Nachrichtendienste agieren weit im Vorfeld und ihre Befugnisse schränken Grundrechte ein, wo eben gerade noch keine sich konkretisierende Gefahr besteht. Die Rechtsgrundlagen für einen europäischen nachrichtendienstlichen Informationsaustausch sollen nicht nur einen lapidaren Rechtsrahmen bieten, sonder müssen effektiv vor Missbrauch schützen, damit sie nicht dazu genutzt werden, unliebsame BürgerInnen zu beschatten.
Ein Analysetool entsprechend der Big Data Analyse bei Europol sollte es für nachrichtendienstliche Informationen nicht geben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2023 bereits die automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hamburg und Hessen für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten für verfassungswidrig erklärt. Dies muss umso mehr für die noch weiter im Vorfeld einer konkreten Gefahr erlangten und in einem riesigen, europäischen Pool nachrichtendienstlicher Daten gelten. Vielmehr sollte es bei einer Vereinfachung des nachrichtendienstlichen Informationsaustauschs bleiben.