Die bisherige Regelung fordert eine Erstattung nur "pro Fahrkarte". Da - zumindest bisher - internationale Verbindungen oft nicht durchgängig buchbar sind, kann der*die betroffene Reisende trotz großer Verspätung leer ausgehen.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | KV Münster (dort beschlossen am: 17.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-G-01-716 |
Eingereicht: | 18.10.2023, 10:39 |