Unsere gegenwärtige Art der Bodennutzung und -spekulation ist nicht nachhaltig und gefährdet die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Erweiterung des Antrags zielt darauf ab, Boden als eine gemeinschaftliche Ressource zu betrachten, die nach Nachhaltigkeitsprinzipien bewirtschaftet wird.
Die Änderung schützt Bodenflächen vor Spekulation und unkontrollierter Nutzung, indem sie vorsieht, dass Grundstücke der Allgemeinheit gehören und Nutzungsrechte zeitlich begrenzt vergeben werden. Dies stellt sicher, dass Bodenflächen im Interesse der Gesellschaft und nicht nur privatwirtschaftlicher Interessen genutzt werden.
Aktuell ist es in vielen Fällen zu billig, frische Rohstoffe in der Produktion zu verwenden. Erst wenn Vorkommen erschöpft sind und damit die Preise steigen (oder durch gesetzliche Verpflichtung) steigt die Wiederverwertungsrate. Also wäre es nur logisch, weiteren Extraktivismus mit einer Abgabe zu belegen, um Recycling an sich bereits ökonomisch attraktiver zu machen und diese Abgabe zu nutzen, um den Wandel noch weiter zu beschleunigen.
Insgesamt stärkt die vorgeschlagene Änderung den Zusammenhang zwischen Bodennutzung, Nachhaltigkeit, Gemeinwohl und zirkulärer Wirtschaft. Sie betont die Wichtigkeit, unsere begrenzten Ressourcen sorgfältig und im Sinne des Gemeinwohls zu nutzen, während sie gleichzeitig den Übergang zu einer zirkulären Wirtschaft unterstützt.