Die Umgehung von Sanktionen über Drittstaaten außerhalb der EU stellt bislang eines der größten Probleme bei der gegenwärtigen Durchsetzung der europäischen Sanktionen gegen Russland dar. Wir fordern daher, dass Sanktionsverletzungen durch Personen oder Organisationen aus Drittstaaten ohne Zeitverzug gleichgestellt
werden, mit den Sanktionsverletzungen und ihren Rechtsfolgen gegen den russischen Staat, russische Privatpersonen und Organisationen. Der Änderungsantrag fokussiert an dieser Stelle darauf, nicht nur Russen, sondern international auch deren Helfer und Stellvertreter im Fall von Sanktionsverletzungen außerhalb Russlands zu belangen und deren Vermögen habhaft zu werden.
Zum Hintergrund:
Wir verfolgen mit diesem und unseren weiteren Anträgen das Ziel, auf der Grundlage der europäischen Rechtsstaatlichkeit und der Attraktivität der EU und des EUROs für die russische Finanzelite, russische Firmen und deren Helfer in und außerhalb Russlands schneller und konsequenter die Vermögen derjenigen Personen, Organisationen und Staaten einzufrieren sowie einzuziehen, die der Verletzung der Menschenrechte, des Beginns eines Angriffskriegs oder dem Terror gegen die Zivilbevölkerung schuldig gemacht haben oder diesen Verbrechen Vorschub leisten oder unterstützen. Dies gilt für die aktuelle russische Aggression gegenüber der Ukraine. Dies gilt zudem für potentielle Konflikte in der Zukunft, die über die russische Aggression in der Ukraine hinaus gehen.
Europa muss für die Zukunft über Instrumente, Mechanismen und die rechtlichen Voraussetzungen verfügen, allen Aggressoren und ihren Helfern glaubwürdig und entschlossen die Konsequenzen ihrer Verbrechen für Ihre eigene persönliche Lebensführung in der EU und die Beschlagnahme ihrer Vermögen zugunsten der Opfer ihrer Verbrechen vor Augen zu führen.
Dies gilt umso mehr, als dass für die nächste US-Präsidentschaftswahl in 2024 mit eine nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein neuer republikanischer Präsident die bisherige Unterstützung für die Ukraine in großem Umfang reduziert oder einstellt, und damit die Gefahren für die Sicherheit der EU weiter deutlich steigen können. Daher gilt es bereits jetzt, das europäische Instrumentarium in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu ergänzen und nach zu schärfen.
Wir setzen uns für die Gründung eines permanenten Schadenregisters durch die EU ein, das künftig Menschenrechtsverletzungen und Schäden kriegerischer Angriffe zuverlässig dokumentiert. Damit schafft die EU die Voraussetzungen für die langwierige Verfolgung von Kompensations- und Reparationsforderungen gegenüber den Verantwortlichen.
Die Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird dahingehend erweitert, dass Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die schwere Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben, zu Gunsten der Kompensation ihrer Opfer in Europa eingezogen werden. Wir setzen zudem auf eine Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Staatsanwalt auf den Bereich der Verfolgung von Sanktionsverletzungen.
Die Abläufe innerhalb der EU im Zuge der Listung von Kriegsverbrecher*innen, Terrorist*innen und Unterstützern von Völkerrechtsverbrecher*innen sind neu zu ordnen, zu beschleunigen und rechtssicher zu machen. Die EU muss die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, das Know How und die
Datenbasis erhalten, um Sanktionen unverzüglich einzuführen, durchzusetzen und Sanktionsverletzter vor Gericht zu bringen.
Mit unseren Änderungsanträgen ziehen wir die Lehren aus den bisherigen 11 gegen Russland gerichtete Sanktionspakete der EU und dem Fortdauern des Krieges in der Ukraine bis zum heutigen Tage. Die europäische Sanktions- und Reparationspolitik muss in einem weitaus größeren Umfang die Schicht der rund 100.000 russischen, das Regime im Kreml stützenden Multimillionäre und Superreichen treffen, als dies bislang mit den im 11 Sanktionspaketen der EU mit bislang rund 1.800 gelisteten Russen und russischen Organisationen geschehen ist.