Barrierefreie Tools sind ein Beispiel für Innovationskraft, von denen nicht nur eine Gruppe profitiert, die von Ausgrenzung bedroht ist, sondern insgesamt wirtschaftlich profitabel ist, weil sie Wettbewerbsvorteile verschafft. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2019/882 zum Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (EAA). Mit angemessenen Sanktionsrechten von Nutzer*innen kann eine zusätzliche Dynamik geschaffen werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-271-3 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 12:38 |
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