Im Gegensatz zu den 4 bestehenden und der noch zu beschließenden 5. horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie bietet eine solche Meldestelle die Möglichkeit, alltagsweltliche Diskriminierung zu erfassen und auszuwerten. Vorbild sind dabei die Berliner Registerstellen, die auf bezirklicher Ebene arbeiten. Im Hinblick auf den zunehmenden Rechtsextremismus, Antiziganismus und Antisemitismus, Rassismus, Queer- & Transfeindlichkeit und Islamismus in Europa bedarf es dringend einer Datenbasis, um dem Phänomen adäquat zu begegnen, die europäische Zivilgesellschaft zu stärken und den Bürger*innen Agency gegenüber der oft als lebensfremd wahrgenommenen EU zu geben. Denn nicht alle EU-Mitgliedstaaten bieten ihren Bürger*innen die Möglichkeit, Vorfälle von Diskriminierung zu melden.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-368 |
Eingereicht: | 17.10.2023, 21:34 |