Progressive Völkerrechtler*innen kämpfen seit Jahren für die Anerkennung eines Rechts auf Reparationen für koloniales Unrecht. Angsichts der Schwerwiegenden Nachwirkungen kolonialen Unrechts und den bis heute fortbestehenden Ungleichheiten, ist diese Forderung angemessen. Die Forderung wird inzwischen u.a. vom UN Special Rapporteur on truth, justice and reparation, Fabian Salvioli, unterstützt. Es entspricht außerdem den Forderungen vieler Vertreter*innen der Nachfahren von Opfern des durch Deutschland zwischen 1904 und 1908 auf dem Gebiet des heutigen Namibias begangenen Genozides an den Ovaherero und Nama. Wiedergutmachung darf keine freiwillige, als Entwicklungshilfe verpackte Leistung sein, sondern muss im Sinne einer echten dekolonialen Praxis als völkerrechtlicher Anspruch begründet und schrittweise durchgesetzt werden. Die volle Anerkennung eines Rechts auf Reparationen ist ohne Zweifel bisher nur ein Fernziel. Grüne Europapolitik muss hier auf eine Rechtsfortentwicklung und Anerkennung hinwirken.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | Malte Spielmann (KV Berlin-Neukölln) und 60 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 48%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FR-01-827 |
Eingereicht: | 12.10.2023, 15:51 |