41. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
16.- 18. Juni 2017, Berlin,
Velodrom
Antragsschluss für Änderungsanträge zum Bundestagswahlprogramm: 04. Mai 2017, 12:00 Uhr
Antragsschluss für eigenständige Anträge: 05. Mai 2017, 23:59 Uhr
Antragsschluss für Änderungsanträge (außer Bundestagswahlprogramm): 26. Mai 2017, 23:59 Uhr
Antragsschluss für Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen: 15. Juni 2017, 12:00 Uhr
Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen, die Landesversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen, der Länderrat, der Frauenrat, der Bundesfinanzrat, der Parteirat, der BAG-Sprecher*innenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaften, der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben, die allgemeinen Parteiausschüsse gem. § 13 Parteiengesetz auf Landesebene (Landesausschüsse etc.), 20 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, sowie die Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND.
Den kompletten Entwurf des Bundestagswahlprogamms findet Ihr HIER
Alle weiteren Informationen zur BDK findet Ihr HIER.
Eure Anliegen zur Nutzung von Antragsgrün könnt ihr uns an die Adresse antragsgruen@gruene.de schicken. Bei Fragen zu den Anträgen und zu Verfahren wendet Euch bitte an gremien@gruene.de.
Hinweis: Für die mit * versehenen Anträge (Antragsnummern) empfiehlt die Antragskommission der BDK die Zulassung.
Unter den folgenden Links findet ihr ihr die Verfahrensvorschläge der Antragskommission. Diese sind nach Kapiteln strukturiert. Die Unterkapitel (soweit vorhanden) findet ihr als einzelne Reiter in dem Dokument.
FH - Kapitel "Freiheit im Herzen"
GS - Kapitel "Gerechtigkeit im Sinn"