Gemeinsame Zentren der Polizei eröffnen die Chance ein einheitliches und effizientes Vorgehen der Mitgliedstaaten zu entwickeln. Hierbei ist erforderlich solche Zentren nach kriminalistisch fundierten Grundlagen zu konzeptionieren, damit Ressourcen richtig eingesetzt werden und nicht fachfremden Erwägungen oder Sachverhalten gefühlter Sicherheit unterworfen werden. In dem Zusammenhang muss gegebenenfalls auch die Menschenrechtswirkung untersucht werden. Die gemeinsamen Zentren und Einsatzlagen sollen vor dem Hintergrund auch wissenschaftlich evaluiert und begleitet werden, um die Erkenntnisse polizeilicher Maßnahmen, Strategien und Entwicklung der verschiedenen Phänomen zu gewinnen und die Einrichtung der Zentren zu überprüfen oder weiterentwickeln zu können.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik (dort beschlossen am: 08.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-712 |
Eingereicht: | 19.10.2023, 10:34 |