Antrag: | Es ist an der Zeit: Selbstbestimmung gesetzlich verankern (V-16, V-100 geeint) |
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Antragsteller*in: | Merieme Benali-Jockers (KV Berlin-Reinickendorf) und 65 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 58%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.10.2024, 20:02 |
VR-05-060-2: Es ist an der Zeit: Selbstbestimmung gesetzlich verankern (V-16, V-100 geeint)
Antragstext
Nach Zeile 60 einfügen:
Neben der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der Stärkung der Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist es unerlässlich, die gesundheitliche Versorgung von FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen) zu verbessern. Häufig werden geschlechtsspezifische Unterschiede in der Versorgung vernachlässigt, was zu Unterversorgung und Ungleichbehandlung führt. Daher fordern wir eine Anpassung der Strukturen im Gesundheitswesen, um eine gerechte Versorgung sicherzustellen.Zusatzforderungen:
Mehr Investitionen in geschlechtsspezifische Forschung: Die Bundesregierung soll Förderprogramme für die Erforschung von frauenspezifischen Krankheiten und hormonellen Veränderungen wie Endometriose, Menopause, PMS und Lipödem auflegen und geschlechtsspezifische Unterschiede bei allgemeinen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen stärker berücksichtigen.
Geschlechts- und genderspezifische Datenerhebung: Gesundheitliche Daten müssen nach Geschlecht, Gender, sexueller Orientierung und Ethnie differenziert erfasst werden, um die Bedürfnisse von FLINTA*-Personen sichtbar zu machen und gezielte Maßnahmen zu ermöglichen.
Bessere Zugänge zu spezifischer Versorgung: FLINTA*-Personen brauchen eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung. Ausbildungen und Leitlinien im Gesundheitswesen müssen gende- und geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigen. Regelleistungen sollten um Präventions- und Heilungsmaßnahmen ergänzt werden, wie etwa Brustultraschall bei der Krebsprävention oder das Anschreiben von betroffenen Personen zur Information von z.B. möglichen Präventionsangebot. Mehrfachdiskriminierungen müssen in Ausbildungen und Leitlinien berücksichtigt werden, so erfahren bestimmte Personengruppen wie rassifizierten, queeren, behinderten und armen Personen oft Vorurteile in Bezug auf ihren Kinderwunsch und werden Schmerzerfahrungen nicht ernst genommen und spezielle Forschungsergebnisse nicht berücksichtigt.
Eine gewaltfreie Geburt muss der Normalfall werden.
Förderung von Innovationen: Der Bund soll Unternehmen durch steuerliche Anreize ermutigen, in die Entwicklung von gendergerechter Gesundheitsversorgung zu investieren.
Unterstützung geschlechtergerechter Arbeitsbedingungen: Arbeitgeber sollten Richtlinien entwickeln, die die gesundheitlichen Bedürfnisse von FLINTA*-Personen berücksichtigen, z. B. flexible Arbeitszeitmodelle und Gesundheitsprogramme, die auch psychische Gesundheit miteinbeziehen. Gesetzliche Maßnahmen sollten dies unterstützen.
Inklusive Unterstützung für Menschen mit Kinderwunsch und Schwangere: Medizinische, psychologische und soziale Angebote müssen ausgebaut und zugänglich sein, damit Menschen mit Kinderwunsch oder Schwangere nicht allein gelassen werden. Das Elterngeld soll fair und unabhängig vom Einkommen gestaltet werden.
Hebammen und Kliniken brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Das Mutterschutzgesetz muss auch für Betroffene nach Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche gelten. Eine systematische Erfassung von Fehlgeburten ist nötig, um die Nachsorge zu verbessern und Betroffene besser zu unterstützen.
weitere Antragsteller*innen
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Neben der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der Stärkung der Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist es unerlässlich, die gesundheitliche Versorgung von FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen) zu verbessern. Häufig werden geschlechtsspezifische Unterschiede in der Versorgung vernachlässigt, was zu Unterversorgung und Ungleichbehandlung führt. Daher fordern wir eine Anpassung der Strukturen im Gesundheitswesen, um eine gerechte Versorgung sicherzustellen.Zusatzforderungen:
Mehr Investitionen in geschlechtsspezifische Forschung: Die Bundesregierung soll Förderprogramme für die Erforschung von frauenspezifischen Krankheiten und hormonellen Veränderungen wie Endometriose, Menopause, PMS und Lipödem auflegen und geschlechtsspezifische Unterschiede bei allgemeinen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen stärker berücksichtigen.
Geschlechts- und genderspezifische Datenerhebung: Gesundheitliche Daten müssen nach Geschlecht, Gender, sexueller Orientierung und Ethnie differenziert erfasst werden, um die Bedürfnisse von FLINTA*-Personen sichtbar zu machen und gezielte Maßnahmen zu ermöglichen.
Bessere Zugänge zu spezifischer Versorgung: FLINTA*-Personen brauchen eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung. Ausbildungen und Leitlinien im Gesundheitswesen müssen gende- und geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigen. Regelleistungen sollten um Präventions- und Heilungsmaßnahmen ergänzt werden, wie etwa Brustultraschall bei der Krebsprävention oder das Anschreiben von betroffenen Personen zur Information von z.B. möglichen Präventionsangebot. Mehrfachdiskriminierungen müssen in Ausbildungen und Leitlinien berücksichtigt werden, so erfahren bestimmte Personengruppen wie rassifizierten, queeren, behinderten und armen Personen oft Vorurteile in Bezug auf ihren Kinderwunsch und werden Schmerzerfahrungen nicht ernst genommen und spezielle Forschungsergebnisse nicht berücksichtigt.
Eine gewaltfreie Geburt muss der Normalfall werden.
Förderung von Innovationen: Der Bund soll Unternehmen durch steuerliche Anreize ermutigen, in die Entwicklung von gendergerechter Gesundheitsversorgung zu investieren.
Unterstützung geschlechtergerechter Arbeitsbedingungen: Arbeitgeber sollten Richtlinien entwickeln, die die gesundheitlichen Bedürfnisse von FLINTA*-Personen berücksichtigen, z. B. flexible Arbeitszeitmodelle und Gesundheitsprogramme, die auch psychische Gesundheit miteinbeziehen. Gesetzliche Maßnahmen sollten dies unterstützen.
Inklusive Unterstützung für Menschen mit Kinderwunsch und Schwangere: Medizinische, psychologische und soziale Angebote müssen ausgebaut und zugänglich sein, damit Menschen mit Kinderwunsch oder Schwangere nicht allein gelassen werden. Das Elterngeld soll fair und unabhängig vom Einkommen gestaltet werden.
Hebammen und Kliniken brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Das Mutterschutzgesetz muss auch für Betroffene nach Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche gelten. Eine systematische Erfassung von Fehlgeburten ist nötig, um die Nachsorge zu verbessern und Betroffene besser zu unterstützen.