Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | VR Im V-Ranking priorisierte Anträge |
Antragsteller*in: | Inga Marie Sponheuer u.a., Karl-Heinz Hage u.a. (dort beschlossen am: 18.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.10.2024, 12:51 |
VR-06: AfD-Verbot (V-17, V-95 geeint)
Antragstext
Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von
Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt es mit allen Kräften zu
verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur heraus
die Mittel dafür. Es ist die Verantwortung aller demokratischen Parteien, des
Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der Bundesregierung, diese
Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen.
Wir begrüßen und unterstützen deshalb im Bundestag geplante parteiübergreifende
Initiativen als ersten Schritt zu einem AfD-Verbot.
Wir fordern dazu auf, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot unverzüglich
transparent und unterstützt durch externen Sachverstand, insbesondere
zivilgesellschaftlicher Initiativen, abschließend festzustellen. Dies soll als
Grundlage dienen für eine von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung,
gegebenenfalls gemeinsam, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragende
Entscheidung, dass die AfD verfassungswidrig ist
Begründung
Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ist erforderlich, zum Schutz der Demokratie und der unveräußerlichen Rechte jedes Einzelnen. Dabei geht es nicht allein um die Verteidigung unserer Verfassung – es geht um den Schutz all dessen, was uns als Gesellschaft ausmacht: Gleichheit, Würde und Freiheit. Die AfD steht mit ihrer rassistischen, menschenverachtenden Ideologie in scharfem Widerspruch zu diesen Werten und bedroht damit die Grundlagen unseres friedlichen Zusammenlebens.
Besonders wichtig ist uns:
Man sollte nicht aus Sorge vor einer möglichen Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht von einem Parteiverbotsverfahren absehen. Ein solches Risiko besteht grundsätzlich bei einem so weitreichenden Antrag. Das Risiko ist aber schon dadurch verringert, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot auf einzelne AfD-Landesverbände beschränken kann und hilfsweise Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt werden kann.
Bei einer Organisation wie der AfD, die wiederholt die freiheitlich-demokratische Grundordnung offensichtlich mit Füßen tritt, nur aus Furcht vor einem möglichen Scheitern auf einen Antrag zu verzichten, widerspräche dem Selbstverständnis all derer, die sich wie wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entschlossen für Demokratie, Freiheit und die Werte des Grundgesetzes einsetzen.
Ein Parteiverbotsverfahren entbindet demokratische Parteien dabei nicht von der Pflicht, die AfD weiterhin politisch zu konfrontieren. Es bleibt entscheidend, ihre rassistischen und diskriminierenden Positionen offenzulegen und deutlich zu machen, dass vermeintlich einfache Lösungen in einer komplexen Welt oft rechtlich nicht umsetzbar sind und in der Regel zulasten derjenigen in unserer Gesellschaft gehen, die am meisten auf eine Unterstützung angewiesen sind. Politische Auseinandersetzung und Aufklärung müssen also auch parallel zu einem Verbotsverfahren konsequent fortgesetzt werden.
Es besteht zudem keine ernsthafte Gefahr, dass eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht die AfD nachhaltig stärken würde. Die Stärke der AfD beruht auf ihrer menschenverachtenden, populistischen Politik. Dass deren Wähler*innen sich durch ein gescheitertes Verbotsverfahren in ihrer Wahlentscheidung bestärkt fühlen könnten, mag möglich sein – doch dieser Effekt tritt auch heute bereits aufgrund der (richtigen) politischen Ächtung der AfD ein. Es ist unwahrscheinlich, dass ein verlorenes Verfahren diesen Effekt maßgeblich verstärken würde. Das Risiko ist daher überschaubar und muss in Kauf genommen werden. Nichts tun und die AfD weiter beobachten ist keine zureichende Alternative.
Parteienfreiheit ist zentrales Element unserer Demokratie. Ein Parteiverbotsantrag muss deshalb mit großer Sorgfalt vorbereitet und begründet werden. Das Parteiverbot ist weder Ersatz für die notwendige politische Auseinandersetzung noch ist es Mittel, unliebsame parteipolitische Konkurrenz loszuwerden, sondern dient dem Schutz unserer Verfassungsordnung.
Uns ist bewusst, dass rechtsextremes Gedankengut nicht auf Knopfdruck verschwindet. Es braucht ein Bündel von Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig wirken. Neben einer resilienten Zivilgesellschaft, guter Bildung und Prävention durch Demokratieförderung braucht es weiterer Stärkung der Resilienz von Parlamenten, Exekutive und Gerichten in Bund und Ländern.
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- VR-06-002 (BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 23.10.2024), Eingereicht)
- VR-06-003 (Katja Meier (KV Meißen), Eingereicht)
- VR-06-007 (Katja Meier (KV Meißen), Eingereicht)
- VR-06-007-2 (KV Barnim (dort beschlossen am: 16.10.2024), Eingereicht)
- VR-06-008 (Philipp Schmagold, Eingereicht)
- VR-06-008-2 (Misbah Khan (KV Bad Dürkheim), Eingereicht)
- VR-06-009 (Katja Meier (KV Meißen), Eingereicht)
- VR-06-009-2 (KV Barnim (dort beschlossen am: 16.10.2024), Eingereicht)
- VR-06-011 (Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg), Eingereicht)
- VR-06-014 (Bundesvorstand der Grünen Jugend (dort beschlossen am: 25.10.2024), Eingereicht)