Es geht um die doppelte Anwaltschaft für Mutter und Kind.
Wer ungewollt schwanger ist, befindet sich in einer Dilemma-Situation und braucht bestmögliche
Unterstützung, ohne das ungeborene Leben aus dem Auge zu verlieren. Das Recht auf Selbstbestimmung durchzusetzen, darf nicht darauf hinauslaufen, mit einer schwerwiegenden Entscheidung allein gelassen zu werden. Daher muss das Beratungsrecht gestärkt werden.