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V-22: Europäische Kooperation im Verteidigungsbereich nutzen – Das Friedensprojekt Europa stärken!

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Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
V-22 Beschluss: Europäische Kooperation im Verteidigungsbereich nutzen – Das Friedensprojekt Europa stärken!
Veranstaltung:Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
Tagesordnungspunkt:V Verschiedenes
Antragsteller*in:Hannah Marie Neumann (Berlin-Lichtenberg KV)
und 27 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%)
Status:Modifiziert
Verfahrensvorschlag:Abstimmung
Eingereicht:15.12.2017, 17:52

Antragstext

    Die Europäische Union ist ein Friedensprojekt. Es ist eine historische Errungenschaft, dass
    Konflikte heute am Verhandlungstisch und nicht länger auf Schlachtfeldern ausgetragen
    werden. 2012 wurde die EU für diesen Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und
    Menschenrechte in Europa mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet – zu Recht! Insbesondere
    mit dem Vertrag von Lissabon hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch nach außen kohärent
    zu wirken: „Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit zu
    stärken“. Kein Mitgliedsstaat der EU kann diesen Aufgaben alleine gerecht werden. Will die
    EU bei der Reduzierung von Instabilität, der Bekämpfung von massiven
    Menschenrechtsverletzungen und der Beendigung von Krisen in ihrer unmittelbaren
    Nachbarschaft und darüber hinaus eine wirkliche Rolle spielen, müssen ihre Mitgliedsstaaten
    im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik viel stärker kooperieren als
    bisher.

      Erste Schritte hin zu mehr Kooperation wurden in den letzten zwei Jahren gegangen. Die Hohe
      Vertreterin Mogherini hat 2016 die „Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik
      der Europäischen Union“ veröffentlicht. 2017 hat die Europäische Kommission das
      „Reflexionspapier über die Zukunft der europäischen Verteidigung“ lanciert und im Dezember
      2017 wurden 17 Kooperationsprojekten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit
      (Permanent Structured Cooperation, PESCO) geschaffen. PESCO ist ein Format der
      unterschiedlichen Geschwindigkeiten, an dem nur die Mitgliedsstaaten teilnehmen, die das
      wollen und sich bereit erklären, die entsprechenden Kriterien zu erfüllen. Trotzdem haben 25
      von 28 Mitgliedsstaaten die Kooperation unterzeichnet. PESCO ist also zu einem (fast)
      gesamteuropäisches Projekt geworden. In einer Zeit, in der Rechtspopulisten in ganz Europa
      das Hohelied auf den Nationalstaat singen, ist eine derartige Kooperation nationaler
      Streitkräfte auf europäischer Ebene ein beeindruckendes Symbol der Stärke des europäischen
      Projektes.

      • V-22-027

      BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen grundsätzlich eine verstärkte Kooperation im Bereich der
      Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Gleichzeitig fordern wir, dass sie sich noch viel
      stärker an den, in Artikel 43(1) des Vertrags von Lissabon beschriebenen Aufgaben:
      „Abrüstung, humanitäre Aufgaben, Aufgaben der Konfliktverhütung und Kampfeinsätze im Rahmen
      der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen und Operationen zur
      Stabilisierung der Lage nach Konflikten“ orientiert.

      Änderungsantrag V-22-027

      , gestellt von: Frithjof Schmidt (Bochum KV)

      BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen grundsätzlich eine verstärkte Kooperation im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insofern dadurch das Primat des Zivilen der europäischen Außenpolitik nicht geschwächt wird und es nicht zu einer Stagnation oder Reduktion notwendiger Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe kommt. Gleichzeitig fordern wirDie Schere zwischen zivilen und militärischen Ausgaben in den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedsstaaten darf nicht weiter aufgehen. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass sie sich noch viel stärker an den,die EU in die Lage versetzt wird, die in Artikel 43(1) des Vertrags von Lissabon beschriebenen Aufgaben: „Abrüstung, humanitäre Aufgaben, Aufgaben der Konfliktverhütung und Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten“ orientiertbesser bewältigen zu können.

      • V-22-036
      • V-22-043

      Bei einer Kooperation im Sicherheits- und Verteidigungsbereich auf europäischer Ebene darf
      es nicht nur um die Steigerung der militärischen Effizienz und den Abbau von
      Kooperationshemmnissen gehen. Ein derartiges Projekt darf nicht missbraucht werden, um
      Rüstungsausgaben zu erhöhen und eine ineffiziente und intransparente Rüstungsindustrie
      weiter zu subventionieren. Sondern es muss vor Allem darum gehen, dass die EU die Aufgaben
      des Vertrags von Lissabon vollumfänglich erfüllen kann. Dazu fehlen derzeit zivile und
      militärische Fähigkeiten, bspw. einsatzfähige Battle Groups, Mediationsteams, Technik zur
      Überwachung von Waffenstillstandsabkommen, Fähigkeiten zur Gewährleistung humanitärer Hilfe
      in Blockadelagen, ausgebildete Teams zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen oder
      eine Strategie für politische Missionen zur Stabilisierung von Staaten in
      Nachkriegssituationen. An der Frage, ob es gelingt hier vorwärts zu kommen, müssen sich
      aktuelle und kommende Kooperationsprojekte messen lassen.

      Änderungsantrag V-22-036

      , gestellt von: Frithjof Schmidt (Bochum KV)

      Bei einer Kooperation im Sicherheits- und Verteidigungsbereich auf europäischer Ebene darf es nicht nur um die Steigerung der militärischen Effizienz und den Abbau von Kooperationshemmnissen gehen. Ein derartiges Projekt darf nicht missbraucht werden, um Rüstungsausgaben zu erhöhen und eine ineffiziente und intransparente Rüstungsindustrie weiter zu subventionieren, wie es jetzt der europäische Verteidigungsfond vorsieht. Sondern es muss vor Allem darum gehen, dass die EU die Aufgaben des Vertrags von Lissabon vollumfänglich erfüllen kann. Dazu fehlen derzeit zivile und militärische Fähigkeiten, bspw. einsatzfähige Battle Groups, Mediationsteams, Technik zur Überwachung von Waffenstillstandsabkommen, Fähigkeiten zur Gewährleistung humanitärer Hilfe in Blockadelagen, ausgebildete Teams zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen oder eine Strategie für politische Missionen zur Stabilisierung von Staaten in Nachkriegssituationen. An der Frage, ob es gelingt hier vorwärts zu kommen, müssen sich aktuelle und kommende Kooperationsprojekte messen lassen.

      Änderungsantrag V-22-043

      , gestellt von: Uwe Kekeritz (Neustadt/Aisch-Bad Windsheim KV)

      Bei einer Kooperation im Sicherheits- und Verteidigungsbereich auf europäischer Ebene darf es nicht nur um die Steigerung der militärischen Effizienz und den Abbau von Kooperationshemmnissen gehen. Ein derartiges Projekt darf nicht missbraucht werden, um Rüstungsausgaben zu erhöhen und eine ineffiziente und intransparente Rüstungsindustrie weiter zu subventionieren. Sondern es muss vor Allem darum gehen, dass die EU die Aufgaben des Vertrags von Lissabon vollumfänglich erfüllen kann. Dazu fehlen derzeit zivile und militärische Fähigkeiten, bspw. einsatzfähige Battle Groups, Mediationsteams, Technik zur Überwachung von Waffenstillstandsabkommen, Fähigkeiten zur Gewährleistung humanitärer Hilfe in Blockadelagen, ausgebildete Teams zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen oder eine Strategie für politische Missionen zur Stabilisierung von Staaten in Nachkriegssituationen. An der Frage, ob es gelingt hier vorwärts zu kommen, müssen sich aktuelle und kommende Kooperationsprojekte messen lassen. Eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich, darf jedoch auch nicht dazu führen, dass zivile Gelder sicherheitspolitisch zweckentfremdet werden, wie es u.a. durch die Öffnung des Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP) für militärische Zwecke zu befürchten ist. Darüber hinaus darf die vertiefte Integration der Verteidigungspolitik nicht dazu genutzt werden Maßnahmen zur Migrationsabwehr, bzw. eine europäische Abschottungspolitik voranzutreiben. Zudem muss die Trennschärfe von entwicklungspolitischen und militärischen Maßnahmen zu jeder Zeit gegeben sein. Verteidigungsausgaben dürfen selbstverständlich Entwicklungsgeldern nicht kannibalisieren.

      • V-22-049

      Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene muss immer
      strategisch auf eine präventive, auf friedliche Konfliktlösung gerichtete und
      menschenrechtsgeleitete Außenpolitik ausgerichtet bleiben. Eine verstärkte Kooperation im
      Verteidigungsbereich muss der EU die entsprechenden Mittel zu ihrer Umsetzung an die Hand
      geben. Es braucht nicht mehr nationale Aufrüstung der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, sondern
      mehr Kooperation. Deswegen wollen wir Grünen die zunehmende Kooperation im
      Verteidigungsbereich kritisch begleiten, mitgestalten und uns dafür einsetzen,

      Änderungsantrag V-22-049

      , gestellt von: Frithjof Schmidt (Bochum KV)

      Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene muss immer strategisch auf eine präventive, auf friedliche Konfliktlösung gerichtete und menschenrechtsgeleitete Außenpolitik ausgerichtet bleiben. Eine verstärkte Kooperation im Verteidigungsbereich muss der EU die entsprechenden Mittel zu ihrer Umsetzung an die Hand geben. Es braucht nicht mehr nationale Aufrüstung der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, sondern mehr Kooperation. Eine regelmäßige Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben, wie sie im Ratsbeschluss zur Einsetzung der PESCO verpflichtend festgeschrieben ist, lehnen wir ab. Deswegen wollen wir Grünen die zunehmende Kooperation im Verteidigungsbereich kritisch begleiten, mitgestalten und uns dafür einsetzen,

        • dass die längst fällige Debatte um die strategische Ausrichtung der europäischen
          Sicherheits- und Verteidigungspolitik endlich nachgeholt und in Anlehnung an nationale
          Weißbuchprozesse geführt wird; öffentlich, engagiert , entlang konkreter Szenarien und
          begleitet von Debatten in den nationalen und dem europäischen Parlament,
          • dass Diplomatie, Prävention, Mediation, Dialog und Versöhnung weiterhin das Fundament
            und den Ausgangspunkt europäischer Außen- und Sicherheitspolitik bilden und diese
            Maßnahmen weiter gefördert werden,
          • V-22-058
          • dass Militär immer nur als äußerstes Mittel eingesetzt wird, auf der Basis des
            Grundgesetzes und Völkerrechts, eingebettet in ein strategisches Konzept und unter
            parlamentarischer Kontrolle,

          Änderungsantrag V-22-058

          , gestellt von: Frithjof Schmidt (Bochum KV)
          • dass Militär immer nur als äußerstes Mittel eingesetzt wird, auf der Basis des Grundgesetzes und Völkerrechts, eingebettet in ein strategisches Konzept und unter parlamentarischer Kontrolle,
          • dass eine Beteiligung der Bundeswehr an einem bewaffneten Einsatz im Rahmen der EU ausschließlich mit einem Mandat der Vereinten Nationen erfolgt. Einsätze müssen grundgesetzkonform sein und immer in eine umfassende zivile Gesamtstrategie eingebettet sein. Es bedarf immer eines präzisen und umfassenden Mandats durch den Bundestag.
            • dass Synergien zwischen den Mitgliedsstaaten genutzt werden, um nationale
              Verteidigungsausgaben einzusparen und damit Verteidigungsprojekte nicht den
              europäischen Haushalt belasten,
            • V-22-064
            • dass die ineffiziente und intransparente Rüstungsindustrie reformiert und die
              Rüstungsexportkontrolle gestärkt wird,

            Änderungsantrag V-22-064

            , gestellt von: Frithjof Schmidt (Bochum KV)
            • dass die ineffiziente und intransparente europäische Rüstungsindustrie grundlegend neu strukturiert und reformiert wird sowie eine restriktivere und die Rüstungsexportkontrolle gestärkt wird,verbindliche Rüstungsexportpolitik in der EU und Deutschland gesetzlich verankert wird.
              • dass die Entscheidung über die Entwicklung konkreter Fähigkeiten mit Hinblick auf die
                VN-fähigkeit der EU geschieht und das Verhältnis von NATO und EU bei der Entwicklung
                der europäischen Verteidigungszusammenarbeit geklärt wird,
              • V-22-070
              • dass die zunehmende Kooperation im Verteidigungsbereich mit einer Stärkung von
                Strukturen der parlamentarischen Begleitung insbesondere auf europäischer Ebene
                einhergeht und dass

              Änderungsantrag V-22-070

              , gestellt von: Frithjof Schmidt (Bochum KV)
              • dass die zunehmende Kooperation im Verteidigungsbereich mit einer Stärkung von Strukturen der parlamentarischen BegleitungKontrolle und Mitbestimmung insbesondere auf europäischer Ebene einhergeht. Der deutsche Parlamentsvorbehalt darf durch die europäische Kooperation weder unterlaufen noch abgebaut werden und dass
                • Maßnahmen zur Kohärenzförderung zwischen verschiedenen Politikfelder wie
                  Energiepolitik, Entwicklungspolitik, oder Handelspolitik, entwickelt werden.

                  Die zunehmende Kooperation der europäischen Mitgliedsländer im Verteidigungsbereich ist eine
                  einmalige Chance, das Friedensprojekt Europa zu stärken. Sie setzt ein deutliches Zeichen
                  gegen wachsenden Nationalismus und Nationalstolz. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden diesen
                  Prozess aktiv und im Sinne des Vertrags von Lissabon mitgestalten. So wird die Europäische
                  Union der Verantwortung, die aus der Annahme des Friedensnobelpreises erwächst, ein Stück
                  gerechter.

                  Begründung

                    Im Vergleich zu den USA generieren wir innerhalb der EU nur 15% an militärischen Fähigkeiten bei gleicher Höhe der eingesetzten Mittel. Effiziente Zusammenarbeit im Bereich Forschung, Entwicklung und Beschaffung würde nach Schätzungen der Kommission zwischen 25 und 100 Milliarden jährlich einsparen. Europäische Institutionen können und müssen eine zentrale Rolle spielen und strukturelle Probleme angehen. Diese gibt es vor Allem in den Bereichen der gemeinschaftlichen Planung, arbeitsteiligen Schließung von Fähigkeitslücken, dem Abbau von Überkapazitäten, der Erhöhung der Transparenz und der Bekämpfung von Korruption im Rüstungssektor. Ziel muss sein, eine effiziente europäische Kooperation zu ermöglichen sowie eine Debatte über die strategische Ausrichtung einer gemeinschaftlichen Verteidigungspolitik anzustoßen. Europa muss Zivilmacht bleiben. Das Ziel einer verstärkten und effizienteren Zusammenarbeit auf EU Ebene darf daher nicht die Wandelung der EU in ein Militärbündnis sein.

                      Auch wir Grünen haben immer wieder betont, dass nationale Streitkräfte in der EU weitgehend aufeinander abgestimmt werden sollten und Kooperation von der Ausnahme zur Regel wird. Perspektivisch kann dies Synergien schaffen, gesamteuropäisch militärische Ausgaben senken und die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik effektiv machen. Das zeigt ein Blick auf die aktuelle Situation:

                        • Die Beschaffung im Verteidigungsbereich ist fragmentiert: Vergangene Beschaffungsprojekte wie der NH90, TIGER oder A400M waren nur vordergründig gemeinschaftlich, am Ende wurden jedoch für die Staaten dutzende Varianten ein und desselben Geräts produziert. So kann heute der Pilot eines Landes nach wie vor nicht ohne weiteres das Flugzeug eines anderen fliegen. Hier brauchen wir endlich tatsächliche gemeinsame Standards.
                          • Schlüsselindustrien werden bisher national geschützt, Arbeitspakete für nationale Firmen eingefordert, ganz ohne dass auf die jeweilige Leistungsfähigkeit, den Preis oder technisches Know How geachtet wird. Dieses Problem kann nur über eine europäische Verständigung über nationale und europäische Schlüsseltechnologien erzielt werden. Der Rüstungssektor muss europäisch gedacht werden, um Überkapazitäten, Dopplungen und die Fragmentierung abzubauen und einen wirklichen Binnenmarkt zu schaffen, der einzig und allein zum Ziel hat, europäische Soldatinnen und Soldaten mit den bestmöglichen und notwendigen Technologien auszurüsten.
                            • Eine engere Kooperation im Bereich der Forschung und Entwicklung muss mit einer Harmonisierung der Rüstungsexportkontrolle einhergehen. Die acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU zu Waffenexporten müssen strikt interpretiert und umgesetzt werden. Ein Gremium zur Überwachung von Rüstungsexporten muss entstehen, Verstöße gegen bestehende Regeln durch Mitgliedsstaaten müssen veröffentlicht und sanktioniert werden. Das europäische Parlament muss eine Struktur aufbauen, um Rüstungsexporte der Mitgliedsstaaten zu überwachen.
                              • Das Instrument des „Pooling and Sharing“ darf nicht länger Ausnahme bleiben, sondern muss zur Regel werden. Das EATC (European Air Transport Command) beispielsweise zeigt, dass sich der Lufttransport effektiv gemeinsam betreiben und nutzen lässt. Neue Tankflugzeuge werden von sieben europäischen Mitgliedsländern gemeinschaftlich beschafft. Derartige Modelle sind wegweisend und sollten vermehrt genutzt werden, um schrittweise enger zusammen zu wachsen. Bereits 2011 haben die 28 Armeechefs der EU Mitgliedsstaaten 300 Verbesserungsvorschläge in diese Richtung gemacht, von denen allerdings bislang nur 12 angegangen wurden. Mit PESCO können hier entscheidende Schritte gegangen werden, wenn es wirklich gelingt, sinnvolle Projekte zu identifizieren, sie zum Erfolg zu führen und einheitliche Verfahren und Standards zu etablieren.
                                • Die EU muss endlich einsatzfähige Mittel haben und das gesamte Aufgabenspektrum von Artikel 43 VEU abdecken können. Das gegenwärtige Ad-hoc Arrangement wie bei den Battle Groups hat sich nicht bewährt und muss in einen permanenten multinationalen Ansatz umgewandelt werden der sicherstellt, dass die militärische Einheiten einsatzfähig bleiben, auch wenn z.B. einzelne Nationen ihre Zusagen zurückziehen. PESCO kann hier den entsprechenden Rahmen bieten. Auch gilt es, gemeinsam Einsätze zu finanzieren. deswegen muss der ATHENA Mechanismus zu einem wirklichen Solidaritätsmechanismus ausgebaut werden, der Mehrbelastungen einzelner Nationen kompensiert.

                                  Allerdings müssen Entwicklungen in diesem Bereich mit einer strategischen Debatte über die Ausrichtung einer gemeinschaftlichen Verteidigungspolitik, in Anlehnung an nationale Weißbuchprozesse, einhergehen. Besser noch, eine solche Debatte hätte vor der Ausrufung von Kooperationsprojekte stattfinden sollen. Vieles ist hier noch ungeklärt:

                                    • Von den im Vertrag von LIssabon festgelegten Aufgaben ausgehend und im Bezug auf die „Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“ muss ein gemeinsames Verständnis über Auftrag und Aufgaben und die Art und Weise wie Streitkräfte eingesetzt werden sollen, entstehen.
                                      • Eine europäische Strategie muss konkrete Einsatzszenarien beschreiben und mögliche militärische Antworten aufzeigen. Strittige Fragen, wie Regeln für Gewaltanwendung, der Einsatz bestimmter Technologien (bewaffnete Drohnen und autonome Waffensysteme) und Einsatzregeln müssen hier verhandelt werden.
                                        • Die Entscheidung über die Entwicklung konkreter Fähigkeiten sollte mit Hinblick auf die VN-fähigkeit der EU geschehen. Auch gilt es, die Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik im Rahmen der EU mit den Planungsprozessen der NATO abzustimmen. Auch müssen die Konsequenzen für die Zusammenarbeit im Rahmen der Bundeswehr mitgedacht werden. Deutschland ist mit der Bundeswehr (ebenso wie andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit ihren nationalen Streitkräften) in der NATO eingebunden. Das Verhältnis von NATO und EU(GSVP) gilt es bei der Entwicklung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit genau zu klären.
                                          • Der bereits angestoßenen CARD-Prozess in dem die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sich jährlich und systematisch über ihre Planungen informieren, ist eine notwendige Grundvoraussetzung für eine engere Kooperation und die Debatte um deren strategische Grundausrichtung.

                                            Die Summe der jährlichen Verteidigungshaushalte der 28 Mitgliedsstaaten beträgt mindestens 200 Milliarden Euro und ist damit mehr als ausreichend für alle nationalen, NATO und EU-Aufgaben. Der Europäische Verteidigungsfonds und etwaige weitere Kooperationsprojekte können und müssen daher direkt aus den nationalen Rüstungsetats der teilnehmenden Nationen finanziert werden. Zusätzliche Mittel bzw. eine Finanzierung aus dem EU Haushalt sind hierfür nicht notwendig. Dieses Verbot gilt auch für Beschlüsse der Kommission, Teile des Budgets des Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP) für Militärkooperation und Kapazitätsaufbau mit Drittstaaten zu verwenden. Die längst überfällige Schaffung eines effizienten europäischen Rüstungsmarktes und eine bessere Kooperation der Mitgliedsländer kann notwendige Ressourcen durch Einsparungen frei machen.

                                              Auch darf die verstärkte Kooperation nicht zu einer Schwächung parlamentarischer Mitbestimmung führen. Die konstitutive Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr hat sich bewährt und darf nicht geschwächt werden. Jeder Einsatz von Militär auf europäischer Ebene muss durch ein Mandat im Deutschen Bundestag gedeckt sein. Je stärker die europäischen Mitgliedsstaaten in der GSVP kooperieren, umso stärker muss zudem das europäische Parlament eingebunden werden. Jeder Einsatz europäischer Kräfte muss vorab von einer parlamentarischen Debatte begleitet werden und in einer Resolution münden. Dies wertet die parlamentarische und öffentliche Auseinandersetzung auf.

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                                              weitere Antragsteller*innen

                                              • Tobias Lindner (Germersheim KV)
                                              • Steffen Buchsteiner (Berlin-Pankow KV)
                                              • Sarah Brockmeier (Berlin-Pankow KV)
                                              • Manuel Sarrazin (Hamburg-Harburg KV)
                                              • Laura Helena Martin Martorell (Koblenz KV)
                                              • Peter Heilrath (München KV)
                                              • Franziska Brantner (Heidelberg KV)
                                              • Claudia Müller (Vorpommern-Rügen KV)
                                              • Laura Sophie Dornheim (Berlin-Mitte KV)
                                              • Daniela Ehlers (Berlin-Lichtenberg KV)
                                              • Tobias Balke (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf KV)
                                              • Jonathan Worth (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
                                              • Ralf Mohr (Berlin-Lichtenberg KV)
                                              • Ingo Henneberg (Freiburg KV)
                                              • Patrick Mesenbrock (Berlin-Kreisfrei KV)
                                              • Erik Marquardt (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
                                              • Lino Klevesath (Göttingen KV)
                                              • Christian Beck (Berlin-Mitte KV)
                                              • Stephan Bischoff (Magdeburg KV)
                                              • Felix Beutler (Berlin-Pankow KV)
                                              • Reinhard Bütikofer (Berlin-Mitte KV)
                                              • Marcel Ernst (Göttingen KV)
                                              • Carl Ulrich Gminder (Reutlingen KV)
                                              • Birte Gäth (Berlin-Kreisfrei KV)
                                              • Juliana Wimmer (Berlin-Mitte KV)
                                              • Torben Wöckner (Berlin-Lichtenberg KV)
                                              • Luise Amtsberg (Kiel KV)

                                              Änderungsanträge

                                              • V-22-027 (Frithjof Schmidt (Bochum KV), Behandelt)
                                              • V-22-036 (Frithjof Schmidt (Bochum KV), Behandelt)
                                              • V-22-043 (Uwe Kekeritz (Neustadt/Aisch-Bad Windsheim KV), Behandelt)
                                              • V-22-049 (Frithjof Schmidt (Bochum KV), Behandelt)
                                              • V-22-058 (Frithjof Schmidt (Bochum KV), Behandelt)
                                              • V-22-064 (Frithjof Schmidt (Bochum KV), Behandelt)
                                              • V-22-070 (Frithjof Schmidt (Bochum KV), Behandelt)

                                              Kommentare

                                              14.12.2017

                                              Gerd Kauschat:

                                              Koordinierte europäische Aufrüstung unter aktiver Beteiligung der Grünen?
                                              14.12.2017

                                              Hannah Marie Neumann:

                                              Nee. Abrüstung durch mehr Kooperation. Genau darum geht es. Zitat: "Ein derartiges Projekt darf nicht missbraucht werden, um
                                              Rüstungsausgaben zu erhöhen und eine ineffiziente und intransparente Rüstungsindustrie
                                              weiter zu subventionieren. (...) Deswegen wollen wir Grünen die zunehmende Kooperation im
                                              Verteidigungsbereich kritisch begleiten, mitgestalten und uns dafür einsetzen (...) dass Synergien zwischen den Mitgliedsstaaten genutzt werden, um nationale Verteidigungsausgaben einzusparen und damit Verteidigungsprojekte nicht den
                                              europäischen Haushalt belasten, dass die ineffiziente und intransparente Rüstungsindustrie reformiert und die Rüstungsexportkontrolle gestärkt wird (...)"
                                              15.12.2017

                                              Carl Ulrich Gminder:

                                              Super Antrag, grossen Dank!
                                              16.12.2017

                                              Martin Pilgram:

                                              „Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit zu
                                              stärken“ muss das immer nur militärisch gedacht werden. Es wird Zeit Programme für gemeinsame zivile Vor- und Nachsorge aufzulegen!
                                              16.12.2017

                                              Hannah Marie Neumann:

                                              Lieber Martin, das stimmt. Verteidigung ist nur ein kleiner Teil davon. Unser Antrag betont, dass das auch so bleiben soll - trotzdem muss man auch über das militärische sprechen und gerade dort passiert eben im Moment etwas, auch europäischer Ebene. Trotzdem bleibt klar, und da stehen dann ja Deinen Punkte: "Es muss vor Allem darum gehen, dass die EU die Aufgaben
                                              des Vertrags von Lissabon vollumfänglich erfüllen kann. Dazu fehlen derzeit zivile und
                                              militärische Fähigkeiten, bspw. einsatzfähige Battle Groups, Mediationsteams, Technik zur
                                              Überwachung von Waffenstillstandsabkommen, Fähigkeiten zur Gewährleistung humanitärer Hilfe
                                              in Blockadelagen, ausgebildete Teams zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen oder
                                              eine Strategie für politische Missionen zur Stabilisierung von Staaten in
                                              Nachkriegssituationen. (...) dass Diplomatie, Prävention, Mediation, Dialog und Versöhnung weiterhin das Fundament
                                              und den Ausgangspunkt europäischer Außen- und Sicherheitspolitik bilden und diese
                                              Maßnahmen weiter gefördert werden,"
                                              24.12.2017

                                              Martin Pilgram:

                                              Liebe Hanna Marie,
                                              viele von den Punkten finde ich auch total wichtig, aber sie stehen in dem Antrag unter dem einleitenden Satz: "Kooperation im Sicherheits- und Verteidigungsbereich". Es muss um eine Kooperation in friedenspolitischen Bereichen gehen, die losgelöst sind von militärischen Komponenten. Die Vermischung schafft nur immer neue Betätigungsfelder für Militärs und trägt so militärische Konzepte weiter in unsere Zivilgesellschaft.
                                              22.01.2018

                                              Marc Kersten:

                                              Das Eine ist, was die Antragsteller*innen an ehrenwerten Motiven haben/hatten für diesen Antrag. Das andere ist, was die Medien daraus machen und was vom Antrag neben der Headline bei den Wählern ankommen wird.

                                              Als Journalist sage ich: Da der Antrag sehr umfangreich und vielschichtig ist, überlassen wir es anderen, die Kernmessage zu extrahieren. Das kann auch in die Hose gehen.
                                              25.01.2018

                                              Wolfgang Braukmann:

                                              Liebe Hannah Marie,
                                              Zu diesem Zeitpunkt der Rahmendiskussion ist die Definition von Einsatzelementen (Battlegroups) verfrüht. Zur Krieseninterventionsfähigkeit gehört an erster Stelle die Diskussion der Umfänglichkeit und der Absicherung von Grundsatzvoraussetzungen. Ich fürchte, die Diskussion um Informationsgewinnung und Informationshoheit läßt sich nicht umgehen, wenn die Lissabonner Verträge ernst genommen werden. Die Erfahrungen mit der Schwerfälligkeit der EURO-POL und Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden lassen ahnen, wie schwierig eine Geheimdienst-Diskussion wird. Sie ist aber absolut notwendig, um umfängliche Lage- und Umfeldbewertungen, frei von Filtern nationaler Dienste, in Entscheidungsphasen verfügbar zu haben.
                                              Die Telekommunikationsverträge zum militärischen Gebrauch von Kommunikationsmitteln im internationalen Verkehr führen zum Ausschluss für Einsatz-Zwecke. Es ist also notwendig, eine belastbare Führungs-Infrastruktur Ebene zu definieren, da regelmäßig mit der Störung durch Fremdinteressen gerechnet werden muss (Electronic-Warfare).
                                              Der Bereich der C4(Command-Control-Communication-Consultation) mit seinen ISR(Intelligence-Surveillance-Reconaissance) Komponente ist SEHR kostenintensiv und führt zwangsläufig in die Diskussion zu Satelitentechnik und UAV(Drohnen).
                                              Ich hoffe, ich konnte aufzeigen, dass eine Diskussion über Kampfmittel-Rüstung verfrüht ist, wenn noch keine Klarheit über Führungsstrukturen existiert. Die Interessenträger werden mit Macht versuchen, diese Fragen an erste Stelle zu positionieren.

                                              Im übrigen sollten sich alle Diskutanten die Operation-Analysis Informationen (Soweit offen zugänglich) zu den IFOR/SFOR/KFOR/ISAF Einsätzen der internationalen Allianzen ansehen. Ebenso die Berichte des IGH in Den Haag zu den Kriesen Uganda/Ruand, Kongo, Arabischer Frühling. Schnell wird erkennbar, dass jede Taskforce zur Partei wird und jede Führung (Durch die EU!) braucht unverfälschte und belastbare Informationen.

                                              Unter diesen Aspekten MÜSSEN die Grünen eine Positionsbestimmung vornehmen. Der Schutz einer politisch-abstrakten Situation verschwindet schnell.
                                              26.01.2018

                                              Wolfgang Braukmann:

                                              V22-27:
                                              Der Begriff der 'Kampfeinsätze' ist wenig hilfreich. Interventionsstreitkräfte, und nur darum geht es wie ich annehme, haben ein sogenanntes 'Robustes Mandat'. Wie fatal eine unklare Mandatslage sein kann, zeigt sich an der UN-Schutzzone des Balkankrieges.
                                              Die Vermengung von 'Humanitären Hilfen' und Interventionen ist verständlich aber kontraproduktiv. Die Absicherung humanitärer Hilfen gehört in die Interventionsstrategie und Eskalationspolitik. Alle humanitären Organisationen (und ohne diese ist eine effektive Hilfeleistung nicht möglich) verfolgen subjective Ziele und Informationspolitik. Die EU hat die Aufgabe eine objektive und transparente Informationspolitik zu machen. Die Mittel hierfür müssen noch geschaffen werden. Diese kostenintensiven Strukturen sollen nicht als Rüstungskosten budgettiert werden!
                                              26.01.2018

                                              Doris Wagner:

                                              Ich bin froh, dass es diesen Antrag gibt und hoffe, dass er gerankt wird. Es finden auf europäischer Ebene im Sicherheits- und Verteidigungsbereich gerade große Reformbewegungen statt. Und es kann nicht sein, dass gerade wir als am Frieden orientierte und Europapartei, keine Stimme dazu haben, diese Debatte völlig an uns vorbei geht und wir keinen kritischen Blick darauf haben.
                                                Logge dich ein, um kommentieren zu können.
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