Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umdetzung müssen auch auf den Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Hiervon ist im gesamten Kapitel B nicht die Rede. Eigentlich erfordert dieses Thema auch einen eigenen Abschnitt in diesem Kapitel. Auch die Aussagen in Kapitel D (Was Freiheit nützt) hierzu sind sehr dürftig.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | KV Münster (dort beschlossen am: 17.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.10.2023, 11:02 |