WKF-07 Beschluss (vorl.): Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land
Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
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Tagesordnungspunkt: | WKF Wirtschaft, Klima, Finanzen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand, BAG Bildung, BAG Energie, BAG Landwirtschaft, BAG Mobilität und Verkehr, BAG Planen Bauen Wohnen, BAG Tierschutz, BAG Wirtschaft und Finanzen, BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik (dort beschlossen am: 03.10.2019) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 04.10.2019, 18:40 |
Antragshistorie: | Version 1(04.10.2019) Version 1(19.11.2019) |
Kommentare
Philipp Schmagold:
Dies möchte ich hier bereits vorab in einigen konkreten Punkten begründen:
1. Im Antrag WKF-07 (Zeile 658) wird ein Tempolimit von 130 km/h vorgeschlagen, welches aus nicht nachvollziehbaren Gründen über dem Tempolimit von 120 km/h liegt, das wir im Bundestagswahlprogramm 2017 auf Seite 62 vorgeschlagen haben und das deshalb auch in unserem Alternativantrag benannt wird.
2. Spätestens ab 2030 sollen analog zu früheren Anträgen nur noch emissionsfreie Autos neu zugelassen werden. Das ist weiterhin zu begrüßen, im Antrag WKF-07 wird aber kein konkreter Zeitplan vorgeschlagen, wann dies auch bei LKW, Schiffen und Flugzeugen erreicht werden sollte. Im Antrag WKF-02 haben wir dies so gelöst, Auszug: „Wir setzen auf jährlich angepasste Zulassungsquoten zur schrittweisen Reduzierung der fossilen Mobilität mit dem Ziel, dass LKW, Busse, Baumaschinen, Nutzfahrzeuge, Traktoren und Schiffe spätestens ab dem Jahr 2032 nur noch mit erneuerbaren Antrieben neu zugelassen werden.“
3. Im Antrag WKF-07 wird symbolisch am CO2-Einstiegspreis von zu geringen 40 Euro / t festgehalten, auch auf europäischer Ebene (Zeile 212), wo dieser zu geringe Preis besonders schädlich ist. Diesbezüglich empfehle ich unseren Alternativantrag, der anfänglich immer noch moderate 60 Euro / t vorsieht, aber einen Anstieg um mind. 10% pro Jahr. Wir benötigen dazu kein weiteres politisches Arbeitsgremium, das uns wie beim Mindestlohn jedes Jahr eine Empfehlung schreibt, wie der CO2-Preis steigen sollte.
4. Zu den genannten Ausbauzielen der Photovoltaik: Wenn in 10 Jahren um ca. 200 GW gewachsen werden soll, dann ergibt dies im Durchschnitt 20 GW pro Jahr und nicht anfänglich 10-12 GW pro Jahr, wie es in Zeile 368 heißt. Der nötige Durchschnittswert wird auch dann nicht erreicht, wenn der Ausbau ab Mitte der 2020er-Jahre auf 18-20 GW angehoben wird.
5. Im Antrag WKF-07 wird behauptet, dass 3% der „Ackerflächen“ für Solarenergienutzung in der Freifläche plus 2% der Landesfläche für Windenergie benötigt würden. Tatsächlich sind die PV-Module wie auch Windenergieanlagen immer effizienter geworden, weshalb einerseits immer weniger Flächen benötigt werden, um die gleiche Kilowattstundenmenge zu produzieren, Prof. Quaschning spricht statt von „Ackerflächen“ von 1% der Landesfläche. Wind- und Solarenergienutzung lassen sich zudem auch flächensparsam und artenschutzfreundlich kombinieren, auch das sollten wir betonen: https://www.erneuerbareenergien.de/archiv/energiewende-flaechensparsam-und-artenschutzfreundlich-beschleunigen-150-437-106602.html