Das Trennungsgebot wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um eine klare Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden zu gewährleisten. Ziel war es, die Konzentration von Macht in einer einzelnen Institution zu verhindern und somit Missbrauch vorzubeugen, wie er während der NS-Zeit durch die Geheime Staatspolizei (Gestapo) stattfand. Die Gestapo vereinte damals polizeiliche und nachrichtendienstliche Funktionen und Befugnisse in einer Behörde, was zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führte.
Polizeibehörden verfügen über tiefgreifende Exekutivbefugnisse (u.a. Durchsuchungen von Personen und Wohnungen, vorläufige Festnahmen, Zwangsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr inkl. Schusswaffengebrauch), die es ihnen erlauben, unmittelbar und tiefgreifend in die Rechte der Bürger*innen einzugreifen. Nachrichtendienste hingegen können bei Bedarf mit niedrigeren Schwellen und ohne das Wissen der Betroffenen in die Privatsphäre von Menschen eindringen und persönliche Informationen über diese zusammentragen.
In Zeiten eines europaweiten Aufstiegs von Rechtsextremist*innen ist das Trennungsgebot für eine freie Gesellschaft relevanter denn je. Es sorgt dafür, dass Sicherheitsbehörden effektiv gegen jede Form von Extremismus vorgehen können, ohne dabei bürgerliche Freiheiten und Grundrechte zu gefährden. Durch die institutionelle Trennung von polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten und nachrichtendienstlich erhobenen Informationen wird einem Missbrauch von Befugnissen vorgebeugt. Darüber hinaus werden Kontrollmechanismen gestärkt, die Transparenz fördern und die Demokratie schützen. Einem kontrollierten, sachdienlichen Informationsaustausch auf gesetzlicher Grundlage steht das Trennungsgebot dabei nicht im Weg.