr 2017 waren es 66.495 Personen. Im 
Jahr 2010 wurden 308.550 Personen im Straßenverkehr leicht verletzt, im Jahr 2017 waren es 
320.068 Personen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 390.154 Personen durch Verkehrsunfälle 
verletzt, ohne an den Verletzungsfolgen zu sterben.
Zunehmende Verkehrsdichte, gestiegene Motorleistungen und demographische Herausforderungen 
machen politisches Handeln somit auch in Zukunft notwendig. Denn hinter allen Verkehrsopfern 
in diesen abstrakten, anonymen Zahlen stecken Eltern, Partner*innen, Kinder und Freunde, die 
zurecht politisches Handeln einfordern. Dies gilt vor allen Dingen dann, wenn man bedenkt, 
dass ein großer Teil der Geschädigten passiv und nicht schuldhaft zu Verkehrsopfern wurde, 
sie also ohne eigene Verfehlung sterben oder ein Leben lang gezeichnet sind.
Daher wollen wir GRÜNE auch weiterhin die formellen und technischen Anforderungen an 
Fahrzeuge bzw. Fahrzeugführer*innen steigern. Weil wir das Ziel haben, auch in Zukunft die 
Anzahl der Verkehrsopfer zu reduzieren. Denn wir GRÜNE stehen für Mobilität, die von 
Kindheit an bis in das hohe Alter Sicherheit bietet. Deshalb vertrauen wir auf die drei 
bewährten Säulen: gute Qualifikation, modernste Technik, faire Verkehrsregeln. Hierbei 
setzen wir auf folgende Einzelmaßnahmen:
- Anforderungen an Fahrzeugführer*innen des Führerscheinrechts -
(Sämtliche nachfolgende Formulierungen zu “Anforderungen an Fahrzeugführer*innen des 
Führerscheinrechts” beziehen sich auf die Führerscheinklassen A1, A2, A, AM, B1, B17, B96, 
BE oder äquivalent. Darüber hinaus bestehende oder weiter gehende Anforderungen für 
Fahrzeugführer*innen der Führerscheinklassen C1, C1E, C3, CE, D1, D1E, D, DE, L und T oder 
äquivalent sowie/oder Anforderungen an Berufskraftfahrer*innen oder Anforderungen des 
Arbeitsrechtes bleiben davon unberührt und sollen bestehen bleiben, sofern das 
Anforderungsniveau schon heute weitgehender ist. Fahrzeuge, die zum jetzigen Stand eine 
Prüfbescheinigung oder weder Fahrerlaubnis noch Prüfbescheinigung erfordern, sind 
grundsätzlich ausgenommen.)
Gesundheitsprüfungen:
Regelmäßige Sehtests und Gesundheitsprüfungen schaffen Klarheit!
Für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr ist die Fahrtüchtigkeit das A und O! Deshalb 
wollen wir GRÜNE zukünftig Gewissheit über die gesundheitliche Eignung der Personen, die 
sich motorisiert auf den Straßen bewegen. Regelmäßige Sehtests und ärztliche 
Gesundheitsprüfungen sind für uns hier ein geeignetes Mittel, um jede*r 
Verkehrsteilnehmer*in über die eigene Fahrtüchtigkeit Gewissheit zu geben und im Falle eines 
Falles die Öffentlichkeit durch (vorläufigen) Führerscheinentzug zu schützen. Alle zwei 
Jahre werden wir hier zukünftig Anforderungen stellen. Da Altersdiskriminierung für uns 
grundsätzlich nicht in Frage kommt und ohnehin auch junge Menschen vor (schleichenden) 
Verschlechterungen der Fahrtüchtigkeit nicht gefeit sind, werden wir allen 
Fahrzeugführer*innen unabhängig ihres Alters diese Anforderungen stellen.
Wir wollen dabei kurze Wege beibehalten. So sollen die Sehtests auch zukünftig bei 
Optiker*innen erfolgen können und die Gesundheitsnachweise pragmatisch und unter Kenntnis 
möglicher Krankheitsverläufe durch Hausärzte erfolgen.
Sachkundenachweis:
Neue Verkehrsregeln müssen alle kennen!
“Als ich den Führerschein gemacht habe, gab es das noch nicht!”
Viele von uns kennen diesen Ausspruch und er fasst ein Grundproblem des Führerscheinwesens 
gut zusammen: Die lebenslange bedingungslose Erteilung der Fahrerlaubnis. Aber der 
Straßenverkehr ist, auch hinsichtlich der Verkehrsregeln, heute ein anderer als 1978, 1998 
oder 2018! Damit sich alle nach den gleichen Regeln bewegen können, ist es notwendig, dass 
auch alle die gleichen Regeln kennen. Wir halten es sowohl für notwendig als auch für 
zumutbar, dass Fahrzeugführer*innen sich über neue Verkehrsregeln und Verordnungen 
informieren und diese neuerliche Sachkenntnis auch nachweisen. Wir werden zukünftig 
bestehende Fahrerlaubnisse und neu erteilte Fahrerlaubnisse zeitlich begrenzen. Alle 5 Jahre 
werden wir uns der Kenntnis über neue Verkehrsregeln und Verordnungen von motorisierten 
Fahrzeugführer*innen vergewissern.
Wir werden dabei darauf achten, dass der Erwartungshorizont des Sachkundenachweises klar 
formuliert ist und der Sachkundenachweis niederschwellig erbracht werden kann. Für evtl. 
notwendige Schulungsfälle haben wir in Deutschland einen funktionierenden Wettbewerb der 
Fahrschulen, so dass dieser auch überschaubare Kosten sicherstellen wird. Falls dennoch 
erforderlich, werden wir die Höchstkosten des Sachkundenachweises in einer gesetzlichen 
Kostenordnung klarstellen.
Erste-Hilfe-Kurse:
Auf die Regelmäßigkeit kommt es an!
Eine Fahrerlaubnis wird in Deutschland nur nach bestandenem Erste-Hilfe-Kurs erteilt. Dies 
hat seinen guten Grund, denn im Falle eines Unfalles entscheidet die Erste-Hilfe-Leistung 
eindeutig und nachgewiesen in einem erheblichen Maße über die Unfallfolgen mit. Bislang sind 
nach erteilter Fahrerlaubnis keine weiteren Erste-Hilfe-Kurse verpflichtend. Dies ist gleich 
doppelt falsch, denn der Wissensstand über geeignete Maßnahmen zur Ersten-Hilfe-Anwendung 
lässt im Laufe der Zeit bei fehlender Wiederholung zunehmend nach und es ist keineswegs so, 
dass nur gut geschulte Fahranfänger*innen zur Ersten Hilfe verpflichtet sind. Jede*r von uns 
ist zur Leistung der Ersten Hilfe verpflichtet und deshalb werden wir hier zukünftig alle 
drei Jahre Auffrischungskurse von motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen einfordern. Wir 
orientieren uns dabei an den bestehenden zeitlichen Vorgaben für den Umgang mit vergleichbar 
gefährlichen Maschinen in Industrie und Gewerbe. Die Pflicht zur Ersten-Hilfe-Leistung ist 
für uns so unmissverständlich, dass wir die Verlängerung der Fahrerlaubnis damit verbinden 
werden. Personengruppen, die von Berufswegen mit der Ersten Hilfe vertraut sind oder die auf 
anderen Wegen - beispielsweise durch innerbetriebliche Erste-Hilfe-Kurse - Sachkunde 
nachweisen können, werden wir von dieser Maßnahme ausnehmen.
- Technische Maßnahmen für Neufahrzeuge -
Fahrtenschreiber:
Wissen, was passiert ist!
Verkehrsunfälle passieren. Auch zukünftig. Aber wir wollen die Ursachen für Verkehrsunfälle 
im Falle eines Falles sowohl forensisch, als auch wissenschaftlich auswerten können. Nur so 
können wir Unfälle zukünftig mit der besten Wirkung vermeiden. Deshalb werden wir zukünftig 
in Deutschland ausschließlich Fahrzeuge zulassen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber 
in einer vor Manipulationen geschützten Black Box verfügen. Davon erhoffen wir uns sowohl 
einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention und zur technischen Fortentwicklung von 
Infrastruktur und Fahrzeugen als auch für eine verbesserte Notfallrettung.
Datenschutz spielt für uns GRÜNE seit jeher eine wichtige Rolle. Deshalb werden wir hier 
eine angemessene Güterabwägung sicherstellen und den Datenzugriff von staatlichen Organen 
und der Versicherungswirtschaft so klar regeln, dass ein Zugriff wegen Lappalien 
ausgeschlossen werden kann.
Notruf-Assistenzsysteme:
Wissen, was zu tun ist!
Wir wollen, dass Verkehrsopfern möglichst schnell professionell geholfen werden kann. 
Deshalb werden wir Notruf-Assistenzsysteme in allen Neufahrzeugen verbindlich einführen. 
Bereits heute verfügen einige Fahrzeugmodelle über diese Innovation und sie hat bereits 
wertvolle Beiträge zur Rettung von Leib und Leben geleistet. Dieses technische Hilfesystem 
kann erkennen, ob ein Unfall passiert ist, und die Rettungsleitstelle automatisch über den 
Unfall informieren. Dies ist in verschiedenen Szenarien, bspw. bei Ohnmacht oder Schock der 
Insassen, ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung der Unfallrettung. Wir werden dabei 
Fahrtenschreiber und Notruf-Assistenzsysteme rechtlich so aufeinander abstimmen, dass bspw. 
eine automatische Übertragung des Grades des Unfalles sowies dessen Verlauf an die 
Rettungsleitstelle eine möglichste effektive Unfallrettung sicherstellen wird.
Bauartbedingter Unfallschutz:
Höchstmaß für mehr Sicherheit!
Viele Verkehrsopfer sind als Fußgänger*innen und Radfahrer*innen im Straßenverkehr 
unterwegs. Sie verfügen über wenige bis keine Schutzmaßnahmen zur Reduzierung von 
Unfallfolgen und sind demnach besonders auf andere Faktoren angewiesen. Ein wichtiger Faktor 
ist hierbei die Bauweise von Kraftfahrzeugen. Je nachdem, wie ein Kraftfahrzeug konstruiert 
ist, unterscheiden sich die Unfallfolgen für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen 
erheblich. So hat bspw. eine stark erhöhte oder besonder starre Fahrzeugkonstruktion im 
Falle einer Kollision erheblich negative Auswirkungen für andere Verkehrsteilnehmer*innen, 
insbesondere Kleinkinder. Wir wollen jedoch, dass zukünftig eine verstärkte Orientierung an 
den Sicherheitsbedürfnissen von anderen Verkehrsteilnehmer*innen erfolgt und sich dies auch 
im Zulassungsrecht wiederfindet. Neufahrzeuge, die in staatlichen Kollisionsversuchen stark 
negative Abweichungen der Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen aufweisen, 
werden wir zukünftig nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen. Von diesem 
Grundsatz werden wir abweichen, wenn die Fahrzeughalter*innen einer Berufs- oder 
Tätigkeitsgruppe angehören, die einen tatsächlichen Bedarf an den Konstruktionsveränderungen 
nachweisen kann. Hierbei werden wir jedoch eine räumliche Beschränkung der Zulassung, bspw. 
grundsätzlich in Innenstädten oder außerhalb eines definierten Radius des Geschäftsgebietes, 
vornehmen.
Es gibt einen Unterschied zwischen tatsächlichen Notwendigkeiten und gefühlten 
Notwendigkeiten. Wir orientieren uns an den tatsächlichen Notwendigkeiten und stellen 
darüber hinaus die objektive Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen über das subjektive 
Sicherheitsgefühl einzelner Fahrzeugführer*innen.
- Ordnungsmaßnahmen für mehr Verkehrssicherheit -
Kreuzung und Einmündungen:
Freier Blick für und auf Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen!
Kreuzungen und Einmündungen gehören zu den gefährlichsten Orten im Straßenverkehr. Logisch, 
hier kreuzen und überschneiden sich die Wege. Fußgänger*innen auf Gehwegen und 
Fahrradfahrer*innen auf kombinierten Fuß- und Radwegen sind hier auf besondere Sicherheit 
angewiesen. Zum einen, weil sie mitunter schnell zu übersehen sind, und zum anderen, weil 
für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen die Unfallfolgen häufig besonders schwer sind. 
Damit Kreuzungen und Einmündungen sicher sind, muss der Blick in diesen Bereichen 
vollständig frei sein. Haltende oder parkende Autos werden hier schnell zur gefährlichen 
Falle.
Wir GRÜNE betrachten den derzeitigen Schutzraum von 5 Metern ab dem Scheitelpunkt der 
Kreuzung für nicht ausreichend genug, um Klarheit und den notwendigen Schutz zu 
gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann dieser Schutzraum nur durch bürokratische und 
teure bauliche Maßnahmen erweitert werden. Fahrzeugumsetzungen, die eigentlich dringend 
notwendig wären, um Sicherheit bspw. für Schulwege zu garantieren, fallen heute schwer und 
sind mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Wir werden daher diese Regelung reformieren 
und Schutzräume in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen mit einem zusätzlichen 
Vorschriftenzeichen deutlicher kennzeichnen. Damit werden wir nicht wie jetzt mit einem 
pauschalen, ggf. ungenügenden Sicherheitsbereich arbeiten, sondern den Kommunen ein 
Instrument in die Hand geben, um Kreuzungen und Einmündungen mit reduziertem baulichen 
Aufwand und damit unbürokratischer und preiswerter sicherer zu gestalten.
Dieses Vorschriftenzeichen wird sich von den bekannten Richtzeichen für Halte- oder 
Parkverbot optisch deutlich unterscheiden, Verstöße gegen das Vorschriftenzeichen werden wir 
im Bußgeldkatalog sehr empfindlich gegenüber von Verstößen gegen die bekannten Richtzeichen 
abheben, die Gefährdung wird eindeutiger benannt. Damit geben wir den Kommunen auch mehr 
Möglichkeiten in die Hand, um gefährdende Fahrzeuge schneller umsetzen zu können und 
trotzdem die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Bußgelder:
Für alle gleich ist nicht immer gerecht und wirkungsvoll!
Bußgelder nehmen im Straßenverkehr die wichtige Funktion ein. Die Belehrung über 
Fehlverhalten und damit verbundene Gefahren soll mit einem gewissen persönlichen Ärgernis 
versehen werden und damit einen Lerneffekt sicherstellen. Dies ist zwingend notwendig, um 
von Verfehlungen ausgehende Gefahren zukünftig zu vermeiden und den Verkehr damit 
langfristig sicherer zu gestalten. Das Ärgernis durch das Bußgeld ist allerdings maßgeblich 
davon abhängig, ob die Höhe des Bußgeldes auch wirklich ärgert! Der heutige Bußgeldkatalog 
sieht für alle Einkommensschichten ein gleichbleibendes Bußgeld vor. Damit ist der Grad des 
Lerneffektes für höhere Einkommensgruppen deutlich geringer als für niedrigere 
Einkommensgruppen. Ein Rabatt für Gutverdiener*innen ist an dieser Stelle aber nicht 
angebracht, denn von ihrem Fehlverhalten geht die gleiche Gefahr aus, wie durch das 
Fehlverhalten von Geringverdiener*innen. Wir GRÜNE wollen zukünftig sicherstellen, dass der 
wichtige Lerneffekt bei allen Einkommensgruppen in gleichem Maße sichergestellt werden kann. 
Deshalb werden wir, auch um alle Verkehrsteilnehmer*innen vor den möglichen Gefahren zu 
bewahren, Bußgeldhöhen zukünftig automatisiert an Einkommensgruppen anpassen. Hierbei werden 
wir einen automatisierten Datenabgleich mit den Finanzämtern vornehmen. Für den Fall, dass 
das beim Finanzamt geltend gemachte Einkommen deutlich vom jeweiligen Fahrzeugwert abweicht, 
werden wir im Ausnahmefall auch den Fahrzeugwert als Bemessungsgrundlage zulassen.
Wir GRÜNE werden damit Bußgelder sowohl sozial gerechter, als auch im Endeffekt 
wirkungsvoller gestalten und damit den sicherheitsrelevanten Lerneffekt erhöhen.
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen:
Regelungen vereinfachen!
Die Folgen eines Unfalls hängen maßgeblich davon ab, welche Kräfte beim Unfall wirken. Ein 
maßgeblicher Faktor für Kräfte ist die Geschwindigkeit. In den meisten europäischen Staaten 
gelten, insbesondere auf Autobahnen, deutlich strengere Vorschriften für die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit. Die Folgen sind spürbar: Unter Berücksichtigung von korrektiven 
Methoden zur Bewertung des Zustandes der Infrastruktur, der Verkehrsdichte und des 
Ausbildungsstandes der Fahrzeugführer*innen weisen die Staaten mit Höchstgeschwindigkeit 
immer eine niedrigere Rate an Toten und Verletzten je Autobahnpersonenkilometer auf, als 
dies in Deutschland der Fall ist. Wir GRÜNE stehen für eine Kultur der angepassten 
Geschwindigkeit. Wir wollen zukünftig die Frage der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 
Autobahnen verstärkt unter Sicherheitsaspekte stellen und vor allen Dingen 
Fahrzeugführer*innen jederzeit Sicherheit darüber bieten, welche Höchstgeschwindigkeit 
gerade gilt. Der derzeitige, mitunter schnell wechselnde Flickenteppich aus 
Autobahnabschnitten mit oder ohne Höchstgeschwindigkeit steht dieser Sicherheit für 
Verkehrsteilnehmer*innen eindeutig im Wege und erhöht auch die Gefahren auf Autobahnen 
erheblich. Der existierende Schilderwald ist unübersichtlich und stellt ein eigenständiges 
Sicherheitsrisiko dar.
Wir werden daher die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen grundsätzlich regeln und uns mit 
maximal 120 km/h an den positiven Erfahrungswerten und der gelebten Praxis unserer 
europäischen Nachbarn orientieren.
Wir GRÜNE fühlen uns 3.177 Verkehrstoten und 390.0154 teils schwer verletzten Personen im 
Straßenverkehr verpflichtet. Wir sind der Gesellschaft gegenüber verantwortlich, bestehende 
Defizite zu beseitigen und erkannte Gefahren abzuwenden. Dies tun wir durch gute 
Qualifikation, modernster Technik und faire Verkehrsregeln.
weitere Antragsteller*innen
- Andreas Spranger (KV Leipzig)
- André Stephan (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Lars Gindele (KV Potsdam)
- Anja Grabs (KV Oder-Spree)
- Rebecca Kubiak (KV Recklinghausen)
- Florian Winkler (KV Uckermark)
- Dominic Hallau (KV Bielefeld)
- Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau)
- Nidal El Jarad (KV Ostprignitz-Ruppin)
- Claas Gieselmann (KV Nürnberg-Stadt)
- Fritz Lothar Winkelhoch (KV Oberberg)
- Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)
- Mathias Hasselmann (Barnim KV)
- Pascal Striebel (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
- Dietmar Detert (KV Leipzig)
- Peter Alexander (KV Konstanz)
- Marie Heidenreich (KV Rostock)
- Karsten Finke (KV Bochum)
- John Liebau (Wittenberg KV)
- Gregor Laukert (KV Stendal)
- Markus Schaefer (KV Barnim)
- Thomas Auer (KV Saarbrücken)
Änderungsanträge
- V-24-054 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
- V-24-072 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
- V-24-079 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
- V-24-095 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
- V-24-107 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
- V-24-138 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
- V-24-168 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
- V-24-173 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
- V-24-181 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
- V-24-219 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)

Kommentare
Nidal El Jarad:
Nabiha Ghanem:
Aber trampelt nicht noch mehr auf der Landbevölkerung herum!
Sorry für meine drastischen und verkürzten Worte, ich bin entsetzt, aber stehe gerne für eine ausführliche mündliche Diskussion zur Verfügung.
Mathias Hasselmann:
Zeitlich begrenzte Führerscheine funktionieren nur, wenn zu gleich das ländliche Mobilitätsangebot ausgebaut wird (Rufbusse, Buslinien gesamtheitlich nach gesellschaftlichem Nutzen, statt nur fiskal bewerten, ...).
Gibt es belastbare Studien, zu Unfällen aufgrund altersbedingt nachlassender Fahrtüchtigkeit? Beim schnellen Recherchieren sties ich lediglich auf die Aussage, dass älter Menschen vor allem überproportional zu Opfern des Straßenverkehrs werden, aber deutlich unterproportional als Unfallverursacher auffallen. Daher ist denkbar, dass verpflichtender Nachweis der Fahrtüchtigkeit vollkommen unnötige Gängelung und Bevormundung ist. Ich würde davon ausgehen, dass Menschen, die nicht mehr richtig sehen schon aus Selbstschutz und persönlicher Unsicherheit vom Autofahren ablassen. Motivation zum Ausblenden persönlicher Einschränkungen sollten doch eigentlich nur Berufskraftfahrer haben - und dort sind die Tests bereits obligatorisch. Soweit ich weiß.
Clamor von Trotha:
Clamor von Trotha:
Anja Hagedorn:
Ich halte viele der Maßnahmen für gut und wichtig, jedoch möchte ich zu bedenken geben: es gibt ein Personalproblem bei den Ordnungsbehörden. Die Regeln nützen nichts, wenn die Umsetzung nicht kontrolliert wird. Daher sollten die Maßnahmen auch vor dem Hintergrund einer realistischen Umsetzung geprüft werden.
Nabiha Ghanem:
Es passt nicht zu einer liberalen und sozialen Partei, erhebliche Gesetzesverschärfungen zu fordern, die sehr massiv in das Leben vieler Bürger*innen eingreifen, wenn das Ziel, evtl. sogar besser, auf anderem Weg erreicht werden kann. Konkret in diesem Fall: Reduzierung des Verkehrs, was ja auch ökologisch zwingend erforderlich ist. Mehr Kontrollen, mehr Verkehrspolizei, um die bestehenden Regeln endlich durchzusetzen.
Autofahren ist für sehr viele Menschen existenziell erforderlich und darf kein Privileg für junge Menschen mit entsprechendem Geldbeutel werden! Es gibt viele Berufe und Jobs, für die ein Führerschein erforderlich ist. Zudem: Wir Grüne sind eine großstädtisch geprägte Partei, was leicht dazu führt, Entscheidungen zu treffen, die aus Sicht von Ballungsräumen in Ordnung sein mögen, selbst für Mittelstädte noch akzeptabel sind, aber für den ländlichen Raum hochproblematisch sind. Ich stelle immer wieder in Diskussionen fest, dass viele Grüne keine realistische Vorstellung von den Gegebenheiten auf dem Land haben. Üblicherweise kommt als Antwort, dass natürlich der ÖPNV auch auf dem Land ausgebaut werden müsse, dann ginge es auch. Dies ist aber falsch! Der ÖPNV muss ausgebaut werden, aber es ist weder ökonomisch machbar noch ökologisch sinnvoll, dies im für den Ersatz des Individualverkehrs notwendigen Ausmaß zu tun.
Bußgelder nach Einkommenshöhe zu staffeln, finde ich sehr gut, und sie müssen spürbar hoch sein.
Joachim Schmitt:
Thomas Auer:
Hier sollte ein Zugriff auf Fz-Daten, insbesondere personenbezogene Daten, nur durch hoheitliche Stellen ermöglicht werden. Gerade die Versicherungswirtschaft hat größtes Interesse an den anfallenden Daten, ich finde aber, dass wir hier einen klaren Riegel vorschieben müssen.
Es muss klar geregelt werden, dass der Verfügungsberechtigte der anfallenden Daten der Fahrzeugnutzer ist und nicht z.B. derjenige, auf den das Fz zugelassen ist. Denn das kann ja zum Beispiel der Arbeitgeber oder auch ein Leasingunternehmen oder der Vermieter sein.
Problematisch ist hier auch noch, dass aktuell immer der Fahrzeughersteller (OEM) den Zugriff auf die im Fz anfallenden Daten steuert und auch Daten weiterverkaufen kann.
Daher würde ich den Abschnitt so formulieren:
"Datenschutz spielt für uns GRÜNE seit jeher eine wichtige Rolle. Deshalb werden wir hier
eine angemessene Güterabwägung sicherstellen und Datenzugriffe nur von ausdrücklich berechtigten Stellen zulassen. Der Zugriff muss so klar geregelt sein, dass ein Zugriff wegen Lappalien ausgeschlossen werden kann."
Matthias Domke:
Insgesamt ist der Bußgeldkatalog in Deutschland im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern jedoch zu milde.
Thomas Auer:
"Bereits heute verfügen alle neu typgenehmigten Fahrzeugmodell über diese Innovation und sie hat bereits
wertvolle Beiträge zur Rettung von Leib und Leben geleistet.
Matthias Dienes:
Samuel Menacher:
https://antraege.gruene.de/44bdk/Vision_Zero__Ja_zu_mehr_Sicherheit_im_Strassenverkehr-5807/5886
Volker Holzendorf:
Aber was völlig fehlt sind bauliche Maßnahmen zur erreichung von Vision Zero:
- Die Schweden erlauben kein Überholenb auf Landstraßen, weil sie der Straße eine Mittelleitplanke verpassen,
- Radfahrern ist mit protected bikelanes geholfen und
- Kreuzungen sollten in protected intersections nach niederländischem Vorbild umgebaut werden.
https://www.youtube.com/watch?v=FlApbxLz6pA.
Ebenfalls fehlen Hinweise auf Alternative im Ländlichen Raum - beispielsweise in dem Radwege durchgängig separiert mit guter Oberfläche (geteert!!) angelegt werden. Gute Wege benutzen Menschen. Gute Radwege befahren Radfahrer*innen, was zu weniger Autoverkehr und damit weniger schlimmen Unfallfolgen führt. Es fehlt hauptsächlich an guter Infrastruktur für die Alternativen!
Wo ist der Abiegeassistent für LKWs?
Im angekündigtem Ranking zu den V Anträgen durch die BDK kann der Antrag in dieser Form leider meine Stimme nicht bekommen. Dabei ist das Thema so wichtig.
Grüße aus Leipzig
Co-Sprecher AG Stadtentwicklung und Mobilität
Matthias Lex:
1) ich finde es absolut sinnvoll, eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit auch beim Pkw-Führerschein einzuführen. Beim Lkw-Führerschein muss man dies ab dem 50. Lebensjahr ja auch machen.
2) unser Bußgeldkatalog ist deutlich zu milde. Und gerade das Thema Rasen und Alkohol am Steuer muss deutlich härter bestraft werden. Wenn ein anderer, unschuldig beteiligter Verkehrsteilnehmer dabei getötet wird, bin ich auch für einen lebenslangen Führerscheinentzug. Hier wird auch Dänemark als Vorbild angeführt: wenn dort ein Fahrer mit mehr als zwei Promille erwischt wird, wird automatisch das Fahrzeug beschlagnahmt und das bekommt er auch nicht wieder. So sollten wir hier das auch umsetzen!
3) ich bin dringend für ein Tempolimit auf Autobahnen, jedoch nicht -wie hier gefordert- beschränkt auf 120 km/h, sondern wie in Österreich und Italien 130 km/h.
Richard Schiller: