Staatliche Einsicht in verschlüsselte Daten journalistischer Arbeit bedroht die Pressefreiheit und gefährdet Whistleblower*innen. Keinesfalls darf es – wie unter anderem von Deutschland und Frankreich gefordert – weitreichende Ausnahmen für „nationale Sicherheit“ geben. Geheimdienste sollen Staatstrojaner nicht gegen Journalist*innen und Whistleblower*innen einsetzen dürfen.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | KV Odenwald-Kraichgau (dort beschlossen am: 10.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-466 |
Eingereicht: | 17.10.2023, 23:58 |