Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | F Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 31.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 31.08.2022, 16:33 |
WO-03: Wahlverfahren für die Wahl zum Parteirat
Antragstext
1. Die Wahl zum Parteirat ist geheim und wird mittels eines Meinungsbildes über
Abstimmungsgrün i.V.m. einer schriftlichen Bestätigungswahl durchgeführt.
2. Dem Parteirat gehören gemäß 18 Abs. 2 der Satzung neben den Bundesvorsitzenden und
dem/der politischen Bundesgeschäftsführer*in (vgl. § 15 (2)) weitere Mitglieder bis zu einer
Gesamtzahl von 16 Mitgliedern an, die von der Bundesversammlung gewählt werden. Dem
Parteirat gehören mindestens zur Hälfte Frauen an. Der Länderrat kann im Rahmen des nach dem
Parteiengesetz Zulässigen weitere Mitglieder mit nur beratender Stimme benennen. Auf Grund
der Niederlegung eines Mandats für den Parteirat, wird ein Platz im Parteirat nachgewählt,
dabei handelt es sich um einen offenen Platz.
3. Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können, sollten
Bewerbungen bis zum Freitag, 30. September 2022, 23:59 Uhr über https://antraege.gruene.de
eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
4. Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt in
alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die beträgt 3 Minuten.
5. Während der Vorstellung der Kandidat*innen können Fragen unter Angabe von Name und KV an
die kandidierenden Personen eingereicht werden. Diese sind schriftlich beim Präsidium
einzureichen. Die schriftliche Frage ist in eine der beiden bereitgestellten Urnen (Frauen /
Offen) einzuwerfen. Das Präsidium verliest pro Kandidat*in maximal 2 gezogene Fragen. Zur
Beantwortung der Fragen stehen den jeweiligen Kandidat*innen jeweils 2 Minuten zur
Verfügung.
6. Danach beginnen die Wahlgänge. Die Delegierten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele
Stimmen, wie in diesem Wahlgang Parteiratsmitglieder zu wählen sind.
7. Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen mehr Kandidat*innen in einem Wahlgang die
erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die Kandidat*innen mit den meisten
Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Ab dem
dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25
Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden.
8. Zum Ende der der Erhebung der Wahl durch Abstimmungsgrün wird ein schriftlicher
Bestätigungswahlgang durchgeführt, dieser kann für alle Personenwahlen der BDK in einem
Wahlgang erfolgen.
Kommentare
Birgitta Tremel:
Bewerbungen bis zum Freitag, 30. September 2022, 23:59 Uhr über https://antraege.gruene.de
eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang bleibt ungeachtet dieser Frist möglich."
Das klingt für mich, ehrlich gesagt, ein bisschen chaotisch. Wurde das im Bundesverband schon immer so gemacht oder soll dieses Verfahren jetzt erprobt werden?
Thomas Künstler:
Ulrich Kindermann:
Ulrich Kindermann:
Birgitta Tremel:
(Antrag S-07). Wenn der durchkommt, wirst du aber vielleicht nicht mehr die Gelegenheit haben, deine Bewerbungsrede zu halten.
Als Reaktion darauf habe ich auch einen Antrag auf Satzungsänderung gestellt, den du hier unterstützen kannst.
https://antraege.gruene.de/48bdk/satzung-des-bundesverbandes-18-parteirat-29424/15186
Wenn mein Antrag angenommen wird oder wenn die Satzung einfach bleibt wie sie ist, steht deiner Bewerbung nichts im Weg.
Ulrich Kindermann:
Birgitta Tremel:
Funktioniert das so, dass jede BAG zu jeder BDK oder beim Parteirat einen Antrag sellen darf, der dann von allen anderen befürwortet wird? Wobei in den BAGn jeweils nur diejenigen abstimmen dürfen, die vorher durch eine LAG delegiert wurden, was wiederum nur möglich ist, wenn man an mindestens 3 Treffen teilgenommen hat, zu denen man quer durchs Land hingefahren sein muss?
Oder wie funktioniert das in der Praxis?
Ulrich Kindermann:
Ich bin zwar immer nur als Gast in BAGen dabei, das aber seit 2006, in mehreren, zT mit >500 Menschen auf dem Verteiler. Ich durfte immer mitreden, meist gab es "Stimmungsbild"-Abstimmung wo jedeR mit abstimmen kann. In den BAGen sind tausende Mitglieder organsiiert, nicht hierarchisch oder regional, sondern fachlich. Man kann von egal wo mitmachen, es gibt nicht erst seit Corona auch viele Online-Austauschformate (früher Telko). Das zum allgemeinen. Zu den Fragen. Ja, BAGen sind grundsätzlich antragsberechtigt, meines Wissens. Nein, es sind nicht zur LAG Delegierte stimmberechtigt, das ist schlicht falsch. Sondern z.B. auch Kooptierte und GJ Vetreteter:innen, steht alles im Statut, transparent fpr alle. Und wie gesagt, oft gibt es ein Stimmungsbild mit allen.,auch Gästen . Damit erübrigt sich auch die nächste Frage nein, es sind auch durchaus Leute stimmberechtigt die nicht an 3 Treffen teilgenommen haben, die nicht rumreisen, nur onlin dabei sind. Wie gesagt, ich war nich NIE delegiert, und ich durfte sehr oft mitstimmen. ich lese aus deinen Fragen eine eher kritische Haltung gegenüber BAGen heraus, das finde ich schade. BAGen bereichern die Partei wirklich sehr.
Birgitta Tremel:
Allein die Vorstellung, ein einziger Sitz im Parteirat für eine Person, die dann alle BAGn vertritt, erscheint mir sehr abwertend.
Georg P. Kössler:
Ich habe als Parteiratsmitglied für die BAGen vor und nach Sitzungen mit dem SprechRat gesprochen, über einzelne Punkte informiert und auch mit einzelnen BAGen - sofern ihr Thema angeschnitten war - Kontakt gehabt. Als FachNerd kann mensch im Parteirat auch einige Dinge nochmal anders ansprechen… und das ist auch weiterhin sehr nötig!
Ich denke, dass es Sinn macht, wenn die BAGen EINE Person im Parteirat haben. So gibt es klare Kommunikationslinien und so viel Arbeit ist das auch nicht. Der Parteirat tagt ja leider nicht so oft.
WICHTIG: Die BAGen haben ein neues Votum vergeben und bitte unterstützt Svenja (und damit die BAGen) mit Applaus und Eurer Stimme.
Liebe Grüße
Georg (der jetzt in leitender Funktion für einen großen Umweltverband arbeitet, dem Unabhängigkeit sehr wichtig ist)
Björn Canders:
Abstimmungsgrün ist auch hinsichtlich der Wahlgrundsätze nicht mit einer klassischen geheimen Abstimmung vergleichbar.
Oder übersehe ich einen Absatz?