Veranstaltung: | 46. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | PB-S Kapitel 3: Solidarität sichern |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 12.06.2021 |
Eingereicht: | 12.06.2021, 17:30 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Kapitel 3: Solidarität sichern
Beschlusstext
Kapitel 3: Solidarität sichern
Die Pandemie hat uns gezeigt, was eine Gesellschaft stark macht – dass man sich unterhakt
und einander vertraut. Sie hat uns spüren lassen, wie kostbar Gemeinsamkeit für unser
individuelles Glück ist, wie sehr wir andere Menschen brauchen und wie groß die Gefahr ist,
wenn eine Gesellschaft auseinanderdriftet. Diese alte und doch noch mal neu erlebte
Erfahrung ist Auftrag, Solidarität und Schutz in konkrete, bessere Politik zu übersetzen.
Wir wollen alles dafür tun, die Bedingungen für ein gutes Leben – von Kindesbeinen an – zu
schaffen: materielle Sicherheit, Chancen und Teilhabe zu garantieren und ein
Sicherheitsversprechen für jede Lebenslage zu geben, das umso stärker ist, je mehr
Unterstützung gebraucht wird. Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die
sozialen Voraussetzungen dafür nicht für alle gewährleistet werden. Gesellschaften ohne
existenzielle Not sind krisenfester, solidarische und gleichberechtigte Gesellschaften
stärker.
Corona hat uns schonungslos die Stärken und Schwächen unseres Sozialstaates vor Augen
geführt: wie wichtig ein robustes Gesundheitssystem für alle ist, wie zentral eine
Wirtschaftskraft ist, die für gesellschaftlichen Wohlstand und damit einen Sozialstaat
sorgt, der Menschen bei Jobverlust oder Wirtschaftseinbruch vor Obdachlosigkeit bewahrt. Die
Pandemie hat aber zugleich bestehende Ungleichheiten verschärft. Wer arm ist, wird schneller
krank. Frauen tragen eine besondere Last in den systemrelevanten Berufen der Pflege, der
Erziehung und im Einzelhandel, sind aber deutlich schlechter bezahlt und in
Entscheidungsprozessen weniger repräsentiert. Freiberufler*innen und Selbständige, die
ohnehin schon größere Risiken eingehen, stürzen ohne Verdienst in Existenzangst oder -not.
Wer Kinder oder Jugendliche allein oder getrennt erzieht, ist durch Kinderbetreuung,
Homeschooling und Homeoffice noch mal mehr gefordert. Die Pandemie hat uns auf unsere
individuellen Lebensumstände zurückgeworfen. Wenn die Wohnung eng ist, der Garten fehlt,
aber die Schwimmhalle geschlossen ist, ist es dreifach schwer. Einsamkeit wird größer.
Jetzt ist die Zeit, die richtigen Lehren zu ziehen. Der Weg aus der Pandemie muss zu einem
neuen sozialen Sicherheitsversprechen führen. Wir wollen Schritt für Schritt die sozialen
Systeme so verändern, dass sie allen Menschen Sicherheit und Halt geben, auch in Zeiten
persönlicher und gesellschaftlicher Umbrüche, und ihnen Teilhabe ermöglichen. Unsere
Bibliotheken und Bolzplätze, Sport- und Musikvereine, Theater und Jugendzentren – kurz,
unsere öffentlichen und sozialen Orte – sollten zu den schönsten und stärksten Räumen des
Miteinanders werden.
Glück und Chancen dürfen nicht davon abhängen, ob man im Norden oder Süden, Osten oder
Westen, in der Stadt oder auf dem Land lebt, entsprechend sind gleichwertige
Lebensverhältnisse Verfassungsgrundsatz. Wir setzen alles daran, aus diesem oftmals noch
unerfüllten Anspruch Realität zu machen. Wer auf dem Land wohnt, braucht genauso einen
Zugang zu Ärzt*innen, schnellem Internet, öffentlicher Daseinsvorsorge wie Städter*innen.
Und wer in der Stadt lebt, muss auch dort guten und bezahlbaren Wohnraum finden können.
Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit und für viele Menschen, viele Familien bis weit in
die Mittelschicht hinein eine der Existenz.
Unser Gesundheitssystem soll allen eine gleichwertige Gesundheitsversorgung garantieren,
aber es klaffen Lücken: Gesundheitsämter wurden kaputtgespart, in Krankenhäusern und der
Verwaltung fehlt Personal, die, die da sind, arbeiten am Anschlag. Wir wollen die Vorzeichen
ändern und Vorsorge zum Leitprinzip machen: Kliniken sollen ihrem gesellschaftlichen Auftrag
entsprechend finanziert werden, auch auf dem Land braucht es Zugang zu Geburtshilfe und
Notfallhilfen. In der Pflege setzen wir uns ein für bessere Arbeitsbedingungen, mehr
Personal, Sicherheit für Menschen, die Pflege benötigen, und für diejenigen, die Angehörige
oder Freund*innen pflegen.
Digitalisierung, globaler Wettbewerb und der nötige Umbau der Wirtschaft bedeuten für viele
Menschen große Veränderungen, die mit der Angst vor Verlusten einhergehen. Aber Angst lähmt
und macht mürbe. Menschen benötigen auch im Übergang Sicherheit. Es gilt die Risiken
abzusichern und Perspektiven zu geben, etwa durch eine Arbeitsversicherung und durch
Weiterbildung. Starke Tarifpartner, starke Gewerkschaften und demokratische Mitbestimmung
können ebenfalls dazu beitragen, die großen Herausforderungen beim Übergang in eine sozial-
ökologische Marktwirtschaft gemeinsam zu bewältigen. Wir werden zeigen, dass Transformation
und Digitalisierung hin zu einem klimagerechten Wohlstand zukunftsfähige Jobs schaffen, mit
guten Arbeitsbedingungen und gerecht verteilter Arbeit.
Wir fördern Kinder, Jugendliche und Familien
Kinder in den Mittelpunkt
Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf
besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind Menschen mit eigenen Bedürfnissen,
die es zu erkennen und zu stärken gilt. Wir werden sicherstellen, dass die Rechte und das
Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen und maßgeblich
berücksichtigt werden. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der
UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz. Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und
Jugendbeteiligung wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen über ihre
Rechte informiert sind und unabhängig vom soziokulturellen Hintergrund und vom
Aufenthaltsstatus altersgerecht und niedrigschwellig Beteiligung leben können. Die
Jugendarbeit spielt hierbei eine wichtige Rolle, darum wollen wir die Jugendverbände mit
einem Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen stärken. Demokratie darf kein abstrakter Begriff
sein, sondern muss immer wieder im eigenen Alltag erfahren und erprobt werden können.
Werdende Demokrat*innen brauchen Mitmach- und Medienkompetenz sowie politische Bildung, die
wir als Querschnittsaufgaben in Kitas, Schulen und Jugendhilfe konzeptionell und finanziell
stärken. Auch wollen wir die Unabhängigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung
stärken. Bei allen Angeboten im Sozialraum, bei allen Bau- und Wohnumfeldmaßnahmen, die
Kinder und Jugendliche betreffen, werden wir sie beteiligen, ihr Wohl sichern und dies im
Baugesetzbuch und im Bundesimmissionsschutzgesetz berücksichtigen.
Eine Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut
In einem reichen Land wie Deutschland darf kein Kind in Armut aufwachsen – doch vor allem
bei Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehenden), Geringverdienenden mit Kindern oder Familien
mit mehr als zwei Kindern reicht das Geld oft vorn und hinten nicht. Kinderarmut bedeutet
auch Ausgrenzung, Diskriminierung und schlechtere Bildungschancen. Jedes Kind verdient
unsere Unterstützung, denn Zukunftschancen dürfen nicht von der sozialen Herkunft abhängen.
Daher werden wir eine Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut
entwickeln und umsetzen. Neben hervorragender Infrastruktur werden wir Familien mit einer
einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung stärken: der Kindergrundsicherung.
Unser Vorhaben: Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und
die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue, eigenständige Leistung zusammenzufassen.
Mit der Kindergrundsicherung bekommt jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in
Familien mit geringem oder gar keinem Einkommen erhalten zusätzlich noch einen GarantiePlus-
Betrag. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach
einmaliger Beantragung bei der Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch von
der Familienkasse berechnet, die sie dann auch auszahlt. So kommt die Kindergrundsicherung
garantiert bei jedem Kind an und Schritt für Schritt beenden wir Kinderarmut. Sie ist
gerecht, denn Kinder, die mehr brauchen, bekommen auch mehr. Die Kindergrundsicherung
verbinden wir mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder zum Leben brauchen.
Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder
Ob Kita, Kindertagespflege, Hortbetreuung, Familienberatung, Hilfen zur Erziehung oder
Angebote der Jugendarbeit – die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
begleiten Familien beim Aufwachsen der Kinder. Sozialarbeiter*innen und pädagogische
Mitarbeiter*innen leisten dabei unter hohem Zeit- und Arbeitsdruck Enormes. Durch
gesetzliche Vorgaben zur Personalplanung wollen wir für besser ausgestattete Jugendämter und
Entlastung der Fachkräfte sorgen. Qualitätsstandards wollen wir überall in der Kinder- und
Jugendhilfe verbindlich erstellen und gemeinsam mit Verbänden, Trägern und Wissenschaft
weiterentwickeln. Leistungsansprüche von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und
geistigen Behinderungen werden bisher in einem eigenen Sozialgesetzbuch für Menschen mit
Behinderungen geregelt. Mit einem Bundesinklusionsgesetz soll sichergestellt werden, dass
alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe künftig so ausgestaltet sind, dass sie sich auch
an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien richten. Die bestehenden
Rechtsansprüche gelten für sie weiter. Wir wollen auf dem eingeschlagenen Weg hin zu einem
inklusiven SGB VIII zügiger voranschreiten. Daher werden wir die Länder und Kommunen, die
bereits vor Umsetzung des Bundesinklusionsgesetzes alle Kinder unter dem Dach der
Jugendhilfe vereinen wollen, mit einem Bundesmodellprogramm unterstützen. So können
wertvolle Anregungen für den bundesweiten Umstrukturierungsprozess gewonnen werden. Den
Kostenbeitrag von Jugendlichen in einer vollstationären Einrichtung oder Pflegefamilie
wollen wir abschaffen.
Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung – Jugend als eigenständige
Lebensphase stärken
Jugendliche und junge Erwachsene müssen sich frei und selbstbestimmt entwickeln können.
Verantwortungsvolle, selbstbewusste und mündige Jugendliche sollen über alle
Angelegenheiten, die sie betreffen, mitentscheiden und sichere Lernorte und Freiräume haben,
die sie selbst mitgestalten. Damit junge Menschen ihre Ideen und Rechte auch wirksam
einbringen bzw. einfordern können, wollen wir niedrigschwellige Beteiligungsgremien wie
Kinder- und Jugendparlamente, insbesondere auf kommunaler Ebene, stärken. Wir werden
Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Demokratiebildung verlässlich unterstützen. Die
Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Frühe Hilfen und alle Formen von Hilfen
zur Erziehung werden wir gemeinsam mit Ländern und Kommunen sicherstellen und Räume für
Jugendliche nachhaltig fördern. Politik mit und für junge Menschen braucht in Zeiten der
Globalisierung eine internationale Ausrichtung. Deshalb stärken wir internationale
Begegnungen und Austauschprogramme.
Teilhabe und Schutz in der digitalen Welt
Viele Kinder und Jugendliche wachsen mit Tablets, Smartphones und Co. auf – wir müssen
sicherstellen, dass sie selbstbestimmt, sicher und gesund in der digitalen Welt groß werden.
Wir stärken die digitale Bildung als Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Bildungseinrichtungen
und der Jugendhilfe mit Fortbildungen für Fachkräfte und Unterstützungsangeboten für Eltern.
Alle sollen digitale Kompetenzen erwerben können, das geht nur mit entsprechender Hardware
und Internetanbindung: Kinder, die in Armut leben, erhalten für die Schule ein digitales
Endgerät, wenn sie dieses benötigen. Auch dem Suchtpotenzial und den Gesundheitsrisiken der
übermäßigen Nutzung digitaler Anwendungen möchten wir begegnen. Kinder und Jugendliche
brauchen im Netz besonderen Schutz vor Straftaten wie Hassrede,
Cybergrooming oder sexualisierter Gewalt. Dem Mobbing im Netz wollen wir einen Riegel
vorschieben. Dafür setzen wir auf eine Präventionsstrategie mit verpflichtenden sicheren
Voreinstellungen für Plattformen und altersgerechten und leicht auffindbaren Informations-
und Beschwerdemöglichkeiten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll in
ihren Kompetenzen gestärkt werden. Vor kommerziellem Sammeln ihrer Daten durch private
Anbieter werden wir Kinder schützen.
Kinder vor Gewalt schützen
Für viele Kinder und Jugendliche ist psychische, körperliche, sexualisierte Gewalt und
Vernachlässigung leidvoller Alltag. Dagegen gehen wir hart vor – mit starker Prävention,
konsequenter Aufarbeitung und Strafverfolgung sowie weiteren Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und zum Kinderschutz in familiengerichtlichen Verfahren. Das oberste Ziel
ist es, Taten zu verhindern. Dafür braucht es Aufklärung, Qualifizierung, altersgerechte
Präventionsprogramme und gelebte Schutzkonzepte sowie die Kooperation aller Akteur*innen
überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten und betreut werden. Basiswissen über
Kinderrechte, insbesondere Beteiligung, Sensibilisierung und Schutz bei
Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt, gehören in die Curricula für Jura, Medizin,
Pädagogik und Polizei. Die Fortbildungspflicht für Familienrichter*innen und die
Anforderungen an die Qualifikation von Verfahrensbeiständen sind klar gesetzlich zu regeln.
Alle zivilgesellschaftlichen und politischen Ebenen und Kräfte müssen den Kampf gegen
sexualisierte Gewalt an Kindern zu einem zentralen Thema machen. Organisationen, die Kinder
betreuen, tragen dabei eine besondere Verantwortung. Die wichtige Arbeit des Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werden wir auf eine gesetzliche
Grundlage stellen und damit dauerhaft absichern und dabei auch die Zuständigkeiten der
Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs adäquat verankern. Wir
werden bundesweit spezialisierte Fachberatungsstellen systematisch ausbauen sowie
telefonische und Online-Beratungsangebote finanziell absichern.
Mehr Zeit für Familien
Den Kopf frei haben für die Familie und die Kinder, auch wenn sie krank sind, das ist unser
Ziel. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gesamtgesellschaftliche
Verantwortung, der wir uns gemeinsam mit Wirtschaft und öffentlichen Institutionen stellen.
Alle Eltern sollen Elternzeit unkompliziert in Anspruch nehmen können. Mit der KinderZeit
Plus wollen wir das Elterngeld auf 24 Monate ausweiten: Pro Elternteil je acht Monate,
weitere acht Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden. Wird die KinderZeit
Plus Teilzeit in Anspruch genommen, verlängert dies entsprechend den Bezugszeitraum. Sie
kann bis zum 14. Geburtstag des Kindes genommen werden, denn auch bei älteren Kindern kann
zeitweise mehr Aufmerksamkeit nötig sein. Die Bedarfe der Familien von Kindern mit
Behinderung sollen zusätzlich Berücksichtigung finden. Wir unterstützen Eltern dabei,
Familie und Arbeit mit einer neuen Arbeitszeitkultur und einem flexiblen Vollzeitkorridor in
eine ausgewogene
Balance zu bringen, Familien- und Hausarbeit partnerschaftlich zu teilen und Teilzeitfallen
zu vermeiden. Niemand soll sich zwischen Kind und Job, Ausbildung oder Studium entscheiden
müssen, darum soll der Anspruch auf ein Kinderkrankengeld auf 15 Tage im Jahr pro Kind und
Elternteil steigen, Alleinerziehende bekommen 30 Tage. Weil gerade in den ersten
Lebensjahren viele Infekte mitgenommen werden, sollte es in dieser Zeit einen zusätzlichen
erhöhten Anspruch auf Kinderkrankengeld geben. Die Altersgrenze wollen wir auch hier auf 14
Jahre anheben, ein ärztliches Attest wird erst ab dem vierten Erkrankungstag des Kindes
verpflichtend. Für die besondere Zeit direkt nach der Geburt wollen wir neben dem
Mutterschutz auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten. Die
Mutterschutzregelungen sollen auch nach einer Totgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche
möglich sein.
Alleinerziehenden den Rücken stärken
Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende) leisten enorm viel und dennoch ist mehr als ein
Drittel von Armut bedroht. Mit der Kindergrundsicherung helfen wir mehrfach: Mit der
Neuermittlung der Mindestbedarfe von Kindern und Jugendlichen steigt auch der
Mindestunterhalt. Und anders als beim heutigen Kindergeld soll nur die Hälfte auf den
Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende
Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum werden Mehrkosten für die
Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen berücksichtigt. Für getrennt
erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen. Das
Betreuungsmodell soll im Einzelfall am Kindeswohl orientiert gefunden und nicht schematisch
definiert werden. Ob ein wichtiger Abendtermin im Job, ein Beratungsgespräch oder Arztbesuch
– Kinder können und sollten nicht immer dabei sein. Es gilt, familienunterstützende
Dienstleistungen zu fördern, zum Beispiel für ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe
Dienstleistungen. Das ist besonders im Krankheitsfall wichtig, denn Kinder und Haushalt
müssen trotzdem versorgt sein.
Absicherung für alle Familienformen
Ob Alleinerziehende, Patchwork-, Stief- oder Regenbogenfamilie – Familien sind vielfältig
und diese Vielfalt muss ein modernes Familienrecht auch abbilden. Dazu gehört auch ein
modernes und liberales Namensrecht. Soziale Eltern übernehmen innerhalb der Familie oft
Verantwortung und sind wichtige Wegbegleiter. Rechtlich gesehen sind sie aber auch nach
Jahren Außenstehende für ihr Kind: Im Kindergarten, in der Schule oder bei Ärzt*innen ist es
nicht vorgesehen, dass sie Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Mit der Weiterentwicklung
des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einem Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung, die,
auch schon vor Zeugung, auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene neben
den leiblichen Eltern übertragen werden kann, geben wir allen Beteiligten mehr Sicherheit
und stärken Mehr-Eltern-Familien und soziale Elternschaft. Zwei-Mütter-Familien sollen nicht
mehr durch das Stiefkindadoptionsverfahren müssen, darum streben wir an, das
Abstammungsrecht zu reformieren, sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in Ehen zwischen
einem Mann und einer Frau automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt. Das
Abstammungsrecht muss zudem die Elternschaft von Menschen mit Geschlechtseintrag „divers“
berücksichtigen. Bei Kinderwunsch sollen alle Paare und alleinstehende Frauen die
Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten. Alle Kinder
benötigen einen klaren Rechtsstatus; das Persönlichkeitsrecht auf Kenntnis der eigenen
Abstammung muss für alle Kinder gewahrt werden. Verantwortung wird nicht nur da füreinander
übernommen, wo Kinder sind. Mit dem Pakt für das Zusammenleben werden wir eine neue
Rechtsform schaffen, die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung
übernehmen, unabhängig von der Ehe rechtlich absichert.
Wir sorgen für gute Arbeit und faire Löhne
Mindestlohn anheben
Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Und die Menschen brauchen gute Arbeitsbedingungen. Aber
in unserem reichen Land arbeiten noch immer Millionen Menschen im Niedriglohnsektor mit
schlechten Löhnen und in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Besonders oft sind davon
Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte betroffen. Das wollen wir ändern. Den
gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 12 Euro anheben. Anschließend muss der
Mindestlohn weiter steigen, um wirksam vor Armut zu schützen und mindestens der Entwicklung
der Tariflöhne zu entsprechen. Die Mindestlohnkommission wollen wir reformieren und mit
diesem Auftrag ausstatten. Die bestehenden Ausnahmen für unter 18-Jährige und
Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Leiharbeiter*innen sollen vom ersten Tag an den
gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie.
Fair zahlende Unternehmer*innen dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden. In Zeiten von
Corona zeigt sich besonders, dass das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit kleinen Löhnen
zu niedrig ist. Deshalb braucht es ein branchenunabhängiges Mindestkurzarbeitergeld. Ohne
sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge nicht mehr befristet werden. Gegen den vielfachen
Missbrauch von Werkverträgen und die Abwälzung unternehmerischer Verantwortung mittels
Subunternehmerketten gehen wir ordnungspolitisch vor. Wir wollen den Arbeitsschutz stärken,
damit er wirksam vor Stress, Burn-out und Entgrenzung der Arbeit schützt. Mobbing und
Diskriminierung am Arbeitsplatz nehmen wir ernst und wollen durch klare Sanktionen und
verpflichtend zu schaffende Anlaufstellen besser davor schützen.
Vollbeschäftigung schaffen
Wir wollen allen Menschen ermöglichen, am Arbeitsleben teilzuhaben, denn ein guter
Arbeitsplatz ist eine wichtige Quelle für Einkommen, Anerkennung und Selbstverwirklichung.
Dazu müssen wir gute und sichere Jobs schaffen. Wir wollen die Beschäftigung weiter erhöhen
und damit auch verhindern, dass Corona langfristige Spuren am Arbeitsmarkt hinterlässt. Mit
dauerhaft höheren öffentlichen Investitionen, mehr Gründungsgeist und Forschung sowie
Innovation wollen wir ein Umfeld für viele neue Jobs schaffen. Der deutsche Arbeitsmarkt war
dabei in den letzten Jahren gespalten: Fachkräftemangel und deutliche Lohnsteigerungen für
Hochqualifizierte in einigen Branchen, prekäre Beschäftigung, unfreiwillige Teilzeit und
stagnierende Reallöhne in anderen. Dem wollen wir mit einer sozial gerechten Arbeitspolitik
entgegentreten. Damit sorgen wir für gute Löhne und trocknen den Niedriglohnsektor
mittelfristig aus. Selbständige brauchen gute Rahmenbedingungen und eine bessere soziale
Absicherung. Strukturelle Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit wollen wir bekämpfen. Für
Menschen, die lange arbeitslos sind, schaffen wir einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt,
der sinnstiftende Tätigkeiten vermittelt.
Sozialpartnerschaft stärken, Tarifbindung erhöhen
Sozialpartnerschaft, Tarifverträge und Mitbestimmung sind Eckpfeiler der sozialen
Marktwirtschaft. Sie haben unser Land stark gemacht. Da, wo sie gelten, sorgen sie meistens
für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen, dass Tarifverträge und starke
Mitbestimmung wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten.
Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum
Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf
ein Bundestariftreuegesetz. Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für
allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle in einer Branche gelten. Tarifflucht
darf sich für Unternehmen nicht lohnen. Wir wollen Betriebe verpflichten zu veröffentlichen,
ob sie Tarifvertragspartei sind. Bei Umstrukturierungen sollen die bisherigen tariflichen
Regelungen gelten, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde. Paritätische
Mitbestimmung soll es zukünftig bereits in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten
geben und wir wollen ein Schlichtungsverfahren einführen, wenn sich Entscheidungen besonders
stark auf die Beschäftigten auswirken. Betriebsräte, die sich für Mitarbeiter*innen
einsetzen, brauchen auch selbst mehr Schutz. Gleiches gilt auch für die Beschäftigten, die
erstmals einen Betriebsrat gründen wollen. Die Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte,
Personalräte und auch Jugend- und Ausbildungsvertretungen wollen wir ausbauen und
modernisieren, unter anderem wenn es um Personalentwicklung, Weiterbildung,
Standortverlagerungen ins Ausland, die Stärkung von Frauen, die Förderung von Vielfalt oder
die Verbesserung der Klimabilanz im Unternehmen geht. Die stärkere finanzielle Beteiligung
von Mitarbeiter*innen an den Unternehmen,
zusätzlich zu Lohn und Gehalt, kann mehr Mitgestaltung bewirken. Der Wandel der Arbeitswelt,
den Digitalisierung und ökologische Transformation mit sich bringen, muss gemeinsam mit den
Beschäftigten im Betrieb gestaltet werden.
Selbstbestimmter arbeiten, digitale Chancen nutzen
Wir wollen Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Arbeit besser an ihr Familien- und
Privatleben anzupassen. Eine moderne Arbeitswelt bedeutet für uns auch mehr Mitsprache bei
Ort, Lage und Umfang der Arbeit. In der Corona-Krise wurde das Arbeiten von zu Hause zu
einer weit verbreiteten Erfahrung, für viele verbunden mit mehr Eigenständigkeit und weniger
Stress, wenn etwa das lange Pendeln wegfiel. Für andere aber auch zur echten Belastungsprobe
– wenn zu Hause Arbeitszimmer, Arbeitsschutz und auch Kolleg*innen fehlen oder Arbeit
entgrenzt. Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung im Arbeitsleben wollen wir daher erhalten
und stärken, indem wir ein Recht auf mobiles Arbeiten einführen – mit Blick auf betriebliche
Möglichkeiten, aber auch mit strikten Schutzkriterien und starkem Einfluss der
Interessenvertretungen versehen. Das mobile Arbeiten kann im Homeoffice oder im nahe
gelegenen Co-Working-Space stattfinden, der Wechsel dorthin muss immer freiwillig
stattfinden und mit einem Rückkehrrecht sowie mit ausreichend Zeit an einem Arbeitsplatz im
Unternehmen verbunden sein.
Mehr Freiraum bei der Arbeitszeit
Ob im Büro, in der Pflege oder auf Montage – für viele Menschen ist der körperliche oder
psychische Druck durch Arbeit gewachsen. Gleichzeitig ist Zeit zu haben – für sich selbst
oder die Familie – für viele Menschen ein immer größerer Wert. Kürzere Arbeitszeiten, wie
beispielsweise die IG Metall sie als Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in der
Automobilbranche vorgeschlagen hat, begrüßen wir, denn sie bieten die Chance, Arbeit
gerechter zu verteilen, Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitnehmer*innen zu entlasten. Wir
wollen Beschäftigte in Branchen, in denen die Belastung besonders hoch ist, mit besseren
Arbeitsbedingungen unterstützen. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten aller
Arbeitnehmer*innen, selbst flexibler über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen – gerade um
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und Zeit für sich selbst zu haben –,
verbessert werden. Dafür wollen wir die starre Vollzeit umgestalten, etwa mit Hilfe eines
flexiblen Arbeitszeitkorridors, und insbesondere die Sozialpartner unterstützen, flexible
Arbeitszeitmodelle zum Vorteil der Arbeitnehmenden zu ermöglichen. Versuche, das
Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen aufzuweichen, lehnen wir ab. Die
Arbeitszeit soll künftig dokumentiert werden, so wie es der Europäische Gerichtshof in einem
Urteil entschieden hat. Wir setzen uns für eine bessere Kontrolle existierender Regelungen
ein, um Beschäftigte, deren tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig über 40 Stunden liegt, zu
stärken.
Arbeitsversicherung stärkt Chancen
Wir wollen die Arbeitsmarktpolitik auf die Zukunft ausrichten und die
Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung umbauen. Zentral dafür sind ein
Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Stärkung der beruflichen Qualifikation. In einer
Welt, in der häufige Berufswechsel für Viele Normalität sind und man nicht mehr automatisch
40 Jahre im gleichen Betrieb arbeitet, brauchen alle Menschen Anlaufstellen und
Unterstützung, um ihr Berufsleben selbstbestimmt zu gestalten. Überall dort, wo es eine
Arbeitsagentur gibt, sollen Bildungsagenturen zentrale Anlaufstellen werden und Menschen bei
der Neuorientierung unterstützen, Weiterbildungsberatung und -förderung sollen damit
vereinfacht werden. Die Förderung des lebensbegleitenden Lernens für Menschen mit
Behinderungen wollen wir ausbauen. Den Zugang zur Arbeitsversicherung werden wir deutlich
erleichtern und bereits ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld einführen. Auch selbständige Berufstätigkeit muss sozial
besser abgesichert werden. Dafür vereinfachen wir den Zugang zur freiwilligen
Arbeitslosenversicherung und schaffen eine Zugangsmöglichkeit für alle Selbständigen, auch
über die Auswahl zwischen zwei Tarifen. Selbständige sollen damit neben dem Anspruch auf
Arbeitslosengeld I auch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld in besonderen Notsituationen wie
beispielsweise während einer Pandemie erhalten. Wir wollen Gründungen aus Phasen der
Arbeitslosigkeit heraus besser fördern und durch die Krise zurückgeworfenen
Berufsanfänger*innen mit einem Einstiegszuschuss eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen.
Besserer Schutz bei online vermittelter Arbeit
Vom Handwerkerdienst über Software-Entwicklung bis zur Reinigung – immer mehr
Dienstleistungen werden über Online-Plattformen vermittelt (Gig-Working) oder finden sogar
ortsunabhängig in der Cloud statt (Crowd-Working). Die Digitalisierung von Tätigkeiten und
die digitale Vermittlung von Arbeit bergen viele neue Chancen. Aber Arbeitsrecht und
Arbeitsschutz müssen an die Onlinewelt angepasst werden, damit daraus nicht neue Formen von
Ausbeutung und Abhängigkeiten entstehen. Wir wollen online getätigte oder vermittelte Arbeit
regulieren, um dort arbeitenden Menschen den gleichen Schutz zu gewähren wie den analog
Arbeitenden. Wir wollen Scheinselbständigkeit verhindern, indem wir bei der Abgrenzung
zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung für mehr Rechts- und
Planungssicherheit sorgen. Wenn der/die Auftragnehmer*in angibt, einen Arbeitnehmerstatus zu
haben, soll künftig der/die Auftraggeber*in beweisen, dass dem nicht so ist. Unfaires Preis-
Dumping gilt es durch ein Mindesthonorar für zeitbasierte Dienstleistungen zu unterbinden.
Arbeitnehmerähnliche Personen und Solo-Selbständige sollen sich künftig leichter tariflich
organisieren können und branchenspezifisch sollen weitere verbindliche Honoraruntergrenzen
vereinbart werden können, die auch für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
Plattformbetreiber tragen eine Verantwortung für ihre Auftragnehmer*innen. Wir wollen mit
klaren Mindeststandards beim Arbeits- und Datenschutz und bei den allgemeinen
Geschäftsbedingungen, mit einem starken Beschäftigtendatenschutz und einem digitalen
Zugangsrecht für Gewerkschaften für Fairplay bei der Plattformökonomie und insgesamt in der
digitalen Arbeitswelt sorgen.
Faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus europäischen
Nachbarstaaten
In jedem europäischen Nachbarland arbeiten zu können, das ist eine der großen
Errungenschaften unseres vereinten Europas. Was in hochqualifizierten Berufen viel Freiheit
gebracht hat, führte in manchen Dienstleistungsbereichen zu ausbeuterischen
Arbeitsrealitäten. Missstände in den deutschen Schlachthöfen haben das schlaglichtartig
gezeigt. Doch auch anderswo, zum Beispiel auf dem Bau oder in der Pflege, herrschen vielfach
ausbeuterische Verhältnisse. Wir wollen, dass alle Beschäftigten – egal, wie lange sie hier
arbeiten – genauso gut bezahlt und abgesichert sind wie ihre deutschen Kolleg*innen. Dafür
braucht es ein wirksames Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit, ein
Verbandsklagerecht der Gewerkschaften, eine europäische Sozialversicherungsnummer, höhere
Mindeststandards für Unterkünfte von entsandten Beschäftigten, die Abschaffung der
sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung, eine bessere Regulierung der
Vermittlungsagenturen und mehr Kontrolle durch eine gestärkte Europäische Arbeitsbehörde.
Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten müssen besser über ihre Rechte informiert werden
und wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine bessere soziale Absicherung für
arbeitssuchende EU-Bürger*innen ein.
Wir schaffen Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir immer
noch weit entfernt. Durchschnittlich verdienen Frauen, vor allem wenn sie sich um Kinder
oder Pflegebedürftige kümmern, im gesamten Erwerbsleben etwa nur halb so viel wie Männer,
was sich auch in ihrer ungenügenden Alterssicherung bemerkbar macht. Deswegen setzen wir uns
auf europäischer Ebene für eine ambitionierte EU-Richtlinie für Lohngleichheit ein und
werden national ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine
Betriebe gilt und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen
und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Dieses
Gesetz muss auch ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten, damit bei strukturellen
Benachteiligungen auch Verbände die Klage übernehmen können und die Betroffenen nicht auf
sich allein gestellt sind. Lohncheckverfahren können Diskriminierungen aufdecken. Deshalb
werden wir Tarifpartner und Unternehmen verpflichten, alle Lohnstrukturen auf
Diskriminierung zu überprüfen und den Beschäftigten anonymisierte Spannen der Gehalts- und
Honorarstruktur zugänglich zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem
von Frauen ausgeübt werden, eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, insbesondere in
Form besserer Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung. Die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf muss für alle vereinfacht werden.
Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken
Um selbstbestimmt leben zu können, ist wirtschaftliche Unabhängigkeit unabdingbar. Deshalb
müssen Steine, die dies behindern, aus dem Weg geräumt werden. Frauen übernehmen nach wie
vor den Großteil der Sorgearbeit, die systemrelevant für unsere Gesellschaft ist. Wir wollen
für eine eigenständige Absicherung in allen Lebensphasen sorgen – von der Berufswahl bis zur
Rente. Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und Rentner*innen, wollen wir
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen und Regelungen für haushaltsnahe
Dienstleistungen schaffen. Das durch enge Rollenerwartungen eingeschränkte
Berufswahlverhalten wollen wir durch eine gendersensible Berufsberatung erweitern. Die
gläserne Decke, die Frauen am Aufstieg hindert, wollen wir aufbrechen. Dies gelingt durch
eine kluge Zeitpolitik, die es auch Partner*innen erleichtert, Verantwortung in der
Familie zu übernehmen und Arbeit geschlechtergerecht aufzuteilen. Wir wollen, dass die Sorge
in der Familie gemeinsam und gleichberechtigt getragen wird, und sehen darin eine
Voraussetzung für Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter. Dafür ist es
notwendig, dass insbesondere Väter gleichermaßen Verantwortung und Sorgearbeit in der
Familie übernehmen. Alleinerziehende dürfen dabei gegenüber Paaren nicht benachteiligt
werden. Von Diskriminierungen am Arbeitsmarkt Betroffene wollen wir stärken, unter anderem
mit einem Verbandsklagerecht, dem Ausbau entsprechender Rechtsberatung und durch ein echtes
Recht auf die Rückkehr in Vollzeit, das auch für kleinere Betriebe gilt. Damit Eltern nicht
aufgrund der Tatsache, dass sie Kinder haben, in der Arbeitswelt benachteiligt werden,
werden wir notwendige Maßnahmen inklusive erforderlicher Gesetzesänderungen ergreifen.
Gleichberechtigung auch bei der Steuer
Das deutsche Steuerrecht steckt noch im letzten Jahrhundert fest. Während sich viele Paare
Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigter aufteilen, als es noch vor Jahren der Fall
war, gilt bei der Steuer nach wie vor das Modell eines männlichen Ernährers und einer Frau,
die höchstens dazuverdient und sich hauptsächlich um Haushalt und Kinder kümmert. Dieses
Modell ist ungerecht, weil es Ehen privilegiert, Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende) und
nicht verheiratete Paare außen vor lässt, die Erwerbstätigkeit von Frauen hemmt und Frauen
gleichzeitig nicht wirklich absichert. In Krisen bekommen vor allem Frauen die Nachteile zu
spüren, zum Beispiel durch weniger Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Im Zusammenspiel mit
Minijobs und der kostenlosen Mitversicherung wirken sich diese Maßnahmen negativ auf die
Erwerbstätigkeit von Frauen aus. Deshalb wollen wir für neu geschlossene Ehen eine
individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Bei der Lohnsteuer
soll die/der heute über Gebühr belastete Zweitverdiener*in entlastet werden, indem das
Faktorverfahren zur Regel und die Steuerklasse 5 für Zuverdiener*innen abgeschafft wird. So
sorgen wir dafür, dass gleichberechtigte Lebensentwürfe nicht länger benachteiligt werden.
Paare, die bereits verheiratet sind, können sich entscheiden, ob sie sich einzeln veranlagen
oder weiterhin das Ehegattensplitting nutzen wollen. Zugleich stärken wir mit der
Kindergrundsicherung Familien. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen
sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.
Wir sichern die sozialen Netze
Garantiesicherung statt Hartz IV
Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne
Existenzangst. Deswegen wollen wir Hartz IV überwinden und ersetzen es durch eine
Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle
Existenzminimum. Sie stärkt so Menschen in Zeiten des Wandels und kann angesichts großer
Veränderungen der Arbeitswelt Sicherheit geben und Chancen und Perspektiven für ein
selbstbestimmtes Leben eröffnen. Die grüne Garantiesicherung ist eine Grundsicherung, die
nicht stigmatisiert und die einfach und auf Augenhöhe gewährt wird. Das soziokulturelle
Existenzminimum werden wir neu berechnen und dabei die jetzigen Kürzungstricks beenden. In
einem ersten Schritt werden wir den Regelsatz um mindestens 50 Euro und damit spürbar
anheben. Die Leistungen der Garantiesicherung wollen wir schrittweise individualisieren. Die
Anrechnung von Einkommen werden wir deutlich attraktiver gestalten, sodass zusätzliche
Erwerbstätigkeit immer zu einem spürbar höheren Einkommen führt. Jugendliche in
leistungsempfangenden Familien sollen ohne Anrechnung Geld verdienen dürfen. Vermögen werden
künftig unbürokratischer und mit Hilfe einer einfachen Selbstauskunft geprüft. Das
Schonvermögen wird angehoben. Wir streben an, die soziale Sicherung schrittweise weiter zu
vereinfachen, indem wir die existenzsichernden Sozialleistungen zusammenlegen und ihre
Auszahlung in das Steuersystem integrieren. Wir begrüßen und unterstützen Modellprojekte, um
die Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens zu erforschen. Durch die Abschaffung der
bürokratischen und entwürdigenden Sanktionen schafft die Garantiesicherung Raum und Zeit in
den Jobcentern für wirkliche Arbeitsvermittlung und Begleitung. Wir brauchen einen
Perspektivenwechsel bei der Arbeitsförderung mit ausreichend Personal, um der
Unterschiedlichkeit der langzeitarbeitslosen Menschen gerecht zu werden. Notwendig sind
intensive Betreuung, individuelle Unterstützung und anstelle eines Vermittlungsvorrangs in
prekäre Arbeit wollen wir einen Vorrang für Ausbildung und Qualifizierung. Wichtig ist
insbesondere soziale Teilhabe durch einen dauerhaften sozialen und inklusiven Arbeitsmarkt,
der niedrigschwellig und bedarfsgerecht ausgestaltet ist und von dem die
Langzeitarbeitslosen auch aufgrund einer guten Begleitung vielfältig profitieren.
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit
Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und auf Schutz vor
Diskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft. Auf Basis der UN-
Behindertenrechtskonvention und des Grundsatzes der Selbstbestimmung werden wir Inklusion
vorantreiben und wollen deren verbindliche Umsetzung mit einer Enquete-Kommission begleiten.
Leistungen zur Teilhabe müssen in jeder Phase allgemeiner, beruflicher und hochschulischer
Bildung gewährt sein. Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen und dafür
Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, besser unterstützen. Die
Selbstvertretungsstrukturen werden wir stärken und absichern. Arbeitgeber*innen, die
hingegen nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sollen eine höhere
Ausgleichsabgabe zahlen, die wir in die Förderung inklusiver Beschäftigung investieren
werden. Wir wollen das heutige Werkstattsystem zu einem System von Inklusionsunternehmen
weiterentwickeln, in dem Menschen mit Behinderungen über die Inanspruchnahme von
bedarfsgerechten Nachteilsausgleichen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglicht wird. Wir werden Arbeitnehmer*innen-Rechte
sicherstellen und fördern den Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die
Tagesförderstätten wollen wir in diesen Prozess mit einbeziehen. Das Budget für Arbeit
werden wir ausbauen und Menschen, die es nutzen, in der Arbeitslosenversicherung absichern.
Auszubildende und Studierende mit Behinderung erhalten bei Auslandsaufenthalten ein Budget
zur Deckung ihrer Bedarfe, das den Leistungen entspricht, die sie im Inland erhalten. Unser
Ziel ist es, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln und Teilhabe zu garantieren – kein
Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen, echtes Wunsch- und Wahlrecht,
Leistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und ein
Bundesteilhabegeld. Anträge auf Teilhabeleistungen sollen einfach und unbürokratisch sein
und Entscheidungen im Sinne der Menschen mit Behinderung schnell erfolgen.
Gemeinsame soziale Mindeststandards in der EU
Wir treten ein für eine Europäische Union, die soziale Absicherung und Mindeststandards EU-
weit garantiert. Soziale Rechte müssen den gleichen Stellenwert erhalten wie die
wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Dafür sind gemeinsame europäische Arbeits- und
Sozialstandards essentiell. Wir machen uns für eine europäische Grundsicherungsrichtlinie
stark, die soziale Mindeststandards für jedes Land festlegt, angepasst an die jeweilige
ökonomische Situation. Länderspezifische Mindestlöhne sollen überall in der EU dafür sorgen,
dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Das in der Corona-Krise eingeführte europäische
Kurzarbeitsprogramm wollen wir verstetigen. Zur Stabilisierung im Falle von Krisen setzen
wir uns für die Einführung einer europäischen Arbeitslosenrückversicherung ein. Wir wollen
die europäischen Betriebsräte stärken und die Mitbestimmung in grenzüberschreitenden
Unternehmen weiter absichern durch gestärkte Informationsrechte und verschärfte Sanktionen.
Unser langfristiges Ziel ist, dass die in der Europäischen Grundrechtecharta verankerten
sozialen Rechte als Grundrechte gegenüber den Mitgliedstaaten vor dem Europäischen
Gerichtshof einklagbar sind.
Eine verlässliche Alterssicherung für alle
Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent hat für uns hohe
Priorität. Bei einem weiteren Absinken wären immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen
und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente wäre gefährdet. Um das Rentenniveau zu sichern,
wollen wir die Frauenerwerbstätigkeit unter anderem durch ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit
erhöhen, ein echtes Einwanderungsgesetz schaffen und die Beschäftigungssituation älterer
Arbeitnehmer*innen verbessern. Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen
zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden. Prekäre Beschäftigung
muss überwunden werden, denn nur armutsfeste Löhne führen auch zu einer auskömmlichen Rente.
Die gesetzliche Rentenversicherung wollen wir schrittweise zu einer Bürger*innenversicherung
weiterentwickeln, in die perspektivisch alle einbezogen werden, damit alle gut abgesichert
sind. In einem ersten Schritt zu einer Bürger*innenversicherung sorgen wir dafür, dass
Selbständige ohne obligatorische Absicherung, zum Beispiel in berufsständischen
Versorgungswerken, und Abgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung
aufgenommen werden. Dabei werden bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie
Altersgrenzen berücksichtigt. Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die Grundrente
reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen
als bisher einbezieht und finanziell besserstellt. Wir führen darüber hinaus eine von den
Arbeitgeber*innen finanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein, mit der
vollzeitbeschäftigte Geringverdienende bei langjähriger Beschäftigung im Alter eine
auskömmliche Rente erhalten. Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen
es Menschen aber leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen
wollen, auch über die Regeleintrittsgrenze hinaus.
Ein Bürger*innenfonds für die Rente
Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann das Umlagesystem sinnvoll ergänzen. Die Riester-
Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt und die Rürup-Rente hat
gravierende Schwächen. Die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine
geringere Rendite als Omas Sparstrumpf. Profitabel sind sie oft nur für die
Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung. Deswegen haben bei weitem
nicht alle davon Gebrauch gemacht. Wir wollen die Riester- und die Rürup-Rente durch einen
öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen. Die öffentliche Zulagenförderung der
privaten Altersvorsorge werden wir reformieren und auf niedrige und mittlere Einkommen
fokussieren. Für Menschen mit einem bestehenden Riestervertrag besteht, falls von ihnen
gewünscht, Bestandsschutz. Der Fonds kann langfristig orientiertes Eigenkapital für die
Wirtschaft
bereitstellen. In den Bürger*innenfonds zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. So
wird ein Volumen geschaffen, das die Verwaltungskosten gering hält, die Risiken breit streut
und auf teure Garantien verzichten kann. Der Bürger*innenfonds wird öffentlich und politisch
unabhängig verwaltet und investiert anhand von ESG-Nachhaltigkeitskriterien. Er investiert
langfristig und hilft so, die Kurzfristorientierung der Märkte zu überwinden. So bietet er
das Potenzial einer guten Rendite. Arbeitgeber*innen sollen künftig eine betriebliche
Altersvorsorge anbieten, einen eigenen Finanzierungsbeitrag leisten und den
Bürger*innenfonds als Standard dafür nutzen können. Um es kleinen Unternehmen einfacher zu
machen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wollen wir die reine Beitragsgarantie
für kleine Unternehmen einführen, sie bei der Haftung entlasten und so für eine bessere
Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge sorgen. Zusätzlich wollen wir erreichen, dass
Selbständige vergleichbare Chancen auf eine angemessene Altersversorgung haben wie abhängig
Beschäftigte.
Wir geben Gesundheit und Pflege einen neuen Wert
Vorsorge als Leitprinzip
Wir wollen den Zugang zu guter Gesundheitsversorgung von der Kindheit bis ins hohe Alter
sicherstellen – aber gute Gesundheitspolitik umfasst mehr. Wer in der Fleischindustrie unter
prekären Bedingungen arbeitet, in einer schimmeligen Wohnung oder an einer vielbefahrenen
Straße wohnt oder mit Hartz IV in Armut lebt, kann seine Gesundheit nur schwer schützen, hat
eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken und oft einen schlechteren Zugang zur
Gesundheitsversorgung. Für eine gesunde Gesellschaft braucht es eine Politik, die vorsorgt,
die die Ursachen von Krankheiten bekämpft, Präventionsforschung fördert und vorausschauend
handelt. Statt nur auf die nächste Krise zu reagieren, sollen in Zukunft durch gemeinsame
Gesundheitsziele und eine Ausweitung der Gesundheitsberichterstattung Krankheitsursachen und
der Stand der gesundheitlichen Versorgung in den Blick genommen werden. Prävention,
Gesundheitsförderung und gesundheitliche Versorgung wollen wir grundsätzlich als
Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgen.
Für Pandemien gewappnet sein
Die Corona-Krise hat gezeigt, dass unser Gesundheitssystem für künftige Pandemien besser
gewappnet sein muss. Deshalb stoßen wir eine umfassende Analyse des Pandemiemanagements an.
Spätestens jetzt ist der Moment, längst überfälligen Wandel einzuleiten, beispielsweise die
Krankenhaus- und Notfallversorgung zu reformieren und die Digitalisierung, insbesondere in
den Gesundheitsämtern, beherzt voranzutreiben. Um Pandemien zukünftig effektiv und
nachvollziehbar zu bekämpfen, sollen Stufen zur Eindämmung von Pandemien im
Infektionsschutzgesetz definiert, Pandemieschutzpläne aktualisiert und soll ein unabhängiger
und interdisziplinärer Pandemierat eingerichtet werden. Getroffene Maßnahmen müssen
evidenzbasiert und verhältnismäßig sein. Mit einer klaren Kommunikationsstrategie sollen den
Bürger*innen Datengrundlagen, Entscheidungsgründe und -wege transparent gemacht werden. Wir
investieren in Gesundheitsforschung, zum Beispiel bei Medikamenten, Impfstoffen oder der
Entwicklung neuer Testverfahren. Dort, wo es keine ausreichenden Anreize für die
Therapieentwicklung gibt, wie zum Beispiel bei Antibiotika oder antiviralen Medikamenten,
schaffen wir alternative Anreizsysteme. Auch die Produktion von Medikamenten und
Medizinprodukten soll – in europäischer Kooperation – vorangetrieben werden, die Versorgung,
zum Beispiel mit Atemschutzmasken, durch eigene Produktionsstandorte sichergestellt werden.
Die Universitätsmedizin werden wir angesichts ihrer wichtigen Rolle in der
Pandemiebekämpfung weiter stärken – von der Spitzenforschung über die Vernetzung bei Daten
und Digitalisierung bis zur Versorgung per Telemedizin im ländlichen Raum. Auf europäischer
Ebene braucht es mehr gemeinsame Strategie und Koordinierung, etwa durch die gemeinsame
Planung und Nutzung medizinischer Notfallkapazitäten oder durch ein europäisches
Frühwarnsystem und die gemeinsame Erhebung und Nutzung relevanter Daten. Daher setzen wir
uns für den zügigen Aufbau von HERA ein, einer EU-Behörde, die künftig staatliche und
privatwirtschaftliche Aktivitäten besser koordinieren soll. Das Europäische Zentrum für die
Prävention und Kontrolle von Krankheiten wollen wir stärken und uns für eine engere
Kooperation mit nationalen Gesundheitsbehörden einsetzen.
Gesundheitsämter stärken
Nicht erst in der Corona-Pandemie wird sichtbar, dass wir als Gesellschaft größere
Anstrengungen unternehmen müssen, um die öffentliche Gesundheit zu stärken und Menschen ein
gutes Leben zu ermöglichen. Ob der Besuch der mobilen Zahnärzt*innen in der Schule oder die
Impfaktion im Pflegeheim – für Gesundheitsförderung, die Menschen unkompliziert erreicht,
braucht es eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Unser Ziel ist es, im
Zusammenspiel zwischen den Gesundheitsdiensten der Länder und Kommunen, Strukturen der
öffentlichen Gesundheitsfürsorge an Universitäten und Hochschulen und einem neu zu
schaffenden Bundesinstitut für Gesundheit gemeinsam eine starke Säule der öffentlichen
Gesundheitsfürsorge aufzubauen. Das Institut soll gemeinsame, langfristige Gesundheitsziele
entwickeln, zur Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens berichten, die Qualität und
Koordination der Gesundheitsdienste sichern und als zentrales Public-Health-Organ durch die
Bündelung bestehender Strukturen des Bundes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
beitragen. Bisher sind die Gesundheitsämter chronisch unterfinanziert und unterbesetzt, die
personelle und technische Ausstattung muss dauerhaft verbessert werden. Wir wollen deshalb,
dass Bund und Länder gemeinsam dafür sorgen, dass die Mittel für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst schrittweise auf mindestens 1 Prozent der Gesundheitsausgaben angehoben
werden,
sodass er seine Aufgaben des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung dauerhaft
wahrnehmen kann. Die Gesundheitsdienste wollen wir stärker in die Gesundheitsförderung und
Prävention in den Lebenswelten vor Ort einbinden. Die Mitarbeiter*innen im Öffentlichen
Gesundheitsdienst, insbesondere Amtsärzt*innen, müssen vergleichbar zu anderen
Beschäftigungsverhältnissen im Gesundheitswesen bezahlt werden. Auch pflegerische
Fachkompetenz soll stärker eingebunden werden – als sogenannte Community Health Nurses oder
in der Schulgesundheitspflege.
Gute gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land
Gesundheit ist Daseinsvorsorge. Wir wollen, dass Menschen im ganzen Land gut und verlässlich
versorgt werden. Viele niedergelassene Ärzt*innen, Hebammen, Heilmittelerbringer*innen und
andere medizinische Fachkräfte arbeiten jeden Tag hart daran, diese Versorgung zu
ermöglichen. Doch wenn mancherorts der Weg zur Hebamme kaum zu bewältigen ist, die
Kinderstationen Patient*innen abweisen müssen oder Hausarztpraxen auf dem Land schließen
müssen, weil ein*e Nachfolger*in fehlt, gefährdet das die gesundheitliche Versorgung. Wir
wollen die Primärversorgung durch Hausärzt*innen und weitere Gesundheitsberufe weiter
stärken. Um die Versorgung in Stadt und Land sicherzustellen, wollen wir, dass ambulante und
stationäre Angebote in Zukunft übergreifend geplant werden und etwa regionale
Versorgungsverbünde mit enger Anbindung an die Kommunen gefördert werden. Perspektivisch
soll es eine gemeinsame Abrechnungssystematik für ambulante und stationäre Leistungen geben.
Außerdem heben wir die strikte Trennung der ambulanten Gebührenordnungen EBM und GOÄ auf.
Auch die zahnmedizinische Regelversorgung in der GKV muss regelmäßig an den aktuellen Stand
der Wissenschaft angepasst werden. Gleichzeitig wollen wir die interdisziplinäre
Zusammenarbeit
zwischen den Gesundheitsberufen stärken. Denn die Versorgung muss von den Patient*innen aus
gedacht werden. Dafür wollen wir insbesondere die Einrichtung von gemeinwohlorientierten
regionalen Gesundheitszentren unterstützen, in denen alle Gesundheitsberufe unter
gemeinsamer Trägerschaft auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die Aufgabenverteilung im
Gesundheitswesen werden wir so reformieren, dass nichtärztliche Gesundheits- und
Pflegeberufe mehr Tätigkeiten sowie die Verordnung von Hilfsmitteln und pflegenahen
Produkten eigenverantwortlich übernehmen können. Bei nachgewiesener Qualifikation wollen wir
den Direktzugang für Therapeut*innen. Die Arbeitsbedingungen in und die Vergütung von
Therapieberufen müssen dringend ihrer wichtigen Rolle im Gesundheitswesen angepasst, das
Schulgeld für diese Ausbildungen muss abgeschafft werden. Die Ausbildung in den
Therapieberufen muss in regulären Studiengängen möglich sein.
Krankenhäuser nach gesellschaftlichem Auftrag finanzieren
In Krankenhäusern sollen alle die Versorgung erhalten, die sie benötigen. Doch falsche
politische Weichenstellungen und der daraus folgende ökonomische Druck haben zu Fehlanreizen
zu Lasten des Patient*innenwohls und zu Kosteneinsparungen zu Lasten des Personals geführt.
Es braucht eine verbindlichere Landeskrankenhausplanung, die die öffentlichen
Versorgungsinteressen an Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung definiert. Der Bund soll
die Möglichkeit haben, dafür gemeinsame bundesweite Grundsätze für die Krankenhausplanung zu
definieren. Welche Angebote es vor Ort gibt, darf nicht davon abhängen, was sich rentiert
oder was sich Träger noch leisten können, sondern muss sich danach richten, was nötig ist.
Dabei hat die flächendeckende, erreichbare Grundversorgung der Bevölkerung einen eigenen
Stellenwert. Die Gemeinwohlorientierung im Gesundheitswesen soll gestärkt und der Trend hin
zu Privatisierung umgekehrt werden. Die Konzentration auf ertragreiche Angebote muss ein
Ende haben. Kliniken sollen deshalb in Zukunft nicht mehr nur nach Fallzahl, sondern auch
nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Dafür braucht es ein neues
Finanzierungssystem, das eine starke Säule der Strukturfinanzierung beinhaltet, sodass
Entscheidungen danach getroffen werden, was das Beste für Patient*innen und Beschäftigte ist
– und eine bürokratiearme Kostenkontrolle dem nicht zuwiderläuft. Vorgaben zur
Personalbemessung, Behandlungs- und Versorgungsqualität sichern eine qualitativ hochwertige
und bedarfsgerechte Versorgung. Die seit Jahren zunehmende Lücke in der staatlichen
Investitionsfinanzierung wollen wir durch eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder
schließen. Organspende rettet Leben. Wir wollen die Strukturen bei der Organisation und
Qualität der Organspende in den Kliniken und des Transplantationsregisters weiter
verbessern.
Notfallversorgung reformieren
Wie gut ein Gesundheitssystem funktioniert, zeigt sich oft erst im Notfall – und dann wird
es häufig ernst. Damit die Notfallversorgung in Deutschland besser funktioniert, muss sich
einiges ändern. Das fängt beim Rettungsdienst an, der Menschen in Not heute umfassender
medizinisch behandeln kann und deshalb wie die übrige Gesundheitsversorgung im Gesetz
geregelt werden muss. Die Notrufleitstellen der Nummern 112 und 116117 müssen
organisatorisch zusammengeführt werden, damit es im Zweifelsfall keine Rolle spielt, wo
Menschen anrufen, sondern sie nach einer standardisierten Notrufabfrage immer die passende
Hilfe bekommen. Deshalb wollen wir diese Notrufleitstellen zu Gesundheitsleitstellen
verbinden, die rund um die Uhr eine verlässliche Lotsenfunktion übernehmen. An zentralen
Klinikstandorten soll in Notfallzentren eine nahtlose Verzahnung der bislang getrennten
ambulanten und stationären Versorgungsmöglichkeiten der Notfallversorgung erfolgen. Gerade
nachts und am Wochenende sollen diese personell so unterstützt werden, dass Patient*innen in
weniger ernsten Situationen auch ambulant gut versorgt werden können. Durch eigene Budgets
für die Notfall- und Intensivmedizin sowie einheitliche Stufen und Vorgaben zur
Notfallversorgung wollen wir sicherstellen, dass Menschen in Not, in der Stadt und auf dem
Land, stets die erwartbare Hilfe auch verlässlich vorfinden.
Versorgung psychisch Erkrankter verbessern
Starke Prävention und angemessene Versorgung – für beides wollen wir die Weichen stellen,
denn seelische Gesundheit ist Fundament für Lebensqualität, soziale Teilhabe und körperliche
Gesundheit und mehr als nur Abwesenheit psychischer Krankheiten. Es ist nicht zumutbar, dass
viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf therapeutische Hilfe warten müssen.
Wer eine psychische Erkrankung hat, braucht schnelle und leicht zugängliche Hilfen, damit
das Leid sich nicht verschlimmert. Stigmatisierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz, muss
vorgebeugt werden. Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten und
stationären Therapie- sowie Hilfs- und Beratungsangeboten, zum Beispiel auch für
Suizidprävention oder bei Abhängigkeiten, ist zentral. Wir wollen ambulante
Psychotherapieplätze durch mehr Kassenzulassungen von Psychotherapeut*innen schaffen. Es
braucht eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung und eine verbesserte,
sektorübergreifende Zusammenarbeit. Dabei müssen auch die Besonderheiten der Versorgung von
Kindern und Jugendlichen, von LSBTIQ*, geflüchteten und traumatisierten Menschen sowie von
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, berücksichtigt werden. Behandlungen unter Zwang
müssen auf ein unumgängliches Mindestmaß reduziert werden. Dafür braucht es eine
systematische Dokumentation und die konsequente Patient*innenorientierung des
therapeutischen Angebots. Hilfsangebote zwischen ambulanter und stationärer Behandlung
müssen flexibler werden und die verschiedenen Berufsgruppen im Team eine miteinander
abgestimmte Behandlung übernehmen können. Bei der unzureichenden
Reform der Psychotherapie-Ausbildung muss nachgebessert werden, unter anderem damit
angehende
Psychotherapeut*innen endlich unter guten Bedingungen ausgebildet werden.
Geburtshilfe verbessern, Gesundheit von Frauen stärken
Eine gute Geburtshilfe stellt das Wohl von Gebärenden und Kindern in den Mittelpunkt. Um den
notwendigen Kulturwandel zu schaffen, sollen Hebammen und andere Akteur*innen bei einem
Geburtshilfegipfel Qualitätsstandards, orientiert an dem Gesundheitsziel „Gesundheit rund um
die Geburt“, entwickeln. Dazu gehören neben der 1:1-Betreuung die Wahlfreiheit des
Geburtsortes, die Sicherstellung wohnortnaher Versorgung, die Sensibilisierung für Gewalt in
der Geburtshilfe und die Etablierung eines Betreuungsbogens vor, während und nach der
Geburt. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Hebammenberuf zu stärken, sind
außerdem eine Reform der Haftpflicht für Gesundheitsberufe, die Aufnahme der
Rufbereitschaftspauschale in den Katalog der Kassenleistungen, der erleichterte
nachträgliche akademische Titelerwerb für ausgebildete Hebammen. und der Ausbau
hebammengeführter Kreißsäle und Geburtshäuser nötig. Finanzielle Fehlanreize für einen
medizinisch nicht notwendigen Kaiserschnitt darf es nicht geben. Wir wollen das
Gesundheitssystem geschlechtergerecht machen. Geschlechtsspezifische Aspekte in Forschung
und Ausbildung und in der medizinischen Praxis werden nicht ausreichend berücksichtigt, etwa
bei der Medikamentenforschung. Das gefährdet die Gesundheit von Frauen wie auch von Trans*-
und Inter*-Menschen. Die Forschung zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie
Frauengesundheit muss sichergestellt, in der medizinischen und pflegerischen Praxis
umgesetzt und in der Ausbildung verankert werden. Damit einhergehend muss gezielter in die
Forschung und Weiterentwicklung von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter investiert
werden. Mit Hilfe einer paritätischen Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen
und durch bessere Arbeitsbedingungen holen wir mehr Frauen in die Führungsgremien unseres
Gesundheitswesens.
Zugang zum Gesundheitssystem sichern, Diskriminierung beenden
Auch im Gesundheitswesen wollen wir Diskriminierung bekämpfen. Beispielsweise erhalten
Menschen mit Behinderungen häufig nicht alle dringend benötigten Gesundheitsleistungen,
Hilfsmittel oder häusliche Pflege und werden so in ihrer Teilhabe beschränkt. Deshalb wollen
wir mit einem ressortübergreifenden Inklusionsplan diese Hürden umfassend abbauen, die
Gesundheitsleistungen auf die jeweiligen Bedarfe gezielt ausrichten und bürokratische
Vorgänge so weit wie möglich reduzieren. Das umfasst auch verpflichtende Vorgaben zur
Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung und eine Reform der Heilmittelversorgung. Das
Gesundheitswesen muss insgesamt inklusiv ausgestaltet werden, unter anderem auch in der Aus-
und Fortbildung des Personals. Auch für LSBTIQ* muss diskriminierungsfreie
Gesundheitsversorgung gesichert sein. Dafür werden wir den Anspruch auf medizinische
Maßnahmen für Trans*- und Inter*-Menschen gesetzlich verankern. Die bestehenden Lücken beim
Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ werden wir schließen. Wir wollen die
Aufklärungsarbeit über HIV und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei
Ärzt*innen stärker in Aus-, Fort- und Weiterbildung berücksichtigen, um Stigmatisierung
vorzubeugen. Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung muss auch für Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz oder Wohnungslose und unabhängig vom Aufenthaltsstatus
gewährleistet sein. Das gilt auch für Unionsbürger*innen und Menschen, die ohne Papiere in
Deutschland leben, etwa durch einen anonymen Krankenschein, die Abschaffung der Mitteilungs-
und Unterrichtungspflichten an öffentlichen Stellen oder die Stärkung von
Beratungsnetzwerken für Menschen ohne Papiere. Damit Sprache keine unüberwindbare Hürde
darstellt, wollen wir einen Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung im SGB V schaffen. Die
erleichterte Abschiebung von erkrankten und traumatisierten Geflüchteten wollen wir
zurücknehmen und die Anerkennung von psychotherapeutischen Gutachten im Verfahren wieder
ermöglichen.
Auf dem Weg zur Bürger*innenversicherung für Gesundheit und Pflege
Gesetzlich Versicherte warten länger auf Termine bei Fachärzt*innen und viele privat
Versicherte können sich die hohen Prämien nicht mehr leisten. Von dieser Zwei-Klassen-
Medizin profitieren wenige, zum Nachteil vieler. Unser Ziel ist eine solidarisch finanzierte
Bürger*innenversicherung, in der jede*r unabhängig vom Einkommen die Versorgung bekommt, die
er oder sie braucht. Dafür wollen wir in der nächsten Wahlperiode die Weichen stellen. Mit
der Bürger*innenversicherung wollen wir alle in die Finanzierung eines leistungsstarken
Versicherungssystems einbeziehen und so auch vor dem Hintergrund künftiger
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen für eine stabile und solidarische Lastenteilung
sorgen. Auch Beamt*innen, Selbständige, Unternehmer*innen und Abgeordnete beteiligen sich
mit einkommensabhängigen Beiträgen, ohne fiktive Mindesteinkommen. Die Beiträge sollen auf
alle
Einkommensarten erhoben werden, zum Beispiel neben Löhnen und Gehältern auch auf
Kapitaleinkommen. Wir verbessern die Versorgung gesetzlich Versicherter – zum Beispiel bei
der Erstattung von Brillen. Außerdem wollen wir die Benachteiligung gesetzlich versicherter
Beamt*innen durch einen beihilfefähigen Tarif beenden und privat Versicherte, die sich nur
den Basistarif leisten können, besser absichern. Für gesetzlich Versicherte mit
Beitragsschulden wollen wir die vollwertige Rückkehr in die Krankenkasse erleichtern und wir
wollen die Absicherung von gering verdienenden Selbständigen in der Krankenversicherung
verbessern, um sie nicht durch zu hohe Beiträge finanziell zu überfordern.
Patient*innenrechte stärken
Für uns stehen die Bedürfnisse der Patient*innen und Pflegebedürftigen und der Nutzen für
sie im Mittelpunkt. Sie sollen von Zuschauer*innen zu Beteiligten in unserem
Gesundheitswesen werden. Dazu wollen wir die Möglichkeiten der Patient*innen- und
Versichertenvertretung in den Gremien des Gesundheitswesens ausbauen, insbesondere auch
durch ein eigenes unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss, größere
Beteiligungs- und Informationsrechte und eine Reform der Sozialwahlen. Patient*innen sollen
selbstbestimmt und auf informierter Grundlage Entscheidungen treffen und bei Problemen ihre
Rechte wirksam und zeitnah durchsetzen können, etwa gegenüber ihrer Krankenkasse. Wir wollen
mehr Qualitätstransparenz im Gesundheitswesen und setzen uns für die Gründung einer von den
Patient*innen- und Selbsthilfeorganisationen getragenen Stiftung ein, die der Unabhängigen
Patientenberatung eine verlässliche und gemeinnützige neue Heimat gibt. Die
Patient*innensicherheit wollen wir voranbringen. Opfer von Behandlungsfehlern müssen
leichter
Entschädigungen erhalten und Strukturen zur Fehlervermeidung flächendeckend eingeführt
werden.
Digitalisierung verbessert Gesundheitsversorgung
Wir wollen die Chancen der Digitalisierung – ob Robotik zur Unterstützung in der Pflege,
Telemedizin oder die elektronische Patientenakte – nutzen, um das Gesundheitssystem
zukunftsfähig zu machen. Per App sollen Patient*innen sicher auf den digitalen Impfpass,
Gesundheitsinformationen wie die eigene Blutgruppe, die Krankheitsgeschichte oder die
neuesten Blutwerte zugreifen können. Zur Koordination all dieser Vorhaben wollen wir mit
allen Nutzer*innen des Gesundheitswesens eine Strategie für die Digitalisierung entwickeln.
Damit sie den Patient*innen wirklich nützt, muss die elektronische Patientenakte
weiterentwickelt werden und für alle Patient*innen einfach zugänglich und verständlich sein;
eine Informationskampagne soll Patient*innen auch unabhängig von sozialer Lage oder
digitaler Gesundheitskompetenz erreichen. Dabei sind unter anderem
Patient*innenorganisationen stärker einzubinden. Gesundheitsdaten sollen anonymisiert und wo
nötig pseudonymisiert der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden, um die
Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Eine Weitergabe der Daten erfolgt dabei
nicht gegen den Willen der Patient*innen. Die ärztliche Schweigepflicht und das
Patient*innengeheimnis müssen auch für digitalisierte Gesundheitsdaten jederzeit gewahrt
bleiben. Ihre eigenen Gesundheitsdaten müssen für Patient*innen barrierefrei und sicher
zugänglich sein. Es braucht eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur. Die Ergebnisse,
die aus weitergegebenen Gesundheitsdaten gewonnen werden, sollen der Allgemeinheit nach dem
Open-Data-Prinzip zur Verfügung stehen. Alle von der Solidargemeinschaft finanzierten
digitalen Angebote müssen barrierefrei sein und den höchsten Ansprüchen an Datenschutz und
Datensicherheit genügen. Wir setzen uns für eine unabhängige Nutzenbewertung von digitalen
Gesundheitsanwendungen ein. Den Ausbau digitaler Infrastruktur und technischer
Assistenzsysteme in der Pflege wollen wir unterstützen. Um Sicherheit und Interoperabilität
zu gewährleisten und so zum Beispiel auch den administrativen Aufwand für medizinisches und
pflegerisches Personal zu verringern, sollen Hersteller von Medizinprodukten und Software
offene Schnittstellen anbieten, die sich an länderübergreifenden (Schnittstellen-)Standards
orientieren.
Klimaschutz ist Gesundheitsschutz
Dem Gesundheitswesen kommt bei der Bewältigung der Klimakrise eine besondere Bedeutung zu,
etwa
durch die Anpassung an ein verändertes Krankheitsspektrum und an vermehrte Extremwetterlagen
wie Hitzewellen. Unter diesen leiden heute schon vor allem ältere und armutsgefährdete
Menschen, auch Allergien und Erkrankungen beispielsweise der Haut treten vermehrt auf. Das
ist eine Herausforderung für das Gesundheitswesen, der wir durch mehr Vorsorge, eine bessere
Notfallversorgung, verstärkte Hilfen für besonders verletzliche Menschen wie etwa chronisch
Kranke begegnen wollen. Wir werden außerdem einen Sonderfonds zur Umsetzung von
Hitzeaktionsplänen schaffen. Gleichzeitig muss auch das Gesundheitswesen dazu beitragen,
CO2-Emissionen zu verringern. Investitionen zum Beispiel in grüne Krankenhäuser und
Gesundheitszentren werden wir unterstützen. Umwelt- und Klimaschutz sollen auch bei der
Produktion von Arzneimitteln stärker beachtet und ein Qualitätsmerkmal bei Verträgen der
Krankenkassen werden. Die Verknüpfung von Klimaschutz und Gesundheit kann so zu einem Motor
der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit werden.
Ambulante Pflege stärken
Wer pflegebedürftig ist, hat die bestmögliche Pflege und Unterstützung für ein
selbstbestimmtes und würdevolles Leben verdient. Gerade in einer alternden Gesellschaft
braucht es dafür überall vielfältige, auf den Bedarf vor Ort angepasste pflegerische
Angebote, die auf die individuellen Bedürfnisse und biografischen Hintergründe der
Pflegebedürftigen eingehen. Statt weiterer Großeinrichtungen sind mehr ambulante Wohn- und
Pflegeformen nötig, zum Beispiel Angebote der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder
Pflege-Wohngemeinschaften – eingebettet in ein Umfeld, das Menschen im Alter oder bei
Assistenzbedarf dabei unterstützt, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Gerade im
ländlichen Raum können Community Health Nurses wie früher die Gemeindeschwestern eine große
Stütze sein. So wird die Pflege auch für Angehörige einfacher. Dafür wollen wir die
rechtlichen Rahmenbedingungen für Quartierspflege schaffen und den Kommunen ermöglichen,
eine verbindliche Pflegebedarfsplanung vorzunehmen, um das Angebot an Pflege vor Ort zu
gestalten. Ein Bundesprogramm soll eine Anschubfinanzierung für Kommunen bereitstellen, die
sich hier auf den Weg machen. Leistungen der Pflegeversicherung sollen bedarfsgerecht,
wohnformunabhängig und als persönliches Budget verfügbar sein. Jemanden zu pflegen verdient
unsere Anerkennung und die Unterstützung der Gesellschaft. Deshalb wollen wir Menschen, die
Verantwortung für Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen übernehmen, mit der PflegeZeit
Plus besonders unterstützen. Wir ermöglichen damit allen Erwerbstätigen eine
Lohnersatzleistung bei dreimonatigem Vollausstieg und dreijährigem Teilausstieg, die
pflegebedingte Arbeitszeitreduzierungen finanziell abfedert.
Eine doppelte Pflegegarantie
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen immer mehr eigenes Geld für ihre
Versorgung aufbringen. Wir wollen, dass pflegebedürftige Menschen die für sie notwendigen
Pflegeleistungen erhalten, ohne von Armut bedroht zu sein. Mit einer doppelten
Pflegegarantie wollen wir die Eigenanteile schnell senken und dauerhaft deckeln. So
garantieren wir, dass die selbst aufzubringenden Kosten verlässlich planbar werden. Die
Pflegeversicherung soll alle über diesen Betrag hinausgehenden Kosten für eine
bedarfsgerechte (ambulante wie stationäre) Pflege tragen. Mit einer solidarischen Pflege-
Bürger*innenversicherung wollen wir dafür sorgen, dass sich alle mit einkommensabhängigen
Beiträgen an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen.
Arbeitsbedingungen in der Pflege und der Gesundheitsversorgung
verbessern
Pflegekräfte leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Menschen, die im
Alter, aufgrund einer Behinderung oder bei Krankheit Unterstützung brauchen, wünschen sich
zu Recht Pflegekräfte, die sich professionell und mit Sorgfalt um sie kümmern können.
Aktuell müssen Beschäftigte in medizinischen Berufen zu oft über ihre Belastungsgrenzen
hinaus arbeiten. Unterbesetzung, Überstunden, physische und psychische Überforderung sind
Alltag, nicht nur in Pandemiezeiten. Darunter leiden alle, Patient*innen wie Pflegende.
Diese Arbeitsbedingungen wollen wir verbessern. Dafür braucht es nicht nur mehr Lohn,
Arbeitsschutz und Anerkennung – sondern vor allem mehr Kolleg*innen und mehr Zeit. Wir
wollen durch verbindliche, bedarfsgerechte Personalbemessung – auch in der Langzeitpflege –,
die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr eigenverantwortliche Arbeit von
Fachkräften, den Abbau unnötiger Bürokratie und die Ermöglichung neuer Arbeitszeitmodelle,
etwa der 35-Stunden-Woche in der Pflege bei vollem Lohnausgleich, Arbeitsbedingungen
schaffen, unter denen viele Menschen – ganz neu, weiter oder wieder – gerne in der Pflege
arbeiten. Die Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz für den Gesundheitsbereich wollen wir
beschränken, um Überlastung vorzubeugen und den Personalverlust im medizinischen und
pflegerischen Bereich einzudämmen. Für potenziell traumatisierende Ereignisse braucht es
eine Stärkung der psychosozialen Unterstützung für alle Gesundheitsberufe. Wertschätzung
braucht auch Löhne, die sie bezeugen – am besten über gute Tarifverträge. Wir wollen die
soziale Pflegeversicherung verpflichten, nur noch mit Anbietern zusammenzuarbeiten, die nach
Tarif bezahlen. Um die Attraktivität der Pflegeberufe nachhaltig zu steigern, wollen wir
Ausbildung, Selbstorganisation, Einflussmöglichkeiten der professionellen Pflege und ihre
Strukturen auf Bundesebene stärken, beispielsweise durch eine Bundespflegekammer und vor
allem durch starke Mitspracherechte im Gemeinsamen Bundesausschuss und in anderen
Entscheidungsgremien. Das Studium der Pflegewissenschaften und der Pflegepädagogik sowie
Forschung in der Pflege wollen wir finanziell und strukturell unterstützen. Für die Arbeit
von migrantischen Haushaltshilfen und Betreuungskräften wollen wir einen gesetzlichen Rahmen
entwickeln, der Rechte und Pflichten für beide Seiten (Pflegehaushalt und Carebeschäftigte)
definiert.
Palliative und hospizliche Versorgung ausbauen, selbstbestimmtes
Sterben regeln
Zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde. Patient*innen und deren Angehörige
müssen ausführlich über Krankheit und Behandlungsoptionen aufgeklärt werden, sodass
Entscheidungen getroffen werden können, mit denen sie sich wohlfühlen. Hierfür wollen wir
bundesweite Aufklärungsprogramme zu Patient*innenverfügungen und Vorsorgevollmachten
anstoßen. Eine bedarfsgerechte Palliativversorgung von Schwerstkranken und Sterbenden jeden
Alters muss überall gewährleistet sein. Wir werden die stationären Hospize und ambulanten
SAPV- und Kinder-SAPV-Teams stärken und ausbauen. Die Wahrung der Selbstbestimmung bis ans
Lebensende schließt selbstbestimmtes Sterben ein. Wir setzen uns dafür ein, dass der
Bundestag entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in freier Abstimmung
den mit einem Schutzkonzept verbundenen Zugang zur Sterbehilfe regelt.
Für eine verantwortungsvolle Drogen- und Suchtpolitik
Wir wollen einen Wechsel in der Drogenpolitik, der Gesundheits- und Jugendschutz sowie die
Befähigung zum eigenverantwortlichen Umgang mit Risiken in den Mittelpunkt stellt. Grüne
Drogenpolitik beruht auf den vier Säulen Prävention, Hilfe, Schadensminimierung und
Regulierung. Das heutige Betäubungsmittelrecht ist reformbedürftig. Auf dem Schwarzmarkt
existiert kein Jugend- und Verbraucherschutz. Wer abhängig ist, braucht Hilfe und keine
Strafverfolgung. Grundsätzlich soll sich die Regulierung von Drogen an den tatsächlichen
gesundheitlichen Risiken orientieren. Wir wollen Kommunen ermöglichen Modellprojekte
durchzuführen und sie dabei unterstützen, zielgruppenspezifische und niedrigschwellige
Angebote in der Drogen- und Suchthilfe auszubauen. Hierzu zählen etwa aufsuchende
Sozialarbeit, Substanzanalysen (Drug Checking), Substitutions- und Diamorphinprogramme (auch
in Haftanstalten) und Angebote für Wohnsitzlose sowie die bessere Vermittlung in ambulante
und stationäre Therapie. Wir wollen Hindernisse für die Substitution durch Ärzt*innen und
Ambulanzen abbauen. Wir stärken die Suchtprävention mit modernen Ansätzen und digitalen
Medien unter Einbeziehung der Zielgruppe, auch für Alkohol, Medikamente und Tabak. Den
Nichtraucherschutz wollen wir stärken. Für Drogen soll nicht geworben werden. Das derzeitige
Verbot von Cannabis verursacht mehr Probleme, als es löst. Deshalb werden wir dem
Schwarzmarkt den Boden entziehen und mit einem Cannabiskontrollgesetz auf der Grundlage
eines strikten Jugend- und Verbraucherschutzes einen regulierten Verkauf von Cannabis in
lizenzierten Fachgeschäften ermöglichen und klare Regelungen für die Teilnahme am
Straßenverkehr einführen. Die Versorgung mit medizinischem Cannabis wollen wir verbessern
und die Forschung dazu unterstützen.
Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum
Ein Recht auf Wohnen ins Grundgesetz
Alle Menschen brauchen angemessenen Wohnraum. Wohnen ist ein Menschenrecht. Aber es wird
immer schwieriger, überhaupt Wohnungen zu finden. Und die Mieten und Immobilienpreise
steigen vielerorts immer noch weiter. Großstädte teilen sich immer stärker in
Einkommensstadtteile auf, Innenstädten geht das Leben verloren. Viele Städte brauchen eine
Neuausrichtung hin zu einem gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt. Deshalb gilt es zu
handeln, damit gerade auch Familien, Studierende, Menschen mit Behinderungen, ältere
Menschen oder Geringverdiener*innen nicht in Bedrängnis geraten, sondern gut und sicher
wohnen können. Wir wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen. In Deutschland
sind derzeit – nach Schätzungen – etwa 700.000 Menschen wohnungslos, 40.000 von ihnen leben
ohne Obdach auf der Straße, mehr und mehr junge Menschen, Frauen und Familien. Um diesen
Zustand zu beenden, wollen wir ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung
von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auflegen. Dabei ist der Housing-First-Ansatz ein zentraler
Baustein, bei dem Obdachlose in eine Wohnung einziehen können, ohne sich zuvor für Hilfe
„qualifizieren“ zu müssen. Kein Mensch soll ohne Obdach und eine dauerhafte würdevolle
Unterbringung sein. Zudem werden wir einen Wohn- und Mietengipfel einberufen, der einen
echten Dialog auf Augenhöhe zwischen den Mieter*innen-Vertretungen, der Wohnungswirtschaft
sowie Bund, Ländern und Kommunen schafft und gemeinsam neue, zukunftsfähige wie soziale
Konzepte erarbeitet.
Krisenbedingte Wohnungsverluste verhindern
Wir wollen Mieter*innen und Familien wie Lebensgemeinschaften mit selbstgenutztem
Wohneigentum entlasten und vor einem krisenbedingten Verlust der eigenen Wohnung bewahren.
Die Möglichkeit, die Miete oder Kreditrate nachzuzahlen, soll Kündigungen und
Zwangsräumungen abwenden. Zwangsräumungen auf die Straße darf es nicht geben. Wir wollen
kostenfreie Mieter*innenberatungen und die Schuldner*innenberatung in den Kommunen ausbauen.
Bei krisenbedingten Einkommensausfällen soll ein Programm der KfW Bank („Sicher-Wohnen-
Programm“) eine finanzielle Unterstützung von Mieter*innen und Kreditnehmer*innen
sicherstellen. Vermieter*innen, die auf diese Mietzahlungen angewiesen sind, sollten dann
eine staatliche Unterstützung erhalten.
Neue Gemeinnützigkeit für sozialen Wohnraum
Wir wollen neuen Wohnraum schaffen – und zwar vor allem familiengerecht und öffentlich,
sozialraum- und gemeinwohlorientiert. Stattdessen gehen immer noch viele weitere
Sozialwohnungen verloren – rund 100 jeden Tag. Wir werden deshalb die Mittel für den
sozialen Wohnungsbau deutlich erhöhen und verstetigen, statt sie zu kürzen. Wir werden die
Kommunen unterstützen, ihre bestehenden Wohnungsgesellschaften und gemeinwohlorientierten
Baugenossenschaften zu stärken und neue zu gründen. Dazu werden wir mit einer neuen
Wohngemeinnützigkeit für eine Million zusätzliche Mietwohnungen sorgen, sicher und auf
Dauer. Die noch vorhandenen bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private
Investor*innen veräußert, sondern ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer
dauerhaften Sozialbindung abgegeben werden. So wollen wir in den nächsten zehn Jahren den
Bestand an Sozialwohnungen um eine Million erhöhen. Zudem wollen wir Kommunen ermöglichen,
mehr sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen festsetzen zu können.
Starke Mieter*innen, faire Mieten
Viele Menschen geben einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für ihre Wohnung aus,
viele können sich ihre Mieten nicht mehr leisten. Unser Ziel sind deshalb faire und
bezahlbare Mieten und starke Rechte für Mieter*innen. Es wird ein bundeseinheitliches
Gesamtkonzept benötigt, das in einem Bundesgesetz gewährleistet, dass Mietobergrenzen im
Bestand ermöglicht werden und die Mietpreisbremse entfristet und deutlich nachgeschärft
wird. Unnötige Ausnahmen, beispielsweise beim möblierten Wohnen, schaffen wir ab. Reguläre
Mieterhöhungen sollen auf 2,5 Prozent im Jahr innerhalb des Mietspiegels begrenzt werden.
Dazu wollen wir qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreiten und rechtssicher ausgestalten.
Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten 20 Jahre herangezogen werden. Wir streben
an, die Modernisierungsumlage weiter abzusenken und auf maximal 1,50 Euro pro
Quadratmeter zu begrenzen, damit energetische Sanierungen perspektivisch warmmietenneutral
möglich sind. Innerhalb eines solchen Gesamtkonzepts soll es im BGB ermöglicht werden, in
Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt landesgesetzliche Regelungen dann zu treffen,
wenn sie mindestens den Vorgaben des Gesamtkonzepts entsprechen. Dies muss
selbstverständlich verfassungsfest geschehen. Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf
Mieter*innen schaffen wir ab. Außerdem setzen wir auch auf flächensparendes Wohnen, damit
der bestehende Wohnraum besser genutzt wird. So wollen wir es beispielsweise Mieter*innen
erleichtern, ihre Wohnungen samt den bestehenden Verträgen zu tauschen. Das
Umwandlungsverbot im Baugesetzbuch und den Milieuschutz auszuweiten sind weitere
Instrumente. Dazu stärken wir das kommunale Vorkaufsrecht auf Basis eines Ertragswerts, der
bezahlbare Mieten sichert und spekulative Wertsteigerungen unterbindet. Mietwucher muss –
nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz – auch tatsächlich geahndet werden. Eigenbedarfskündigungen
sollen zudem deutlicher als heute auf die tatsächliche Nutzung durch die Eigentümer*innen
und die nahen Verwandten beschränkt werden, um Missbrauch zu unterbinden. Wir prüfen,
inwiefern es möglich ist, in angespannten Wohnungsmärkten bei besonders schutzwürdigen
Personengruppen Eigenbedarfskündigungen ganz auszuschließen. Um die Gemeinschaften der
Mieter*innen zu stärken und die Gemeinwohlorientierung auf dem Wohnungsmarkt umzusetzen,
wollen wir echte Mitbestimmungsrechte und -instrumente entwickeln.
Immobilienspekulation und Geldwäsche am Wohnungsmarkt beenden
Wohnen ist ein soziales Grundrecht und der Wohnungsmarkt darf kein Ort für Spekulant*innen
sein. Zu häufig werden Immobilien zur Geldwäsche genutzt, das gilt es zu beenden. Wir
planen, Transparenz durch ein Immobilienregister der Eigentümer*innen einzuführen, die
Grundbücher auch für Journalist*innen, Nichtregierungsorganisationen und die Bewohner*innen
der Immobilien kostenfrei zugänglich zu machen und Bargeld beim Immobilienkauf zu verbieten.
Außerdem wollen wir den Missbrauch von sogenannten „Share Deals“ zur Steuerumgehung beenden
und setzen auf eine anteilige Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen.
Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften müssen angemessen besteuert werden.
Die Spekulation mit Bauland soll unterbunden werden. Wenn in Kommunen große Wohnungsnot
herrscht, ergibt sich daraus eine Pflicht für Eigentümer*innen, Grundstücke zu bebauen,
statt auf höhere Preise zu spekulieren. Auch gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand
von Wohnraum werden wir verstärkt vorgehen. Wir wollen zudem im Baugesetzbuch die
Möglichkeit einer Ausgleichsabgabe zugunsten der Kommunen eröffnen.
Grund und Boden gemeinwohlorientiert
Grund und Boden unterscheidet sich von anderen Gütern, weil sie prinzipiell nicht vermehrbar
und gleichzeitig unverzichtbar sind. Steigende Preise von Grund und Boden haben steigende
Bau- und Wohnkosten zur Folge, was wiederum zu Verdrängung führt. Bei Fehlentwicklungen
ergibt sich hieraus eine besondere Verpflichtung, staatlich einzugreifen. Wir wollen
erreichen, dass die öffentliche Hand wieder eine strategische und gerechte Bodenpolitik
betreibt. Der Bund soll seine eigenen Immobilien nicht länger meistbietend verkaufen,
sondern gezielt die Schaffung von bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum, kulturellen,
sozialen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen fördern. Dafür wollen wir die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in einen gemeinnützigen Bodenfonds umwandeln. Der Fonds
kauft neue Flächen strategisch zu und überträgt sie an gemeinwohlorientierte Träger. Die
Flächen sollen bevorzugt in Erbpacht vergeben werden, um Sozialwohnungen dauerhaft sichern
zu können. Werden sie veräußert, sollen Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften ein
Erstzugriffsrecht erhalten. Die Einnahmen des Fonds fließen nicht in den Haushalt, sondern
werden für den Zukauf weiterer Flächen verwendet.
Erwerb von Wohneigentum erleichtern
Wohneigentum ist für viele Menschen ein Wunsch, der wegen explodierender Immobilienpreise in
den meisten Regionen des Landes immer schwerer zu erfüllen ist. Wir wollen den Erwerb von
Wohneigentum – auch im Bestand – erleichtern. Deshalb soll das Prinzip „Wer den Makler
bestellt, bezahlt“ genauso für Immobilienkäufe eingeführt werden, so wie es für
Maklerprovisionen bei Vermietungen bereits gilt. Wir streben an, die Courtage deutlich zu
reduzieren, damit sie nicht auf verstecktem Weg zu noch höheren Kaufpreisen führt. Dazu
wollen wir die Kaufnebenkosten weiter senken, indem wir es den Ländern ermöglichen, den
Steuersatz der Grunderwerbssteuer beispielsweise für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen
und für Selbstnutzende zu senken. Wir wollen Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum über
die Länder und Kommunen fördern, auch den Kauf und die Modernisierung leerstehender
Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum unterstützen wir. Beteiligungen an
Genossenschaften und den gemeinschaftlichen Erwerb durch Mieter*innen, beispielsweise im
Rahmen des Mietshäusersyndikats und anderer gemeinschaftlicher Projekte, wollen wir
unterstützen, zum
Beispiel indem wir unbürokratisch günstige Kredite oder Bürgschaften gewähren.
Ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen vorantreiben
Wir können die Klimaziele nur mit einer konsequenten Bauwende hin zu ressourcenschonendem
und nachhaltigem Bauen erreichen. Bei jeder Städtebau- und Gebäudeplanung sind künftig der
gesamte Stoff- und Energieverbrauch für Bau, Betrieb und späteren Rückbau umfassend zu
berücksichtigen. Eine Lebenszyklusbetrachtung soll verpflichtend für alle Baumaßnahmen
werden, Erhalt und Aufbau auf Bestehendem bekommt Vorrang vor Neubau. Ziel ist eine
komplette stoffliche Wieder- oder Weiterverwertung. Dafür setzen wir auf eine Veränderung
der ökonomischen Rahmenbedingungen, ein Gebäude-Ressourcen-Gesetz und verbindliche
Klimaschutzstandards bei allen gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bauordnungen sowie eine
nachhaltige Holzbaustrategie, damit künftig energie- und ressourcenschonend und giftfrei
gebaut wird. Die öffentliche Hand muss bei alldem ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die
Forschung an und Markteinführung von nachhaltigen, klimafreundlichen Baumaterialien wollen
wir stärken. Holz ist dabei ein wertvoller Rohstoff, seinen gezielten und effizienten
Einsatz behalten wir im Blick, damit unsere Häuser nachhaltig, aber zugleich unsere Wälder
nicht übernutzt werden. Wir fördern außerdem die Digitalisierung von Planen und Bauen. Um
Gebäude kreislaufgerecht planen, bauen und modernisieren zu können, führen wir einen
digitalen Gebäude-Materialpass mit allen relevanten Informationen über die verwendeten
Materialien ein – unsere Gebäude und Bauschuttdeponien werden so zu Rohstoffminen. Die
Reduktion des Flächenverbrauchs bei der Siedlungsentwicklung spielt eine zentrale Rolle beim
Natur- und Artenschutz. Mit entsprechenden rechtlichen Vorgaben und Anreizen realisieren wir
den Vorrang der Innenentwicklung und flächensparendes Bauen. Nicht mehr benötigte
versiegelte Flächen werden der Natur zurückgegeben. Künftig wird mehr hoch als breit gebaut,
Verkehrsflächen werden reduziert. Flächen, die noch versiegelt werden, müssen ortsnah durch
Entsiegelung ausgeglichen werden. So steigen wir in eine Flächenkreislaufwirtschaft ein, die
letztlich keinen Nettoverbrauch an Boden mehr benötigt. Wir setzen uns ferner dafür ein,
dass § 13 b des Baugesetzbuches nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird.
Wir investieren in lebenswerte Dörfer und Städte
Regionale Daseinsvorsorge stärken
Für ein gutes, selbstbestimmtes Leben in allen Regionen brauchen wir eine Gleichwertigkeit
der Lebensverhältnisse. Einschränkungen gibt es vielerorts, häufig unterscheiden sie sich
von Region zu Region: Hier fehlt ein Zentrum im Dorf, dort werden in einer Kommune die
Schwimmbäder geschlossen und vielerorts ist das Internet noch viel zu langsam. Unser Ziel
ist es, dass individuelle Entfaltung, demokratische Teilhabe und gesellschaftliches
Engagement überall im Land möglich sind. Wir brauchen gute Infrastruktur und den Zugang zu
öffentlichen Gütern in den Kommunen. Deshalb wollen wir eine neue Gemeinschaftsaufgabe
„Regionale Daseinsvorsorge“ im Grundgesetz verankern. Regionen, die heute mit großen
Versorgungsproblemen zu kämpfen haben, sollen wieder investieren und gestalten können. Ziel
ist, anhand von regionalen Indikatoren in den Bundesländern Förderregionen auszuwählen und
die Stärkung der Kommunen in diesen Regionen zu unterstützen. Mit Regionalbudgets geben wir
Bürger*innen und Akteur*innen vor Ort die Möglichkeit, ihre Dörfer und Städte selbstbestimmt
zu entwickeln und zu gestalten. Für zentrale Versorgungsbereiche wie Gesundheit, Mobilität
und Breitband wollen wir nötige Mindeststandards formulieren. Eine inklusive und
solidarische Gesellschaft braucht Orte des Miteinanders, Orte gegen die Einsamkeit, Orte des
gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das kann
ein Marktplatz sein oder ein Familienzentrum, der Jugendclub oder der Skatepark, die
Stadtteilbibliothek, der Kulturbahnhof oder die freie Bewegungsfläche. Wir erarbeiten
gemeinsam mit Expert*innen und Bürger*innen eine nationale Strategie gegen Einsamkeit. Und
wir wollen mit den Kommunen und Initiativen vor Ort eine Bundesstrategie „Orte des
Zusammenhalts“ auf den Weg bringen. Mit Bundeseinrichtungen in Ostdeutschland und der
gezielten Ansiedlung von neuen Forschungsinstituten werden wir in strukturschwachen Regionen
wichtige Impulse setzen. Außerdem unterstützen wir die Idee der Errichtung eines
„Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“.
Solide Finanzausstattung für Kommunen
Für eine starke kommunale Selbstverwaltung und eine belastbare öffentliche Daseinsvorsorge
braucht es eine solide Finanzausstattung. Viele Kommunen schaffen es jedoch nicht einmal
mehr, den ihnen übertragenen Pflichtaufgaben wie etwa der Reparatur von Gemeindestraßen oder
der Schulsanierung nachzukommen. Sie waren bereits vor der Corona-Krise finanzschwach oder
verschuldet und ihr Handlungsspielraum verkleinert sich zunehmend. Das spüren die Menschen
vor Ort unmittelbar. Wenn keine Finanzmittel für sogenannte freiwillige Leistungen wie
Sport- oder Kultureinrichtungen und deren Erhaltung übrig ist, hat das Auswirkungen auf das
gemeinschaftliche Leben in den Kommunen und auf das Vertrauen in den Staat. Wir wollen die
Gemeindefinanzen besser und krisenfester aufstellen. Wenn Bund und Länder den Kommunen neue
Aufgaben zuweisen, müssen sie auch eine Finanzierung bereitstellen. Wir werden eine faire
Unterstützung bei den kommunalen Altschulden und bei gemeindlichen krisenbedingten
Steuerausfällen umsetzen, um auch hoch verschuldeten Kommunen wieder eine Perspektive zu
geben. Für ihr Schuldenmanagement sollen die Kommunen auf die Unterstützung des Bundes
zurückgreifen können, sofern sie dies wünschen. Wir wollen daher, dass für 2021 und 2022 die
Gewerbesteuerausfälle vollständig durch Bund und Länder übernommen werden. Außerdem wollen
wir eine Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für Geduldete. Wir wollen mehr
kommunale Investitionen ermöglichen, beispielsweise in Klimaschutz, die Verkehrswende,
Gründungsinfrastruktur und Kultureinrichtungen. Dafür soll in einem ersten Schritt der
Zugang zu Fördermitteln einfacher und unbürokratischer werden und sollen die Hürden für die
Teilnahme besonders für finanzschwache Kommunen gesenkt werden. Wir wollen, dass Bund und
Länder den Kommunen mit einer gemeinsamen Kompetenzagentur für Förderpolitik und
Investitionen mit Rat und Tat zur Seite stehen und die Umsetzung von Projekten ermöglichen.
Es braucht mittelfristig aber eine grundsätzliche Neuordnung der Finanzierung der Kommunen:
weg von immer mehr einzelnen Förderprogrammen, hin zu einer höheren Grundfinanzierung, damit
vor Ort entschieden werden kann, welche Ausgaben priorisiert werden.
Innenstädte neu gestalten
Innenstädte und Ortskerne, die man gerne besucht, in denen man verweilt und andere Menschen
trifft, tragen enorm zu unserer Lebensqualität bei. Sie bieten kulturellen Austausch und
geben dem Leben in Stadt und Land eine Bühne. Mit einer guten Baukultur wollen wir
Stadtzentren und Ortskerne lebenswerter, attraktiver und auch für alle Menschen sicherer
machen durch neues Wohnen, Gewerbe, Bildung und Kultur. Eine kluge Stadtentwicklungspolitik,
nachhaltige Verkehrskonzepte und ein Städtebaunotfallfonds sind die besten Voraussetzungen,
dass auch der Einzelhandel und das Handwerk dort eine Zukunft haben. Dafür wollen wir die
Städtebauförderung neu ausrichten: für schönere Städte, mehr Stadtgrün und Wasserflächen,
damit man auch in Zeiten immer heißerer Sommer gut in der Stadt leben kann. Mit zusätzlichen
Mitteln für Smart-City-Projekte unterstützen wir den Aufbau unabhängiger digitaler
Plattformen, mit denen insbesondere der inhabergeführte stationäre Einzelhandel attraktive
Angebote machen kann. Dazu arbeiten wir gegen Verdrängung und Leerstand an. Eine Million
neue gemeinnützige Wohnungen sollen in den nächsten Jahren in unseren Städten entstehen. Mit
dem „100.000 Dächer und Häuser“-Programm investieren wir in den Dachausbau und die
Modernisierung leerstehender Wohnungen. Dafür braucht es ausreichend Planer*innen in den
Kommunen und Kapazitäten im Baugewerbe. Kleineren Gewerben wie Handwerksbetrieben, sozialen
und Kulturprojekten sowie Clubs wollen wir mit einem Gewerbemietrecht und über die
Baunutzungsverordnung eine zentrale Lage in den Städten bewahren und neu ermöglichen.
Bundeseigene Immobilien sollen zukünftig nur noch an gemeinnützige, öffentliche oder am
Gemeinwohl orientierte Träger abgegeben werden.
Ländlich leben, digital arbeiten
Das Leben auf dem Land und im Dorf hat viel zu bieten. Gründer*innen, Familien oder
Freischaffende – alle brauchen schnelles und zuverlässiges Internet für ihr Leben. Eine
ausreichend schnelle Breitband- und Mobilfunkversorgung gehört zur Daseinsvorsorge. Das
Recht darauf muss jede*r Bürger*in schnell und unbürokratisch durchsetzen können. Wir
schaffen Ankommens- und Bleibeperspektiven für Jung und Alt. Über die Gemeinschaftsaufgabe
für Agrar- und Küstenschutz fördern wir Wohnprojekte für alle
Generationen, Co-Working, die Aktivierung von Leerstand sowie gemeinschaftliche und
genossenschaftliche Wohnformen. Wir schaffen Anreize für die Revitalisierung alter
Bausubstanzen statt für Neubauten auf der grünen Wiese und unterstützen Programme und
Initiativen zur Umnutzung von Leerstand, beispielsweise für Co-Working-Spaces, soziale und
kulturelle Einrichtungen oder die Wiederansiedlung von Lebensmittelgeschäften in kleinen
Ortschaften. Bahnhofsgebäude wollen wir als gemeinwohlorientierte Räume zu einladenden
Mobilitätsknotenpunkten weiterentwickeln und attraktiver machen. Damit verknüpfen wir die
Bahn mit den Ortschaften. Wir unterstützen die Landesprogramme zu Markttreffs: wenn zum
Beispiel Supermärkte ihre Flächen so umbauen, dass sie Café, Bank- und Postfiliale
integrieren. Kommunen sollen Zuschüsse bekommen, wenn sie öffentliche Einrichtungen,
Sporthalle, Bibliothek, Spielplatz, Working-Space oder Kino unter dem Dach eines
Kulturzentrums zusammenfassen.
Schnelles Internet überall
Egal ob Stadt oder Land, ob mobiles Arbeiten, innovative Wirtschaft oder Unterricht –
schnelles Internet ist die essentielle Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe sowie
gleichwertige Lebensverhältnisse und gehört für uns zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Mit
weniger als zwei Millionen aktiven Glasfaseranschlüssen ist Deutschland aber in allen
europäischen und internationalen Vergleichen weit abgehängt. Dabei gehört Glasfaser die
Zukunft. Unser Ziel ist schnelles, kostengünstiges und zuverlässiges Glasfaserinternet
(FTTB) in jedem Haus. Wir sorgen dafür, dass Fördergelder unbürokratisch dort ankommen, wo
sie am nötigsten gebraucht werden. Wir stärken den offenen Zugang zu bestehender Glasfaser
und bauen Blockaden ab, um den Ausbau zu beschleunigen. Der umfassende Glasfaserausbau soll
auch im Rahmen von Betreibermodellen vorangetrieben und langfristig gesichert werden. Um den
Menschen auch kurzfristig schnellere Internetzugänge zu ermöglichen, wollen wir einen
Rechtsanspruch auf schnelle Internet-Grundversorgung so ausgestalten, dass er unbürokratisch
und leicht durchsetzbar wird. Mit Mindestbandbreiten, die sich an den Nutzungsgewohnheiten
der Menschen orientieren. So sorgen wir für eine zügige Schließung der weißen Flecken. Die
Netzneutralität wollen wir weiter absichern und konsequent durchsetzen. Und wir machen
Schluss mit der Bandbreiten-Schummelei: Wenn Telekommunikationsunternehmen nicht die
versprochenen Download-Geschwindigkeiten liefern, soll es unkomplizierten pauschalierten
Schadensersatz und hohe Bußgelder geben. Beim Mobilfunkausbau gilt es eine flächendeckende
Versorgung sicherzustellen, egal in welchem Netz man surft. Wo die Anbieter keine
Kooperationsvereinbarungen treffen, um Funklöcher zu schließen, muss notfalls lokales
Roaming angeordnet werden, natürlich mit entsprechender Vergütung. Bei zukünftigen
Frequenzversteigerungen sollen die Versorgungsauflagen für die Fläche so angepasst werden,
dass sie mit dem steigenden Bedarf Schritt halten – insbesondere entlang von Bahnstrecken
und Straßen.
Selbstbestimmt im Alter, in Stadt und Land
Wir wollen Selbstbestimmung auch im Alter ermöglichen. Wir wollen den Abbau von Barrieren in
Wohnungen und im Wohnumfeld stärker finanziell fördern und somit älteren Menschen
ermöglichen, länger als bisher in ihrer vertrauten Umgebung selbstbestimmt wohnen zu
bleiben. Gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht Selbstbestimmung. Wir verfolgen den
generationenfreundlichen Ansatz der „Age-friendly Cities and Communities“ der
Weltgesundheitsorganisation – auch für ältere Menschen in Stadt und Land und im digitalen
Raum. Den wollen wir mit einem Programm fördern, bei dem Ansprechstellen und Gemeindezentren
über altersgerechtes Wohnen, Weiterbildungsangebote, Pflege und soziale Sicherung sowie
Möglichkeiten, sich im Dorf oder im Stadtteil zu engagieren, informieren. Um die Teilhabe
auch in der digitalen Welt zu verbessern, wollen wir Initiativen praktischer Bildung und
Anwendung im Lebensumfeld und in den Treffpunkten älterer Menschen wie Nachbarschaftszentren
und Bibliotheken fördern. Zur Selbstbestimmung gehört auch, den eigenen Bedürfnissen
entsprechend mobil zu sein, unabhängig vom eigenen Pkw. Dafür muss das Nahverkehrsangebot in
den Städten und auf dem Land ausgebaut und intelligent vernetzt sowie mit intelligenten On-
Demand-Systemen wie beispielsweise Rufbussen ergänzt werden. Es braucht flächendeckend
barrierefreie Zugänge zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln und die Wege zu ÖPNV und
Nahversorgung sollen mit genügend Möglichkeiten zum Ausruhen und „Kräftesammeln“
ausgestattet werden.
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