Veranstaltung: | 49. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung/Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 09.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 09.10.2023, 13:27 |
WO-BV-01: Wahlordnung für die Wahl zum Bundesvorstand
Antragstext
1. Die Wahlen zum Bundesvorstand sind geheim und werden mittels einer Abstimmungssoftware
(Televoter) durch ein Meinungsbild in Verbindung mit einer schriftlichen Bestätigungswahl
durchgeführt.
2. Die Mitglieder des Bundesvorstandes nach § 17 Abs. 2 der Satzung werden in
Einzelwahlverfahren gewählt. Reihenfolge: Vorsitzende, Vorsitzende*r, Politische*r
Geschäftsführer*in, Bundesschatzmeister*in, zwei stellvertretende Vorsitzende.
3. Im Anschluss an die Wahl des Bundesvorstandes wird die frauenpolitische Sprecherin,
der/die vielfaltspolitische Sprecher*in sowie der/die europäische und internationale
Koordinator*in aus den gewählten Mitgliedern des Bundesvorstandes gewählt. Sie werden in
verbundener Einzelwahl mittels einer Abstimmungssoftware durch ein Meinungsbild iVm. einer
schriftlichen Schlussabstimmung gewählt.
4. Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des Platzes, für
den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den jeweilig zu
vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die Vorstellungszeit für
Kandidaturen zum Bundesvorstand beträgt 10 Minuten.
5. Während der Vorstellung der Kandidat*innen können Fragen unter Angabe von Name und KV an
die kandidierenden Personen schriftlich beim Präsidium eingereicht werden. Die schriftliche
Frage ist in eine der beiden bereitgestellten Urnen (Frauen / Offen) einzuwerfen. Zur
Beantwortung der Fragen stehen den jeweiligen Kandidat*innen 3 Minuten zur Verfügung. Das
Präsidium verliest pro Kandidat*in maximal 2 gezogene Fragen.
6. Danach beginnen die Wahlgänge. In den Vorstand ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt,
wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Kommt eine solche
Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl
zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlgangs statt.
7. Es wird ein schriftlicher Bestätigungswahlgang durchgeführt, dieser kann für alle
Personenwahlen der BDK in einem Wahlgang erfolgen.
8.Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können, sollten Bewerbungen
drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages über https://antraege.gruene.de eingereicht
werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.