Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Kreisverband Lüchow-Dannenberg (dort beschlossen am: 28.05.2019) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | AbstimmungErklärung: Die Antragskommission hat mit den Antragsteller*innen und den Änderungsantragsteller*innen des V-15 und V-43 vereinbart, dass eine Abstimmung der Positionen in V-15 stattfindet. Die Antragsteller*innen haben sich jeweils auf die Antragstexte V-15-000 und NEU V-15-000-2 geeinigt, die gegeneinander abgestimmt werden. V-43 ist daher entsprechend zurückgezogen. |
Eingereicht: | 03.10.2019, 09:37 |
V-15: Impfpflicht gegen Masern ablehnen
Titel
Antragstext
Die Delegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen möge beschließen:
A) Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen eine Impfpflicht gegen Masern aus.
Auch eine indirekte Impfpflicht wird abgelehnt. Die BDK fordert intensive Beratung zur
Erhöhung der Impfquote gegen Masern sowie die notwendige finanzielle Ausstattung zur
professionellen Durchführung der Aufklärung von Eltern und bisher Ungeimpften sowie für
gezielte Impfkampagnen für alle Altersschichten. Die BDK fordert, Einzelimpfstoffe müssen
nach Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
B) Die Verweigerung des Zugangs zu Kindertagesstätten ohne Masernimpfung, wie im Antrag der
grünen Bundestagsfraktion vom 08.05.2019 vorgeschlagen, halten wir für nicht tragbar.
Begründung
Der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Lüchow-Dannenberg möchte anregen, den Beschluss der Bundestagsfraktion zum Thema Impfpflicht Masern (08.05.2019) erneut zu überdenken, zumal der entsprechende Gesetzesentwurf als Kabinettsbeschluss der Regierung bereits im Bundestag zur Abstimmung eingebracht werden soll.
Die Impfpflicht Masern für Kinder in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie Schulen schließt nicht nur Kinder von dringend benötigter Bildung aus, sondern erbringt auch in absehbarer Zeit nicht die zur Elimination des Masernvirus dringend erforderliche Impfratensteigerung in Deutschland. Zudem wird durch Zwang die gesellschaftliche Einstellung zur Impfmedizin veschlechtert. Diese Ansicht wird vom Robert Koch Institut (RKI) und vom Deutschen Ethikrat geteilt. Mit entsprechenden finanziellen Mitteln können Zweitimpfungsversäumnisse nachverfolgt und behoben werden, eine ausführlichere und individuelle Impfberatung Betroffener und Impfkampagnen für ältere Nichtgeimpfte veranlasst werden.
Wir können nicht nachvollziehen, warum die bisherige Linie der Partei, den Empfehlungen des RKI zu folgen, durch die Bundestagsfraktion verlassen wurde. Das zur Diskussion stehende Gesetz ist schlecht gemacht. Die Impfpflicht gegen Masern wird ausdrücklich festgeschrieben, obwohl es keinen Masern-Einzelimpfstoff auf dem deutschen Markt gibt. Festgelegt wird, dass der MMR Mehrfachimpfstoff duldungspflichtig ist. Damit wird faktisch eine über das Gesetz hinausgehende weitergehende Impfpflicht gegen Mumps und Röteln verordnet. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz vor dem BVG scheitern wird. Um in die Grundrechte von Bürgern eingreifen zu dürfen, muss das Gesetz zum Erreichen des formulierten Zieles, Ausrottung der Masern, erforderlich, geeignet und angemessen sein. Diese Überprüfung durch das BVG wird unserer Ansicht nach negativ ausfallen.
Unser KMV-Beschluss vom 28.05.2019 will die Diskussion dieses Themas in LDK und BDK trotz des engen Zeitfensters einbringen.
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- NEU V-15-000-2 (Antragskommission (beschlossen am: 14.11.2019), Eingereicht)
- V-15-000 (Sigrid Beer (KV Paderborn), Eingereicht)
Kommentare
Thomas Wolff:
Samuel Menacher:
Thomas Wolff:
Und damit Eltern, wie Du vorschlägst, selbstständig für eine geschützte Umgebung sorgen können, muss es solche Kindergärten geben. Ist doch logisch, oder?
Hubert Geue:
Es wird immer mit dem Patientenschutz (hier Kinderschutz) argumentiert. Klingt auf den ersten Blick natürlich plausibel. 1-2 Maserntote gibt es pro Jahr; lassen wir mal beiseite welche Personengruppe und wodurch genau etc..
Jedoch - wieviel Tote haben wir pro Jahr durch die Grippe/Influenza? Richtig - da geht es um TAUSENDE. Ich fordere hiermit einen Kindergartenausschluß von Kindern u. Erzieherinnen, die niesen. Es könnte tödlich enden u. eine Influenza sein. Achja, und eine Zwangsimpfung Influenza für alle (wirkt zwar meistens nicht, aber egal, es geht ja immer um maximalen Schutz).
Über den Schulausschluß solcher Personen könnte man auch mal sinnieren; dient ja alles dem Infektionsschutz.
Diese Statistik bringt die Verhältnisse auf den Punkt u. ist gerade für die politischen Aspekte interessant:
https://systematischgesund.de/gesundheit/impfen/masern-risiko/
Samuel Menacher:
Entschuldige, so habe ich es nicht aufgefasst. Wenn es darum geht, dass Kindergärten, in denen solche Kinder untergebracht sind, die aus medizinischen Gründen den Herdenschutz dringend benötigen, nur noch Kinder aufnehmen, die geimpft sind, dann gehe ich da mit. Es darf nur nicht dazu kommen, dass von vorne herein ein Kindergarten nur geimpfte aufnimmt, damit theoretisch diese besonders schutzbedürftigen Kinder aufgenommen werden können. Damit würde man am Ziel vorbeischießen.
@Hubert Geue:
Ich erkenne zwischen den Zeilen sarkastische Züge? Oder ist der Kommentar tatsächlich ernst gemeint? Falls letzterer Fall zutrifft: Gut, dass das Niesen nicht nur der Abwehr von Krankheitserregern dient sondern auch zur Reinigung, d. h. zum Wegblasen von Partikeln (z. B. Staub), die sich in den Nasenhaaren verfangen haben. Wenn man als Mensch nicht mehr niesen darf....
Hubert Geue:
klar, das war Sarkasmus pur. Es ist ja wohl klar, dass man das bei Grippe etc. nicht machen kann, OBWOHL die viel gefährlicher als die Masern ist. Nur mal um die Relationen zu verdeutlichen und die unnötige Hysterie, die Spahn aus "karriereförderlichen Gründen" angestossen hat (epidemiologisch brauchts die Impfpflicht nicht, und nochmal - selbst das RKI war u. ist dagegen).
Hubert Geue:
einige interessante "praktische Hinweise" im Hinblick auf die Folgen der Impfpflicht:
http://www.gemeindezeitung.de/homepage/index.php/inhalt/artikel/kommunale-praxis/2582-gz-18-2019-zwangsimpfung-erste-bruchstellen
Achim Jooß:
https://antraege.gruene.de/44bdk/Impfpflicht_gegen_Masern_ablehnen-42645/5342
Regina Klünder:
Sally Raese:
Yatin Shah:
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/verfassungsgutachten-veröffentlicht-das-masernschutzgesetz-wäre-verfassungswidrig.html
Sally Raese:
Ich finde es sehr unglücklich, dass das Nichtvorhandensein eines Einzelmasernimpfstoffes, die ständige Überarbeitung des StIKo-Impfplanes und Aufklärungsgespräche, die auch Nebenwirkungen beinhalten, nicht thematisiert werden (auch Impfstoffe haben Packungsbeilagen, die ein Patient einsehen können muss).
Anja Susanne Dessauvagie:
https://www.ethikrat.org/themen/aktuelle-ethikratthemen/impfen-als-pflicht/
Hubert Geue:
Mehr dazu auch hier:
https://individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/die-impfpflicht-diskussion.html
Anne Kathrin Herbermann:
Wie soll man denn als Eltern eines Kindes, das nicht geimpft werden darf, selbstständig auf Herdenschutz achten? Das ist überhaupt nicht praktikabel.
Wer schützt denn die geimpfte Impfversager-Schwangere vor Ansteckung? Masern in der Schwangerschaft können zu Behinderungen des Ungeborenen führen.
Dass "nur 2" Menschen jährl. sterben ist falsch. In den Jahren 2007 bis 2015 starben allein 29 Menschen an SSPE.
Es sterben "nur" wenig Menschen an Masern, weil
1. die Mehrheit der Menschen nachwievor geimpft ist/wird
2. die Menschen an den Folgen der Masernerkrankung sterben, so dass "Masern" nicht im Totenschein und der Statistik auftauchen, obwohl Masern ursächlich sind
und nicht weil Masern harmlos seien.
Man kann über die Methoden für eine höhere Impfquote streiten.
Aber das Ziel, dass möglichst viele Menschen gegen Masern geimpft werden, sollten wir nicht in Frage stellen!
Samuel Menacher:
Was ich mit der Tetanus-Impfung ausdrücken wollte: Tetanus hat eine deutlich höhere Mortalitätsrate. Die Impfquote dagegen ist geringer als bei Masern. Auch wird nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung durch überstandene Infektion immunisiert sein im Vergleich zu Masern. Entsprechend mehr Todesfälle aufgrund einer Tetanusinfektion sind bekannt. Das sollte doch zu denken geben. Bevor also eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt wird sollte über eine Impfpflicht gegen Tetanus oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Autoverkehr zur Reduktion der vielen Verkehrstoten diskutiert und umgesetzt werden.
Die wenigen Eltern mit entsprechenden Kindern, die auf eine Masernimpfung nicht ansprechen können aktiv dafür sorgen, dass diese Kinder nur mit geimpften Menschen in Kontakt kommt. Das ist insbesondere die Familie (Eltern, Großeltern, Geschwister, etc.) und andere Besuchskinder. Beim geplanten Besuch einer Tagespflegeeinrichtung jeglicher Art kann zuvor eruiert werden, ob die ebenfalls dort betreuten Kinder und die Erzieher/Tagesmütter/-väter geimpft sind. Ggf., wie von Hubert Geue in diese Diskussion eingebracht, können solche Tagespflegeeinrichtungen im Weiteren die Aufnahme von ungeimpften Kindern verweigern, um den Herdenschutz für dieses eine Kind zu gewährleisten. In der Schule kann darauf geachtet werden, dass die Jahrgangsstufe bzw die Klasse einen Herdenschutz bietet. Mit zunehmendem Alter ist das Kind (auch eine Schwangere) in der Lage, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, indem es/sie sich bewusst nicht in der Nähe von Leuten aufhält, deren Impfstatus es/sie nicht kennt. Im Freien ist es aufgrund der Luftzirkulation im Übrigen sehr unwahrscheinlich, dass eine solche Menge an Masern-Viren zufälligerweise via Tröpfcheninfektion aufgenommen werden, dass das angeborene Immunsystem nicht mehr adäquat mit der Ausschüttung/Produktion von Granulozyten, Makrophagen, dendritischen Zellen, Mastzellen oder Killerzellen reagieren kann. Die Impfung betrifft nämlich nur das adaptive Immunsystem, das im Gegensatz zum angeborenen spezifisch mit T-Zellen und Gedächtniszellen auf jede Erregersorte anders reagiert. Die zelltoxischen Sauerstoffradikale oder Peroxide der Granulozyten reagieren bereits hoch wirksam. Eine Maserninfektion, bei der die adaptive Immunantwort notwendig wird, ist nur bei intensiverem Kontakt mit Erkrankten wahrscheinlich.
Im Übrigen: Bei auffälliger Symptomatik gehen Erkrankte für gewöhnlich nicht mehr in den Kindergarten oder in die Schule und sind ab diesem Zeitpunkt keine Gefahr mehr für andere. Es bleibt noch die Ansteckung während der Inkubationszeit, es handelt sich aber immer nur um Wahrscheinlichkeiten, ob zufälligerweise ein Tröpfchen durch Husten/Niesen bei einem herdenschutzbedürftigen angekommt. Wenn in der Schule/Kindertagespflegeeinrichtung den Kindern konsequent beigebracht wird, in die Armbeuge zu Husten/Niesen, fliegen ohnehin viel weniger Tröpfchen rum.
Abschließend noch einmal: Die Eltern solcher Kinder können natürlich in den allermeisten Fällen nichts dafür, dass ihr Kind Herdenschutz braucht. Der Rest der Bevölkerung aber ebensowenig. Zwei Begriffe: Verhältnismäßigkeit, Allgemeinhaftung.
Hubert Geue:
guter Beitrag von Dir, aber Vorsicht. Wie gesagt, das Thema ist superkompliziert und brandheiss, lest Euch mal Bert Ehgartners gut recherchierten Beitrag zum Thema Tetanus durch! Der birgt einige Überraschungen, ich platt nach dem Lesen...:
https://ehgartner.blogspot.com/2018/10/mythos-tetanus-vom-nutzen-der.html
Samuel Menacher:
da hast du natürlich recht. Ich habe allerdings nicht werten wollen, wie sinnvoll die Tetanus-Impfung ist. Mir war es wichtig, zu zeigen, wie wenig Wirkung eine Impfpflicht gegen Masern im Vergleich zu anderen Todesursachen hätte. Ich denke, das ist jedem vernünftigen Leser bewusst geworden. Wenn unser lieber Holzspa(h)n mit dem gleichen Elan an den Verkehr als die Todesursache schlechthin herangehen würde, wie er es bei den Masern tut, dann wäre unserer Bevölkerung sehr geholfen.
Hubert Geue:
die Zahlen (1-2 Maserntote jährlich) werden auch offiziell nicht bezweifelt u. natürlich sind SSPE-Falle inkludiert.
Wir haben ca. 35 SSPE-Fälle in den letzten Jahrzehnten in Deutschland u. jetzt kommts - mehr als 3/4 davon WAREN GEIMPFT (beim Rest Impfstatus unbekannt)! Was schlußfolgern wir daraus:
1. Entweder hat die Impfung gegen Masern nicht vor der SSPE-Erkrankung geschützt oder
2. die Impfung war ursächlich für die SSPE (es wurden Genschnipsel des Impfmasernvirus im Gehirn gefunden, schau mal auf Pubmed)
Mehr dazu vom Autor des besten Impfaufklärungsbuchs ever (kein absoluter Impfgegner!): BERT EHGARTNER - "GUTE IMPFUNG - SCHLECHTE IMPFUNG":
https://ehgartner.blogspot.com/
Unter diesem Link auch mehr zum heissen Thema SSPE.
Und wieder mal typisch:
"In der US-Fachinformation des Masern-Mumps-Röteln (MMR) Impfstoffs der Herstellerfirma Merck steht SSPE demnach auch in der Liste der möglichen Nebenwirkungen aufgeführt. Sogar die Wahrscheinlichkeit wird konkret beziffert: "Based on estimated nationwide measles vaccine distribution, the association of SSPE cases to measles vaccination is about one case per million vaccine doses distributed." ("Basierend auf der geschätzten nationalen Verbreitung der Masern-Impfung, tritt pro 1 Million Impfungen etwa ein Fall von SSPE auf.")
In der deutschsprachigen Fachinformation desselben MMR Impfstoffes desselben Herstellers fehlt diese Passage. Stattdessen beginnt der Absatz hier mit der Behauptung: "Es gibt keinen Beleg dafür, dass Masern-Impfstoffe SSPE verursachen können."
Samuel Menacher:
Hubert Geue:
Eine sehr gute Analyse findet Ihr unter dem folgenden Link; wie man sehen kann ist das Thema fürwahr nicht einfach (auch Auflistung der Todesfälle und wann), man hüte sich vor vorschnellen Urteilen; Epidemiologie ist verdammt kompliziert u. auch Ärzte sind da nicht ausgebildet:
Link:
http://www.impfungen-und-masern.de/masern.html
Sigrid Beer:
Ich bitte Euch deshalb um Unterstützung für die Globalalternative unter
Link:
https://antraege.gruene.de/44bdk/Impfpflicht_gegen_Masern_ablehnen-42645/5720
Samuel Menacher:
Sigrid Beer:
Samuel Menacher:
Sigrid Beer:
Sigrid Beer:
Sigrid Beer:
Samuel Menacher:
Mal by the way: Ich habe bei unserer Kita diesen Zettel vom Kinderarzt ausgefüllt abgegeben. Nicht, weil mich jemand gezwungen hat oder mein Kind da sonst nicht aufgenommen worden wäre, sondern weil ich mich persönlich dafür entschieden habe und der Leitung dieses Vertrauen entgegenbringe, dass solche Daten zu 100% vertraulich behandelt werden. Mit einem Gesetz zeigt man doch, wie wenig man den Menschen pauschal an Verstand zuspricht.
Samuel Menacher:
Hubert Geue:
http://impf-info.de/die-impfentscheidung/die-diskussion-%C3%BCber-die-impfpflicht/272-die-trumpisierung-der-impfdiskussion.html
Anja Susanne Dessauvagie:
https://www.degam.de/files/Inhalte/Degam-Inhalte/Ueber_uns/Positionspapiere/DEGAM_Positionspapier_Impfpflicht_final.pdf
Das für mich wichtigste Argument ist jedoch, dass andere Maßnahmen noch gar nicht ausreichend ausgeschöpft sind. Das sagen auch Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI).
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102484/RKI-Impfexperte-bezweifelt-Sinnhaftigkeit-von-Masernimpfpflicht
Eine Impfpflicht ist auch ein Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen. Eine Notsituation, die das rechtfertigen würde, besteht aktuell nicht. So fordert auch das Netzwerk für evidenzbasierte Medizin, von Zwangsmaßnahmen Abstand zu nehmen, und setzt stattdessen auf Information und Entscheidungshilfen.
https://www.ebm-netzwerk.de/de/medien/pdf/stn-impfen-20190502.pdf/view
Auch der Deutsche Ethikrat lehnt Zwangsmaßnahmen ausdrücklich ab und auch den Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus Betreuungseinrichtungen.
Grund genug, unsere Position zur geplanten Impfpflicht noch einmal zu überdenken!
Ulrich Oberdieck:
Herdenschutz muss immer Priorität haben. Pflichtimpfungen sind grundsätzlich ein akzeptabler und medizinisch vertretbar Eingriff in Individualrechte - und die globale Nutzen-Risiko-Bewertung spricht eindeutig für Impfungen.
Hubert Geue:
Bundesratsausschuss bezweifelt Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes
Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2019
Bevor noch der Bundestag sich mit dem Masernschutzgesetz befasst, war dieses schon Thema im Bundesrat. Der dort zuständige Gesundheitsausschuss veröffentlichte eine Stellungnahme (Bundesrat 2019), die an zahlreichen Stellen deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes anmeldet).
Der Bundesrat (BR) teilt die Ansicht zahlreicher Fachleute, dass ein Gesetz, das so tief in die Zuständigkeiten der Länder eingreift, grundsätzlich und anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, durch den BR zustimmungspflichtig sei.
Wie schon der Ethikrat in seiner Stellungnahme sieht der BR in der Nicht-Verfügbarkeit eines Maserneinzelimpfstoffs eine verfassungsmäßig inakzeptable Situation, auch weil damit die Möglichkeit einer Ausweitung der Impfpflicht eröffnet werde. Die so entstehende Abhängigkeit einer Grundrechtseinschränkung von den Produktionsentscheidungen der Pharmaindustrie sei hochproblematisch: „Es erscheint fraglich, ob dies mit dem Erfordernis einer Gesetzesgrundlage für Grundrechtsbeschränkungen in Einklang zu bringen ist“.
Der Umstand, dass eine jährlich sich ändernde STIKO-Empfehlung über den Umweg dieses Gesetzes dann eine volatile Grundlage für Grundrechtsbeschränkungen würde, wird ebenfalls deutlich kritisiert: „Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zur Masernimpfung von Erwachsenen erlangen damit unmittelbar grundrechtseinschränkende Gesetzeskraft, ebenso allerdings auch etwaige künftige Änderungen der Empfehlungen“.
Die scheinbar so unverbrüchliche politische Phalanx für das Masernschutzgesetz bekommt also erste, deutliche Risse...
Literatur: Bundesrat. 2019. Bundesrat Drucksache 358/1/19. Abruf 12.09.2019
Weiterhin:
Verfassungsrechtliches Gutachten: Geplantes "Masernschutzgesetz" ist verfassungswidrig
Mehr dazu:
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/verfassungsgutachten-ver%C3%B6ffentlicht-das-masernschutzgesetz-w%C3%A4re-verfassungswidrig.html
Aber was juckts die Grünen, mehr Staat, mehr Eingriffe in Grundrechte - und das wegen den vergleichsweise harmlosen Masern.
Hartmut Neubauer:
Begründung: GRÜNE treten immer und überall für das Recht zu leben ein. Dieses Recht ist höher zu bewerten als das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen etwas.
Besonders schwerwiegend: Wer sein Kind nicht impfen lässt, beeinflusst nicht nur die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung des eigenen Kindes, sondern auch anderer Kinder, da ansteckende Krankheiten sich so schneller ausbreiten können.
Daher ist der obige Antrag abzulehnen, da er - wie hier dargelegt - gegen grüne Prinzipien verstößt.
Michael Schemionek:
Erhöhung der Impfquote gegen Masern sowie die notwendige finanzielle Ausstattung zur
professionellen Durchführung der Aufklärung von Eltern und bisher Ungeimpften sowie für
gezielte Impfkampagnen für alle Altersschichten.
Es geht um die ERHÖHUNG der Impfquote und GEGEN einen Eingriff in die Grundrechte.
Paul Jachmann:
"Sinnvoll wäre ein Antrag, der nichts unversucht lässt, die Impfquote - z.B. bei Masern - zu erhöhen."
Exakt. Unabhängig davon, wie gefährlich Masern sind (bitte nicht unterschätzen, absolute Todeszahlen bilden weder das Impfschutzverhältnis noch die nicht tödlichen Konsequenzen einer Immunschwäche ab), haben wir doch nicht den Anspruch, die Verbreitung solcher Krankheiten zu befördern. Wir sind doch schon nahe der Ausrottung. Ob das konkrete Gesetzesvorhaben des Bundesministers da zielführend ist, steht hier nicht zur Debatte. Wichtig ist, dass (2) und (3) diesem Bestreben mindestens genauso widersprechen. (Eher noch mehr)
Wenn allumfassender Impfschutz auch ohne Pflicht erreicht werden kann, dann gern.
Wir sollten die Option aber nicht per BDK-Beschluss verbauen, im Zweifel harte Maßnahmen zu finden.
Impfskepsis ist erst im Kommen, daher Aufklärung unerlässlich. Wenn sich dann wieder genügend Menschen impfen lassen - gut. Aber wenn nicht...
Der obige Antrag ist in den Punkten (2) und (3) für mich unhaltbar. Damit verspielen wir unsere Glaubwürdigkeit. Wir treten für Regulation und Freiheit ein; Regulation in naturwissenschaftlich notwendigen Zusammenhängen, Freiheit in persönlich-gesellschaftlichen Fragen. Die weltweiten Impfbemühungen zur Krankheitsausrottung und die Bewahrung ihrer Erfolge sind für mich Ersteres.
Hubert Geue:
die "Masern auszurotten" geht nicht. Das ist ein modernes Märchen, das nur alle möglichen unangenehmen Maßnahmen mit just diesem hehren Ziel rechtfertigen soll. Zudem dürfte jeder scharf nachdenkende Virologe oder Epidemiologe auf den Gedanken kommen, dass dann andere Erreger diesen Platz einnehmen (=replacement Phänomen, näheres dazu siehe hier: http://www.impf-informationen.de/die-impfungen/pneumokokken/261-pneumokokkenimpfung-der-anfang-vom-ende.html )
Zur Ausrottungsthese einige Fakten:
"Die Ausrottung der Masern.
Bei der angestrebten Ausrottung der Masern wird immer gerne auf die USA und auf die Pocken verwiesen. Eine Reihe von Unterschieden und Problemen werden dabei immer vergessen zu erwähnen.
(1) Die Masern können bei uns ausgerottet werden, weil sie in den USA ausgerottet worden sind.
Allein hier werden zwei Dinge vergessen:
Bei den USA handelt es sich um ein nach außen abgeschottetes Land. Die Grenze nach Mexiko ist stark gesichert und jeder Flugpassagier durchläuft hohe Sicherheitskontrollen. Kein Stück Obst kommt unkontrolliert in die USA. Deutschland jedoch hat offene Grenzen nach 8 Ländern.
Und der andere Punkt ist, auch in den USA sind die Masern nicht ausgerottet. 2/3 der jährlich in den USA auftretenden Masern sind nicht einmal importierte Fälle:
Bis Mitte Oktober wurden in den USA 214 Masernfälle berichtet. Seit 1996 ist das die höchste Zahl an Masernerkrankungen in den Vereinigten Staaten. In den USA wurden durch erfolgreiche Masern-Impfkampagnen im Jahr 2000 die Masern als ausgerottet erklärt. Umso dramatischer ist es, dass sich die Zahl der Erkrankungen in den vergangenen Jahren wieder gesteigert hat.
("USA: Zahl der Masernerkrankungen erreicht traurigen Höhepunkt", fit-for-travel.de, 08.11.2011)
(2) Die Masern können ausgerottet werden, weil die Pocken ausgerottet werden konnten.
Dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Masern und den Pocken gibt, ist dabei keiner Erwähnung wert.
Die Masern sind eine Kinderkrankheit, die ungeimpft bei Kontakt nahezu jeder bekommt. Die Pocken hatten, auch ungeimpft, immer weniger bekommen. Die Übertragbarkeit der Pocken sank stark mit den besser werdenden Lebensbedingungen und immunstärkeren Menschen.
Um nur ein Beispiel zu geben:
1960 waren etwa 35% der Briten gegen Pocken geimpft, mit einer Impfung, die eine offizielle Wirkdauer von drei Jahren hatte und danach stark nachließ. Und die Pocken wurden ausgerottet.
Bei den Masern ist heute mehr als die Hälfte der Bevölkerung noch immun gegen Masern und die andere Hälfte ist zu 90% gegen Masern geimpft, mit einer Impfung, die eine weit längere Wirkdauer als die Pockenimpfung hat. Und die Masern sind noch da.
Es ist kein Zufall, dass die Ausrottung der Masern alle 5 Jahre verschoben werden muss."
Quelle:
http://www.impfungen-und-masern.de/masern.html#Therapie
und:
http://impformation.org/de/blog/wissenschaft/eine_ausrottung_von_masern_ist_unmoeglich/2015-03-02/55/
Außerdem gibt es immer wieder Ausbrüche in durchgeimpften Kollektiven, näheres dazu relativ leicht via Suchmaschine zu finden, bei Geimpften - trotz Impfung!
Samuel Menacher:
Astrid Hertel:
NRW: "In Nordrhein-Westfalen lagen von den seit dem 01.01.2019 gemeldeten 129 Masernfällen (Datenstand, 09.10.2019) mit erfüllter Referenzdefinition bei 124 Fällen Informationen zum Impfstatus vor. 101 Fälle waren ungeimpft, 23 waren geimpft, davon 16 nur einmal und 7 zweimal.
Prozentual heißt das: 78,3% der Masernfälle waren ungeimpft, 12,4% waren einmal geimpft, 5,4% waren zweimal geimpft. Für 3,9% der Fälle lagen keine Informationen zum Impfstatus vor."
Ba-Wü: "Von den bundesweit gemeldeten Masernfällen im Jahr 2018 (n=543) waren 19 (3,5%) vollständig geimpft („Impfdurchbrüche“) und 56 (10,3%) weitere hatten nur eine Impfdosis erhalten."
Auch wenn es nur ein relativ kleiner Prozentsatz ist, macht er doch deutlich, dass es keinen 100%igen Schutz durch Impfung gibt, was in der ganzen Diskussion aber indirekt vermittelt wird!!
Auch die Antwort darauf, dass es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern derzeit gibt, halte ich für hinterfragenswert: „Satz 2 berücksichtigt den Umstand, dass für die Durchführung von Masernimpfungen, die nach Satz 1 erforderlich werden, gegenwärtig ausschließlich Kombinationsimpfstoffe gegen Masern-Mumps-Röteln bzw. gegen Masern-Mumps-Röteln-Windpocken zur Verfügung stehen. Soweit zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Satz 1 eine Immunisierung gegen Masern mit diesen Kombinationsimpfstoffen erfolgen muss, steht das der Verpflichtung nach Satz 1 nicht entgegen. Die sich aus den zusätzlichen Kombinationspartnern ergebenden Risiken, auch für Dritte, werden dabei angesichts des erwarteten Nutzens der Masernimpfung in Kauf genommen.“
Grundsätzlich empfehle ich vor jeglicher Impfentscheidung die Lektüre zweier Broschüren von Dr. Graf ("Die Impfentscheidung", "Nicht impfen - Was dann?"), erschienen im Spangsrade Verlag: https://www.sprangsrade.de/shop/buecher.php
Es geht um einen bewussten und eigenverantwortlichen Umgang mit uns, unseren Kindern, unserer Gesundheit und allem Leben um uns herum, wozu es meiner Meinung nach u. a. eines aufgeklärten und nicht von Lobbyismus diktierten Umgangs mit unserem derzeitigen Gesundheitssystem bedarf!
Hartmut Neubauer:
Es wird immer noch hier im Forum der Fehler gemacht, Impfen gegen ansteckende(!) Krankheiten sei eine individuelle Entscheidung. Es ist eine gesellschaftliche Entscheidung! Daher auch die Berechtigung von Kitas, den Impfstatus der Kinder vor der Aufnahme zu erfragen.
(*) Zugfahrer^innen fahren ja auch im Bewusstsein mit der Bahn, dass es hier weniger Unfälle gibt als mit dem Auto. Aber auch hier gibt es keinen 100-prozentigen Schutz.
Michael Schemionek:
Hubert Geue:
wird wohl schon so sein, dass die Impfung die Erkrankungswahrscheinlichkeit verringert, aber man muß die NEBENWIRKUNGEN/IMPFSCHÄDEN beachten u. mit "hinein rechnen". So ungefährlich ist die Impferei nämlich nicht; wir haben in Deutschland weit über 1000 anerkannte schwere Impfschäden, die eine Rente vom Staat bekommen. Spannend auch:
Look here:
https://ehgartner.blogspot.com/search/label/SIDS
Hubert Geue:
"Unser Beitrag":
"Auch Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) forderte eine umfassende Impfstrategie. Impfungen gegen Infektionen seien gelebte gesellschaftliche Solidarität mit Säuglingen, Kleinkindern und Kranken, für die jede Infektion lebensbedrohlich sein könne. Den Impfempfehlungen der Fachleute müsse gefolgt werden. Die Grünen-Politikerin betonte: „Wir können Masern weltweit ausrotten, wenn wir alle zusammenarbeiten.“
Das Gesetz beinhalte einige sinnvolle Regelungen, so etwa die, dass alle Ärzte alle Patienten impfen könnten. Ein Kernproblem werde jedoch aufgegriffen, die Bevölkerung im Alter zwischen 20 und 50 Jahren, von denen weniger als die Hälfte gegen Masern geimpft sei. Die Impflücken müssten jedoch konsequent geschlossen werden."
Den Hinweis, dass es eine Impflücke zwischen 20 u. 50 gibt, halte ich in diesem Kontext für problematisch u. für eine Aufforderung, dass Spahn für diese Personengruppe auch noch die Impfpflicht einführt (nicht nur für Kinder in Kindergärten, Schule etc.). Wenn das alles ist, was an Oppositionsposition von uns kommt.... Ungut.
Kordula hat noch vor einigen Monaten betont, dass sie gegen die Impfpflicht sei, weil die Fachleute (RKI) dagegen seien. Das war eine weise Position. Da wurde sie offenbar zurück gepfiffen. Wie ist dann so etwas zu verstehen?: "Den Impfempfehlungen der Fachleute müsse gefolgt werden." Das war doch wohl keine Gegenrede.
Ich kann nur hoffen, dass die Juristen diese unsinnige u. diktatorische Impfpflicht ausbremsen; wenn schon die Politiker das nicht schaffen (im Gegenteil, die schielen nach der hohen Befürwortung der Impfpflicht in der Bevölkerung).
Regina Klünder:
Mathias Hasselmann:
Impfungen abzulehnen ist radikal antiwissenschaftlich und konterkariert auf eklatante Weise unser Anliegen, Klimaschutz wissenschaftlich zu begrünen.
Impfungen für die eigenen Kinder abzulehnen ist antisozial, da man sich darauf verlässt, dass Herdenschutz hergestellt wird, in dem die Eltern der anderen Kinder ihren Kindern die Risiken zumuten.
Michael Schemionek:
Mathias Hasselmann:
Hubert Geue:
Übrigens, es ist für viele Eltern geradezu "sozial", nicht weiter zu impfen, wenn ein Kind schon mit einem Impfschaden auf eine Impfung reagiert hat. Also nicht immer alle als Asoziale hinstellen, die gute Gründe haben, das nicht zu tun.
Die Existenz von Impfschäden abzulehnen ist radikal antiwissenschaftlich und konterkariert auf eklatante Weise unser Anliegen, Klimaschutz wissenschaftlich zu begrün(d)en (hat zwar nichts miteinander zu tun, aber Du verstehst schon...).
Hubert Geue:
http://www.libertas-sanitas.de/
Thomas Wolff:
In dieser Neuformulierung zeigt sich noch deutlicher die Widersprüchlichkeit und mangelnde Solidarität des Antrags:
Gefordert wird die freie Impfentscheidung, aber die Freiheit von Kindertagesstätten, eine sichere Umgebung anzubieten, damit Kinder nicht den Risiken ungeimpfter Kinder ausgesetzt werden, wird autoritär abgelehnt.
Warum lasst Ihr Teil B) nicht einfach weg? Dann wäre das ein akzeptabler Antrag.