Im Rahmen der europäischen Integration haben sich einerseits rechtliche Rahmen von Polizeiarbeit, insbesondere mit Blick auf menschen- oder grundrechtliche Verpflichtungen, Datenschutz oder Digital Service Act, trotz Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten harmonisiert, sind komplexer geworden sowie haben sich weitere gemeinsamer Straftatbestände und europaweite Kriminalitätsphänomene, wie OK und Finanzkriminalität, ausgeweitet. Andererseits hat sich das Verständnis und die Anforderungen an Polizeiarbeit als Vertrauensarbeit, Spezialisierung und ständiger Weiterentwicklung geändert. Karriereoptionen bei europäischen Einrichtungen haben sich ausgeweitet.
Vor dem Hintergrund erscheint ein europaweites Programm zur Verwissenschaftlichung und Menschenrechtsorientierung der Polizeiausbildung, zum Austausch und einer hohen Qualifizierung sowie Spezialisierung geboten. Ferner können gemeinsame Einsatzlagen und Kriminalitätsphänomene besser vermittelt werden. Diese bettet sich ein in die stärkere Kooperation und Forschung der Polizeihochschulen und Universitäten sowie dem Ausbau entsprechender Studiengänge und Finanzierung von Forschungsfeldern.