Antrag: | Schengen retten: Schlagbäume in Europa in die Geschichtsbücher verbannen (V-50, V-104 geeint) |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht (dort beschlossen am: 22.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2024, 09:41 |
VR-10-058: Schengen retten: Schlagbäume in Europa in die Geschichtsbücher verbannen (V-50, V-104 geeint)
Antragstext
Von Zeile 57 bis 58 einfügen:
beitragen, diesen Druck zu erhöhen und Rechtsbrüche der EU-Staaten zu sanktionieren.
Die Anwendung von Grenzverfahren sowie die Inhaftierung von Schutzsuchenden lehnen wir ab. Jeder in der EU gestellte Asylantrag muss inhaltlich geprüft werden und die Möglichkeit des Rechtswegs muss gegeben sein. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem darf nicht dazu führen, dass rechtsstaatliche oder menschenrechtliche Standards reduziert werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention gelten immer und überall. Rückführungen dürfen nicht erfolgen, wenn die Asylgründe nicht rechtsstaatlich geprüft wurden und der aufnehmende Staat in seiner Gesamtheit nicht sicher ist. Da auch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems keine verbindliche Verteilung vorsieht, setzen wir uns weiterhin für eine solche Verteilung ein und setzen finanzielle Anreize, damit Staaten und Kommunen Schutzsuchende aufnehmen. Angesichts von Krieg und Verfolgung ist Flucht Realität und der Schutz zu uns fliehender Menschen Ausdruck der Wahrung von Menschenrechten und demokratischen Werten. Es ist unrealistisch und demokratiegefährdend, wenn Nationalkonservative und Rechtspopulist*innen versprechen, die Flucht von Menschen ließe sich verhindern.
Von Zeile 57 bis 58 einfügen:
beitragen, diesen Druck zu erhöhen und Rechtsbrüche der EU-Staaten zu sanktionieren.
Die Anwendung von Grenzverfahren sowie die Inhaftierung von Schutzsuchenden lehnen wir ab. Jeder in der EU gestellte Asylantrag muss inhaltlich geprüft werden und die Möglichkeit des Rechtswegs muss gegeben sein. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem darf nicht dazu führen, dass rechtsstaatliche oder menschenrechtliche Standards reduziert werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention gelten immer und überall. Rückführungen dürfen nicht erfolgen, wenn die Asylgründe nicht rechtsstaatlich geprüft wurden und der aufnehmende Staat in seiner Gesamtheit nicht sicher ist. Da auch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems keine verbindliche Verteilung vorsieht, setzen wir uns weiterhin für eine solche Verteilung ein und setzen finanzielle Anreize, damit Staaten und Kommunen Schutzsuchende aufnehmen. Angesichts von Krieg und Verfolgung ist Flucht Realität und der Schutz zu uns fliehender Menschen Ausdruck der Wahrung von Menschenrechten und demokratischen Werten. Es ist unrealistisch und demokratiegefährdend, wenn Nationalkonservative und Rechtspopulist*innen versprechen, die Flucht von Menschen ließe sich verhindern.