Da es mehrere Satzungsänderungsanträge gibt, die sich auf die Wahl des Bundesvorstandes (z.B. Zusammensetzung des Bundesvorstandes, s. unten) auswirken, sollten diese vor der Wahl behandelt werden, um Klarheit für die Kandidierenden wie auch die Delegierten zu schaffen.
Dies vermeidet auch die Diskussion, wie mit einer Satzungsänderung direkt nach einer Wahl umgegangen werden müsste, sofern die Zusammensetzung des Bundesvorstandes dann gegen die Satzung verstieße.
Die Aussprache zur aktuellen Lage wird auch den Rücktritt des Bundesvorstandes und die Wahl eines neuen Vorstandes betreffen. Daher passt es inhaltlich, die Satzungsänderungen an diese Debatte anzuschließen. Dies ist auch bereits gelebte Praxis, wie zu den BDK 2022 (47. und 48.), 2020 (45.) oder 2019 (44.), in denen die Satzungen vor jeder Art von Wahl, insbesondere aber auch vor Wahlen des Bundesvorstandes, behandelt wurden.
-- Aus technischen Gründen ist es als Änderungsantrag nur möglich, einen TOP zu ändern. Der gesamte Antrag ist: Den TOP "Satzung, Statute und Ordnungen" ist auf TOP 3 vor die Wahl des Bundesvorstandes zu schieben, die folgenden Nummerierungen sind entsprechend anzupassen, der TOP 7 entfällt. --
Auswahl von bereits zugelassenen Satzungsanträgen, die sich auf die Wahl des Bundesvorstandes auswirken:
https://antraege.gruene.de/50bdk/17-abs-5-bundesvorstand-amt-und-mandat-30350/18938
https://antraege.gruene.de/50bdk/17-abs-5-bundesvorstand-amt-und-mandat-30350/18935
https://antraege.gruene.de/50bdk/17-abs-5-bundesvorstand-amt-und-mandat-30350/18948