Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen ist seit über sechseinhalb Jahren rechtlich bindend für Deutschland. Trotzdem steigt die Zahl der Femizide und Gewalttaten gegen Frauen jährlich. Keine andere gesellschaftliche Gruppe ist einem so hohen Risiko ausgesetzt, wegen geschlechtsspezifischer Gewalt getötet zu werden. Die Gewaltschutzmaßnamen, die zum Schutz von Frauen und Mädchen in Deutschland tatsächlich umgesetzt werden, stehen in keinem Verhältnis zu den rechtlichen Vorgaben der Konvention, die völkerrechtlich bindend ist, und zu der hohen Zahl der Betroffenen
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter.
Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet:
- Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
- Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern.
- Wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten.
- Sofortschutz durch Kontakt- und Näherungsverbote.
- Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, eigenständige Aufenthaltstitel für Gewaltopfer.
- Außerdem sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die widerstreitenden Interessen zwischen Opferschutz und Freiheitsrechten gewalttätiger Personen sorgfältig abzuwägen (Opferzentrierter Sorgfaltsmaßstab).