| Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Globale Entwicklung (dort beschlossen am: 30.04.2021) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-162 | 
| Angelegt: | 29.04.2021, 15:26 | 
PB.S-01-439: Kapitel 3: Solidarität sichern
Verfahrensvorschlag zu PB.I-01-162: Antragstext
Von Zeile 159 bis 167 (PB.I-01: Kapitel 6: International zusammenarbeiten):
internationale Zusammenarbeit und Solidarität unter dem Dach der zu reformierenden Weltgesundheitsorganisation als Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Wir wollen dieDie WHO in ihrer Ausstattungsoll die koordinierende Organisation der globalen Gesundheit sein. Dazu wollen wir sie mit deutlich höheren Beiträgen und einem klaren Mandat als koordinierende Organisationbefähigen. Sie soll Gesundheitssysteme weltweit stärken können, für eine bessere Versorgung lokaler Bevölkerungen, sorgen sowie zur Prävention, Diagnose und Reaktion auf nichtübertragbare wie übertragbare Krankheiten. Ihre zentrale Rolle in der globalen GesundheitPandemievorsorge und-bekämpfung wollen wir weiter stärken. In der Gruppe derden G20 werden wir uns dafür einsetzen, ihr einen formellen Sitz einzuräumen. MedikamenteMit Blick auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie hat Priorität, dass noch in diesem Jahr die bestehenden Produktionskapazitäten von Covid-19-Impfstoffen erhöht und Impfstoffe müssen in allen Ländern erschwinglichim Rahmen der COVAX-Allianz an einkommensschwache Länder geliefert werden. Zusätzlich setzen wir uns für einen aktiven Technologie- und zugänglich sein, das Patentrecht muss entsprechend flexibel seinWissenstransfer für die Herstellung entscheidender Arzneimittel ein. Die Gewährleistung offener, fairer und flexibler globaler Lieferketten ist dafür genauso Voraussetzung wie die Aufhebung weltweiter Exportrestriktionen für Covid-19-Impfstoffe. Wo freiwillige Produktionspartnerschaften nicht ausreichen, unterstützen wir Anträge auf Erteilung von verpflichtenden Lizenzen gegen Entschädigungen für COVID-Impfstoffe und bringen uns in diesem Sinne bei der WTO für eine temporäre Aussetzung für Patente für Technologien zur Bekämpfung von Covid-19 in die Verhandlungen ein. Monopole auf geistiges Eigentum zur Bekämpfung von Krankheiten dürfen den Zugang zu überlebenswichtigen Schutzmaterialien, Impfstoffen und Arzneimitteln nicht versperren. Wir unterstützen die Einbindung und einen Beobachterstatus Taiwans in der WHO.
Die großen Herausforderungen unserer Zeit sind global: Pandemien, die Klimakrise, Hunger, 
Migration und die sozial-ökologische Transformation als besondere Aufgabe. Wir können sie 
nur gemeinsam meistern. Jahrelang hat Deutschland in Europa und der Welt aber allenfalls 
moderiert, oft gezögert, ist abgetaucht. Es ist Zeit, wieder eine aktive Außenpolitik zu 
betreiben und als gestaltende Kraft voranzugehen im Sinne einer multilateralen und 
vorsorgenden, einer kohärenten und wertegeleiteten Politik – stets europäisch und entlang 
einer verlässlichen deutsch-französischen Zusammenarbeit, transatlantisch und im Rahmen der 
Vereinten Nationen.
Gestützt auf die Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, das Pariser 
Klimaabkommen und die rechtebasierte internationale Ordnung setzen wir uns für eine globale 
Strukturpolitik ein, die den Schutz öffentlicher Güter, eine gerechte Ressourcenverteilung 
sowie Entwicklungschancen für alle als beste Vorsorge gegen Konflikte, Gewalt oder das 
unermessliche Leid von Flucht und Vertreibung begreift.
Ausgangspunkt unserer Politik ist eine gestärkte und handlungsfähige Europäische Union. Die 
Werte, auf denen sie gründet, wollen wir nach innen verteidigen und nach außen beherzt 
vertreten: Menschenrechte, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Die EU als 
Friedensmacht ist nicht nur Antwort auf eine lange und schmerzvolle Geschichte von Kriegen 
und Feindseligkeiten auf unserem Kontinent, exportiert in die ganze Welt, sondern vor allem 
ein Zukunftsversprechen, das es einzulösen gilt. Sie ist unser schützenswertes und 
einmaliges Zuhause. Gerade weil wir überzeugte Europäer*innen sind, streiten wir für ihre 
stetige Fortentwicklung. Wir arbeiten für eine europäische Wertegemeinschaft, die ihre 
Abhängigkeit von Dritten in kritischen Bereichen ab- und ihre strategische Souveränität 
ausbaut – in einem Gleichgewicht von Kooperation, wo möglich, und Eigenständigkeit, wo 
nötig. Nur eine handlungsfähige und krisenfeste EU ist in der Lage, kritische Infrastruktur 
und öffentliche Güter zu schützen, global für das Völkerrecht und die universalen 
Menschenrechte einzustehen. Mit dem größten Binnenmarkt der Welt hat die EU wirtschaftlich 
erheblichen Einfluss. Diesen Hebel wollen wir nutzen, um die globale Transformation gerecht 
zu gestalten und ambitionierte Standards zu setzen.
Der erheblichen Widerstände und Dilemmata, die das bedeutet, sind wir uns bewusst. Das 
autoritäre Hegemonialstreben einer chinesischen Regierung, das Menschen- und 
Bürger*innenrechte systematisch aushebelt, zwingt Staaten nicht nur in wirtschaftliche und 
politische Abhängigkeit, sondern spaltet auch Europa. Zugleich wird eine globale sozial-
ökologische Transformation ohne China, auch ohne Russland oder Brasilien, nicht möglich 
sein. Das allein zeigt: Der Systemwettbewerb mit autoritären Staaten und Diktaturen ist 
real, lässt bisweilen nur die Wahl zwischen Regen oder Traufe – und stellt uns vor derart 
beachtliche Aufgaben, dass jede Form des Alleingangs zum Scheitern verurteilt wäre.
Wir können die vielen Widersprüche und Grenzen außen-, entwicklungs- und 
sicherheitspolitischen Handelns nicht auflösen. Die Verteidigung von Menschenrechten, 
Demokratie und das klare Bekenntnis zu Freiheitsbewegungen führen an die Grenzen politischer 
Handlungsfähigkeit. Wir können uns aber dieser Verantwortung nicht entziehen. Umso zentraler 
ist europäische Kohärenz und sind politische Bündnisse mit allen anderen Staaten, aber 
gerade auch Regionen und zivilgesellschaftlichen oder zwischenstaatlichen Akteuren, für die 
der Wert von Kooperation und die Stärke des Rechts ebenfalls Grundlage internationaler 
Beziehungen sind. Diese Bündnisse wollen wir selbstbewusst mitgestalten. Souverän sind wir 
nur gemeinsam.
Wir setzen auf den ehrlichen Interessensausgleich, die Achtung der Rechte marginalisierter 
Gruppen, auf Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit, auf Konfliktprävention und 
regelbasierte Konfliktbearbeitung in einer eng vernetzten Welt. Unser Ziel ist eine 
Weltordnung, in der Konflikte nicht über das Recht des Stärkeren, sondern am 
Verhandlungstisch gelöst werden. Und wir reichen allen die Hand, die daran teilhaben wollen. 
All das tun wir im Wissen um Deutschlands Verantwortung in der Welt und im Bewusstsein um 
die Verbrechen des Nationalsozialismus.
Als hochentwickelter und exportorientierter Industriestaat gehört Deutschland zu den 
Hauptverursachern globaler Erwärmung und agiert als entscheidender Player einer 
Globalisierung, die eben nicht nur Wohlstand und Entwicklung bedeutet, sondern auch zu 
Ausbeutung von Mensch und Umwelt führt. Diese Verantwortung verstehen wir als Antrieb für 
ambitionierte Veränderung und entschiedenes Handeln mit dem Ziel globaler Gerechtigkeit und 
setzen dafür bei uns selbst an.
Das bedeutet auch: Wir fordern die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte nicht nur 
von anderen ein, sondern messen uns selbst daran. Menschenrechte sind völkerrechtliche 
Pflicht und unverrückbare Grundlage einer wertegeleiteten internationalen Politik. „Alle 
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“: Artikel 1 der Allgemeinen 
Erklärung der Menschenrechte ist Leitbild unseres Engagements – auch in der europäischen 
Flüchtlingspolitik. Sie ist das große Versagen Europas. In keinem anderen Bereich scheitern 
die europäischen Regierungen derart an den eigenen Ansprüchen von Moral, Menschenrechten und 
internationalem Recht.
Das Versagen ist zugleich global: Nirgends auf der Welt wird Flucht angemessen und nach 
klaren, menschenrechtsbasierten Prinzipien begegnet. Diese Regeln aber gibt es, ebenso wie 
es immer wieder Momente in unserer Geschichte gab, da nach ihnen gehandelt wurde. Hier 
wollen wir anknüpfen und – wenn nicht gesamteuropäisch, dann in einer humanitären Koalition 
der Willigen innerhalb und außerhalb der EU – einen Paradigmenwechsel hin zur konsequenten 
Vorbeugung gegen Fluchtursachen und zu einem menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten 
vorantreiben. Wir setzen auf Rationalität und Handlungswillen, auf Humanität und 
Verantwortung – und auf den unerlässlichen Pragmatismus der Nothilfe.
Die Größe und Komplexität der internationalen Herausforderungen, die da vor uns liegen, 
sollte Messlatte unseres außenpolitischen Handelns sein. Die globalen Aufgaben sind 
erheblich. Wagen wir die entsprechenden Antworten.
Wir treiben die sozial-ökologische Transformation voran
Schubkraft für globale Transformation
Mehr denn je bedrohen Klimaveränderungen und der Verlust von Artenvielfalt menschliche 
Sicherheit und Freiheit sowie die nachhaltige Entwicklung – überall auf der Welt. Die Zeit 
drängt. Darum braucht es in den nächsten Jahren einen energischen Schub für eine sozial-
ökologische Transformation. Die nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 und des 
Klimaabkommens von Paris waren ein Aufbruch. Alle Länder sind seitdem verpflichtet, bei sich 
zu Hause anzufangen und ihren Beitrag für die gemeinsame Aufgabe zu leisten – schließlich 
sind es unsere Entscheidungen in Wirtschaft und Handel, bei Agrar- oder Rüstungsexporten, 
die sich weltweit stark auf Klima, Artenschutz und globale Gerechtigkeit auswirken. Wir 
wollen alle Politikbereiche in Deutschland auf die Transformation ausrichten und einen 
Nachhaltigkeits- und Menschenrechts-TÜV einführen. Es gilt unsere internationalen Zusagen 
einzuhalten und die öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der ODA-
Quote sowie der internationalen Klimafinanzierung und Biodiversität zu erfüllen. Auch 
international wollen wir neuen Schwung in die sozial-ökologische Transformation bringen, 
indem wir auf eine verbindliche Transformationsquote hinwirken. Wir bündeln die Ausgaben für 
Entwicklungszusammenarbeit, internationale Klimafinanzierung und Teile der humanitären 
Hilfe, um eine globale Transformation entlang den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten 
Nationen und den Pariser Klimazielen zu finanzieren. Deutschlands Beitrag soll die ODA-Quote 
erfüllen und bis 2025 8 Milliarden Euro zur internationalen Klimafinanzierung bereitstellen.
Klimaaußenpolitik
Wir verfolgen eine ambitionierte, nachhaltige und menschenrechtskonforme Klimaaußenpolitik. 
Sie ist klimapolitisch notwendig, kann nachhaltige Entwicklung fördern, Ressourcenkonflikten 
vorbeugen und Frieden sichern. Klimaaußenpolitik kann zu einer Win-win-Situation für Europa, 
seine Nachbarn und die Länder des globalen Sonnengürtels führen. Sie bedeutet zum einen, 
dass wir Europäer*innen unseren Bedarf an grüner Energie durch Klimapartnerschaften decken 
helfen: grüner Wasserstoff statt Öl- und Gasimporte. Andererseits werden wir so endlich 
unserer historischen Verantwortung gerecht, indem wir Elektrifizierung und 
Technologietransfers insbesondere in afrikanischen Ländern vorantreiben und den massiven 
Ausbau der erneuerbaren Energien in diesen Ländern unterstützen. Nur so können wir es 
schaffen, global auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen. Wir stärken die bestehenden Fonds für 
Klimaanpassung und Klimaschutz („Adaptation and Mitigation“) und setzen uns dafür ein, dass 
es auch einen Fonds zum Ausgleich von Schäden und Verlusten („Loss and Damage“) gibt. Daraus 
können zum Beispiel Klimarisikoversicherungen finanziert werden. Entwicklungs- und 
Investitionsbanken wie die Weltbank sollten zu Transformationsbanken umgebaut werden.
Klima- und Umweltschutz schützt Menschenrechte
Der Schutz der Menschenrechte verpflichtet zum Klima- und Umweltschutz, umgekehrt schützt 
Klima- und Umweltschutz Menschenrechte. Wir treten für verbindliche Mechanismen zum Schutz 
von Menschen ein, die aufgrund von Extremwetterereignissen oder schleichender 
Umweltveränderung ihre Heimat verlassen müssen. Regionale Ansätze, die den Betroffenen eine 
selbstbestimmte und würdevolle Migration ermöglichen, unterstützen wir. Zugleich wollen wir 
jene Staaten in die Pflicht nehmen, die historisch am meisten zur Erderwärmung beigetragen 
haben. Die „Task Force on Displacement“ wollen wir strukturell stärken und setzen uns dafür 
ein, dass ihre Empfehlungen ebenso umgesetzt werden wie der Globale Pakt für eine sichere, 
geordnete und reguläre Migration sowie der Globale Pakt für Flüchtlinge. Initiativen zur 
Stärkung des Rechtswegs und das Instrument der Klimaklagen unterstützen wir. Die 
französische Initiative, das Umweltvölkerrecht zu kodifizieren und zu konsolidieren, greifen 
wir auf und machen uns dafür stark, in einem ersten Schritt das Recht auf saubere Umwelt in 
einer Resolution der VN-Generalversammlung zu verbriefen.
Armut weltweit bekämpfen
Durch die Corona-Pandemie ist die Armut weltweit dramatisch angestiegen. Armutsbekämpfung 
ist zentrales Ziel unseres internationalen Engagements. Darum setzen wir uns dafür ein, dass 
Menschen weltweit sozial abgesichert werden und wollen – gemeinsam mit lokalen 
Organisationen und Expert*innen – zum Aufbau und einer nachhaltigen Stärkung von sozialen 
Sicherungssystemen beitragen. In einem ersten Schritt können Menschen in besonders von Armut 
betroffenen Regionen durch finanzielle Direkthilfen („social cash transfers“) im Rahmen der 
ODA-Mittel abgesichert werden. Grundsätzlich wollen wir, dass soziale Sicherungsprogramme 
die vulnerabelsten Gruppen erreichen – und Geschlechtergerechtigkeit und sozialen 
Zusammenhalt fördern.
Wir stärken die multilaterale Zusammenarbeit
Vereinte Nationen reformieren
Ohne die Vereinten Nationen ist die multilaterale Zusammenarbeit an der sozial-ökologischen 
Transformation nicht zu meistern. Ihre Institutionen versorgen überall auf der Welt 
Millionen von Geflüchteten, stellen Bildung, Nahrung und Gesundheit zur Verfügung. Sie 
vermitteln in unzähligen Kriegen und Konflikten und sind der Rahmen, in dem die beiden 
wichtigsten multilateralen Abkommen der vergangenen Jahre ausgehandelt worden sind: die 
2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzabkommen. Das Engagement 
Deutschlands und der EU für die Vereinten Nationen werden wir finanziell, personell und 
diplomatisch substanziell verstärken, besser koordinieren und internationale Vereinbarungen 
konsequent in nationale und europäische Politik umsetzen. So schaffen wir die 
Voraussetzungen für notwendige Reformen des VN-Systems. Der Sicherheitsrat und andere Organe 
der Vereinten Nationen sollten an die Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst werden. 
Dabei geht es um eine gerechtere Repräsentation der Regionen im Sicherheitsrat. Das Konzept 
der Vetomächte ist nicht mehr zeitgemäß. Wir zielen darauf, dass das Vetorecht langfristig 
abgeschafft wird. Als Zwischenschritt sollte im Falle von schwersten Verbrechen gegen die 
Menschlichkeit ein Veto im Sicherheitsrat mit einer Begründung und einem Alternativvorschlag 
versehen werden. Wenn der Sicherheitsrat im Falle von schwersten Menschenrechtsverletzungen 
anhaltend blockiert ist, soll die Generalversammlung an seiner Stelle über 
friedenserzwingende Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit beschließen.
Resilienz gegen Epidemien erhöhen – WHO stärken
Zum Schutz vor neuen und zur Bekämpfung der alten Krankheiten setzen wir auf verstärkte 
internationale Zusammenarbeit und Solidarität unter dem Dach der zu reformierenden 
Weltgesundheitsorganisation als Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Wir wollen dieDie 
WHO in ihrer Ausstattungsoll die koordinierende Organisation der globalen Gesundheit sein. Dazu wollen wir sie mit deutlich höheren Beiträgen und einem klaren Mandat als befähigen. Sie soll Gesundheitssysteme weltweit stärken können, für eine bessere Versorgung lokaler Bevölkerungen, sorgen sowie zur Prävention, Diagnose und Reaktion auf nichtübertragbare wie übertragbare Krankheiten. Ihre zentrale Rolle in der 
koordinierende Organisationglobalen GesundheitPandemievorsorge und-bekämpfung wollen wir weiter stärken. In der Gruppe derden G20 werden 
wir uns dafür einsetzen, ihr einen formellen Sitz einzuräumen. MedikamenteMit Blick auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie hat Priorität, dass noch in diesem Jahr die bestehenden Produktionskapazitäten von Covid-19-Impfstoffen erhöht und Impfstoffe müssen in allen Ländern erschwinglichim Rahmen der COVAX-Allianz an einkommensschwache Länder geliefert werden. Zusätzlich setzen wir uns für einen aktiven Technologie- und zugänglich sein, das Patentrecht muss entsprechend Wissenstransfer für die Herstellung entscheidender Arzneimittel ein. Die Gewährleistung offener, fairer und flexibler globaler Lieferketten ist dafür genauso Voraussetzung wie die Aufhebung weltweiter Exportrestriktionen für Covid-19-Impfstoffe. Wo freiwillige Produktionspartnerschaften nicht ausreichen, unterstützen wir Anträge auf Erteilung von verpflichtenden Lizenzen gegen Entschädigungen für COVID-Impfstoffe und bringen uns in diesem Sinne bei der WTO für eine temporäre Aussetzung für Patente für Technologien zur Bekämpfung von Covid-19 in die Verhandlungen ein. Monopole auf geistiges Eigentum zur Bekämpfung von Krankheiten dürfen den 
flexibel sein
Zugang zu überlebenswichtigen Schutzmaterialien, Impfstoffen und Arzneimitteln nicht 
versperren. Wir unterstützen die Einbindung und einen Beobachterstatus Taiwans in der WHO.
50 Prozent Frauen in internationalen Verhandlungen
Wir wollen dem Multilateralismus neue Impulse für mehr Zusammenarbeit geben. Transformation 
gelingt nur mit Kooperation, und die gelingt nur durch Einbeziehung der betroffenen 
gesellschaftlichen Gruppen. Nach wie vor ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen der 
stärkste Indikator dafür. Wir wollen schrittweise für Deutschland und Europa eine 50-
Prozent-Quote in allen diplomatischen und multilateralen Verhandlungen, für die Entsendung 
in internationale Organisationen sowie auf den Umsetzungsebenen durchsetzen. Um das zu 
ermöglichen, ist eine 50-Prozent-Quote für Frauen im Auswahlverfahren für das Personal in 
internationalen Einsätzen, in den international arbeitenden Ministerien sowie im gehobenen 
und höheren Europäischen Auswärtigen Dienst notwendig. Es braucht vergleichbare Kriterien, 
Standards, Indikatoren und Zeitrahmen für die Gleichstellungspläne der Ministerien, 
vergleichbar mit dem „Gender Equality Plan“ nach dem Vorbild der schwedischen Regierung.
Wir arbeiten an guten Beziehungen in einer multipolaren 
Welt
Für eine aktive europäische Nachbarschaftspolitik
Die EU muss vor allem in ihrer direkten Nachbarschaft mehr Verantwortung übernehmen. Die EU-
Erweiterungspolitik ist dabei eine Erfolgsgeschichte, die wir fortschreiben wollen. Deshalb 
treten wir für konkrete Fortschritte bei der europäischen Integration des westlichen Balkans 
und eine Aufnahme der Beitrittsgespräche mit Albanien und Nordmazedonien auf Grundlage der 
Kopenhagener Kriterien ein. In Osteuropa streiten viele mutige Menschen in Ländern wie 
Armenien, Georgien, der Ukraine oder Belarus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und 
Menschenrechte. Wir unterstützen die demokratische Zivilgesellschaft und unabhängige Medien 
in den östlichen Nachbarländern, wollen mehr Austausch zwischen Ost und West ermöglichen und 
über die Östliche Partnerschaft der EU Justizreformen vorantreiben. Den EU-assoziierten 
Ländern der Östlichen Partnerschaft wollen wir den Weg zu einem EU-Beitritt offenhalten. Im 
Süden braucht es eine neue Mittelmeerpolitik, die gemeinsam Entwicklungspotenziale für die 
Region realisiert und sich zugleich den enormen Herausforderungen stellt: Terrorismus, 
autoritäre Regime, Staatszerfall. Gemeinsam wollen wir im Rahmen ambitionierter 
Energiepartnerschaften den Mittelmeerraum zu einer Plus-Energie-Region machen. Derweil hat 
zu unserem großen Bedauern mit Großbritannien erstmals ein Land das gemeinsame Haus der EU 
verlassen. Es ist gut, dass mit dem Handels- und Kooperationsabkommen die Grundlage für 
einen Neubeginn geschaffen wurde. Es bedarf aber weiterer Anstrengungen, um zu verhindern, 
dass europäische Standards ausgehöhlt werden. Der Frieden auf der irischen Insel ohne harte 
Grenze hat weiter Priorität.
USA
Die transatlantische Partnerschaft bleibt ein Stützpfeiler der deutschen Außenpolitik, 
jedoch muss sie erneuert, europäisch gefasst, multilateral und an klaren gemeinsamen Werten 
und demokratischen Zielen ausgerichtet werden. Als Kern einer erneuerten transatlantischen 
Agenda der EU schlagen wir vor, einen gemeinsamen starken Impuls für die weltweite 
Klimapolitik, ausgehend von den Pariser Klimazielen, zu geben. Wir setzen auch bei 
Digitalisierung, der Stärkung des Multilateralismus, in Handelsfragen sowie bei der 
Gesundheit auf eine gute Kooperation mit den USA. Wir wollen uns gemeinsam für den 
weltweiten Menschenrechtsschutz und eine regelbasierte Weltordnung einsetzen. Das schließt 
eine Verständigung über den Umgang mit autoritären Staaten wie China und Russland mit ein. 
Der sicherheitspolitische Fokus der USA wird sich auch mit der neuen US-Regierung nicht 
wieder zuvorderst auf Europa richten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen selbst mehr 
außen- und sicherheitspolitische Verantwortung übernehmen. Das gilt insbesondere für die 
Sicherheit der östlichen Nachbarländer der EU wie auch der baltischen Staaten und Polens. 
Wir wollen die transatlantische Debatte auf vielen Ebenen führen, auch auf den jeweiligen 
föderalen und lokalen, und damit nachhaltige, diverse gesellschaftliche Netzwerke knüpfen.
China
China ist Europas Wettbewerber, Partner, systemischer Rivale. Wir verlangen von China ein 
Ende seiner eklatanten Menschenrechtsverletzungen etwa in Xinjiang und Tibet und zunehmend 
auch in Hongkong. Es braucht dennoch einen konstruktiven Klima-Dialog mit China und wir 
streben gemeinsame politische, wirtschaftliche und technologische Anstrengungen zur 
Bekämpfung der Klimakrise an. Die Kooperation mit China darf nicht zu Lasten von 
Drittstaaten oder von Menschen- und Bürger*innenrechten gehen. Wir halten uns an Europas 
„Ein-China-Politik“ und betonen, dass Chinas Vereinigung nicht gegen den Willen der 
Bevölkerung Taiwans erzwungen werden darf. Unsere Handelsbeziehungen mit China wollen wir 
nutzen, um fairen Marktzugang für ausländische Investitionen, Rechtssicherheit und gleiche 
Wettbewerbsbedingungen einzufordern. Wir erwarten, dass China die entscheidenden Kernnormen 
der Internationalen Arbeitsorganisation ILO ratifiziert und die Zwangsarbeit beendet. Das 
europäische Lieferkettengesetz muss angesichts der Menschenrechtsverletzung – etwa in 
Xinjiang – Waren aus Zwangsarbeit den Zugang zum Binnenmarkt ebenso verwehren, wie es 
Unternehmen für ihre Produkte in Haftung nimmt. Wir werden an einer engen europäischen und 
transatlantischen Koordinierung gegenüber China arbeiten, besonders auch in den Bereichen 
5G-Ausbau und Schutz kritischer Infrastruktur.
Russland
Russland hat sich zunehmend in einen autoritären Staat gewandelt und untergräbt immer 
offensiver Demokratie und Stabilität in der EU und in der gemeinsamen Nachbarschaft. 
Gleichzeitig erstarkt die Demokratiebewegung in Russland. Die mutige Zivilgesellschaft, die 
der immer härteren Repression durch den Kreml die Stirn bietet und für Menschenrechte, 
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kämpft, wollen wir unterstützen und den Austausch mit ihr 
intensivieren. Für eine Lockerung der Sanktionen, die wegen der völkerrechtswidrigen 
Annexion der Krim und des militärischen Vorgehens gegen die Ukraine gegen Russland verhängt 
wurden, hat die EU klare Bedingungen formuliert. An diesen werden wir festhalten und die 
Sanktionen bei Bedarf verschärfen. Wir verlangen, dass die russische Regierung ihre Zusagen 
aus dem Minsker Abkommen umsetzt. Das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 ist nicht nur klima- 
und energiepolitisch, sondern auch geostrategisch schädlich – insbesondere für die Situation 
der Ukraine – und muss daher gestoppt werden.
Türkei
Wir stehen an der Seite all derer, die in der Türkei für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und 
Menschenrechte kämpfen. Wir verurteilen die Menschenrechts- und Rechtsstaatsverletzungen, 
fordern eine Freilassung aller politischen Gefangenen und die Rückkehr zu einem politischen 
Dialog- und Friedensprozess in der kurdischen Frage. Wir weisen die aggressive Außenpolitik 
der türkischen Regierung entschieden zurück und fordern sie auf, zu einer multilateralen 
Außen- und Sicherheitspolitik zurückzukehren – das gilt es auch in der NATO zu 
thematisieren. Die Wiederaufnahme der Gespräche über einen EU-Beitritt kann es erst geben, 
wenn die Türkei eine Kehrtwende zurück zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vollzieht. Der 
bestehende EU-Türkei-Deal untergräbt internationales Asylrecht, ist gescheitert und muss 
daher beendet werden. Dafür braucht es ein neues, völkerrechts- und rechtsstaatskonformes 
Abkommen, das aus den Fehlern der Vergangenheit lernt, die notwendige finanzielle und 
logistische Unterstützung vor Ort garantiert und eine verbindliche Kontingentzusage zur 
Umsiedlung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter in die EU enthält. Wir lehnen es 
entschieden ab, dass Menschen in Deutschland mit familiären Bindungen in die Türkei von der 
türkischen Regierung politisch und religiös instrumentalisiert werden, unter anderem durch 
in Deutschland tätige Vereine und Staatsmedien.
Israel und Palästina
Deutschland hat eine historische Verantwortung gegenüber Israel. Die Existenz und die 
Sicherheit Israels als nationale Heimstätte des jüdischen Volkes mit gleichen Rechten für 
all seine Bürger*innen sind unverhandelbar. Die Fortsetzung der engen Beziehungen sowie 
Frieden und Stabilität im Nahen Osten sind ein zentrales Anliegen deutscher Außen- und 
Sicherheitspolitik. Die zunehmende Bedrohung Israels in seiner Nachbarschaft verurteilen 
wir. Die Sicherheitslage in der Region ist fragil und darf nicht weiter eskaliert werden. 
Einseitige Maßnahmen wie eine Annexion von besetzten Gebieten oder der fortschreitende 
völkerrechtswidrige Siedlungsbau laufen dem Ziel einer friedlichen und politischen Lösung 
des Konflikts entgegen. Für Frieden und Sicherheit braucht es eine Zweistaatenregelung mit 
zwei souveränen, lebensfähigen und demokratischen Staaten für Israelis und 
Palästinenser*innen. Die angekündigten Wahlen in den palästinensischen Gebieten sind ein 
positives Zeichen. Die Chance der politischen und wirtschaftlichen Abkommen Israels mit 
arabischen Staaten wollen wir nutzen, um einen multilateralen Friedensprozess wieder 
aufleben zu lassen und einen langfristigen Frieden in der Region zu schaffen. Europa soll 
sich hierfür eng mit der neuen US-Regierung koordinieren.
Nachbarschaft und Partnerschaft mit Afrika
Die afrikanischen Staaten und die Europäische Union sind regional wie historisch eng 
verbunden und teilen gemeinsame Interessen. Die afrikanischen Gesellschaften sind divers und 
vielfältig mit über 3.000 Sprachen in 54 Staaten. In den Beziehungen mit den afrikanischen 
Staaten setzen wir uns – auf Basis einer gemeinsamen, globalen Verantwortung für Frieden, 
nachhaltige Entwicklung und Gerechtigkeit – für eine in der Bundesregierung und der EU 
abgestimmte und differenzierte Politik ein. Die Zukunft liegt in einer Afrikapolitik, die 
sich von kolonialen und patriarchalen Denkmustern freimacht und gleichzeitig die europäische 
Verantwortung gegenüber dem Kontinent ernst nimmt. Die Fortsetzung einer einseitigen 
Politik, die in weiten Teilen auf Fluchtabwehr, unfairen Handelsbeziehungen und der 
Ausbeutung von Rohstoffen fußt, lehnen wir ab. Anstatt für sich ewig konterkarierende 
Ansätze machen wir uns für eine gemeinsame und kohärente EU-Afrika-Strategie stark, die 
Zukunftsthemen wie Klimaschutz und Digitalisierung ebenso ins Zentrum rückt wie die globale 
sozial-ökologische Transformation und zivile Krisenprävention. Der Afrikanischen Union 
stehen wir bei der Umsetzung ihrer Agenda 2063 und der regionalen Entwicklungsagenden nach 
Kräften zur Seite.
Wir verteidigen die Menschenrechte
Menschenrechtsverteidiger*innen schützen
Menschenrechtsverteidiger*innen sind Held*innen. Sie verteidigen überall auf der Welt oft 
unter Lebensgefahr für sich und ihre Familien die Einhaltung der Menschenrechte an 
vorderster Front. Sie bedürfen unseres Schutzes, unserer Solidarität und aktiven 
Unterstützung – auf allen Ebenen. An den besonders betroffenen deutschen 
Auslandsvertretungen sollten deshalb Menschenrechtsreferent*innen als extra Anlaufstelle 
etabliert und sollte eine ressortübergreifende systematische Berichterstattung über die 
Menschenrechtslage im Land eingeführt werden. Für Menschenrechtsverteidiger*innen, die nicht 
in ihrem Land bleiben können, weil sie dort akut gefährdet sind, wollen wir schneller und 
häufiger als bisher humanitäre Visa bereitstellen und die neu eingerichtete Elisabeth-
Selbert-Initiative zu ihrer temporären Aufnahme ausbauen. Auf internationaler Ebene setzen 
wir uns für den Ausbau von Förderungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Initiativen 
und die finanzielle Stärkung der entsprechenden Schutzinstrumente und Institutionen, wie 
beispielsweise Sonderberichterstatter*innen, ein.
Kriegsverbrecher*innen zur Rechenschaft ziehen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen dürfen nicht ungestraft 
bleiben – als Zeichen der Gerechtigkeit an die Opfer, als Signal der Abschreckung, als 
Voraussetzung für Frieden und Versöhnung. Das deutsche Völkerstrafrecht bietet die 
Möglichkeit der Verurteilung auch hier in Deutschland. Dazu werden wir die Kapazitäten beim 
Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwaltschaft ausbauen. Die Ermittlungen in Fällen 
sexualisierter Gewalt sollten verbessert und die Strafprozessordnung sollte dort reformiert 
werden, wo sie den Besonderheiten von Völkerstrafrechtsverfahren noch nicht Rechnung trägt. 
International setzen wir uns für die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes und des 
Mechanismus der Vereinten Nationen für die Untersuchung und Verfolgung von schwersten 
Kriegsverbrechen in Syrien (IIIM) ein – politisch wie finanziell. Gerade Kinder und 
Jugendliche, die sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt, Entführungen, Rekrutierung 
als Kindersoldat*innen erlebt haben, leiden unter schweren Traumata. Wird dieses Leid nicht 
aufgearbeitet, beeinträchtigt es das Leben dieser Menschen und ihrer Familien sowie den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt über Generationen. Die individuelle Traumabearbeitung wollen 
wir durch mehr qualifiziertes Personal und sichere Traumazentren vor Ort auch mit unseren 
internationalen Partnern und in Deutschland deutlich ausbauen.
Keine Überwachungstechnologie für Diktaturen
Verschlüsselte Kommunikation rettet tagtäglich Menschenleben. In den sozialen Medien werden 
Menschenrechtsverletzungen, die ansonsten unentdeckt geblieben wären, für alle sichtbar. Und 
ohne Satellitenbilder ließe sich etwa die Vertreibung ganzer Dorfgemeinschaften in 
Kriegsgebieten gar nicht erst nachvollziehen. Zugleich sind es oft europäische 
Überwachungstools, die es autokratischen Regierungen ermöglichen, unliebsame Aktivist*innen 
zu verfolgen. Wir zielen auf ein europäisches Moratorium für die Ausfuhr, den Verkauf und 
die Weitergabe von Überwachungsinstrumenten an repressive Regime. Entsprechende 
Schutzklauseln wollen wir in der deutschen wie europäischen Exportkontrolle verankern. Wir 
fördern die Entkriminalisierung verschlüsselter Kommunikation und stärken die Multi-
Stakeholder-Governance des Internets auf internationaler Ebene. Im Rahmen unserer 
internationalen Zusammenarbeit setzen wir uns für den Zugang aller zu digitaler Technologie 
ein. Den freien Zugang zu Informationen als einem globalen öffentlichen Gut gilt es zu 
fördern und zu schützen. Durch die Unterstützung von Trainings stärken wir die sichere 
digitale Vernetzung zivilgesellschaftlicher Organisationen weltweit.
Für Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weltweit
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Menschenrecht. Ohne Geschlechtergerechtigkeit 
kann auch Armut nicht wirksam bekämpft werden. In vielen der ärmsten oder 
konfliktgebeutelten Länder sind Frauen und Mädchen besonders von Armut, Hunger und Gewalt 
betroffen. Wir setzen uns konsequent für die Rechte von Frauen und Mädchen weltweit ein, für 
ein selbstbestimmtes Leben. Bildung und Gesundheit sind dafür die Schlüssel. Wir engagieren 
uns dafür, Frauen und Mädchen den uneingeschränkten Zugang zu gleichwertiger Bildung zu 
sichern sowie ihre sexuellen und reproduktiven Rechte zu schützen. Es braucht innovative 
Bildungsangebote wie kompakte nachholende Grundbildung für Frauen oder Berufsbildung in 
Krisen- und Post-Konfliktkontexten. Unsere internationale Zusammenarbeit werden wir darum 
finanziell und konzeptionell auf diese Aufgabe hin ausrichten, die Erreichung der 
Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe sowie reproduktive Gesundheit und das 
Recht auf Bildung in allen Projekten verankern.
Menschenrechtskonventionen umsetzen, Institutionen stärken
Um Menschenrechte tatsächlich und rechtlich durchsetzen zu können, müssen internationale 
Menschenrechtskonventionen ratifiziert und Menschenrechtsinstitutionen gestärkt werden. Es 
gilt insbesondere die ILO-Konvention für die Rechte indigener Völker, das 
Fakultativprotokoll zum Sozialpakt und die Wanderarbeiterkonvention der Vereinten Nationen 
zu ratifizieren. Das ist für Deutschland seit vielen Jahren überfällig. Auf europäischer 
Ebene setzen wir uns für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für 
Menschenrechte ein. Das Instrument der gezielten EU-Sanktionen gegen 
Menschenrechtsverbrecher*innen befürworten wir. Die Beauftragte der Bundesregierung für 
Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter 
und das Deutsche Institut für Menschenrechte wollen wir besser ausstatten, damit sie ihre 
Aufgaben planbar erfüllen können. Menschenrechte und Demokratieförderung sind Grundpfeiler 
unserer entwicklungspolitischen Arbeit.
Rechte von Minderheiten schützen
Der Umgang mit Minderheiten ist der Gradmesser für den Menschenrechtsschutz in einer 
Gesellschaft. Wir setzen uns dafür ein, die Rechte von Minderheiten auf internationaler 
Ebene zu stärken – auch innerhalb der EU. Nach wie vor setzen die einzelnen Staaten den 
durch die Vereinten Nationen vorgegebenen Minderheitenschutz in nationales Recht um, ohne 
dass einheitlich kontrolliert wird, ob das umfassend genug ist. Damit ist der Schutz 
lückenhaft. Wir werden außenpolitisch für die weltweite Umsetzung der Yogyakarta-Prinzipien 
zum Schutz von LSBTIQ* eintreten. In der Entwicklungspolitik wollen wir hier einen neuen 
Fokus setzen und unser Engagement deutlich steigern. Selbst innerhalb der EU gibt es große 
Unterschiede: Es existieren keine gemeinsamen EU-Mindeststandards, kein einheitlicher 
Rechtsrahmen, der den Schutz und die Förderung von Minderheiten gewährt. Das wollen wir 
ändern. In der EU werden wir uns für die Verabschiedung der 5. 
Antidiskriminierungsrichtlinie einsetzen, damit international anerkannte Menschenrechte in 
der EU eine Rechtsgrundlage erhalten und die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit 
Behinderungen auf europäischer Ebene rechtlich umgesetzt wird. Den EU-Aktionsplan gegen 
Rassismus treiben wir national und international voran.
Wir schützen Geflüchtete
Eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik in Europa umsetzen
Wir treten für eine Europäische Union ein, die ihre humanitäre Verantwortung, das Grundrecht 
auf Asyl und die Notwendigkeit, Verfahren nach völkerrechtlichen Standards fair und zügig 
durchzuführen, zusammenbringt. So schwer das derzeit in der EU der 27 auch ist. Zustände wie 
in den Lagern auf den griechischen Inseln oder an der Grenze zu Kroatien bedeuten einen 
Bruch mit europäischen Werten und Menschenrechten. Der Blockade einer gemeinsamen und 
humanen Flüchtlingspolitik zwischen den Mitgliedstaaten begegnen wir mit folgendem Plan: In 
gemeinschaftlichen von den europäischen Partnern geführten Einrichtungen innerhalb der EU an 
den rechtsstaatlich und europäisch kontrollierten EU-Außengrenzen sollen die Geflüchteten 
registriert werden und einen ersten Sicherheitscheck durchlaufen. So wissen wir, wer zu uns 
kommt, und werden zugleich unserer humanitären Verantwortung gerecht. Die Menschen, die nach 
Europa kommen, müssen medizinisch und psychologisch erstversorgt und menschenwürdig 
untergebracht werden. Unter Berücksichtigung persönlicher Umstände wie familiärer Bindungen 
oder der Sprachkenntnisse bestimmt die EU-Agentur für Asylfragen den Aufnahme-Mitgliedstaat. 
Der zugrunde liegende Verteilmechanismus stützt sich zunächst auf die Bereitschaft von 
Regionen und Städten, Geflüchtete freiwillig aufzunehmen. Wer das tut, erhält Hilfe aus 
einem EU-Integrationsfonds. Reichen die Aufnahmeplätze nicht aus, weiten alle 
Mitgliedstaaten im Verhältnis von Bruttoinlandsprodukt und Bevölkerungsgröße verpflichtend 
ihr Angebot aus oder leisten einen mindestens gleichwertigen Beitrag zu den Gesamtkosten. 
Das Asylverfahren findet im aufnehmenden Mitgliedstaat statt. Die Kommission stellt sicher, 
dass die gemeinsamen Regeln und Mindeststandards eingehalten werden. Wir werden mit 
handlungswilligen Ländern und Regionen vorangehen, um die derzeitige katastrophale Situation 
an den Außengrenzen zu beenden. Geschlossene Lager, Transitzonen oder europäische Außenlager 
in Drittstaaten lehnen wir ab.
Familien zusammenführen
Niemand sollte für das völkerrechtlich verbriefte Recht, um Asyl zu ersuchen, das eigene 
Leben oder das der Familie riskieren müssen. Genau das ist aber bittere Realität: Immer noch 
reichen die Möglichkeiten für sichere Zugangswege bei weitem nicht aus und Geflüchtete sind 
deshalb gezwungen, auf lebensgefährliche Routen durch die Wüste oder über das Meer 
auszuweichen. Wir wollen sichere und geordnete Zugangswege schaffen – und so verhindern, 
dass Schlepper aus der Not und dem Leid der Geflüchteten Profit schlagen können. Dabei sind 
wir dem besonderen Schutz der Familie gemäß Grundgesetz, VN-Kinderrechtskonvention und 
Europäischer Menschenrechtskonvention verpflichtet und treten dafür ein, die Einschränkungen 
beim Familiennachzug wieder aufzuheben. Familien gehören zusammen und das Kindeswohl hat 
oberste Priorität. Auch Menschen mit subsidiärem Schutzstatus müssen deshalb ihre 
Kernfamilien ohne die bisherigen Einschränkungen nachholen können und mit Geflüchteten 
gleichgestellt werden. Wir wollen den Geschwisternachzug wieder ermöglichen. An deutschen 
und europäischen Botschaften braucht es mehr Personal und die Möglichkeit, digital Anträge 
zu stellen, um die Wartezeiten für Visa von Familienangehörigen zu verkürzen. Auch mit 
humanitären Visa möchten wir Schutzbedürftigen die Möglichkeit geben, sicher nach Europa zu 
kommen und hier um Asyl zu ersuchen.
Sichere Zugangswege durch humanitäre Aufnahmepartnerschaft
Im Rahmen des Resettlement-Programms des UNHCR werden durch die Vereinten Nationen 
anerkannte, besonders schutzbedürftige Geflüchtete solidarisch und geordnet auf die 
Aufnahmeländer verteilt, statt sie ihrem Schicksal auf gefährlichen Fluchtrouten zu 
überlassen. Das rettet Leben, nimmt Schleppern die Geschäftsgrundlage und folgt einem 
bewährten, planbaren Verfahren. Im Globalen Pakt für Flüchtlinge ist die Weltgemeinschaft 
übereingekommen, das Resettlement zu verstärken. Doch faktisch sinkt die Zahl der 
Aufnahmeplätze seit Jahren. Wir schlagen vor, zusammen mit der neuen US-Administration und 
Kanada sowie anderen in einer globalen humanitären Partnerschaft die Aufnahme besonders 
schutzbedürftiger Geflüchteter aus dem Resettlement-Programm deutlich auszubauen. So stärken 
wir die Vereinten Nationen, schaffen Planbarkeit auf allen Seiten, gehen mit gutem Beispiel 
voran und regen andere Staaten an, dem internationalen Bündnis beizutreten. Das individuelle 
Asylrecht bleibt durch das Resettlement unangetastet.
Landesaufnahmeprogramme ermöglichen
Mehrere Bundesländer und über 200 Kommunen in Deutschland sind bereit, mehr Geflüchtete als 
von der Bundesregierung zugesagt bei sich aufzunehmen. Dass diese weiteren Aufnahmeplätze 
dringend gebraucht werden, ist angesichts der elenden Zustände in den Lagern an den EU-
Außengrenzen, etwa auf den griechischen Inseln oder an der bosnisch-kroatischen Grenze, 
offensichtlich. Wir wollen eine humanitäre Aufnahmepolitik, bei der der Bund und die Länder 
kooperativ zusammenarbeiten und die die Aufnahmebereitschaft von Kommunen und Ländern nicht 
mehr ignoriert. Länder und Kommunen sollen mehr Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten 
erhalten, wenn es um die humanitäre Aufnahme Geflüchteter geht. Mit einer Änderung der 
Zustimmungsregel zwischen dem Bundesinnenministerium und den Ländern von Einvernehmen in 
Benehmen wollen wir klarstellen, dass sich Bundesländer künftig über den Königsteiner 
Schlüssel hinaus selbständig und frei für die Aufnahme von Geflüchteten entscheiden können. 
Der Bund soll weiter die finanziellen und infrastrukturellen Aufgaben erfüllen.
Menschenrechte einhalten, Außengrenzen sichern
Ein gemeinsamer Raum der Freizügigkeit und ohne Binnengrenzen braucht kontrollierte 
Außengrenzen. Eine Außengrenze muss aber auch legale Zugangswege haben. Dass tausende 
Menschen jährlich im Mittelmeer ertrinken, weil europäische Regierungen ihnen nicht 
ausreichend sichere Zugangswege ermöglichen und auch die Rettung aus Seenot verweigern, ist 
eine Schande. Wir streiten weiter für eine zivile und flächendeckende, europäisch 
koordinierte und finanzierte Seenotrettung. Da ein gemeinsames Vorgehen aller europäischen 
Mitgliedstaaten derzeit nicht möglich erscheint, wollen wir mit jenen vorangehen, die die 
Seenotrettung als völkerrechtliche Pflicht ernst nehmen: Gerettete müssen zum nächsten 
sicheren Hafen gebracht werden. Wir stehen fest an der Seite zivilgesellschaftlicher 
Rettungsinitiativen und treten dafür ein, dass die Kriminalisierung und behördliche 
Behinderung ihrer Arbeit beendet wird. Wir wollen, dass die Seenotrettung explizit ins 
Aufgabenprofil von Frontex aufgenommen wird, und setzen auf eine europäische Grenzkontrolle, 
die den gemeinsamen Schutz der Menschenrechte zur Grundlage hat und wichtige 
grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnimmt, ohne sie zur Fluchtabwehr zu missbrauchen. Das moderne 
Asylrecht beruht auf der Einzelfallprüfung, das völker- und europarechtlich verbriefte 
Nichtzurückweisungsgebot gilt immer und überall. Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt 
uneingeschränkt. Ihre Aushöhlung führt weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr europäischer 
Handlungsfähigkeit in der Flüchtlingspolitik. Völkerrechtswidrige Pushbacks, von nationalen 
Grenzpolizeien oder Frontex begangen, müssen geahndet werden. Das entsprechende Monitoring 
durch die EU-Grundrechteagentur wollen wir ausbauen. Es bedarf einer engen parlamentarischen 
Kontrolle von Frontex-Einsätzen sowie einer systematischen Menschenrechtsbeobachtung vor 
Ort.
Aufnahme- und Transitländer unterstützen
Die humanitäre Versorgung von Geflüchteten außerhalb der Europäischen Union ist Bestandteil 
unserer globalen Verantwortung. Wir wollen die finanzielle und logistische Unterstützung von 
Erstaufnahme- und Transitländern wie der Türkei, dem Libanon, dem Sudan, Pakistan oder 
Uganda sowie der dort tätigen Hilfsorganisationen ausbauen. Die deutsche und europäische 
Zusammenarbeit mit Drittstaaten muss stets so erfolgen, dass Menschen- und Grundrechte sowie 
internationale Asylstandards eingehalten werden. „Migrationspartnerschaften“ mit repressiven 
Regimen lehnen wir ab, genauso wie die Kooperation mit der libyschen Küstenwache. Statt 
„sichere Herkunftsländer“ zu definieren, brauchen wir für Rückführungen 
menschenrechtskonforme Rückübernahmeabkommen. Wir wollen denjenigen Ländern, die ihren 
Staatsbürger*innen nach einer Rückkehr Sicherheit garantieren, im Gegenzug über 
Visaerleichterungen oder Ausbildungspartnerschaften verlässliche Aussicht auf eine geordnete 
Migration eröffnen. Rückübernahmeabkommen dürfen aber nicht zur Bedingung in anderen 
Politikbereichen, etwa entwicklungspolitischer oder rechtsstaatlicher Unterstützung, gemacht 
werden und nicht für Drittstaatsangehörige gelten.
Fluchtursachen strukturell angehen
Wir wollen verhindern, dass Menschen überhaupt fliehen und ihre bisherige Heimat 
unfreiwillig verlassen müssen. Deshalb rücken wir die strukturellen Ursachen von Vertreibung 
und unsere dahingehende Verantwortung ins Zentrum unserer Politik. Denn viele politische 
Entscheidungen, die wir in Deutschland und Europa treffen, haben direkte Auswirkungen auf 
die Lebensbedingungen in anderen Weltregionen. Wir machen uns stark für zivile 
Krisenprävention und wollen mit einer restriktiven Ausfuhrkontrolle europäische 
Rüstungsexporte in Kriegs- und Krisengebiete sowie an Autokraten beenden. Wir setzen uns für 
ein gerechtes Handelssystem ein, das auch den Interessen des globalen Südens dient. Wir 
treiben die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft voran. Uns ist bewusst: 
Nicht alle Ursachen von Vertreibung können wir beeinflussen. Viele Menschen fliehen, weil 
sie verfolgt oder ihnen grundlegende Rechte vorenthalten werden. Umso entscheidender ist 
konsequentes Handeln überall dort, wo auch unser Wirtschaften und Konsumieren andernorts zu 
Ausbeutung oder Perspektivlosigkeit führen.
Wir streiten für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung
Globale Krisenprävention
Die Corona-Krise führt in vielen Entwicklungsländern zu Kapitalflucht und Währungskrisen und 
offenbart so die Schwächen der Währungsordnung. Unser Ziel bleibt langfristig der Aufbau 
eines kooperativen Weltwährungssystems. Der IWF muss in Krisensituationen sehr viel mehr 
Liquidität unkonditioniert bereitstellen können. Dafür werden wir uns für eine deutliche 
Aufstockung der Sonderziehungsrechte einsetzen. Deutschland und Europa könnten vorangehen 
und nicht genutzte Sonderziehungsrechte Entwicklungsländern zur Verfügung stellen, wie 
Kanada es bereits getan hat. Der IWF sollte Entwicklungsländern auch bei der Einführung und 
Durchführung von Kapitalverkehrskontrollen helfen und dafür mit den Staaten mit globalen 
Finanzzentren zusammenarbeiten. Das Stimmengewicht muss sich zugunsten von 
Entwicklungsländern verschieben. Die EU-Staaten sollten ihre Stimmrechte zusammenlegen.
Entwicklung ermöglichen, Schulden streichen
Viele Entwicklungsländer sind überschuldet. Beispielsweise gibt Pakistan 40 Prozent seines 
Etats für den Schuldendienst, aber nur 2 Prozent für Gesundheit aus. Das derzeitige 
Schuldenmoratorium ist richtig, verschiebt das Problem aber in die Zukunft. Wir brauchen 
einen echten Schuldenerlass. Dafür muss ein international transparentes und unabhängiges 
Staateninsolvenzverfahren für die Länder geschaffen werden, die nicht in ihrer eigenen 
Währung verschuldet sind. Private Gläubiger müssen rechtlich dazu verpflichtet werden, an 
einem Insolvenzverfahren teilzunehmen. So können wir den Zustand beenden, dass einzelne 
Gläubiger eine Entschuldung blockieren, und verhindern, dass einzelne private Gläubiger wie 
Geierfonds auf Kosten anderer profitieren. Damit wollen wir den zu hoch verschuldeten 
Staaten im globalen Süden auch ermöglichen, ihre Gesundheitssysteme zu verbessen, sie für 
alle zugänglich zu machen sowie Ansätze zum Schutz von Wasser-, Sanitärversorgung und 
Hygiene voranzutreiben. Schuldenerlasse und -umwandlungen soll es für Maßnahmen im 
Gesundheitsbereich sowie im Kampf gegen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-
Krise geben. Zudem werden wir uns für ein langfristiges globales Corona-Hilfspaket für 
strukturschwache Länder, Krisenregionen sowie Flüchtlingslager engagieren.
Spekulation mit Nahrungsmitteln verbieten
Nahrungsmittelpreise sind oft starken Schwankungen unterworfen. Verantwortlich dafür sind 
nicht nur Wetter und Ernten, sondern auch skrupellose Spekulant*innen, die fette Profite 
machen, wenn Menschen hungern. Wir werden uns in der EU für striktere Regulierungen 
einsetzen, um Nahrungsmittelspekulation zu unterbinden. Dafür braucht es strenge 
Berichtspflichten für Händler*innen. Konsequente Preis- und Positionslimits müssen an allen 
europäischen Börsen eingeführt werden. Ziel ist es, dass Derivate nur noch zur Absicherung 
bestehender Risiken und nicht mehr spekulativ eingesetzt werden können.
Wir treten ein für Frieden und Sicherheit
Vorausschauend für den Frieden
Unsere Außen- und Sicherheitspolitik zielt darauf, Konflikte zu verhindern, und setzt 
deshalb auf Vorausschau gemäß der VN-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Wir ergänzen den 
traditionellen Sicherheitsbegriff um die menschliche Sicherheit und rücken damit die 
Bedürfnisse von Menschen in den Fokus. Den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die 
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gilt es zu stärken. Die personellen und 
finanziellen Mittel für zivile Krisenprävention sollten gezielt erhöht und langfristig 
planbarer werden. Wir wollen eine permanente und schnell einsatzbereite Reserve an EU-
Mediator*innen und Expert*innen für Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Mediation 
aufbauen. Die Bereiche Polizei, Justiz und Friedensförderung wollen wir mit 1.000 
Fachkräften ausstatten. Wir setzen uns dafür ein, die Deutsche Stiftung Friedensforschung, 
den neu eingerichteten Fachbereich an der Deutschen Hochschule der Polizei und andere 
wissenschaftliche Einrichtungen zu stärken und die Bedeutung von Friedensarbeit 
gesamtgesellschaftlich noch sichtbarer zu machen. Die finanzielle Förderung des Zivilen 
Friedensdienstes (ZFD) wollen wir deutlich erhöhen und den kontinuierlichen Ausbau 
bedarfsgerecht fördern. Darüber hinaus ist ein ressortgemeinsamer Fonds „Krisenprävention, 
Konfliktbewältigung und Friedensförderung“ nötig, der angemessen ausgestattet sein muss. Es 
gilt Instrumente der Krisenfrüherkennung und Analysekapazitäten zu stärken, um auch die 
langfristigen Folgen der Pandemie abwenden zu können.
Internationale Politik feministisch gestalten
Wir gestalten unsere Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik feministisch. Frauen, 
Mädchen und marginalisierte Gruppen sind in besonderem Maße von Kriegen, Konflikten und 
Armut betroffen. Die Wahrung ihrer Rechte und ihrer Rolle als Gestalter*innen in der 
internationalen Politik fördert Frieden, Entwicklung, Stabilität und Sicherheit. Es geht 
darum, die Perspektiven von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen zu stärken, zu 
schützen und bei allen bi- oder multilateralen Verhandlungen immer mindestens 
gleichberechtigt einzubeziehen. Dazu braucht es auch Genderanalysen für einzelne 
Länderkontexte in regelmäßigen Abständen und bedarfsgerechte Strategien und Genderbudgeting. 
Es gilt die Umsetzung der VN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ voranzutreiben, 
sexualisierte und genderbasierte Gewalt entschieden einzudämmen, die reproduktiven Rechte 
von Frauen zu schützen und die Sicherheit und Partizipation von Frauen und Mädchen in der 
Prävention, bei der Transformation von Konflikten und in Stabilisierungsprozessen in den 
Fokus zu nehmen.
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik stärken
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Autoritarismus und der weltweiten Angriffe auf 
Kunst- und Wissenschaftsfreiheit wollen wir die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik 
stärken. Sie sichert Zugänge zur Zivilgesellschaft vor allem in Krisenzeiten, stärkt 
demokratischen Austausch und baut neue Partnerschaften auf. Auch die Aufarbeitung der 
Verbrechen des Nationalsozialismus werden wir durch internationale Kultur- und 
Jugendbegegnungen und durch zivilgesellschaftlichen Austausch stärken. Die Verantwortung für 
die koloniale Vergangenheit Deutschlands wollen wir zum Beispiel in gemeinsamen 
Geschichtsbuchkommissionen mit ehemaligen kolonialisierten Staaten aufarbeiten. 
Kulturmittlerorganisationen, wie etwa Goethe-Institute, und die deutschen Schulen im Ausland 
sollen finanziell besser ausgestattet und digital fit gemacht werden, die Programme für 
verfolgte Künstler*innen und Wissenschaftler*innen sowie Maßnahmen gegen 
Desinformationskampagnen wollen wir verstärken.
Europarat und OSZE stärken
Frieden in Europa bedeutet mehr als Frieden, Sicherheit und Stabilität in der EU. Damit die 
Vision einer friedlichen Zukunft für alle Europäer*innen Wirklichkeit werden kann, wollen 
wir die gemeinsamen, über die EU hinausreichenden europäischen Institutionen wie den 
Europarat und die OSZE stärken und weiterentwickeln, um alle europäischen Staaten 
einzubinden. Nur so können wir tatsächlich ein effektives und starkes System kollektiver 
Sicherheit in ganz Europa schaffen. Es bleibt unser Ziel, die östlichen Nachbarn Europas auf 
der Basis gemeinsamer Werte für eine solche Perspektive zu gewinnen, was gerade angesichts 
der nationalistischen und rückwärtsgewandten Politik Russlands, die Europas Sicherheit und 
die Selbstbestimmung der Nachbarn Russlands untergräbt, nötig ist.
Neuer Schub für Abrüstung
Abrüstung und Rüstungskontrolle bedeuten global mehr Sicherheit für alle. Unser Anspruch ist 
noch immer nichts Geringeres als eine atomwaffenfreie Welt. Nach der Aufkündigung des 
Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) zwischen den USA und Russland ist 
eine neue Vertragsinitiative nötig. Wir wollen den transatlantischen Neustart nach der US-
Präsidentschaftswahl und das Wiederbeleben des New-START-Vertrags nutzen, um mit den USA 
über Barack Obamas „Global Zero“ ins Gespräch zu kommen. Eine Welt ohne Atomwaffen gibt es 
nur über Zwischenschritte: internationale Initiativen zur Reduzierung der Zahl von 
Atomwaffen, einen Verzicht der NATO auf jeden Erstschlag und eine breite öffentliche Debatte 
über veraltete Abschreckungsdoktrinen des Kalten Krieges. Dazu gehören ein Deutschland frei 
von Atomwaffen und ein Beitritt Deutschlands zum VN-Atomwaffenverbotsvertrag. Wir wissen, 
dass dafür zahlreiche Gespräche im Bündnis notwendig sind, auch mit unseren europäischen 
Partnerstaaten, und vor allem die Stärkung der Sicherheit und Rückversicherung unserer 
polnischen und baltischen Bündnispartner.
Keine deutschen Waffen in Kriegsgebiete und Diktaturen
Exporte von Waffen und Rüstungsgütern an Diktatoren, menschenrechtsverachtende Regime und in 
Kriegsgebiete verbieten sich. Für die Reduktion von Rüstungsexporten wollen wir eine 
gemeinsame restriktive Rüstungsexportkontrolle der EU mit einklagbaren strengen Regeln und 
Sanktionsmöglichkeiten. Kooperationen mit dem Sicherheitssektor anderer Staaten müssen an 
die Einhaltung demokratischer, rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Kriterien geknüpft 
werden. Für Deutschland werden wir ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorlegen und ein 
Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen das neue Gesetz einführen und für eine wirksame 
Endverbleibskontrolle sorgen. Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte darf es nicht geben. 
Den Einsatz von Sicherheitsfirmen in internationalen Konflikten wollen wir streng regulieren 
und private Militärfirmen verbieten.
Autonome tödliche Waffensysteme international ächten
Autonome tödliche Waffensysteme, die keiner wirksamen Steuerung mehr durch den Menschen bei 
Auswahl und Bekämpfung von Zielen unterliegen, stellen eine unberechenbare Bedrohung dar. Im 
Sinne von Frieden und Stabilität wollen wir Autonomie in Waffensystemen international 
verbindlich regulieren und Anwendungen, die gegen ethische und völkerrechtliche Grundsätze 
verstoßen, ächten und verbieten. Das gilt auch für digitale Waffen wie Angriffs- und 
Spionagesoftware. Hierbei müssen Deutschland und die EU eine globale Führungsrolle 
einnehmen. Um eine Militarisierung des Weltraumes zu verhindern, wollen wir 
weiterentwickelte, international verbindliche Regeln auf den Weg bringen.
Sicherheit im Cyber-Raum schaffen
Digitalisierung und neue Technologien verändern die moderne Kriegsführung. Wir wollen den 
Einsatz von militärischen Cyberfähigkeiten durch die Bundeswehr ausnahmslos der 
parlamentarischen Kontrolle des Deutschen Bundestages unterstellen. Es braucht Leitlinien 
für das Vorgehen der Bundeswehr im Cyberraum. Gleichzeitig muss die Bundeswehr 
kontinuierlich an der Stärkung ihres Eigenschutzes arbeiten, ohne ihr defensives 
Selbstverständnis aufzugeben. Es braucht dringend eine internationale Initiative, um 
Rüstungskontrolle zu regulieren, und vertrauensbildende Maßnahmen für den Cyberraum. Wir 
setzen uns für weltweit anerkannte Regeln im Cyberraum sowie eine Selbstverpflichtung ein, 
zivile Infrastruktur nicht militärisch anzugreifen. Auch sollte die europäische 
Zusammenarbeit im Bereich Cyberabwehr ausgebaut werden, wozu Deutschland einen Beitrag 
leisten sollte.
Internationale Schutzverantwortung wahrnehmen
Es ist wichtig, frühzeitig auf Konflikte einzuwirken und zu verhindern, dass sie zu 
bewaffneten Auseinandersetzungen eskalieren. Uns leitet das Konzept der Responsibility to 
Prepare, Protect and Rebuild der Vereinten Nationen, das die Staatengemeinschaft 
verpflichtet, Menschen vor schwersten Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die 
Menschlichkeit und Völkermord zu schützen. Die Staaten sind gleichermaßen verpflichtet, ihre 
Instrumente für Prävention, Krisenreaktion und Nachsorge bzw. Wiederaufbau kriegszerstörter 
Gesellschaften auszubauen. Wir bekennen uns zu internationalen Friedenseinsätzen im Rahmen 
der Vereinten Nationen, die zu Stabilität, Sicherheit und Frieden beitragen. Die Anwendung 
militärischer Gewalt als Ultima Ratio kann in manchen Situationen nötig sein, um Völkermord 
zu verhindern und die Möglichkeit für eine politische Lösung eines Konflikts zu schaffen. 
Ein Militäreinsatz braucht einen klaren und erfüllbaren Auftrag, ausgewogene zivile und 
militärische Fähigkeiten und unabhängige (Zwischen‑)Evaluierungen. Bewaffnete Einsätze der 
Bundeswehr im Ausland sind in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit – das heißt 
nicht in verfassungswidrige Koalitionen der Willigen – und in ein politisches Gesamtkonzept 
einzubetten, basierend auf dem Grundgesetz und dem Völkerrecht. Bei Eingriffen in die 
Souveränität eines Staates oder dort, wo staatliche Souveränität fehlt, braucht es ein 
Mandat der Vereinten Nationen. Wenn das Vetorecht im Sicherheitsrat missbraucht wird, um 
schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu decken, steht die Weltgemeinschaft vor 
einem Dilemma, weil Nichthandeln genauso Menschenrechte und Völkerrecht schädigt wie 
Handeln.
Moderne Bundeswehr
Der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr müssen sich an den realen und strategisch 
bedeutsamen Herausforderungen für Sicherheit und Friedenssicherung orientieren. Wir wollen 
die Bundeswehr entsprechend ihrem Auftrag und ihren Aufgaben personell und materiell sicher 
ausstatten. Dass Soldat*innen mit nicht ausreichender Schutzausrüstung in Einsätze gehen, 
ist nicht hinnehmbar. Deutschland soll sich auf seine Bündnispartner verlassen können und 
genauso sollen sich die Bündnispartner auf Deutschland verlassen können. Die 
Gesamtverantwortung für den Einsatz muss begründet, Informationen über alle Operationen im 
Einsatz der Verbündeten müssen vollständig zugänglich sein. Die Bundeswehr soll die Vielfalt 
unserer Gesellschaft abbilden. Menschenfeindliche Ideologien und rechtsextremistische 
Strukturen in der Bundeswehr werden wir konsequent verfolgen und zerschlagen. Neben der 
umfassenden Aufklärung ist die Prävention entscheidend. Präventive Maßnahmen wie 
verantwortungsbewusste Personalgewinnung und zeitgemäße politische Bildung sind überfällig. 
Den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab.
NATO strategisch neu ausrichten
Die NATO leidet unter divergierenden sicherheitspolitischen Interessen innerhalb der Allianz 
bis hin zur gegenseitigen militärischen Bedrohung. Ihr fehlt in dieser tiefen Krise eine 
klare strategische Perspektive. Trotzdem bleibt sie aus europäischer Sicht neben der EU 
unverzichtbarer Akteur, der die gemeinsame Sicherheit Europas garantieren kann und der als 
Staatenbündnis einer Renationalisierung der Sicherheitspolitik entgegenwirkt. Wir brauchen 
eine strategische Neuaufstellung der NATO, eine gemeinsame Bedrohungsanalyse und darauf 
aufbauend eine Debatte über eine faire Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten. Das 
willkürliche NATO-2-Prozent-Ziel, das vor fast 20 Jahren verabschiedet wurde, gibt darauf 
keine Antwort und wir lehnen es deshalb ab. Wir setzen uns für eine neue Zielbestimmung ein, 
die nicht abstrakt und statisch ist, sondern von den Aufgaben ausgeht, und werden mit den 
NATO-Partnern darüber das Gespräch suchen. Durch eine stärkere militärische Zusammenarbeit 
und Koordinierung innerhalb der EU und mit den europäischen NATO-Partnern wie Großbritannien 
und Norwegen wollen wir erreichen, dass strategische Interessen auf Grundlage von 
europäischen Werten wie Multilateralismus, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gemeinsam 
entwickelt und geschlossen und überzeugender vertreten werden.
Die EU-Sicherheitsunion vorantreiben
Gemeinsam mit den internationalen Partnern muss die Europäische Union ihrer Verantwortung 
für die eigene Sicherheit und Verteidigung gerecht werden. Die gemeinsame Sicherheits- und 
Verteidigungspolitik (GSVP) setzt eine gemeinsame EU-Außenpolitik voraus. Wir wollen eine 
EU-Sicherheitsunion etablieren mit einer starken parlamentarischen Kontrolle und einer 
gemeinsamen restriktiven Rüstungsexportpolitik. Anstatt immer mehr Geld in nationale, 
militärische Parallelstrukturen zu leiten, sollte die verstärkte Zusammenarbeit der 
Streitkräfte in der EU ausgebaut, sollten militärische Fähigkeiten gebündelt und allgemein 
anerkannte Fähigkeitslücken geschlossen werden. Dafür ist eine geeignete Ausstattung, der 
Ausbau von EU-Einheiten sowie eine Stärkung und Konsolidierung der gemeinsamen EU-
Kommandostruktur nötig. Die Umwidmung ziviler Gelder aus dem EU-Haushalt für militärische 
Zwecke lehnen wir ab.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 438 bis 440 einfügen:
werden. Wir investieren in Gesundheitsforschung, zum Beispiel bei Medikamenten oder der Entwicklung neuer Testverfahren. Öffentliche Förderung für Medikamenten- und Impfstoffforschung knüpfen wir an gemeinwohlorientierte Bedingungen, wie Preisgarantien oder die Teilhabe am geistigen Eigentum, um den weltweiten Zugang zu resultierenden Gesundheitsprodukten zu verbessern.Auch die Produktion von Medikamenten und Medizinprodukten soll – in europäischer Kooperation – vorangetrieben werden, die Versorgung, zum Beispiel mit
Die Pandemie hat uns gezeigt, was eine Gesellschaft stark macht – dass man sich unterhakt 
und einander vertraut. Sie hat uns spüren lassen, wie kostbar Gemeinsamkeit für unser 
individuelles Glück ist, wie sehr wir andere Menschen brauchen und wie groß die Gefahr ist, 
wenn eine Gesellschaft auseinanderdriftet. Diese alte und doch noch mal neu erlebte 
Erfahrung ist Auftrag, Solidarität und Schutz in konkrete, bessere Politik zu übersetzen. 
Wir wollen alles dafür tun, die Bedingungen für ein gutes Leben – von Kindesbeinen an – zu 
verbessern: materielle Sicherheit, Chancen und Teilhabe zu garantieren und ein 
Sicherheitsversprechen zu geben, das umso stärker ist, je mehr Unterstützung gebraucht wird. 
Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen Voraussetzungen dafür 
nicht für alle gewährleistet werden. Gesellschaften ohne existenzielle Not sind 
krisenfester, solidarische und gleichberechtigte Gesellschaften stärker.
Corona hat uns schonungslos die Stärken und Schwächen unseres Sozialstaates vor Augen 
geführt: wie wichtig ein robustes Gesundheitssystem für alle ist. Wie zentral eine 
Wirtschaftskraft ist, die für gesellschaftlichen Wohlstand und damit einen Sozialstaat 
sorgt, der Menschen bei Jobverlust oder Wirtschaftseinbruch vor Obdachlosigkeit bewahrt. Sie 
hat aber zugleich bestehende Ungleichheiten verschärft. Wer arm ist, wird schneller krank. 
Frauen tragen eine besondere Last in den systemrelevanten Berufen der Pflege, der Erziehung 
und im Einzelhandel, sind aber deutlich schlechter bezahlt und in Entscheidungsprozessen 
weniger repräsentiert. Selbständige, die ohnehin schon größere Risiken eingehen, stürzen 
ohne Verdienst in Existenzangst oder -not. Wer die Kinder allein erzieht, ist durch 
Kinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice noch mal mehr gefordert. Die Pandemie hat uns 
auf unsere individuellen Lebensumstände zurückgeworfen. Wenn die Wohnung eng ist, der Garten 
fehlt, aber die Schwimmhalle dicht ist, ist es dreifach schwer. Einsamkeit wird größer.
Jetzt ist die Zeit, die richtigen Lehren zu ziehen. Der Weg aus der Pandemie muss zu einem 
neuen sozialen Sicherheitsversprechen führen. Wir wollen Schritt für Schritt die sozialen 
Systeme so verändern, dass sie allen Menschen Sicherheit und Halt geben, auch in Zeiten 
persönlicher und gesellschaftlicher Umbrüche, und ihnen Teilhabe ermöglichen. Unsere 
Bibliotheken und Bolzplätze, Sport- und Musikvereine, Theater und Jugendzentren – kurz, 
unsere öffentlichen und sozialen Orte – sollten zu den schönsten und stärksten Räumen des 
Miteinanders werden.
Glück und Chancen dürfen nicht davon abhängen, ob man im Norden oder Süden, Osten oder 
Westen, in der Stadt oder auf dem Land lebt, entsprechend sind gleichwertige 
Lebensverhältnisse Verfassungsgrundsatz. Wir setzen alles daran, aus diesem oftmals noch 
unerfüllten Anspruch Realität zu machen. Wer auf dem Land wohnt, braucht genauso einen 
Zugang zu Ärzt*innen, schnellem Internet, öffentlicher Daseinsvorsorge wie Städter*innen. 
Und wer in der Stadt lebt, muss auch dort guten und bezahlbaren Wohnraum finden können. 
Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit und für viele Menschen, viele Familien bis weit in 
die Mittelschicht hinein eine der Existenz.
Unser Gesundheitssystem soll allen eine gleichwertige Gesundheitsversorgung garantieren, 
aber es klaffen Lücken: Gesundheitsämter wurden kaputtgespart, in Krankenhäusern und der 
Verwaltung fehlt Personal, die, die da sind, arbeiten am Anschlag. Wir wollen die Vorzeichen 
ändern und Vorsorge zum Leitprinzip machen: Kliniken sollen ihrem gesellschaftlichen Auftrag 
entsprechend finanziert werden, auch auf dem Land braucht es Zugang zu Geburtshilfe und 
Notfallhilfen. In der Pflege setzen wir uns ein für bessere Arbeitsbedingungen, mehr 
Personal, Sicherheit für Menschen, die Pflege benötigen, und für diejenigen, die Angehörige 
oder Freund*innen pflegen.
Digitalisierung, globaler Wettbewerb und der nötige Umbau der Wirtschaft bedeuten für viele 
Menschen große Veränderungen, die mit der Angst vor Verlusten einhergehen. Aber Angst lähmt 
und macht mürbe. Menschen benötigen auch im Übergang Sicherheit. Es gilt die Risiken 
abzusichern und Perspektiven zu geben, etwa durch eine Arbeitsversicherung und durch 
Weiterbildung. Starke Tarifpartner, starke Gewerkschaften und demokratische Mitbestimmung 
können ebenfalls dazu beitragen, die großen Herausforderungen beim Übergang in eine sozial-
ökologische Marktwirtschaft gemeinsam zu bewältigen. Wir werden zeigen, dass Transformation 
und Digitalisierung hin zu einem klimagerechten Wohlstand zukunftsfähige Jobs schaffen, mit 
guten Arbeitsbedingungen und gerecht verteilter Arbeit.
Wir fördern Kinder, Jugendliche und Familien
Kinder in den Mittelpunkt
Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf 
besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern 
haben ganz eigene Bedürfnisse, die bei Entscheidungen angehört, mitgedacht und abgewogen 
werden müssen. Wir werden deshalb sicherstellen, dass das Wohl von Kindern bei staatlichen 
Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommt. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der 
Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz. Mit einem Nationalen 
Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder und 
Jugendlichen über ihre Rechte informiert sind und unabhängig vom soziokulturellen 
Hintergrund, altersgerecht und niedrigschwellig Beteiligung leben können. Die Jugendarbeit 
spielt hierbei eine wichtige Rolle, darum wollen wir die Jugendverbände mit einem 
Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen stärken. Werdende Demokrat*innen brauchen Mitmach- und 
Medienkompetenz sowie politische Bildung, die wir als Querschnittsaufgaben in Kitas, Schulen 
und Jugendhilfe konzeptionell und finanziell stärken. Beim Aufbau oder der Auswahl von 
Angeboten im Sozialraum, bei allen Bau- und Wohnumfeldmaßnahmen, die Kinder und Jugendliche 
betreffen, werden wir sie beteiligen, ihr Wohl sichern und dies im Baugesetzbuch 
berücksichtigen.
Eine Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut
In einem reichen Land wie Deutschland darf kein Kind in Armut aufwachsen – doch vor allem 
bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft vorn und 
hinten nicht. Jedes Kind verdient unsere Unterstützung. Daher wollen wir Familien stärken 
mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung: der Kindergrundsicherung. 
Unser Vorschlag: Kindergeld, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für 
Bildung und Teilhabe in eine neue eigenständige Leistung zusammenzufassen. Mit der 
Kindergrundsicherung bekommt jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit 
geringen oder gar keinem Einkommen bekommen zusätzlich noch einen GarantiePlus-Betrag. Je 
niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach einmaliger 
Beantragung bei Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch berechnet und 
ausgezahlt. So kommt die Kindergrundsicherung garantiert bei jedem Kind an und Schritt für 
Schritt beenden wir Kinderarmut. Sie ist gerecht, denn Kinder, die mehr brauchen, bekommen 
auch mehr. Die Kindergrundsicherung verbinden wir mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder 
zum Leben brauchen.
Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder
Ob Kita, Hortbetreuung, Familienberatung, Hilfen zur Erziehung oder Angebote der 
Jugendarbeit – die Kinder- und Jugendhilfe begleitet Familien beim Aufwachsen der Kinder. 
Sozialarbeiter*innen und Pädagog*innen leisten dabei unter hohem Zeit- und Arbeitsdruck 
Enormes. Durch gesetzliche Vorgaben zur Personalplanung wollen wir für besser ausgestattete 
Jugendämter und Entlastung der Fachkräfte sorgen. Leistungsansprüche von Kindern und 
Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Behinderungen werden bisher in einem eigenen 
Sozialgesetzbuch für Menschen mit Behinderungen geregelt. Das grenzt aus. Mit einem 
Bundesinklusionsgesetz soll sichergestellt werden, dass alle Angebote der Kinder- und 
Jugendhilfe künftig so ausgestaltet sind, dass sie sich auch an Kinder und Jugendliche mit 
Behinderungen und ihre Eltern richten. Wir wollen auf dem eingeschlagenen Weg hin zu einem 
inklusiven SGB VIII zügiger voranschreiten. Daher werden wir die Länder und Kommunen, die 
bereits vor Umsetzung des Bundesinklusionsgesetzes alle Kinder unter dem Dach der 
Jugendhilfe vereinen wollen, mit einem Bundesmodellprogramm unterstützen. So können 
wertvolle Anregungen für den bundesweiten Umstrukturierungsprozess gewonnen werden.
Teilhabe und Schutz in der digitalen Welt
Kinder und Jugendliche wachsen als Digital Natives auf, sie sollen sicher und selbstbestimmt 
mit Tablets, Smartphones und Co. umgehen können. Wir stärken die digitale Bildung als 
Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Kitas, Schulen und der Jugendhilfe, mit Fortbildungen für 
Fachkräfte und Unterstützungsangeboten für Eltern. Alle sollen digitale Kompetenzen erwerben 
können, das geht nur mit entsprechender Hardware: Kinder in Familien im Hartz-IV- oder 
Kinderzuschlags-Bezug sollen für die Schule einen Laptop erhalten, wenn sie diesen 
benötigen. Kinder und Jugendliche brauchen im Netz besonderen Schutz vor Straftaten wie 
Hassrede, Cybergrooming oder sexualisierter Gewalt, dem Mobbing im Netz wollen wir einen 
Riegel vorschieben. Dafür setzen wir auf eine Präventionsstrategie, mit verpflichtenden 
sicheren Voreinstellungen für Plattformen und leicht auffindbaren Beschwerdemöglichkeiten. 
Vor kommerziellem Sammeln ihrer Daten durch private Anbieter werden wir Kinder schützen.
Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen
Für viele Kinder und Jugendliche ist sexualisierte Gewalt leidvoller Alltag. Dagegen gehen 
wir hart vor – mit starker Prävention, konsequenter Strafverfolgung und einem Maßnahmenpaket 
zur Qualitätssicherung und zum Kinderschutz in familiengerichtlichen Verfahren. Das oberste 
Ziel ist es, Taten zu verhindern. Dafür braucht es Aufklärung, Qualifizierung und gelebte 
Schutzkonzepte überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten und betreut werden. 
Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere Beteiligung, Schutz bei Kindeswohlgefährdung und 
Missbrauch gehören in die Curricula für Jura, Medizin, Pädagogik und Polizei. Die 
Fortbildungspflicht für Familienrichter*innen und die Anforderungen an die Qualifikation von 
Verfahrensbeiständen sind klar gesetzlich zu regeln. Die wichtige Arbeit des Unabhängigen 
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werden wir auf eine gesetzliche 
Grundlage stellen und damit dauerhaft absichern. Wir werden bundesweit spezialisierte 
Fachberatungsstellen und telefonische sowie Online-Beratungsangebote finanziell absichern.
Mehr Zeit für Familien
Den Kopf frei haben für die Familie, die Kinder, auch wenn sie krank sind, das ist unser 
Ziel. Mit der KinderZeit Plus wollen wir das Elterngeld auf 24 Monate ausweiten: pro 
Elternteil je acht Monate, weitere acht Monate können flexibel untereinander aufgeteilt 
werden. Wird die KinderZeit Plus Teilzeit in Anspruch genommen, verlängert dies entsprechend 
den Bezugszeitraum. Sie kann bis zum 14. Geburtstag des Kindes genommen werden, denn auch 
bei älteren Kindern kann mehr Aufmerksamkeit nötig sein. Wir unterstützen Eltern dabei, 
Familie und Arbeit mit einer neuen Arbeitszeitkultur und einem flexiblen Vollzeitkorridor in 
eine ausgewogene Balance zu bringen, Familienarbeit partnerschaftlich zu teilen und 
Teilzeitfallen zu vermeiden. Niemand soll sich zwischen Kind und Job entscheiden müssen, 
darum soll der Anspruch auf ein Kinderkrankengeld auf 15 Tage im Jahr pro Kind und 
Elternteil steigen, Alleinerziehende bekommen 30 Tage. Weil gerade in den ersten beiden 
Lebensjahren viele Infekte mitgenommen werden, sollte es in dieser Zeit einen zusätzlichen 
erhöhten Anspruch auf Kinderkrankengeld geben. Die Altersgrenze wollen wir auch hier auf 14 
Jahre anheben, ein ärztliches Attest wird erst ab dem vierten Erkrankungstag des Kindes 
verpflichtend. Für die besondere Zeit direkt nach der Geburt wollen wir neben dem 
Mutterschutz auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten.
Alleinerziehenden den Rücken stärken
Alleinerziehende leisten enorm viel und sind dennoch besonders oft von Armut bedroht. Mit 
der Kindergrundsicherung helfen wir mehrfach: Mit der Neuermittlung der Mindestbedarfe von 
Kindern steigt auch der Mindestunterhalt. Und anders als beim heutigen Kindergeld soll nur 
die Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Nach einer Trennung soll es bei 
der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum werden Mehrkosten für die Ausübung des 
Umgangs, egal nach welchem Modell, angemessen berücksichtigt. Für Eltern im 
Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen. Ob wichtiger Abendtermin 
im Job, ein Beratungsgespräch oder Arztbesuch – Kinder können und sollten nicht immer dabei 
sein. Es gilt, familienunterstützende Dienstleistungen zu fördern, zum Beispiel für 
ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Das gilt besonders im 
Krankheitsfall, denn Kinder und Haushalt müssen trotzdem versorgt sein.
Absicherung für alle Familienformen
Ob Patchwork-, Stief- oder Regenbogenfamilie – Familien sind vielfältig und diese Vielfalt 
muss ein modernes Familienrecht auch abbilden. Soziale Eltern übernehmen innerhalb der 
Familie oft Verantwortung und sind wichtige Wegbegleiter. Rechtlich gesehen sind sie aber 
auch nach Jahren Außenstehende für ihr Kind: Im Kindergarten, in der Schule oder bei 
Ärzt*innen ist es nicht vorgesehen, dass sie Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Mit der 
Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einer elterlichen Mitverantwortung, die 
auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann, geben 
wir allen Beteiligten mehr Sicherheit. Zwei-Mütter-Familien sollen nicht mehr durch das 
langwierige Stiefkindadoptionsverfahren müssen, darum streben wir an, das Abstammungsrecht 
zu reformieren, sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in heterosexuellen Ehen automatisch 
als zweites rechtliches Elternteil gilt. Bei Kinderwunsch sollen auch nichteheliche 
Lebensgemeinschaften und lesbische Paare die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die 
künstliche Befruchtung erhalten. Verantwortung wird nicht nur da füreinander übernommen, wo 
Kinder sind. Mit dem Pakt für das Zusammenleben werden wir eine neue Rechtsform schaffen, 
die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig 
von der Ehe rechtlich absichert.
Wir sorgen für gute Arbeit und faire Löhne
Mindestlohn anheben
Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Und die Menschen brauchen gute Arbeitsbedingungen. Aber 
in unserem reichen Land arbeiten noch immer Millionen Menschen im Niedriglohnsektor mit 
schlechten Löhnen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Besonders oft sind davon 
Frauen betroffen. Das wollen wir ändern. Den gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 
12 Euro anheben. Für weitere Erhöhungen soll die Mindestlohnkommission den Auftrag bekommen, 
dass der Mindestlohn wirksam vor Armut schützen und mindestens der Entwicklung der 
Tariflöhne entsprechen muss. Leiharbeiter*innen sollen vom ersten Tag an den gleichen Lohn 
für gleiche Arbeit bekommen wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Ohne 
sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge nicht mehr befristet werden. Gegen den vielfachen 
Missbrauch von Werkverträgen und die Abwälzung unternehmerischer Verantwortung mittels 
Subunternehmerketten gehen wir ordnungspolitisch vor. Wir wollen den Arbeitsschutz stärken, 
damit er wirksam vor Stress, Burn-out und Entgrenzung der Arbeit schützt. Mobbing und 
Diskriminierung am Arbeitsplatz nehmen wir ernst und wollen besser davor schützen.
Vollbeschäftigung schaffen
Wir wollen allen Menschen ermöglichen, am Arbeitsleben teilzuhaben, denn ein guter 
Arbeitsplatz ist eine wichtige Quelle für Einkommen, Anerkennung und Selbstverwirklichung. 
Dazu müssen wir gute und sichere Jobs schaffen. Wir wollen die Beschäftigung weiter erhöhen 
und damit auch verhindern, dass Corona langfristige Spuren am Arbeitsmarkt hinterlässt. Mit 
dauerhaft höheren öffentlichen Investitionen, mehr Gründungsgeist und Forschung sowie 
Innovation wollen wir ein Umfeld für viele neue Jobs schaffen. Der deutsche Arbeitsmarkt war 
dabei in den letzten Jahren gespalten: Fachkräftemangel und deutliche Lohnsteigerungen für 
Hochqualifizierte in einigen Branchen, prekäre Beschäftigung, unfreiwillige Teilzeit und 
stagnierende Reallöhne in anderen. Dem wollen wir mit einer sozial gerechten Arbeitspolitik 
entgegentreten. Damit sorgen wir für gute Löhne und trocknen den Niedriglohnsektor 
mittelfristig aus. Langzeitarbeitslose brauchen eine besonders intensive Betreuung durch die 
Arbeitsagentur, für Menschen ohne Perspektiven am ersten Arbeitsmarkt schaffen wir einen 
dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt.
Sozialpartnerschaft stärken, Tarifbindung erhöhen
Die Sozialpartnerschaft, Tarifverträge und Mitbestimmung sind Eckpfeiler der sozialen 
Marktwirtschaft. Sie haben unser Land stark gemacht. Da, wo sie gelten, sorgen sie meistens 
für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen, dass Tarifverträge und starke 
Mitbestimmung wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten. 
Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum 
Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf 
ein Bundestariftreuegesetz. Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für 
allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle in einer Branche gelten. Betriebsräte, 
die sich für Mitarbeiter*innen einsetzen, brauchen auch selbst mehr Schutz. Gleiches gilt 
auch für die Beschäftigten, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen. Die 
Mitbestimmungsrechte wollen wir ausbauen und modernisieren, wenn es um die 
Personalentwicklung, die Stärkung von Frauen und die Verbesserung der Klimabilanz im 
Unternehmen geht. Der Wandel der Arbeitswelt, den Digitalisierung und ökologische 
Transformation mit sich bringen, muss gemeinsam mit den Beschäftigten im Betrieb gestaltet 
werden.
Selbstbestimmter arbeiten, digitale Chancen nutzen
Wir wollen Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Arbeit besser an ihr Familien- und 
Privatleben anzupassen. Eine moderne Arbeitswelt bedeutet für uns auch mehr Mitsprache bei 
Ort, Lage und Umfang der Arbeit. In der Corona-Krise wurde das Arbeiten von zu Hause zu 
einer weit verbreiteten Erfahrung, für viele verbunden mit mehr Eigenständigkeit und weniger 
Stress, wenn etwa das lange Pendeln wegfiel. Für andere aber auch zur echten Belastungsprobe 
– wenn zu Hause Arbeitszimmer, Arbeitsschutz und auch Kolleg*innen fehlen. Homeoffice kann 
zudem auch zur Entgrenzung von Arbeit und zum Abbau des bisherigen Arbeitsortes außerhalb 
der eigenen vier Wände führen. Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung im Arbeitsleben wollen 
wir daher erhalten und stärken, indem wir ein Recht auf Homeoffice einführen – mit Blick auf 
betriebliche Möglichkeiten, aber auch mit strikten Schutzkriterien versehen. Ein 
Arbeitsplatz im Unternehmen muss aber ebenfalls allen zur Verfügung stehen.
Mehr Freiraum bei der Arbeitszeit
Ob im Büro, in der Pflege oder auf Montage – für viele Menschen ist der körperliche oder 
psychische Druck durch Arbeit gewachsen. Gleichzeitig ist Zeit zu haben – für sich selbst 
oder die Familie – für viele Menschen ein immer größerer Wert. Kürzere Arbeitszeiten, wie 
beispielsweise die IG Metall sie als Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in der 
Automobilbranche vorgeschlagen hat, können eine Chance sein, Arbeit gerechter zu verteilen, 
Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitnehmer*innen zu entlasten. Wir wollen Beschäftigte in der 
Pflege, in der die Belastung besonders hoch ist, mit besseren Arbeitsbedingungen 
unterstützen und deshalb die 35-Stunden-Woche einführen. Darüber hinaus wollen wir die 
Möglichkeiten aller Arbeitnehmer*innen, selbst flexibler über die eigene Arbeitszeit zu 
bestimmen – gerade um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern –, verbessern. 
Dafür wollen wir die starre Vollzeit zu einer Wahlarbeitszeit zwischen 30 und 40 Stunden bei 
flexiblem Arbeitszeitkorridor umgestalten. Versuche, das Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der 
Arbeitnehmer*innen aufzuweichen, lehnen wir ab. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie wollen 
wir konsequent umsetzen.
Arbeitsversicherung stärkt Chancen
Wir wollen die Arbeitsmarktpolitik auf die Zukunft ausrichten und die 
Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung umbauen. Zentral dafür ist ein 
Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Stärkung der beruflichen Qualifikation. In einer 
Welt, in der häufige Berufswechsel für viele Menschen Normalität sind und man nicht mehr 
automatisch 40 Jahre im gleichen Betrieb arbeitet, brauchen alle Menschen Anlaufstellen und 
Unterstützung, um ihr Berufsleben selbstbestimmt zu gestalten. Überall dort, wo es eine 
Arbeitsagentur gibt, sollen Bildungsagenturen zentrale Anlaufstellen werden und Menschen bei 
der Neuorientierung unterstützen, Weiterbildungsberatung und -förderung sollen damit 
vereinfacht werden. Den Zugang zur Arbeitsversicherung werden wir deutlich erleichtern und 
bereits ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Anspruch auf 
Arbeitslosengeld einführen. Auch selbständige Berufstätigkeit muss sozial besser abgesichert 
werden. Dafür vereinfachen wir den Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und 
schaffen eine Zugangsmöglichkeit für alle Selbständigen auch mit Wahltarifen. Wir wollen 
Gründungen aus Phasen der Arbeitslosigkeit heraus besser fördern und durch die Krise 
zurückgeworfene junge Berufsanfänger*innen mit einem Einstiegszuschuss eine Brücke in den 
Arbeitsmarkt bauen.
Besserer Schutz bei online vermittelter Arbeit
Vom Handwerkerdienst über Software-Entwicklung bis zur Reinigung – immer mehr 
Dienstleistungen werden über Online-Plattformen vermittelt (Gig-Working) oder finden sogar 
ortsunabhängig in der Cloud statt (Crowd-Working). Die Digitalisierung von Tätigkeiten und 
die digitale Vermittlung von Arbeit bergen viele neue Chancen. Aber Arbeitsrecht und 
Arbeitsschutz müssen an die Onlinewelt angepasst werden, damit daraus nicht neue Formen von 
Ausbeutung und Abhängigkeiten entstehen. Wir wollen Scheinselbständigkeit verhindern, indem 
wir bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung für 
mehr Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Wenn der/die Auftragnehmer*in einer Plattform 
angibt, einen Arbeitnehmerstatus zu haben, soll künftig der/die Auftraggeber*in beweisen, 
dass dem nicht so ist. Unfaires Preis-Dumping gilt es durch ein Mindesthonorar für 
zeitbasierte Dienstleistungen zu unterbinden. Arbeitnehmerähnliche Personen und Solo-
Selbständige, die für Plattformen tätig werden, sollen sich künftig leichter tariflich 
organisieren können, und branchenspezifisch sollen weitere verbindliche Honoraruntergrenzen 
vereinbart werden können, die auch für allgemeinverbindlich erklärt werden können. 
Plattformbetreiber tragen eine Verantwortung für ihre Auftragnehmer*innen. Wir wollen mit 
klaren Mindeststandards beim Arbeits- und Datenschutz und bei den allgemeinen 
Geschäftsbedingungen für Fairplay bei der Plattformökonomie sorgen.
Faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus europäischen 
Nachbarstaaten
In jedem europäischen Nachbarland arbeiten zu können, das ist eine der großen 
Errungenschaften unseres vereinten Europas. Was in hochqualifizierten Berufen viel Freiheit 
gebracht hat, führte in manchen Dienstleistungsbereichen zu ausbeuterischen 
Arbeitsrealitäten. Missstände in den deutschen Schlachthöfen haben das schlaglichtartig 
gezeigt. Doch auch anderswo, zum Beispiel auf dem Bau oder in der Pflege, herrschen vielfach 
ausbeuterische Verhältnisse. Wir wollen, dass alle Beschäftigten – egal, wie lange sie hier 
arbeiten – genauso gut bezahlt und abgesichert sind wie ihre deutschen Kolleg*innen. Dafür 
braucht es ein wirksames Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit, ein 
Verbandsklagerecht der Gewerkschaften, eine europäische Sozialversicherungsnummer, höhere 
Mindeststandards für Unterkünfte von entsandten Beschäftigten, eine bessere Regulierung der 
Vermittlungsagenturen und mehr Kontrolle durch eine gestärkte Europäische Arbeitsbehörde. 
Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten müssen besser über ihre Rechte informiert werden.
Wir schaffen Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir immer 
noch weit entfernt. Durchschnittlich verdienen Frauen im gesamten Erwerbsleben etwa nur halb 
so viel wie Männer, was sich auch in ihrer ungenügenden Alterssicherung bemerkbar macht. Wir 
werden ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt 
und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und 
über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Dieses Gesetz muss auch 
ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten, damit bei strukturellen Benachteiligungen auch 
Verbände die Klage übernehmen können und die Betroffenen nicht auf sich allein gestellt 
sind. Lohncheckverfahren können Diskriminierungen aufdecken. Deshalb werden wir 
Tarifpartner*innen und Unternehmen verpflichten, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu 
überprüfen. Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, 
eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, zum Beispiel in Form besserer 
Arbeitsbedingungen, besserer Bezahlung oder besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken
Um das eigene Leben selbst gestalten zu können, ist es vielen Frauen wichtig, wirtschaftlich 
unabhängig zu sein. Deshalb müssen Steine, die dies behindern, aus dem Weg geräumt werden. 
Wir wollen für eine eigenständige Absicherung in allen Lebensphasen sorgen – von der 
Berufswahl bis zur Rente. Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und 
Rentner*innen, wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen und 
Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen schaffen. Das durch enge Rollenerwartungen 
eingeschränkte Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen wollen wir durch eine 
gendersensible Berufsberatung erweitern. Die gläserne Decke, die Frauen am Aufstieg hindert, 
wollen wir aufbrechen. Dies gelingt auch durch eine kluge Zeitpolitik, die es auch 
Partner*innen erleichtert, Verantwortung in der Familie zu übernehmen und Arbeit 
geschlechtergerecht aufzuteilen. Diskriminierungen am Arbeitsmarkt begegnen wir mit einem 
Verbandsklagerecht, das die Einzelne stärkt, und durch ein echtes Recht auf die Rückkehr in 
Vollzeit, das auch für kleinere Betriebe gilt.
Gleichberechtigung auch bei der Steuer
Das deutsche Steuerrecht steckt noch im letzten Jahrhundert fest. Während sich viele Paare 
Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigter aufteilen, als es noch vor Jahren der Fall 
war, gilt bei der Steuer nach wie vor das Modell eines männlichen Ernährers und einer Frau, 
die höchstens zuverdient und sich hauptsächlich um Haushalt und Kinder kümmert. Dieses 
Modell ist ungerecht, weil es Ehen privilegiert, Alleinerziehende und nicht verheiratete 
Paare außen vor lässt, die Erwerbstätigkeit von Frauen hemmt und Frauen gleichzeitig nicht 
wirklich absichert. In Krisen bekommen vor allem Frauen die Nachteile zu spüren, zum 
Beispiel durch weniger Kurzarbeits- oder Arbeitslosengeld. Im Zusammenspiel mit Minijobs und 
der kostenlosen Mitversicherung wirken sich diese Maßnahmen negativ auf die Erwerbstätigkeit 
von Frauen aus. Deshalb wollen wir für neu geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung 
mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Bei der Lohnsteuer soll die/der heute über 
Gebühr belastete Zweitverdiener*in entlastet werden, indem das Faktorverfahren zur Regel und 
die Steuerklasse 5 für Zuverdiener*innen abgeschafft wird. So sorgen wir dafür, dass 
gleichberechtigte Lebensentwürfe nicht länger benachteiligt werden. Paare, die bereits 
verheiratet sind, können sich entscheiden, ob sie sich einzeln veranlagen oder weiterhin das 
Ehegattensplitting nutzen wollen. Zugleich stärken wir mit der Kindergrundsicherung 
Familien. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir 
mit einer Steuergutschrift.
Wir sichern die sozialen Netze
Garantiesicherung statt Hartz IV
Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne 
Existenzangst. Deswegen wollen wir Hartz IV überwinden und ersetzen es durch eine 
Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle 
Existenzminimum. Sie stärkt so Menschen in Zeiten des Wandels und kann angesichts großer 
Veränderungen der Arbeitswelt Sicherheit geben und Chancen und Perspektiven für ein 
selbstbestimmtes Leben eröffnen. Die grüne Garantiesicherung ist eine Mindestsicherung, die 
nicht stigmatisiert und die einfach und auf Augenhöhe gewährt wird. Sie schafft durch die 
Abschaffung der bürokratischen Sanktionen Raum und Zeit in den Jobcentern für wirkliche 
Arbeitsvermittlung und Begleitung. Dafür wollen wir die Regelsätze schrittweise anheben, 
sodass sie das soziokulturelle Existenzminimum verlässlich sicherstellen. Die Leistungen der 
Garantiesicherung wollen wir schrittweise individualisieren. Die Anrechnung von Einkommen 
werden wir attraktiver gestalten, sodass zusätzliche Erwerbstätigkeit auch in Teilzeit zu 
einem spürbar höheren Einkommen führt. Vermögen werden künftig unbürokratischer und mit 
Hilfe einer Selbstauskunft geprüft.
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit 
Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt wohnen, lernen und 
arbeiten zu können und die Unterstützung zu wählen, die sie dafür brauchen. Leistungen zur 
Teilhabe müssen in jeder Phase allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung gewährt 
werden. Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen und dafür Arbeitgeber*innen, die 
Menschen mit Behinderungen beschäftigen, besser unterstützen, den Wechsel von Werkstätten in 
den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern und Menschen, die das Budget für Arbeit nutzen, in der 
Arbeitslosenversicherung absichern. Ziel ist, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln 
und Teilhabe zu garantieren – kein Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen, 
echtes Wunsch- und Wahlrecht, Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen und Vermögen 
der Leistungsberechtigten. Anträge auf Teilhabeleistungen sollen einfach sein und 
Entscheidungen im Sinne der behinderten Menschen schnell erfolgen.
Gemeinsame soziale Mindeststandards in der EU
Wir treten ein für eine Europäische Union, die soziale Absicherung und Mindeststandards 
europaweit garantiert. Soziale Rechte müssen den gleichen Stellenwert erhalten wie die 
wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Dafür sind gemeinsame europäische Arbeits- und 
Sozialstandards essenziell. Wir machen uns für eine europäische Grundsicherungsrichtlinie 
stark, die soziale Mindeststandards für jedes Land festlegt, angepasst an die jeweilige 
ökonomische Situation. Länderspezifische Mindestlöhne sollen überall in Europa dafür sorgen, 
dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Wir wollen die Europäischen Betriebsräte 
stärken und die paritätische Mitbestimmung in den Kontroll- und Leitungsorganen europäischer 
Unternehmen ausbauen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben. Unser langfristiges Ziel ist, 
dass die in der Europäischen Grundrechtecharta verankerten sozialen Rechte als Grundrechte 
gegenüber den Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar sind.
Eine verlässliche Alterssicherung für alle
Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent hat für uns hohe Priorität. Bei 
einem weiteren Absinken wären immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen und die 
Akzeptanz der gesetzlichen Rente wäre gefährdet. Um das Rentenniveau zu sichern, wollen wir 
die Frauenerwerbstätigkeit unter anderem durch ein Rückkehrrecht in Vollzeit erhöhen, ein 
echtes Einwanderungsgesetz schaffen und die Beschäftigungssituation älterer 
Arbeitnehmer*innen verbessern. Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen 
zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden. Prekäre Beschäftigung 
muss überwunden werden, denn nur gute Löhne führen auch zu einer guten Rente. In einem 
ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht 
abgesicherte Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete in die gesetzliche 
Rentenversicherung aufgenommen werden. Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die 
Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln. Grundsätzlich 
halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst 
darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen.
Ein Bürgerfonds für die Rente
Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann das Umlagesystem sinnvoll ergänzen. Die Riester-
Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt. Die Produkte sind teuer und 
undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf. Profitabel 
sind sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung. 
Deswegen haben bei weitem nicht alle davon Gebrauch gemacht. Wir wollen die Riester-Rente 
durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzen und in diesen überführen. Durch den 
Bürgerfonds profitieren die Menschen am Wertezuwachs der Wirtschaft. Der Fonds kann 
langfristig orientiertes Eigenkapital für die Wirtschaft bereitstellen. In den Bürgerfonds 
zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. So wird ein Volumen geschaffen, das die 
Verwaltungskosten gering hält, die Risiken breit streut und auf teure Garantien verzichten 
kann. Der Bürgerfonds wird politisch unabhängig verwaltet und investiert nachhaltig. Er 
investiert langfristig und hilft so, die Kurzfristorientierung der Märkte zu überwinden. Für 
Kleinsparer*innen gewährleistet er eine attraktive Rendite bei überschaubarem Risiko. Alle 
Arbeitgeber*innen sollen künftig eine betriebliche Altersvorsorge anbieten und können den 
Bürgerfonds als Standard dafür nutzen.
Wir geben Gesundheit und Pflege einen neuen Wert
Vorsorge als Leitprinzip
Wir wollen den Zugang zu guter Gesundheitsversorgung sicherstellen – aber gute 
Gesundheitspolitik setzt schon vorher an. Wer in der Fleischindustrie unter prekären 
Bedingungen arbeitet, in einer schimmeligen Wohnung oder an der vielbefahrenen Straße wohnt 
oder mit Hartz IV in Armut lebt, kann seine Gesundheit nur schwer schützen, hat eine höhere 
Wahrscheinlichkeit zu erkranken und oft einen schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung. 
Für eine gesunde Gesellschaft braucht es eine Politik, die vorsorgt, die die Ursachen von 
Krankheiten bekämpft und vorausschauend handelt. Statt nur auf die nächste Krise zu 
reagieren, sollen in Zukunft durch gemeinsame Gesundheitsziele und eine Ausweitung der 
Gesundheitsberichterstattung Krankheitsursachen und der Stand der gesundheitlichen 
Versorgung in den Blick genommen werden. Prävention, Gesundheitsförderung und 
gesundheitliche Versorgung wollen wir grundsätzlich als Querschnittsaufgabe in allen 
Politikbereichen verfolgen. Um uns gegen klimawandelbedingte Hitzewellen zu wappnen, werden 
wir einen Sonderfonds zur Umsetzung von Hitzeaktionsplänen etablieren.
Für Pandemien gewappnet sein
Die Corona-Krise hat gezeigt, dass unser Gesundheitssystem für künftige Pandemien besser 
gewappnet sein muss. Spätestens jetzt ist der Moment, die Krankenhaus- und Notfallversorgung 
zu reformieren und die Digitalisierung, insbesondere in den Gesundheitsämtern, beherzt 
voranzutreiben. Um Pandemien zukünftig effektiv und nachvollziehbar zu bekämpfen, sollen 
Stufen zur Eindämmung von Pandemien im Infektionsschutzgesetz definiert, Pandemieschutzpläne 
aktualisiert und soll ein unabhängiger und interdisziplinärer Pandemierat eingerichtet 
werden. Wir investieren in Gesundheitsforschung, zum Beispiel bei Medikamenten oder der 
Entwicklung neuer Testverfahren. Öffentliche Förderung für Medikamenten- und Impfstoffforschung knüpfen wir an gemeinwohlorientierte Bedingungen, wie Preisgarantien oder die Teilhabe am geistigen Eigentum, um den weltweiten Zugang zu resultierenden Gesundheitsprodukten zu verbessern.Auch die Produktion von Medikamenten und Medizinprodukten 
soll – in europäischer Kooperation – vorangetrieben werden, die Versorgung, zum Beispiel mit 
Atemschutzmasken, durch eigene Produktionsstandorte sichergestellt werden. Auf europäischer 
Ebene braucht es mehr gemeinsame Strategie und Koordinierung, etwa durch die gemeinsame 
Planung und Nutzung medizinischer Notfallkapazitäten oder durch ein europäisches 
Frühwarnsystem. Daher setzen wir uns für den zügigen Aufbau von HERA ein, einer europäischen 
Behörde, die künftig staatliche und privatwirtschaftliche Aktivitäten besser koordinieren 
soll. Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten wollen wir 
stärken und uns für eine engere Kooperation mit nationalen Gesundheitsbehörden einsetzen.
Gesundheitsämter stärken
Nicht erst in der Corona-Pandemie wird sichtbar, dass wir als Gesellschaft größere 
Anstrengungen unternehmen müssen, um die öffentliche Gesundheit zu stärken und Menschen ein 
gutes Leben zu ermöglichen. Ob der Besuch bei der mobilen Zahnärzt*in in der Schule oder die 
Impfaktion im Pflegeheim – für Gesundheitsförderung, die Menschen unkompliziert erreicht, 
braucht es eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Unser Ziel ist es, im 
Zusammenspiel zwischen den Gesundheitsämtern, universitären Strukturen der öffentlichen 
Gesundheitsfürsorge und einem neu zu schaffenden Bundesinstitut für Gesundheit gemeinsam 
eine starke Säule der öffentlichen Gesundheitsfürsorge aufzubauen. Das Institut soll 
gemeinsame Gesundheitsziele und Qualitätsvorgaben für die Verbesserung der Versorgung 
entwickeln und bestehende Strukturen des Bundes zur Förderung der Gesundheit bündeln. Bisher 
sind die Gesundheitsämter chronisch unterfinanziert und unterbesetzt, die personelle und 
technische Ausstattung muss dauerhaft verbessert werden. Wir wollen deshalb, dass Bund und 
Länder gemeinsam dafür sorgen, dass künftig 1 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben in 
den Öffentlichen Gesundheitsdienst fließt. Amtsärzt*innen müssen besser bezahlt werden. Auch 
pflegerische Fachkompetenz soll stärker eingebunden werden – als sogenannte Community Health 
Nurses oder in der Schulgesundheitspflege.
Gute gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land
Gesundheit ist Daseinsvorsorge. Wir wollen, dass Menschen im ganzen Land gut und verlässlich 
versorgt werden. Wenn mancherorts der Weg zur Hebamme kaum zu bewältigen ist, die 
Kinderstationen Patient*innen abweisen müssen oder Hausarztpraxen auf dem Land wegen 
fehlendem/-r Nachfolger*in schließen müssen, gefährdet das die gesundheitliche Versorgung. 
Um die Versorgung in Stadt und Land zu stärken, wollen wir, dass ambulante und stationäre 
Angebote in Zukunft übergreifend geplant werden und Gesundheitsregionen mit enger Anbindung 
an die Kommunen gefördert werden. Perspektivisch soll es eine gemeinsame 
Abrechnungssystematik für ambulante und stationäre Leistungen geben. Gleichzeitig wollen wir 
die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen stärken. Denn die 
Versorgung muss von den Patient*innen aus gedacht werden. Dafür wollen wir insbesondere die 
Einrichtung von kommunalen Gesundheitszentren unterstützen, in denen alle Gesundheitsberufe 
auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen werden wir so 
reformieren, dass Gesundheits- und Pflegeberufe mehr Tätigkeiten eigenverantwortlich 
übernehmen können. Die Arbeitsbedingungen in und die Vergütung von Therapieberufen müssen 
dringend ihrer wichtigen Rolle im Gesundheitswesen angepasst, das Schulgeld für diese 
Ausbildungen muss abgeschafft werden.
Krankenhäuser nach gesellschaftlichem Auftrag finanzieren
In Krankenhäusern sollen alle die Versorgung erhalten, die sie benötigen. Doch falsche 
politische Weichenstellungen und der daraus folgende ökonomische Druck haben zu Fehlanreizen 
zu Lasten des Patient*innenwohls und zu Kosteneinsparungen zu Lasten des Personals geführt. 
Kliniken sollen deshalb in Zukunft nicht mehr nur nach Fallzahl, sondern auch nach ihrem 
gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Dafür braucht es ein neues 
Finanzierungssystem. Wir werden eine Säule der Strukturfinanzierung einführen und den 
verbleibenden fallzahlabhängigen Vergütungsteil reformieren. Vielfach herrscht Stillstand 
bei den Investitionen in die Krankenhäuser. Das wollen wir ändern, indem Bund und Länder die 
Investitionskosten in Zukunft gemeinsam tragen. Der Bund soll dafür die Möglichkeit haben, 
gemeinsame bundesweite Grundsätze in der Krankenhausplanung zu definieren. Welche Angebote 
es vor Ort gibt, darf nicht davon abhängen, was sich rentiert, sondern soll sich danach 
richten, was nötig ist. Die beste Qualität kann zumeist durch Spezialisierung sichergestellt 
werden. Krankenhäuser, die durch fehlende Auslastung die nötige Qualität in einigen 
Bereichen nicht gewährleisten können, sollen nicht einfach aufgegeben, sondern zu 
leistungsfähigen lokalen Notfall-, Gesundheits- und Pflegezentren weiterentwickelt werden.
Notfallversorgung reformieren
Wie gut ein Gesundheitssystem funktioniert, zeig sich oft erst im Notfall – und dann wird es 
häufig ernst. Damit die Notfallversorgung in Deutschland besser funktioniert, muss sich 
einiges ändern. Das fängt beim Rettungsdienst an, der Menschen in Not heute umfassend 
medizinisch behandeln kann und deshalb wie die übrige Gesundheitsversorgung im Gesetz 
geregelt werden muss. Die Notrufleitstellen der Nummern 112 und 116117 müssen 
organisatorisch zusammengeführt werden, damit es im Zweifelsfall keine Rolle spielt, wo 
Menschen anrufen, sondern sie immer die passende Hilfe bekommen. Auch wollen wir, dass 
Notaufnahmen gerade nachts und am Wochenende beispielsweise durch kompetente Hausärztinnen 
und Hausärzte so unterstützt werden, dass auch weniger ernste Fälle gut versorgt werden 
können. Durch einheitliche Stufen und Vorgaben zur Notfallversorgung wollen wir 
sicherstellen, dass Menschen in Not, in der Stadt und auf dem Land, stets die erwartbare 
Hilfe auch verlässlich vorfinden.
Psychotherapieplätze schaffen
Starke Prävention und angemessene Versorgung – für beides wollen wir die Weichen stellen, 
denn psychische Gesundheit ist Fundament für Lebensqualität und soziale Teilhabe. Es ist 
nicht zumutbar, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf therapeutische 
Hilfe warten müssen. Wer eine psychische Erkrankung hat, braucht schnelle und leicht 
zugängliche Hilfen, damit das Leid sich nicht verschlimmert. Wir wollen deshalb ambulante 
Psychotherapieplätze durch mehr Kassenzulassungen von Psychotherapeut*innen schaffen. Es 
braucht eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung und eine verbesserte 
sektorübergreifende Zusammenarbeit. Dabei müssen auch die Besonderheiten der Versorgung von 
Kindern und Jugendlichen sowie von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, berücksichtigt 
werden. Hilfsangebote zwischen ambulanter und stationärer Behandlung müssen flexibler werden 
und die verschiedenen Berufsgruppen im Team eine miteinander abgestimmte Behandlung 
übernehmen können. Bei der unzureichenden Reform der Psychotherapie-Ausbildung muss 
nachgebessert werden, sodass angehende Psychotherapeut*innen endlich unter guten Bedingungen 
ausgebildet werden.
Geburtshilfe verbessern, Gesundheit von Frauen stärken
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sind Verbesserungen bei der Geburtshilfe und 
eine Unterstützung freiberuflicher Hebammen durch eine Reform der Haftpflicht für 
Gesundheitsberufe nötig. Wir wollen das Gesundheitssystem geschlechtergerecht machen. 
Geschlechtsspezifische Aspekte in Forschung und Ausbildung und in der medizinischen Praxis 
werden nicht ausreichend berücksichtigt, etwa bei der Medikamentenforschung. Das gefährdet 
die Gesundheit von Frauen wie auch von Trans*- und Inter*-Menschen. Die Forschung zu 
geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie Frauengesundheit muss gestärkt und in der 
medizinischen und pflegerischen Praxis umgesetzt werden. Mit Hilfe einer Frauenquote für 
Führungspositionen im Gesundheitswesen und besseren Arbeitsbedingungen holen wir mehr Frauen 
in die Führungsgremien unseres Gesundheitswesens.
Zugang zum Gesundheitssystem sichern, Diskriminierung beenden
Auch im Gesundheitswesen wollen wir Diskriminierung bekämpfen. Beispielsweise erhalten 
Menschen mit Behinderungen häufig nicht alle dringend benötigten Gesundheitsleistungen, 
Hilfsmittel oder häusliche Pflege und werden so in ihrer Teilhabe beschränkt. Deshalb wollen 
wir mit einem ressortübergreifenden Inklusionsplan diese Hürden umfassend abbauen, die 
Gesundheitsleistungen auf die jeweiligen Bedarfe gezielt ausrichten und bürokratische 
Vorgänge so weit wie möglich reduzieren. Das umfasst auch verpflichtende Vorgaben zur 
Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung und eine Reform der Heilmittelversorgung. Auch für 
LSBTIQ* muss diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung gesichert sein. Dafür werden wir 
den Anspruch auf medizinische Maßnahmen für trans- und intergeschlechtliche Menschen 
gesetzlich verankern. Die bestehenden Lücken beim Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ 
werden wir schließen. Die Blutspende gestalten wir diskriminierungsfrei. Menschen, die ohne 
Papiere in Deutschland leben, müssen ebenfalls Zugang zu guter gesundheitlicher Versorgung 
haben, etwa durch einen anonymen Krankenschein, die Abschaffung der Mitteilungs- und 
Unterrichtungspflichten an öffentlichen Stellen oder die Stärkung von Beratungsnetzwerken 
für Menschen ohne Papiere.
Auf dem Weg zur Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege
Gesetzlich Versicherte warten länger auf Termine bei Fachärzt*innen, und viele privat 
Versicherte können sich die hohen Prämien nicht mehr leisten. Von dieser Zwei-Klassen-
Medizin profitieren wenige, zum Nachteil vieler. Unser Ziel ist eine solidarisch finanzierte 
Bürgerversicherung, in der jede*r unabhängig vom Einkommen die Versorgung bekommt, die er 
oder sie braucht. Die Bürgerversicherung bezieht alle in die Finanzierung eines 
leistungsstarken Versicherungssystems ein. Auch Beamte, Selbständige, Unternehmer*innen und 
Abgeordnete beteiligen sich mit einkommensabhängigen Beiträgen. Neben Löhnen und Gehältern 
sollen Beiträge auf Kapitaleinkommen erhoben werden. Als ersten Schritt verbessern wir die 
Versorgung gesetzlich Versicherter – zum Beispiel bei der Erstattung von Brillen. Außerdem 
wollen wir die Benachteiligung gesetzlich versicherter Beamt*innen durch einen 
beihilfefähigen Tarif beenden und privat Versicherte, die sich nur den Basistarif leisten 
können, besser absichern.
Digitalisierung verbessert Gesundheitsversorgung
Wir wollen die Chancen der Digitalisierung – ob Robotik zur Unterstützung in der Pflege, 
Telemedizin oder die elektronische Patientenakte – nutzen, um das Gesundheitssystem 
zukunftsfähig zu machen. Per App sollen Patient*innen sicher auf den digitalen Impfpass, 
Gesundheitsinformationen wie die eigene Blutgruppe, die Krankheitsgeschichte oder die 
neuesten Blutwerte zugreifen können. Damit sie den Patient*innen wirklich nützt, muss die 
digitale Patientenakte weiterentwickelt werden. Dabei sind unter anderem 
Patient*innenorganisationen stärker einzubinden. Gesundheitsdaten sollen anonymisiert der 
Forschung zur Verfügung gestellt werden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu 
verbessern. Eine Weitergabe der Daten erfolgt dabei nicht gegen den Willen der 
Patient*innen. Ihre eigenen Gesundheitsdaten müssen für Patient*innen möglichst barrierefrei 
und sicher zugänglich sein. Die ärztliche Schweigepflicht und das Patient*innengeheimnis 
müssen auch für digitalisierte Gesundheitsdaten jederzeit gewahrt bleiben. Um 
administrativen Aufwand für medizinisches und pflegerisches Personal zu verringern und 
Innovationen anzureizen, sollen Hersteller von Medizinprodukten und Software offene 
Schnittstellen anbieten.
Ambulante Pflege stärken
Wer pflegebedürftig wird, hat die bestmögliche Pflege und Unterstützung für ein 
selbstbestimmtes und würdevolles Leben verdient. Gerade in einer alternden Gesellschaft 
braucht es dafür überall vielfältige, auf den Bedarf vor Ort angepasste pflegerische 
Angebote. Statt weiterer Großeinrichtungen sind mehr ambulante Wohn- und Pflegeformen nötig 
– eingebettet in ein Umfeld, das ältere Menschen dabei unterstützt, aktiv am 
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. So wird die Pflege auch für Angehörige einfacher. 
Dafür wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Quartierspflege schaffen und den 
Kommunen ermöglichen, eine verbindliche Pflegebedarfsplanung vorzunehmen, um das Angebot an 
Pflege vor Ort zu gestalten. Ein Bundesprogramm soll eine Anschubfinanzierung für Kommunen 
bereitstellen, die sich hier auf den Weg machen. Jemanden zu pflegen verdient unsere 
Anerkennung und die Unterstützung der Gesellschaft. Deshalb wollen wir Menschen, die 
Verantwortung für Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen übernehmen, mit der PflegeZeit 
Plus besonders unterstützen. Wir ermöglichen damit allen Erwerbstätigen eine bis zu 
dreimonatige Freistellung sowie eine Lohnersatzleistung, die befristet auch anschließende 
Arbeitszeitreduzierungen finanziell abfedert.
Eine doppelte Pflegegarantie
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen immer mehr eigenes Geld für ihre Versorgung 
aufbringen. Wir wollen, dass Pflegebedürftige die für sie notwendigen Pflegeleistungen 
erhalten, ohne von Armut bedroht zu sein. Mit einer doppelten Pflegegarantie wollen wir die 
Eigenanteile schnell senken und dauerhaft deckeln. So garantieren wir, dass die selbst 
aufzubringenden Kosten verlässlich planbar werden. Die Pflegeversicherung soll alle über 
diesen Betrag hinausgehenden Kosten für eine bedarfsgerechte Pflege tragen. Mit einer 
solidarischen Pflege-Bürgerversicherung wollen wir dafür sorgen, dass sich alle mit 
einkommensabhängigen Beiträgen an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen.
Pflege aus dem Notstand führen, Arbeitsbedingungen im 
Gesundheitswesen verbessern
Pflegekräfte leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Menschen, die im 
Alter oder bei Krankheit Unterstützung brauchen, wünschen sich zu Recht Pflegekräfte, die 
sich mit Sorgfalt um sie kümmern können. Dafür brauchen Pflegekräfte Zeit für die 
Patient*innen und gute Arbeitsbedingungen. Das geht nur mit mehr Kolleg*innen. Wir wollen 
durch verbindliche Personalbemessung – auch in der Langzeitpflege –, die bessere 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr eigenverantwortliche Arbeit von Fachkräften und 
die Einführung der 35-Stunden-Woche in der Pflege Arbeitsbedingungen schaffen, unter denen 
viele Menschen – ganz neu, weiter oder wieder – gerne in der Pflege arbeiten. Die Ausnahmen 
im Arbeitszeitgesetz für den Gesundheitsbereich wollen wir beschränken, um Überlastung zu 
verhindern und den Personalverlust in Krankenhäusern einzudämmen. Doch Wertschätzung braucht 
auch Löhne, die sie bezeugen – am besten über gute Tarifverträge. Wir wollen die gesetzliche 
Pflegeversicherung verpflichten, nur noch mit Anbietern zusammenzuarbeiten, die nach Tarif 
bezahlen. Die Selbstorganisation und die Einflussmöglichkeiten der professionellen Pflege 
wollen wir durch den Aufbau einer Bundespflegekammer unterstützen.
Ein Cannabiskontrollgesetz
Wir stellen Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt der Drogenpolitik. Doch auf dem 
Schwarzmarkt gilt kein Jugendschutz, stattdessen schafft er zusätzliche gesundheitliche 
Gefahren. Das Verbot von Cannabis richtet mehr Schaden an, als dass es nützt. Wir setzen auf 
wirksame Prävention, auf Entkriminalisierung und Selbstbestimmung. Deshalb werden wir mit 
einem Cannabiskontrollgesetz das bestehende Cannabisverbot aufheben und einen kontrollierten 
und legalen Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ermöglichen. Darüber hinaus 
wollen wir niedrigschwelliges Drugchecking für psychoaktive Substanzen und andere Maßnahmen 
zur Schadensminimierung wie die Ausgabe sauberer Spritzen bundesweit ermöglichen, damit 
Konsument*innen nicht durch gefährliche Inhaltsstoffe oder schmutzige Spritzen zusätzlich 
gefährdet werden. Das heutige Betäubungsmittelrecht evaluieren wir auf seine Wirkungen hin.
Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum
Ein Recht auf Wohnen ins Grundgesetz
Alle Menschen brauchen angemessenen Wohnraum. Wohnen ist ein Recht. Aber es wird immer 
schwieriger, überhaupt Wohnungen zu finden. Und die Mieten und Immobilienpreise steigen 
vielerorts immer noch weiter. Großstädte teilen sich immer stärker in Einkommensstadtteile 
auf, Innenstädten geht das Leben verloren. Deshalb gilt es zu handeln, damit gerade auch 
Familien und Alleinerziehende, Studierende, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder 
Geringverdiener*innen nicht in Bedrängnis geraten, sondern weiter gut und sicher wohnen 
können. Wir wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen. Knapp 700.000 Menschen 
sind derzeit wohnungslos in Deutschland, mehr und mehr Familien. Um diesen Zustand zu 
beenden, wollen wir ein Nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von 
Wohnungs- und Obdachlosigkeit auflegen.
Krisenbedingte Wohnungsverluste verhindern
Wir wollen Mieter*innen entlasten und vor einem krisenbedingten Verlust der eigenen Wohnung 
bewahren. Die Möglichkeit, die Miete nachzuzahlen, soll Zwangsräumungen verhindern. Bei 
krisenbedingten Einkommensausfällen soll ein Programm der KfW Bank („Sicher-Wohnen-Fonds“) 
eine finanzielle Unterstützung von Mieter*innen sicherstellen. Vermieter*innen, die auf 
diese Mietzahlungen angewiesen sind, sollten dann eine staatliche Unterstützung erhalten.
Neue Gemeinnützigkeit für sozialen Wohnraum
Wir wollen neuen Wohnraum schaffen – und zwar vor allem familiengerecht, öffentlich und 
gemeinwohlorientiert. Stattdessen gehen immer noch viele weitere Sozialwohnungen verloren – 
rund 100 jeden Tag. Unser Vorbild ist die Stadt Wien, die mit ihrem großen Anteil an 
gemeinnützigem und für breite Schichten bezahlbarem Wohnraum eine ausgewogene Mischung 
sicherstellt. Wir werden deshalb die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöhen 
und verstetigen, statt sie zu kürzen. Wir werden die Kommunen unterstützen, ihre bestehenden 
Wohnungsgesellschaften zu stärken und neue zu gründen. Dazu wollen wir mit einem 
Bundesprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ für eine Million zusätzliche, günstige 
Mietwohnungen in den Ballungsräumen sorgen, sicher und auf Dauer. Die noch vorhandenen 
bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private Investor*innen veräußert, sondern 
ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung abgegeben werden. 
So wollen wir in den nächsten zehn Jahren den Bestand an Sozialwohnungen um eine Million 
erhöhen.
Starke Mieter*innen, faire Mieten
Viele Menschen geben einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für ihre Wohnung aus, 
viele können sich ihre Mieten nicht mehr leisten. Unser Ziel sind deshalb faire und 
bezahlbare Mieten und starke Rechte für Mieter*innen. Konkret wollen wir Mietobergrenzen im 
Bestand mit einem Bundesgesetz ermöglichen und die Mietpreisbremse entfristen und 
nachschärfen. Reguläre Mieterhöhungen sollen auf 2,5 Prozent im Jahr innerhalb des 
Mietspiegels begrenzt werden. Dazu wollen wir qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreiten 
und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten 20 Jahre 
herangezogen werden. Wir streben an, die Modernisierungsumlage weiter abzusenken und auf 
maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen, damit energetische Sanierungen 
perspektivisch warmmietenneutral möglich sind. Außerdem wollen wir es Mieter*innen 
erleichtern, ihre Wohnungen samt den bestehenden Verträgen zu tauschen. Das 
Umwandlungsverbot im Baugesetzbuch und den Milieuschutz auszuweiten sind weitere 
Instrumente. Dazu stärken wir das kommunale Vorkaufsrecht, und Mietwucher muss – nach § 5 
Wirtschaftsstrafgesetz – auch tatsächlich geahndet werden.
Spekulation mit Bauland und Geldwäsche am Wohnungsmarkt beenden
Wohnen ist ein soziales Grundrecht und der Wohnungsmarkt kein Ort für Spekulant*innen. Zu 
häufig werden Immobilien zur Geldwäsche genutzt, das gilt es zu beenden. Ein entscheidender 
Hebel ist Transparenz. Deshalb planen wir, ein Immobilienregister der Eigentümer*innen 
einzuführen, die Grundbücher bei begründetem Interesse kostenfrei zugänglich zu machen und 
Bargeld beim Immobilienverkauf zu verbieten. Außerdem wollen wir den Missbrauch von 
sogenannten „Share Deals“ zur Steuerumgehung beenden und setzen auf eine anteilige 
Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen. Die Spekulation mit Bauland 
soll unterbunden werden. Wenn in Kommunen große Wohnungsnot herrscht, kann sich daraus eine 
Pflicht für Eigentümer*innen ergeben, Grundstücke zu bebauen, statt auf höhere Preise zu 
spekulieren. Auch gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand von Wohnraum werden wir 
vorgehen.
Grund und Boden gemeinwohlorientiert
Boden unterscheidet sich von anderen Gütern, weil er prinzipiell nicht vermehrbar ist. Bei 
Fehlentwicklungen ergibt sich hieraus eine besondere Verpflichtung, staatlich einzugreifen. 
Knappheit von und Spekulation mit Boden führt zu steigenden Preisen und Mieten. Wir wollen 
erreichen, dass die öffentliche Hand wieder eine strategische Bodenpolitik betreibt. Der 
Bund soll seine eigenen Immobilien nicht länger meistbietend verkaufen, sondern gezielt die 
Schaffung von bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum fördern. Dafür wollen wir die 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in einen gemeinnützigen Bodenfonds umwandeln. Der Fonds 
kauft neue Flächen strategisch zu und überträgt sie an gemeinwohlorientierte Träger. Die 
Flächen sollen bevorzugt in Erbpacht vergeben werden, um Sozialwohnungen dauerhaft sichern 
zu können. Werden sie veräußert, sollen Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften ein 
Erstzugriffsrecht erhalten. Die Einnahmen des Fonds fließen nicht in den Haushalt, sondern 
werden für den Zukauf weiterer Flächen verwendet.
Erwerb von Wohneigentum erleichtern
Wohneigentum ist für viele Menschen ein Lebenstraum, der wegen explodierender 
Immobilienpreise in den meisten Regionen des Landes immer schwerer zu erfüllen ist. Wir 
wollen den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Deshalb soll das Prinzip „wer den Makler 
bestellt, bezahlt“ genauso für Immobilienkäufe eingeführt werden, so wie es für 
Maklerprovisionen bei Vermietungen bereits gilt. Wir streben an, die Courtage auf 2 Prozent 
zu begrenzen, damit sie nicht auf verstecktem Weg zu noch höheren Kaufpreisen führt. Dazu 
wollen wir die Kaufnebenkosten weiter senken, indem wir es den Ländern ermöglichen, den 
Steuersatz der Grunderwerbssteuer beispielsweise für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen 
und für private Käufer*innen zu senken. Wir wollen Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum 
über die Länder und Kommunen fördern, auch den Kauf und die Modernisierung leerstehender 
Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum unterstützen wir. Beteiligungen an 
Genossenschaften und den gemeinschaftlichen Erwerb durch Mieter*innen wollen wir 
unterstützen, zum Beispiel indem wir günstige Kredite oder Bürgschaften gewähren.
Ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen vorantreiben
Wir können die Klimaziele nur mit einer Bauwende hin zu ressourcenschonendem und 
nachhaltigem Bauen erreichen. Bei Städtebau und Gebäudeplanung sind Stoff- und 
Energieverbrauch bei Herstellung und Betrieb sowie das spätere Recycling durchgängig für 
alle Gebäude zu berücksichtigen. Konkret setzen wir auf ein Gebäude-Ressourcen-Gesetz und 
eine Holzbaustrategie, damit wir mit mehr nachwachsenden Rohstoffen bauen können. Wir 
fördern außerdem die Digitalisierung der Planung am Bau. Um den Flächenverbrauch zu 
reduzieren, setzen wir auf behutsame Nachverdichtung und unterstützen die Kommunen dabei mit 
Förderprogrammen.
Wir investieren in lebenswerte Dörfer und Städte
Regionale Daseinsvorsorge stärken
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind eine Voraussetzung für gutes, selbstbestimmtes Leben 
überall im Land. Einschränkungen gibt es vielerorts, häufig unterscheiden sie sich von 
Region zu Region: Hier fehlt ein Zentrum im Dorf, dort schließen in der Kleinstadt die 
Schwimmbäder, und auf dem Land ist das Internet zu langsam. Unser Ziel ist es, dass 
individuelle Entfaltung, demokratische Teilhabe und gesellschaftliches Engagement überall im 
Land möglich sind, auch in strukturschwachen Regionen. Hier brauchen wir gute Infrastruktur 
und den Zugang zu öffentlichen Gütern in den Kommunen. Deshalb wollen wir gemeinsam mit Bund 
und Ländern eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ im Grundgesetz 
einführen. Regionen, die heute mit großen Versorgungsproblemen zu kämpfen haben, sollen 
wieder investieren und gestalten können. Ziel ist, anhand von regionalen Indikatoren in 
allen Bundesländern Förderregionen auszuwählen und die Zusammenarbeit der Kommunen in diesen 
Regionen zu unterstützen. Mit Regionalbudgets geben wir Bürger*innen und Akteur*innen vor 
Ort die Möglichkeit, ihre Entwicklungsstrategien und Ziele selbst zu bestimmen. Für zentrale 
Versorgungsbereiche wie Gesundheit, Mobilität und Breitband wollen wir nötige 
Mindeststandards formulieren. Eine inklusive und solidarische Gesellschaft braucht Orte des 
Miteinanders, Orte gegen die Einsamkeit, Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das kann 
ein Marktplatz sein oder ein Familienzentrum, die Stadtteilbibliothek, der Skatepark, der 
Kulturbahnhof. Wir wollen eine Bundesstrategie „Orte des Zusammenhalts“ auf den Weg bringen. 
Mit der gezielten Ansiedelung von neuen Forschungsinstituten und Bundeseinrichtungen, vor 
allem in Ostdeutschland, können wir strukturschwachen Regionen wichtige Impulse geben. 
Außerdem unterstützen wir die Idee der Errichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche 
Einheit und Europäische Transformation“.
Solide Finanzausstattung für Kommunen
Für eine starke kommunale Selbstverwaltung und eine belastbare öffentliche Daseinsvorsorge 
braucht es eine solide Finanzausstattung. Viele Kommunen schaffen es jedoch nicht einmal 
mehr, den ihnen übertragenen Pflichtaufgaben wie etwa der Reparatur von Gemeindestraßen oder 
der Schulsanierung nachzukommen. Sie waren bereits vor der Corona-Krise finanzschwach oder 
verschuldet und ihr Handlungsspielraum verkleinert sich zunehmend. Das spüren die Menschen 
vor Ort unmittelbar. Wenn keine Finanzmittel für freiwillige Leistungen wie Sport- oder 
Kultureinrichtungen und deren Erhaltung übrig ist, hat das Auswirkungen auf das 
gemeinschaftliche Leben in den Kommunen und auf das Vertrauen in den Staat. Wir wollen die 
Gemeindefinanzen besser und krisenfester aufstellen. Dazu gehört eine faire Unterstützung 
bei den kommunalen Altschulden und bei gemeindlichen Corona-bedingten Steuerausfällen. Wir 
wollen mehr kommunale Investitionen ermöglichen, beispielsweise in Klimaschutz, die 
Verkehrswende und Kultureinrichtungen. Dafür soll der Zugang zu Fördermitteln einfacher und 
unbürokratischer werden und sollen die Hürden für die Teilnahme besonders für finanzschwache 
Kommunen gesenkt werden. Wir wollen, dass Bund und Länder den Kommunen mit einer gemeinsamen 
Kompetenzagentur für Förderpolitik und Investitionen mit Rat und Tat zur Seite stehen und 
die Umsetzung von Projekten ermöglichen.
Innenstädte retten
Innenstädte und Ortskerne, die man gerne besucht, in denen man verweilt und andere Menschen 
trifft, tragen enorm zu unserer Lebensqualität bei. Sie bieten kulturellen Austausch und 
geben dem Leben in Stadt und Land eine Bühne. Wir wollen Stadtzentren und Ortskerne 
lebenswerter und attraktiver machen. Eine kluge Stadtentwicklungspolitik, nachhaltige 
Verkehrskonzepte und ein Städtebaunotfallfonds sind die besten Voraussetzungen, dass auch 
der Einzelhandel dort eine Zukunft hat. Dafür wollen wir die Städtebauförderung neu 
ausrichten: für schönere Städte, mehr Stadtgrün und Wasserflächen, damit man auch in Zeiten 
immer heißerer Sommer gut in der Stadt leben kann. Mit zusätzlichen Mitteln für Smart-City-
Projekte unterstützen wir den Aufbau unabhängiger digitaler Plattformen, mit denen der 
örtliche Einzelhandel attraktivere Angebote machen kann. Dazu arbeiten wir gegen Verdrängung 
und Leerstand an. Eine Million neue gemeinnützige Wohnungen sollen in den nächsten Jahren in 
unseren Städten entstehen. Kleineren Gewerben, sozialen und Kulturprojekten, Clubs und 
Handwerker*innen wollen wir mit einem Gewerbemietrecht und über das Baurecht eine zentrale 
Lage in den Städten ermöglichen. Bundeseigene Immobilien sollen zukünftig nur noch an 
gemeinnützige, öffentliche oder am Gemeinwohl orientierte Träger abgegeben werden.
Ländlich leben, digital arbeiten
Das Leben auf dem Land und im Dorf hat viel zu bieten. Gründer*innen, Familien oder 
Freischaffende – alle brauchen schnelles Internet für ihr Leben. Eine ausreichend schnelle 
Breitband- und Mobilfunkversorgung gehört zur Daseinsvorsorge, deshalb werden wir einen 
Rechtsanspruch darauf einführen. Wir schaffen Ankommens- und Bleibeperspektiven für Jung und 
Alt. Über die Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz fördern wir Wohnprojekte für 
alle Generationen, Co-Working, die Aktivierung von Leerstand sowie gemeinschaftliche und 
genossenschaftliche Wohnformen. Bahnhofsgebäude wollen wir als gemeinwohlorientierte Räume 
zu einladenden Mobilitätsknotenpunkten weiterentwickeln und attraktiver machen. Damit 
verknüpfen wir die Bahn mit den Ortschaften. Wir unterstützen die Landesprogramme zu 
Markttreffs: wenn zum Beispiel Supermärkte ihre Flächen so umbauen, dass sie Café, Bank- und 
Postfiliale integrieren. Kommunen sollen Zuschüsse bekommen, wenn sie öffentliche 
Einrichtungen, Sporthalle, Bibliothek, Spielplatz, Working-Space oder Kino unter dem Dach 
eines Kulturzentrums zusammenfassen.
Schnelles Internet überall
Mit weniger als zwei Millionen aktiven Glasfaser-Anschlüssen steht Deutschland im OECD-
Vergleich sehr schlecht da. Egal ob Stadt oder Land, ob mobiles Arbeiten oder Heimunterricht 
– schnelles Internet ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und gleichwertige 
Lebensverhältnisse. Mit einem Breitband-Universaldienst wollen wir einen Rechtsanspruch auf 
schnelles Internet für alle schaffen, der sich nicht am Minimalstandard, sondern an den 
Nutzungsgewohnheiten der Mehrheit orientiert. Wir sorgen dafür, dass Blockaden bei der 
Abrufung der Fördergelder für den Netzausbau abgebaut werden und dann auch zügig gebaut 
wird. Und wir machen Schluss mit der Bandbreiten-Schummelei: Wenn 
Telekommunikationsunternehmen nicht die versprochenen Download-Geschwindigkeiten liefern, 
soll es unkomplizierten pauschalierten Schadenersatz und hohe Bußgelder geben. Beim 
Mobilfunkausbau gilt es eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, egal in welchem 
Netz man surft. Wo die Anbieter keine Kooperationsvereinbarungen schließen, um Funklöcher zu 
schließen, muss notfalls lokales Roaming angeordnet werden, natürlich mit entsprechender 
Vergütung. Bei zukünftigen Frequenzversteigerungen sollen die Versorgungsauflagen für die 
Fläche so angepasst werden, dass sie mit dem steigenden Bedarf Schritt halten – insbesondere 
entlang von Bahnstrecken und Straßen.
Selbstbestimmt im Alter, in Stadt und Land
Wir wollen Selbstbestimmung auch im Alter ermöglichen. Wir wollen den Abbau von Barrieren in 
Wohnungen und im Wohnumfeld stärker finanziell fördern und somit älteren Menschen 
ermöglichen, länger als bisher in ihrem vertrauten Quartier selbstbestimmt wohnen zu 
bleiben. Gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht Selbstbestimmung. Das wollen wir mit einem 
Programm fördern, bei dem Ansprechstellen und Gemeindezentren über altersgerechtes Wohnen, 
Weiterbildungsangebote, Pflege und soziale Sicherung sowie Möglichkeiten, sich im Dorf oder 
im Stadtteil zu engagieren, informieren. Zur Selbstbestimmung gehört auch, den eigenen 
Bedürfnissen entsprechend mobil zu sein, unabhängig vom eigenen Pkw. Dafür muss das 
Nahverkehrsangebot in den Städten ausgebaut und auf dem Land erhalten bzw. intelligent 
vernetzt werden. Es braucht flächendeckend barrierefreie Zugänge zu allen öffentlichen 
Verkehrsmitteln, und die Wege zu ÖPNV und Nahversorgung sollen mit genügend Möglichkeiten 
zum Ausruhen und „Kräftesammeln“ ausgestattet werden.

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