Es ist wichtig, dass wir uns als GRÜNE explizit gegen die von konservativer Seite geforderte Möglichkeit der sogenannten "Chatkontrolle" (im Rahmen der Child Sexual Abuse Regulation) entgegenstellen, die eine Überwachung digitaler Kommunikation ermöglichen würde. Die Chatkontrolle soll eine Ermittlungsmaßnahme gegen die Verbreitung von sexualisierten Gewaltdarstellungen von Kinder und Jugendlichen sein. Dabei soll jegliche interpersonelle Kommunikation gescannt werden. Dabei sagen Expert*innen, dass eine solche Maßnahme 1. nicht erforderlich sei und 2. Grundrechte massiv beschränken würde. Denn die Prüfung würde nicht nur im konkreten Verdachtsfall stattfinden, sondern ständig und überall. Eine wirkliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wäre so nicht mehr gegeben.
In der Anhörung im Digitalausschusses des Bundestags am 01.03.2023 zum Thema „Chatkontrolle“ alle geladenen Sachverständigen erhebliche Kritik geäußert.1 Der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, sagte, dass ein so umfassender Eingriff nicht erforderlich sei. Joachim Türk vom Kinderschutzbund Bundesverband wies darauf hin, dass sowohl das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf vertrauliche Kommunikation Kinderrechte sind: „Diese Überzeugung macht es uns unmöglich, die anlasslose Chatkontrolle als Option zu akzeptieren.“
Der Entwurf bleibt hinter unserer Beschlusslage als Partei zurück: In unserem Bundestagswahlprogramm 2021 „stellen wir uns der Schwächung von Verschlüsselungstechnologien und Standards“ entgegen (S. 236).2 Im Koalitionsvertrag 2021 verpflichten wir uns, dass "Kommunikationsgeheimnis (..) sowie eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sichergestellt werden.“ (S. 25).3
1 https://www.bundestag.de/ausschuesse/a23_digitales/Anhoerungen/932296-932296
3 https://cms.gruene.de/uploads/documents/Koalitionsvertrag_2021_barrierearm.pdf