Dieser Absatz zu Wohnen bleibt sehr unkonkret. Die Ziele werden nicht quantifiziert und es bleibt völlig offen, wie sie erreicht werden sollen. Auch wenn die EU hier nur begrenzte Regelungskompetenzen besitzt, muss doch deutlich werden, wie groß das Ausmaß der Wohnungsnot ist und welche Ansatzpunkte es gibt. Die EIB ist einer dieser Punkte. Diese verwendet schon jetzt ca. 20-30% ihrer Mittel für Maßnahmen der Stadtentwicklung.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | Maximilian Ruta (KV Köln) und 70 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-G-01-228-3 |
Eingereicht: | 11.10.2023, 21:51 |