Veranstaltung: | 49. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung/Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 09.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 09.10.2023, 13:22 |
WO-BS-01: Wahlordnung für die Wahl zum Bundesschiedsgericht
Antragstext
1. Die Wahl zum Bundesschiedsgericht ist geheim und wird mittels einer Abstimmungssoftware
(Televoter) durch ein Meinungsbild in Verbindung mit einer schriftlichen Bestätigungswahl
durchgeführt.
2. Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts gem. § 20 Abs. 3 der Satzung werden in
Einzelwahl oder in verbundener Einzelwahl gewählt. Gewählt werden Vorsitzende*r,
stellvertretende*r Vorsitzende*r, Beisitzer*in, vier stellvertretende Beisitzer*innen.
3. Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des Platzes, für
den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den jeweilig zu
vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die Vorstellungszeit für
Kandidaturen zum Bundesschiedsgericht beträgt 3 Minuten.
4. Danach beginnen die Wahlgänge. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten hat. Erreichen bei verbundener Einzelwahl mehr Kandidat*innen in
einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem Wahlgang
weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren
Wahlgängen aus.
5. Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang
eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt.
6. Es wird ein schriftlicher Bestätigungswahlgang durchgeführt, dieser kann für alle
Personenwahlen der BDK in einem Wahlgang erfolgen.
7. Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können, sollten
Bewerbungen drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages über https://antraege.gruene.de
eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.