| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | F Tagesordnung und Formalia |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 13.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 13.10.2025, 11:44 |
WO-02: Wahlordnung für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission
Antragstext
(4) Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können,
sollten Bewerbungen drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
(8) Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent
der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen mehr Kandidat*innen in einem
Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem
Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten,
scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Ab dem dritten Wahlgang reicht die
relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden. Erreichen mehr Kandidat*innen in
einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Die Frauenplätz und die offenen
Plätze werden dabei getrennt ausgewertet.
